Feuerwerk Feuerwerk Campingplatz Graal-Müritz

Dieses Thema im Forum "Feuerwerke, Events" wurde erstellt von TomFrentz, 14. Juni 2011.

  1. Wer von euch nimmt denn an diesem Event teil?
    Vielleicht kann man sich ja nen Tag vorher dort treffen und ne kleine Show auf die Beine stellen. Wäre cool, wenn evtl jemand mit ner Zündanlage dabei wäre

    Was haltet ihr von der Idee?
     
  2. laut auskunft der netten dame vom campingplatz findet es dieses jahr 2014 wohl wieder statt....
    wir haben noch einiges an material übrig um die zeit von 22.30 bis 24.00 gigantisch auszunutzen...

    wer ist noch mit dabei mann könnte ja zeitnah einen oder mehrere bungalows anmieten... und gleich
    ein kleines treffen veranstallten...

    da ich ein gewerbe besitze sind auch noch einige bestellungen für den termin möglich...

    wer mit dabei ist kann sich ja per pn bei mir melden......

    greets nitrat:D
     
    Bilsom gefällt das.
  3. pfingstsonntag?war das sonst nicht immer samstag???ich werd dabei sein.is zwar nen stück durch ganz deutschland.aber was solls...die videos haben mich überzeugt :D
     
  4. Werde auch dieses Jahr wieder da sein.. Hoffentlich is aber dieses Jahr besseres Wetter, letztes Jahr wars am Nachmittag/Abend echt ungemütlich. Treffen wäre vll garnicht verkehrt, hab auch ne Zündanlage die ich mitbringen könnte, falls nötig. Nur was mich wundert warum dieses Jahr aufm Sonntag sonst wars doch immer der Samstag?!
     
  5. Dann fällt das dieses Jahr also auf den 8. Juni. Hoffentlich passt es dann auch mit dem Wetter.
     
  6. Ist der Termin sicher ?
     
  7. Ja, warum eigentlich nicht gleich in ganz Deutschland?:D:D
     
  8. also das find ich jetzt merkwürdig. ich hab das camp auch mal angeschrieben und mir sagte man, das man nachfragt ob man dieses jahr wieder die ausnahmegenehmigung erhalte. man sagte auch das nichts gegen eine genehmigung spreche und alles stattfinden wird. aber einen 100% termin hat man mir nicht genannt.
     


  9. Hi


    Wie gesagt habe sie angeschrieben wann es dieses Jahr stattfindet und die meinten das es immer am Pfingstsonntag stattfindet ,weiß jetzt nicht was daran merkwürdig ist.




    Gruß fisch
     
  10. Genau, und Pfingstsonntag wäre demnach der 8. Juni. Ich weiß ja nicht wie lange es diese Geschichte schon gibt. Aber wenn man so liest, scheint sich daraus ja schon sowas wie eine Tradition entwickelt zu haben. Wird ja wohl auch immer größer mit mehr Besuchern usw. Ich hab zwar keine lange Anreise, bin aber trotzdem noch am überlegen ob ich da übernachten soll, oder direkt wieder abfahre.
     
  11. komisch.....

    ....also ich war erst einmal zugegen, bei diesem schönen Ereignis.
    Und das war am Samstag den 18.05.2013!
    Ich kann mir bei besten willen nicht vorstellen, das es 2014 auf einen Sonntag fällt.
    Ich werde mich also mal auf den 07.06.2014 knalltechnisch vorbereiten....;)
     

  12. Hi

    Ich war leider noch nie dort will dieses Jahr auch zum erstenmal dahin.
    Deswegen habe ich den Camping angeschrieben wann es dieses Jahr stattfindet,da meinten die am Pfingstsonntag.
    Naja werd mir eh ein langenes Wochenende dort Mieten Kids werd es freuen.


    Gruß und vielleicht sieht man sich
     
  13. ich hab das ostseecamp auch nochmal angeschrieben und die sagten mir das es bis jetzt immer samstags stattgefunden hat,nicht sonntags . das meinte ich mit merkwürdig:)
     
  14. gibts was neues zu diesem thema? wollt das ganze mal etwas pushen damits nich in vergessenheit gerät:D hoffe auf zahlreiche beteiligung.
     
  15. Gibt es mittlerweile ein konkretes Datum? ???
     
  16. Da ich langsam mal buchen wollte,

    jemand neue infos?
     
  17. Nur dass die Genehmigung schon beantragt ist, aber wohl noch nicht erteilt. Ansonsten würde wohl schon neues auf der HP stehen. Ansonsten auch nicht mehr als andere wohl hier.
    Nur ne Frage nochmal in die Runde. Kommt man auch ohne auf dem Platz zu campieren, gut zum Strand, sprich ohne 15min durch Busch und Wald zu laufen? Bzw. wie liegen die Strandabschnitte wo geballert werden darf?
     
  18. Graal Müritz Zeltplatz

    Die Lage

    Google-Maps-Karte von Pyro gelöscht, Verwarnung erteilt!
     
