Termin | News Brüssel mahnt Berlin ! Aus für die BAM-ID ?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von hesi, 23. Jan. 2014.

  1. #251 Minos, 1. Feb. 2014
    Zuletzt bearbeitet: 1. Feb. 2014
    Ich weiß nicht, welche Sorten Du hattest, aber ich war 2013 im Großen und Ganzen mit meinen Einkäufen zufrieden. Außer mit den Lesli Shocks. Die waren nicht besonders laut und das Äußere auch anders als angekündigt. PA Dynamit SB II waren diesmal richtig schön laut und konstant im Knall, ältere Diamonds auch. Aber auch die Nico SB I und sie PA Black Powder SB II waren für heutige Verhältnisse wirklich OK. Bei Comet hing es wohl von der Charge ab, die man erwischte und hier in der Gegend könnten sogar Keller-Böller recht ordentlich gewesen sein (ohne Gewähr, Beobachtung von andren, die sie offenbar zündeten). Kurz: verglichen mit der Situation vor ca 5-6 Jahren, hat sich einiges zum Positriven gewandelt. Bölller der 80er oder früher hatten zwar eine andere (mir viel besser gefallende) Bauart, waren in der Regel besser verarbeitet und knallten im Schnitt lauter, aber solche Böller werden wir nicht mehr weider bekommen. Ich bin Realist und da freue ich mich auch über kleinere Fortschritte in China Böller-Sektor. Aber hier gibt es ja einige, für die generell alles aktuelle der allerletzte Dreck ist oder Phantasten, die meinen, man könne laute Böller alter Bauart in guter Qualität produzieren lassen, durch die Prüfung bekommen und auch absetzen ohne Verluste einzufahren. Die Zeiten sind vorbei.

    Böller mit 0,3g BKS brauche ich nicht unbedingt. Als sie dort noch legal waren, hatte ich vor Jahren mal in Holland kleine China Böller mit BKS, etwas kleiner als A-Böller. Mein Onkel machte mich darauf Aufmerksam, dass sie BKS hatten und mahnte mich daher, vorsichtig mit ihnen zu sein. Ich weiß nicht wie viel BKS sie hatten, aber als besonders laut habe ich den Knall nicht empfunden (sicher ätte es deutlich lautere gegeben, aber die wären heute nicht F2). Was man hier an Kat. 2 erlauben könnte, wäre vermutlich auch nicht lauter. Dafür das Risiko für Jugendliche, die nur SP-Böller gewohnt sind und damit Unfug treiben, größer.

    EDIT; @Böllerfreak: genau solche Leute wie Dich meine ich. Alles vollkommen undifferenziert niedermachen und Fortschritte nicht zur Kenntnis nehmen, sich sogar lustig machen über Leute, die die besseren Chargen/Importeure identifizieren und damit anderen helfen. Deinem Nickname machst Du damit jedenfalls keine Ehre.
     
  2. Die Böller sind alle nix mehr, Punkt! Da muss man auch nichts schön reden. Egal welcher Hersteller oder welche Sorte...

    Ich muss mich immer kaputt lachen wenn Leute um die Ecke kommen und teilweise von einem super knall auch noch sprechen

    Witzig sind/waren vor allem die Berichte oder Threads in denen versucht wurde anhand von Chargen Nr. die "guten" herauszufinden :D
     
  3. Bitte nicht noch ein Thema mit der leidigen Böllerdiskussion, das hatten wir doch jetzt wirklich in genug Threads, oder? Hat doch mit den Thema EU/BAM auch nichts zu tun...
     
  4. Zustimmung, bitte STOPP mit Böller-Qualitätsdiskussionen hier im Thema.
     
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  5. Auf den Ausgang dieses Themas warten einige Hersteller. Es war an so manchem Stand in Nürnberg DAS Thema heute.

    Wenn es wirklich soweit kommt das die BAM Geschichte ist werden einige Firmen vor allem aus PL, CZ und A nach Deutschland drängen. Für Händler und Endverbraucher bedeutet das mehr Auswahl und evtl. bessere Preise wenn Firmen Fuss fassen wollen.

    Ich denke spätestens dann wird die Endkontrolle Fachhandel auch mehr zum tragen kommen und Feuerwerkseinkauf mehr und mehr zur Vertrauenssache.


    Dennoch wird es nicht schlagartig alle Artikel hier geben denn manche Artikel sind mit zusätzlichen Vorschriften belastet - 20g Satz bei Raketen z.B. Es gäbe ja so schöne 75g Raketen....
     
  6. Die BAM als Institution steht nicht zur Disposition, sie wird weiterhin bestehen, dass Aufgabenspektrum umfasst dann doch mehr als die Prüfung und Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen. Man entzieht der BAM innerhalb einem Bereich eventuell, lediglich gewisse Zuständigkeiten, damit wäre eine Einschränkung in der Einflussnahme verbunden. Ob das letztlich nur Vorteile hat ist fraglich.

    Ausländische Importeure und Hersteller haben bereits heute Zugang zum deutschen Markt, nur ist es noch etwas aufwendiger und teurer, da müssen die Unternehmen selbst abwägen ob sie den Willen haben.

    Von einem auf den Markt drängen, konnte und kann bei den neuen Marktteilnehmern bisher keine Rede sein. In den meisten Fällen wurde einfach der Vertrieb auf Deutschland ausgeweitet, jedoch ließ sich meist ein ganzheitliches Konzept vermissen. Eine Markterschließung oder Etablierung gelang bisher zumindest keinem der neuen Marktteilnehmer. Ein neues Unternehmen, hat sich auf einem guten Weg befunden, da war auch ein Konzept ersichtlich sowie das Marketing stimmig, aber auch dieses scheiterte anscheinend anhand der Marktgegebenheiten.

    Die pure Anwesenheit neuer Wettbewerber erzeugt noch keinen Preisdruck. Das mit der Auswahl ist ebenso relativ, dass meiste werden gleiche Effekte unter neuem Namen sein.

    Wirklich spannend wird die zunehmende Diversifikation bzw. Segmentierung vorrangig im Fachhandel.
     
  7. Ich fände es Besser, wenn die ab 2017 geltende EU Vorschrift etwas gelockert werden könnte z.B die Diamond Bombenrohre, oder Richtige 50mm Batts wär ja das gleiche wie mehrere Bombenrohre.. Es gibt zwar schon 50mm Batts aber nur mit reinen Feuertöpfen. Für die Diamond rohre würd ich sogar auf das Knallfeuerwerk verzichten. Was die dieses (letztes jahr fürn müll verkauft haben) 4Super Böller 2 mit Normaler Zündschnur, Bauform usw. in einer Pappschachtel getarnt als '.Kanonenschlag' für 2 Euro.
    Da finde ich hört der Spaß auf. Das einzigste was sich gelohnt hat waren die kubis von Weco die für 99cent gut gehustet haben.
     
  8. Und da soll noch einmal einer meckern über die Qualität ausländischer Knallkörper :D
     
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  9. Na klar gerne.

    1. Was wird bei der CE-Konformitätsprüfung gemacht? (Quelle Wikipedia)

    Durch ein „Konformitätsbewertungsverfahren“ muss der Hersteller nachweisen, dass er die in der Richtlinie oder den Richtlinien enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten hat. Das Konformitätsbewertungsverfahren muss vom Hersteller für jedes Produkt vor dem erstmaligen Inverkehrbringen durchgeführt werden. Am Ende des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung für sein Produkt aus, in der er erklärt, dass das Produkt zu den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie:bad: konform ist. Am Produkt bringt der Hersteller dann die CE-Kennzeichnung an, falls die angewandte Richtlinie dies vorsieht.

    2. Was wird bei der BAM-ID Prüfung gemacht? (Quelle BAM)

    -entspricht der Artikel der angewandten Richtline nach CE
    -ist die Anleitung in Deutsch vorhanden und korrekt
    -ist die Kategoriebezeichnung vorhanden und korrekt
    -liegt eine Lagergruppenzuordnung vor

    Es werden keine praktischen Prüfungen oder Funktionstest beim ID-Verfahren durchgeführt. Quelle BAM und alles hier nachzulesen:
    http://www.bam.de/de/service/amtl_m...toffrecht_medien/information_id-nummer_de.pdf

    Die BAM ist gemäß § 4 Abs. 3 der 2. SprengV zuständig für die Zuordnung zu Lager- und Verträglichkeitsgruppen. Quelle BAM und hier nachzulesen
    http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_10a.htm

    3. Nun komme ich auf den Artikel aus der "Die Welt" zurück, welcher auch am Anfang des Threads als Link zu finden ist. Hierin steht:
    "Es geht nur um bestimmte Waren, nämlich solche, die schon in einem anderen EU-Land geprüft und mit dem CE-Kennzeichen versehen worden sind.
    Den deutschen Bestimmungen zufolge müssen Hersteller und Importeure solche Pyrotechnik der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) anzeigen, bevor sie sie verkaufen, wie die Kommission erläuterte. Ferner müssten die Gebrauchsanweisungen eine von der BAM zugeteilte Identifizierungsnummer enthalten."

    Die Klage betrifft also nur die Deklarierung der Artikel, sprich die aufgedruckte BAM-ID auf dem Artikel, welche die BAM den Herstellern vorschreibt um die Artikel in Deutschland vertreiben zu dürfen. Da dies extra Kosten verursacht und laut Welt gegen die Binnenmarktregeln verstößt, haben sich einige Hersteller offensichtlich bei der EU-Kommission beschwert.

    4. Jetzt könnte man anfangen zu spekulieren und sich fragen, Was passiert nun?

    Wird der Klage stattgegeben, müssen die Artikel nicht mehr mit der BAM-ID versehen werden. Soviel dazu. Das eigentliche Problem ist die Lagerpruppenzuordnung, welche auf den EU-Artikeln mit CE-Kennzeichnung ohne BAM-ID fehlt. In Deutschland hat eine Lagergruppenzuordnung nach § 4 Abs. 3 der 2. SprengV aber zu erfolgen. Und ohne Lagergruppenzuordnung ist keine Aufbewahrung bzw. Lagerung möglich, ohne das sich der normale Anwender in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

    Fazit: CE gekennzeichnete Artikel ohne BAM-ID dürfen zwar verwendet werden, jedoch hat man ein Aufbewahrungs- und Lagerproblem in Deutschland. Hier beißt sich die Katze also mal wieder in den Schwanz.

    Gruß Bluesky
     
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  10. Interessant !
    Ist es nicht so das die Kennzeichnung in Bezug auf Lagerung bereits beim Konformitätsnachweis zu erfüllen ist bzw generell auf dem europäischen Markt Pflicht ist. So verstehe ich zumindestens den Punkt 3h des Anhang1 der Richtlinie 2007/23/EG. (Grundlegende Sicherheitsanforderungen)
    Zur Veranschaulichung
    Aber du hast Recht die BAM kann den Auftrag erhalten eine Lagergruppenzuordnung durchzuführen.
     
  11. @ Bluesky

    Hier für dich nochmal der Link zur offiziellen Pressemitteilung der EU.
    http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-36_de.htm

    Und ich frage mich was wohl das größere Übel darstellt
    1. zusätzlich eine Nummer auf ein Etikett zu drucken
    oder
    2. zusätzlich 100-300€ für eine BAM-Id zu bezahlen?
     
  12. Magst Du bitte einmal Punkt2 genauer aufstellen?

    Ich habe da eigentlich andere Summen gehört :dontthinkso:
     
  13. Es geht nur um die reine Vergabe der BAM-Id die Ce-Zulassung ist natürlich teurer.
    http://www.bam.de/en/service/amtl_m...recht_medien/merkb_rl2007_23_feuerwerk_en.pdf
     
  14. "*********en"/Öko-Aktivisten o.ä., die solches Zeug verteufeln und anderen Mitmenschen nicht gönnen und deshalb suchen ... ! :dontthinkso:
     

  15. Das hab ich noch nicht erlebt, wohl aber genug Leute, die die Tonwurstsortimente in die Hand nehmen und voller Frust wieder wegwerfen, mit dem Kommentar, das sei alles Müll der nicht knallt.
     
  16. Genau das mach ich auch immer vor Silvester :D
     
  17. Ich glaub, das größte Übel ist die zeitliche Verzögerung. Immerhin hat es die BAM damals im Jahr der CE / BAM - Einführung nicht geschafft, die Anträge in einem vernünftigen Zeitraum zu bearbeiten, was zu einer massiven Marktverzerrung geführt hat, weil eben ein Großteil der Nummern nicht rechtzeitig erteilt wurde.- Und da sind die paar Euro für die Zulassung Peanuts..
     
  18. Ein interessantes Thema! Ich bin gespannt, wie die Antwort aus Berlin ausfallen wird. In spätestens 6 Wochen sollte sie ja vorliegen, zumindest wenn die zweimonatige Frist eingehalten wird. :joh:
     
  19. wenn denn eine Antwort aus Berlin kommen sollte ... weiss jemand ... wo man die Stellungnahme am wahrscheinlichsten finden könnte?

    hmmm, ich wüsste gerade jetzt nicht wo am besten zu suchen ... kopfkratz
     
  20. Naja Deutschland bekommt ja fast woechentlich eine Rüge aus Brüssel, einfach mal googeln. . Im Gründe müsste ersteinmal gar nichts geändert werden und man geht den Weg der Klage..... Da wir aber von Luschen regiert werden wird es wohl einen faulen Kompromiss geben.
     
    Christoph gefällt das.
  21. Ernsthafte Information kann man jederzeit bei der Pressestelle des Innenministeriums einholen.
     
  22. Klagen, wegen was und wo ? Vor dem europäischen Gerichtshof ?

    garantiert KEINE CHANCE !

    Letzten Endes wird die Bam ID fallen und das ist auch längst überflüssig und begrüßenswert :cool:
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  23. Mag sein das man es bis zur Klage aussitzt, allerdings gibts dann entweder ein schuldig oder unschuldig. Vergleiche und Kompromisslösungen sind da nach meinem Erkenntnisstand nicht möglich. Und glaub mir die Komissionsdienstellen prüfen vor Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahren( das ist der Schritt bevor Klage eingereicht wird) sehr genau. Im übrigen kommen die Mitgliedstaaten zu 95%, ihren Verpflichtungen aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens nach bevor es zur Klage kommt.
     
  24. Das stimmt, Deutschland liegt mit 46 Vertragsverletzungsverfahren im letzten Jahr weit über dem EU- Durchschnitt mit 30 Verfahren. Wenn man dann sieht das ein solches Verfahren im Schnitt 2,3 Jahre dauert kann man ca. abschätzen wann eine Änderung im Gesetz verfasst ist. Hoffen wir mal das es schon ne Weile läuft... :D
     
    MMHAL13 gefällt das.
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