Handhabung & Technik Was ist wenn man eine Genehmigung hat, das Feuerwerk aber nicht zündet?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von protype2509, 8. Januar 2014.

  1. #26 frank dux, 9. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2014
    -...-
     
  2. Mich würde ja mal interessieren:
    Hat denn hier schon mal jemand für ein (eigenes) kleines Feuerwerk zum Geburtstag eine AG beantragt und wenn ja, was waren die Auflagen bzw. was musste man vorweisen? Eine große Wassertonne zum Löschen nebenan?
    Auf Deutsch: Wie unkompliziert ist das?
    Denn viele werden noch so einige Reste von Silvester rumstehen haben....
     

  3. Hi, vor meiner Zeit als Pyrotechniker habe ich fast jedes Jahr 1x eine AG beantragt, mein Sachbearbeiter vom OA wollte grundsätzlich eine genaue Auflistung (samt BAM Nr.) der Artikel haben die geschossen werden sollten.

    Ebenso Bereitstellung von Löschmitteln (2 Eimer Wasser)

    Insgesamt war es immer recht unkompliziert.

    Grüße
     
  4. was kostet den so eine Genehmigung ?
     
  5. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Soweit ich die gebühren bisher mitbekommen habe, schwankt es zwischen 30 und über 100 Euro, je nach Gemeinde. Entscheidender ist erstmal die Frage, ob überhaupt eine realistische Chance besteht, eine AG zu bekommen
     
  6. Bei mir war schon alles dabei..

    Bergkamen - 10 €
    Lünen - 30 €
    Menden - 80 €
    Dortmund - schwankend

    Da muss man mit allem rechnen. Teilweise auch kostenlos! (Leider selten)

    Alles über 30 € ist m.M. nach absolute Abzocke. Klar, damit sollen zu viele Feuerwerke verhindert werden..Jedoch ist es auch dreist 80 € dafür zu nehmen während es einige Kilometer weiter kostenlos ist.
     
  7. Habe mich die Tage auch mal damit beschäftigt. Bei uns is nur eine Spanne zwischen
    17,- € und 102,- € angegeben.

    Gruß
    Thana
     
  8. Hey,
    Ich habe gehört, das es eine Genehmigung geben soll, mit der NUR der Einkauf vor dem 28 bzw 29 möglich ist.

    Kann jemand was dazu sagen ? Ich habe im Sommer ein Feuerwerk abgebrannt, dies hat mich nur 20€ gekostet, könnte ja theoretisch damit schon vorher bestellen, da es ja recht "günstig" ist.

    Aber evtl gibt es diese Kauf Genehmigung ja wirklich, und so komme ich noch billiger weg:)



    Da ich nie wirklich weiß ob ich an den Verkaufatagen Urlaub bekomme, wäre das im Notfall eine Alternative :)
     
  9. Wir hatten letztes Jahr zum ersten mal den Fall, daß wir wegen Sturm und Starkregen unser Kat. 2 Feuerwerk nicht schießen konnten. Wir haben es nicht abgemeldet, wo sollte man Nachts um 22:00 Uhr denn noch anrufen :rolleyes:
    Bei der Neubeantragung des Nachholtermins, war die Gemeinde dann so freundlich und hat uns die Anmeldekosten geschenkt, weil zum ersten Termin so wiedrige Umstände herrschten. Das war eine schöne Überraschung.
     
  10. Thread muss ich noch einmal hochholen - sorry kam nicht früher darauf zu antworten ... Du hast das 1. SprengG §22 nicht ganz 100%ig korrekt interpretiert! Wie PoT schon vorsichtig angemerkt hatte ... hier noch einmal etwas handfester:

    aber ggf. hast Du eine andere 1. SprengG als ich?!? ;-)

    Es wird nur von "Verbraucher" gesprochen, ein Gewerbetreibender ist nicht Verbraucher - egal welches Gewerbe;

    aus dem BGB
    Daher muss nicht "zwingend" der "Handel mit Pyrotechnik der Kat. F1, F2, T1" enthalten sein - ausser, er möchte direkt auch einen Feuerwerks-Handel nach §14 der 1.SprengG anzeigen und auch inkl. seinem anhängenden Rattenschwanz betreiben. ;-)

    Aber man kann ja "Testmanager und Videomastering für Silvesterfeuerwerk" eintragen lassen. ;-)

    Beispiel: Ein einfacher Gastwirt muss für seine Silvesterparty auch schon 1, 2, oder 6 Monate vorher seine Planungen erledigen können dürfen ... um für sich Planungssicherheiten zu erhalten ... dass er seinen Gästen die angebotenen Dienstleistungen "Dinner inkl. Riesenmegafeuerwerk" im gedruckten Flyer (für jeweils 249,- EUR pro Eintrittskarte) auch erbringen kann ... ein Veranstaltungskaufmann/-frau z.B. gegenüber seinem Auftraggeber (z.B. einem Studenten-Komitee oder wie die sich immer wichtig nennen) ebenfalls ... oder z.B. auch ein 08/15 VisualBasic-Programmierer (er kann ja eine Software für eine Zündanlage schreiben und muss diese ggf. für sich immer und immer wieder testen?!?) ... im Bereich der Feuerwerkerei mangelt es doch nie nicht an Einfallslosigkeit ;-)

    Dazu ist aus vielen Merkblättern für den Handel zu entnehmen (z.B. der VPI)
    Die durchaus günstigste Möglichkeit (gegenüber einer Gewerbeanmeldung und mit ihren gesamten rechtlichen Nachteilen) ist es ... sich ggf. eine AG für den 30.12.xxxx 16:00h (oder vllt. sogar 31.12.xxxx 18:00h) zu besorgen ;-) ... um schon am 01.12. seine Anlieferung vom Lieblings-Shop zu erhalten!
     
  11. Interessant. Auf der Homepage von Röder Feuerwerk steht jedoch auch, dass der Handel von Pyrotechnik in den Gewerbeschein eingetragen sein muss.
     
  12. Also zum Topic: wenn ich eine AG habe und nicht abbrenne passiert erstmal gar nichts. Ist genauso wenn ich mir ein Parkschein für ne Stunde beim Parkautomat der Stadt hole, und dann doch gleich weiterfahre. Geld ist futsch, ... Außer Spesen nichts gewesen.
    Bei allem andere Stimme ich dem Rest hier zu. Sicherlich gehört es zum guten Ton ein FW abzusagen, insbesondere wenn man öfters mal was von der Behörde Will.

    Eine pauschale Genehmigung zum Einkauf vor dem 28./29. gibt es nicht. Wie hier schon geschrieben entweder AG oder Gewerbeschein.

    ... Es sei denn du hast eine Oma die zufällig am 27.12. bzw 28.12. Geburtstag hat, und möchtest da mit AG ein Feuerwerk abbrennen (was aufgrund des schlechten Wetters ausfällt) ;-)
     

  13. Quatsch, Gewerbeschein reicht, egal ob du als Putzfrau tätig bist oder als Maurer.
     
  14. Was auch immer im Gewerbeschein steht, jeder Händler kann entscheiden WEM er WAS verkauft, selbst der Pyrokaiser von China hat kein automatisches Anrecht Ware zu beziehen. Auch wenn die Realität meist anders aussieht.
     
  15. #40 Stefano89, 7. Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2014
    Ich danke euch für eure Antworten, soweit sollte mir nun alles klar sein.
     

  16. Um die Artikel zu beziehen, aber auch um diese zu verkaufen? :dontthinkso:
    Reicht die Anzeige beim Amt, für einen Verkauf aus?
     
  17. Ja die reicht aus!
    Denkst jeder kleine Laden welcher vor dem 31.12 mit Feuerwerk handelt, hat das im Gewerbeschein stehen?
     
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