  19. Perfekt dank dir :)
     
  20. Genehmigung für 2014 offiziel

    http://www.landkreis-rostock.de/bekanntmachungen/Amtsblatt/2014/

    Unter diesem Link ist die Genehmigung einzusehen.

    2.Jahrgang 29. April 2014 Nummer 11
    Seite 4
    Allgemeinverfügung zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen“
    Nach § 24 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) erlässt der Landrat des Landkreises Rostock, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, nachfolgende Allgemeinverfügung:
    1. Anlässlich des Pfingstfestes ist es am 07.06.2014, in der Zeit von 22.30 Uhr bis 24.00 Uhr, den Gästen und Einwohnern der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz erlaubt, am parallel zum Ostseecamp & Ferienpark "Rostocker Heide" in 18181 Ostseeheilbad Graal-Müritz, Wiedortschneise 1, verlaufenden Ostseestrand, in den zu diesem Zweck gekennzeichneten Bereichen zwischen den Strandaufgängen 40 bis 47 und den Strandaufgängen 52 bis 53 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abzubrennen.
    2. Außerhalb der o. g. Zeit und außerhalb der o. g. Strandaufgänge ist es untersagt pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abzubrennen.
    3. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen und mit einer Zulassungsnummer (z. B. BAM – P II - 2464) gekennzeichnet sind.
    4. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 sind entsprechend den Vorschriften der Gebrauchsanweisung der Hersteller zu verwenden. Die Gebrauchsanweisung ist auf jedem pyrotechnischen Gegenstand bzw. auf jeder Verpackung angebracht.
    5. Nicht gezündete pyrotechnische Gegenstände, sog. Blindgänger, sind auf keinen Fall ein zweites Mal zu zünden, da von ihnen unberechenbare Gefahren ausgehen können. Sie sind mit Wasser unbrauchbar zu machen.
    6. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können nach § 46 Ziff. 8 b der 1. SprengV i. V. m. § 41 Abs. 1 Ziff. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) in der derzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
    Begründung: Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 handelt es sich um ein Feuerwerk in dem soviel Energie gespeichert ist, dass die Feuerwerkskörper Entfernungen von mehreren Metern überwinden können und eine erhebliche Licht-, Rauch-, Druck-, Lärm- und Bewegungswirkungen erzeugen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV grundsätzlich nur am 31. Dezember und 01. Januar eines jeden Jahres von Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben erworben und abgebrannt werden. Nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde, aus begründetem Anlass, allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten des § 23 Abs. 2 der 1. SprengV zulassen.
    2.Jahrgang 29. April 2014 Nummer 11
    Seite 5
    Traditionell begehen zahlreiche Gäste des Ostseecamp & Ferienpark "Rostocker Heide" gemeinsam mit Einwohnern der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz das Pfingstfest und den Beginn der Hauptsaison im Ostseecamp & Ferienpark" Rostocker Heide". Aus diesem Anlass treffen sie sich alljährlich am parallel zum Ostseecamp & Ferienpark gelegenen Ostseestrand. Wegen des besonderen Anlasses und der vorhandenen Entfernung zur nächstgelegenen Wohnbebauung, wodurch eine Gefährdung des Allgemeinwohls durch eventuelle Lärmbelästigungen nahezu ausgeschlossen sind, lässt der Landrat des Landkreises Rostock mit dieser Allgemeinverfügung Ausnahmen von den einschränkenden Regelungen des § 23 Abs. 2 der 1. SprengV zu.
    Ferner wird mit der Allgemeinverfügung ein geordnetes und für die Sicherheit der Schifffahrt auf der Ostsee gefahrloses Abrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 ermöglicht.
    Hinweis:
    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk) dürfen gem. § 20 Abs. 2 der 1. SprengV nur von Personen abgebrannt werden die das 12 Lebensjahr und pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) dürfen nur von Personen abgebrannt werden die das 18 Lebensjahr vollendet haben. Alkoholisierte Personen sollten das Feuerwerk als Zuschauer genießen!


    Alles klar, dann los.

    Gruß TM ;)
     
    Scherzartikel und Silvesterfreak gefällt das.
  21. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese Allgemeinverfügung ausreichend ist, um damit bei einem Online-Shop etwas zu bestellen. Kann dazu jemand etwas sagen?
     
  22. Ganz klar NEIN
     
  23. Tolle Aktion von der Gemeinde, schade das es Idioten gibt die dort Kat 4 zünden und somit irgendwann einmal der ganzen Aktion schaden werden
     
    Silvestertechniker und SnOOpy94 gefällt das.
  24. Wie blöd kann man sein, bis vor drei Minuten dachte Graal-Müritz liegt an der Müritz :D da hätten wir ja lange suchen können :whistling::doing::nerd:
     
  25. So ein bisschen ballern wäre doch was Feines. Leider lohnt sich das wegen der Anfahrt nicht. Ansonsten wäre ich mit dabei.:(
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden