Firmen & Shops Erfahrungen mit Feuerwerkszauber Hamm/Bergkamen

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Pyro, 18. August 2013.

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  1. Hallo leute wie ich sehe habt ihr ach das problem wie ich ich habe eine bestellung bei ihm abgesetzt und es lief alles gut vorher auch netter kontakt und schnelle antworten per e-mail mein betrag beläuft sich in den 4 ställigen bereich mir wurde auch zugesichert das er meine bestelte ware am 31.12.20013 mir persöhnlich vorbei bringt und ans handy geht er auch nicht weder auf den festnetz geht jemand ran das geht schon lange bei mir dennoch habe ich strafanzeige gestellt und einen anwalt eingeschalten das würde ich euch auch raten den ohne hilfe bekommt man sein geld ganz schlächt wieder
     
  2. Hallo hierr noch ein Tipp fürs Einschreiben

    Achtung: Es wird hierdurch nur bewiesen, dass der Empfänger einen Briefumschlag erhalten hat. Es besteht kein Nachweis, was sich in dem Umschlag befand. Nicht selten ist die Einlassung des Empfängers anzutreffen, er habe einen leeren Briefumschlag erhalten. Er habe sich zwar gewundert, sich aber nichts dabei gedacht.

    Deshalb sollte bei einem Einschreiben immer ein Zeuge hinzugezogen werden, der das Schreiben kopiert und das Original (!) in den Briefumschlag steckt. Sodann sollte der Zeuge den Briefumschlag verschließen und zur Post schaffen. Wer ganz sicher gehen will, nimmt hierüber ein Protokoll auf und lässt es den Zeugen unterschreiben.

    Falls der Empfänger in der Nähe wohnt, kann das Einschreiben auch durch einen Boten ersetzt werden, der dann als Zeuge zur Verfügung steht.
     
    RingRocket2010 gefällt das.
  3. Die einzige Möglichkeit wie man nachweisen kann, dass ein Schreiben und der entsprechende Inhalt zugestellt worden ist, ist über einen Gerichtsvollzieher.

    Auch per Einschreiben/Rückschein kann man nicht nachweisen was zugestellt worden ist. Könnte theoretisch auch ein leeres Blatt sein

    .http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/mahnungen/

    Vielleicht sind aber auch diese Herrschaften für manche eine Alternative. :D



    http://www.moskau-inkasso.com/
     
    dritter_oktober und 666 gefällt das.
  4. aehm jetzt habe ich aber mal ne frage...bin komplett verwirrt...dann würde ich fastvorschlagen ich schicke 3 briefe einen mit der post normal.einen per einwurfeinschreiben und einen mit rückschein...irgendwas muss ihn ja erreichen...er kann sich nicht komplett quer stellen...vor allem wenn er von vielen ein solches schreiben erhält...das wäre mehr als schlecht für ihn denke ich mir...
     
  5. wie ich sehe haben einige von ihm geld zu bekommen
     
  6. ok also das mit dem gerichtsvollzieher kenne ich noch nicht...danke für den link...die 10 euro investiere ich gerne...ok dann muss ich mich mal vor ort schlau machen...bisher hatte ich damit noch nichts zu tun...
     
  7. Ich selber Arbeite bei eine großen Bank. Ich habe heute einiges probiert und hoffe morgen Ergebnisse zu bekommen.

    Ich werde sie dann egal ob positiv oder negativ hier veröffentlichen.

    Ich denke mal einige haben schon eine Anzeige geschaltet oder ähnliches.

    Vielleicht klingt es etwas Naiv jetzt von mir. Aber ich habe keine Ahnung wie lange es diesen Shop schon gibt.

    Ja ich ärgere mich auch sehr, denn 3 meiner 4 Highlights hatte ich dort bestellt und auch bezahlt. Mittlerer 3 stelliger Bereich.

    Wenn es sein ersten Jahr war hat er sich vielleicht etwas zu sehr übernommen und nicht mit solch einem Online- Ansturm an Bestellungen gerechnet.

    NEIN ich bin nicht auf seiner Seite. Ich habe genau so einen Hals wie jeder andere hier.

    Aber ich warte noch ein paar Tage ab, ob er Wort hält und das Geld zurück schickt bevor ich eine Anzeige mache.

    Wenn es ein Betrug war, wird man Ihn dran kriegen.

    Ich finde er sollte jedem einzelnen den Nachweis der Rückerstattung per Mail senden.

    Wenn er es per Bar-Überweisung d.h. Zahlschein macht, dann ist ein Buchchungsdruck der Kasse auf der Quittung
     
  8. @dritter_oktober und weitere...

    Also jetzt lasst Euch doch nicht kirre machen von irgendwelchen WENNs und ABERs!

    Das eine ist die Theorie, das andere die Praxis. Und auch das Gericht bzw. der/die Richter(in) zieht sich die Hosen nicht mit der Kneifzange an!

    Der/Die wird sich danach richten, was nach der vielzitierten "allgemeinen Lebenserfahrung" realistisch und vor allem GLAUBWÜRDIG ist. Warum sollte sich jemand die Mühe machen, für teuer Geld ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, und dann nur ein leeres Blatt einzulegen? Das ist doch lächerlich!

    Spätestens wenn er bei 20 weiteren Betroffenen, die ihn ebenfalls mit einem Einschreiben "bedachten", ebenfalls vorm Richter behauptet, jeweils nur einen leeren Umschlag oder ein leeres Blatt Papier bekommen zu haben, ist seine Glaubwürdigkeit endgültig übern Jordan....

    Einige hier werden die nächsten Wochen noch ganz viel fürs weitere Leben lernen. Nicht, daß mir (oder euch) das gefallen würde, es ist einfach so und nicht zu ändern.

    Und da sind dann auch irgendwelche Mafiosi-Spaß-Bildchen irgendwie reichlich deplaziert, auch wenn ansonsten das Geschriebene über den Gerichtsvollzieher im Prinzip schon richtig ist.

    Hier ist für den Einzelnen etwas mehr zu tun, als im Gesichtsbuch einen "Like-Button" zu drücken....
     
  9. trotzdem danke... für die hinweise...wir werden sehen was bei rum kommt,ich teile euch gerne mit ob geld zurück geflossen ist...oder kontakt aufgenohmen wurde...so dann euch erstmal noch einen schönen abend...muss mich dann langsam fertig machen für die nächste nachtschicht...
     
  10. Hi,

    ich wollt ja nicht mehr schreiben, aber da anscheinend selbst das Geltend machend von Forderung den ein oder anderen überfordert ... ein par Ideen.

    Post einschreiben ist teuer und, wenn der betroffene es nicht annimmt bzw. abholt bekommt ihr den Blödsinn zurück, müsst aber aktiv nachforschen/Antrag stellen um etwas schriftlich in der Hand zu haben.

    Immer wenn ich will, dass etwas nachweisbar ankommt, schicke ich als günstigste Lösung ein Fax mit Sendebestätigung, wenn das nicht verfügbar ist oder das Dokument im Original vorliegen muss gehe ich auf Hermes(.de), fülle einen Online Päckchen(!) Schein aus - ausdrucken - zum Hermes Shop - 3,80 bezahlen - fertig.
    Dafür bekommt ihr ne Sendungsid und könnt genau verfolgen was wie wo euer Dokument macht.

    Wenn die Annahme verweigert werden sollte würde ich auf den Weg des Mahnbescheides zurückgreifen ... kostet irgendwie was um die 30 Euro (bitte korrigieren, wenn einer den genauen Wert weiss) ist aber dann eben eine offizielle Sache, die geleisteten "30" EUR werden allerdings auch automatisch zu dem hinzugerechnet was Ihr noch bekommt, auch könnt ihr das vorherige Porto zu dem Mahnbetrag hinzurechnen.

    Sollte also noch irgendwie Geld da sein, wird alles davon bezahlt.

    SOLLTE(!) wirklich Geld vorhanden sein, ist das ein gutes Lehrgeld für den Verursacher, weil wenn er pro verärgerten Kunden um die 40 EUR extra zahlen darf .... :)

    Carsten
     
    Werner gefällt das.
  11. Da ich bei der Post arbeitete:

    Ein Einwurf-Einschreiben kann auch nachträglich ungeöffnet verweigert werden. Das einzig handfeste wäre ein Postzustellungsauftrag, den man aber nicht nach Gutdünken verschicken darf.

    Übrigens: Ab heute sollten doch die Rückerstattungen mit Nachweis kommen? Hat schon jemand was erhalten?
     
  12. Naja aufm Konto wird sowieso noch nichts zu sehen sein, aber einen Nachweis habe ich nicht per Mail erhalten.
     
  13. es ist schön das du dann doch mit wissen beitragen willst...aber diese seitenhiebe kannst du einfach mal sein lassen...das ist menschlich gesehen mehr als mies...das dazu...
    am ende wie es scheint...hilft dann nur ne strafanzeige...auch wenn er in der pficht ist, darauf habe ich erstmal mal per mail hingewiesen, habe ihm ein paar schöne chatpassagen mit geschickt,vor erst noch per mail...das ganze mache ich nun nochmal per post...sollte sich darauf hin nichts tun, wäre der nächsteschritt die strafanzeige...nicht desto trotz denke ich das er nicht glauben sollte das er mit darmit durchkommt...dafür sind es dann wohl doch zu viele und nicht nur hier...so nu mal schauen was passiert, ich halte euch gerne auf dem laufenden...

    wo ist eigentlich der thread mit der strafanzeige gegen hamm hin...der wollte doch ne mailadresse bekannt geben...wohin man sich auch noch wenden kann...auch wenn es nur gewerbetechnisch war...??
     
  14. Endlich mal einer der hier die Wahrheit über einschreiben sagt. Danke............
     
  15. nuja aber wenn 100 kunden schreiben....und bei 1oo das gleiche...aehm das glaubt nun wirklich kein mensch
     
  16. Jetzt interpretiere doch nicht in jeden Halbsatz von ihm einen persönlichen Angriff auf dich hinein. Ist dein Selbstbewußtsein derart schwach entwickelt? Sieh' doch mal das Positive, daß hier jemand aus seiner Erfahrung heraus als Selbstständiger mit seinem Wissen helfen will. Es ist doch nichts Verwerfliches daran, wenn man sich auf dem Gebiet bislang nicht so auskennt, weil man schlichtweg in seinem bisherigen Leben noch nicht in die Verlegenheit gekommen ist, seinem Geld hinterher laufen zu müssen.

    Der ist heute mittag, nachdem ein gewisser Herr Meschuggi sich mit Bedenken hier zu Wort gemeldet hatte, wahrscheinlich (evtl. wiederherstellbar) gelöscht worden. Evtl. hat auch mal jemand bei der besagten Frau von der Stadtverwaltung Bergkamen angerufen, um wie von mir empfohlen das gegenzuchecken, ob das so stimmt, und das Ganze hat sich dann als Ente entpuppt... who knows....

    Einserseits verstehe ich schon die rechtlichen Probleme fürs Forum, wenn hier jemand extra einen neuen User-Account und einen neuen Thread aufmacht, um relativ anonym Anschuldigungen gegen den Shopbetreiber zu wiederholen. Andererseits kann ich ihn gut verstehen, daß er als Gewerbetreibender anonym bleiben will. Welcher Geschäftsmann/Firma gibt schon freiwillig gerne zu, daß er sich hat über den Tisch ziehen lassen? Niemand!
     
  17. Was das komische noch ist das Geld per Paypal ging an jemand anderen an einen Gewissen Mike Kxxxxxxx . Ob ich den nachnahmen Posten darf weiss ich nicht .Ist schon irgendwie komisch . Google schmeist unter dem Namen nichts verwertbares aus.
     
  18. also nochmal und dann ist gut...ich habe es nicht als angriff auf mich gesehen ,sondern auch auf die kunden von hamm...und ich habe einfach nur mal dazu stellung bezogen...,es ist eben mein empfinden...

    ich finde es doch gut das jemanden helfen möchte, ich denke es ist gerne gesehen auch wenn man ausdrücklich drauf hinweisen muss, es ist eben keine echte rechtsberatung...aber defintivtips mit den einige user was anfangen können...obwohl mir mein gefühl eben momentan sagt, das geld ist futsch...aber ich denke das werden wir bald genauer wissen...so dann macht euch nen schönen tag und mir erstmal nen schönen feierabend...:)
     
  19. Vollkommen richtig!
    Es mag unter Umständen in der Theorie so sein, dass rein hypothetisch ein leerer Umschlag versandt wurde. Aber welcher Richter würde in dem hier diskutierten Fall sowas glauben?? :rolleyes:
     
  20. hallo leute und guten morgen also ich war jetzt beim anwalt und er bekommt jetzt von ihm post und die anzeige läuft auch schon ich würde jeden raden nicht so lange zu warten den der eine satz was auf seiner seite steht macht auch schon einen stutzig .

    bei denen zur Bestellung der Altersnachweis vorlag - danach all diese , wo es keinen Altersnachweis gegeben hat.

    Also da ist doch was faul ich glaube ihn kein wort mehr da seiner ganzen versprechungen
     
  21. Jetzt hat er auf der FB Seite fast alles gelöscht :-O
     
  22. Onlineshop & Silvesterladen
     
    Chemiculus gefällt das.
  23. #500 Werner, 4. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2014
    Bis 1000 EUR Streitwert betragen die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides 32,00 EUR, bis 1500 EUR Streitwert 35,50 EUR, bis 2000 EUR Streitwert 44,50 EUR...
    Die Gerichtskostentabelle gibt es hier zu sehen.

    Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem für Euer Bundesland zuständigen Mahngericht braucht man zunächst NICHT gleich zwangsweise auch einen Anwalt/Rechtsbeistand/Prozessbevollmächtigten. Man kann das (wer sich das zutraut richtig auszufüllen) auch zunächst alleine erledigen. ACHTUNG: Wenn das Mahngericht Euren Antrag wegen formeller Fehler (z.B. falsch ausgefüllt) zurückweisen muß, dann zahlt man trotzdem die Gebühren dafür! :(

    Informationen zu dem Online-Mahnverfahren der deutschen Mahngerichte gibt es hier: http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm

    Direkt zum Online-Mahnantrag, der Euch durch die Prozedur der Erstellung des Antrages führt, und den Ihr dann ausdrucken und Eurem zuständigen Mahngericht per Sackpost zusenden müsst, geht es hier entlang: http://www.online-mahnantrag.de
    Ihr könnt in dem Antragsformular auch erstmal nach Herzenslust "herumprobieren". Die Daten des Antrages gehen dem Gericht erst zu, wenn ihr den Antrag ausdruckt und per Post zuschickt.

    Im Idealfall begleicht der Schuldner nach dem Mahnbescheid die noch ausstehende Forderung. Dann ging das ohne Anwalt und dessen Kosten ab. Wenn der Schuldner allerdings Widerspruch dagegen einlegt, dann kommt man um einen Anwalt nicht herum. Dann wäre auch eine Rechtschutzversicherung von Vorteil....
     
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