Handhabung & Technik Sonne aus Fontänen / Vulkanen selber machen legal?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Pyroflyer, 18. Mai 2014.

Schlagworte:
  1. Hallo,
    kann mir jemand eindeutig (z.B. Gesetzesauszüge) sagen, ob es legal ist sich aus Kat 1 bzw. Kat 2 Fontänen / Vulkanen eine Sonne zu machen?
    Eigentlich stellt das doch "eine Veränderung der vorgesehenen Verwendung des Feuerwerkskörpers" dar und wäre somit nicht erlaubt?!
     
  2. Weiß denn niemand bescheid?
    Oder handelt es sich evtl. um eine "Grauzone"?

    Würde mich sehr über Antworten freuen! :)
     
  3. Langsam mit den alten Pferden ;)

    Bin grade im Jagd- und Kommunalrecht unterwegs ... "unterjährige Feuerwerke außerhalb des bebauten Raumes stören alleine schon durch Licht" ... :cry: ... im Rahmen einer Anzeige - ist aber ein anderes Thema.

    Ich versuch' mich mal spontan.
    Also das Zitat ist Hokuspokus :joh: veränderte Vorsehungen und so :blintzel:
    Ist aber schon klar, worauf es hinauslaufen soll.
    Wenn der Boden ein Stück Holz ist, das sich zudem noch bewegen kann ...
    dehnt man den Begriff "Boden" schon sehr, richtig.
    Befestigt wird der ptG dann aber doch: er bleibt an seinem "Boden".
    Jede daraus entstehende Gefährdung (die mit mehr Sicherheitsabstand quittiert werden muß) geht auf die Kappe des Verwenders.
    Einen Ordungswidrigkeitentatbestand (oder mehr) sehe ich nur, wenn jemand oder etwas potentiell gefährdet wird.
    Jeder "nach dem Anzünden in der Hand gehaltene" Böller erfüllt imho diese formale Kategorie, jede (beim Abbrand) nicht waagrecht gehaltene Wunderkerze.
    Im Sinn und Zweck des SprengG geht es um die Vermeidung von Gefährdungen.
    Ein Verbund soll ebenfalls "auf ebenen Boden gestellt" werden - nicht etwa angeklebt, zwischen Haltewinkeln vertaped.
    Man stelle sich vor, jemand versucht, sich buchstabengetreu nach jedem Durchdrücken eines Zündkreises ( =Anzünden), sich erneut etwas weiter zu entfernen :kicher:
    "Bestimmungsgemäß" verwenden bedeutet imho nicht, sich an Buchstaben aufzuhängen, sondern Verstand und Verantwortungsbewußtsein einzuschalten.
    Deshalb traut man Jugendlichen zwar keine aufsteigenden Gegenstände in Kat.1 mehr zu, verbietet ihnen aber nicht gleichzeitig per Verwendungshinweis den Bodenwirbel vorm Anzünden auf den Boden des besetzen Kaninchenkäfigs zu legen.
    So, wie es auf dem Verwendungshinweis steht, funktioniert es gefahrlos - wenn man nicht dämliche Ideen reinmixt.
    Variiert man, ist Nachdenken erforderlich und das erwartet im Zweifel auch ein Richter.
    Ein (gut befestigter) Vulkan an einer Drehachse (mit entsprechendem Abstand) geht sicher noch durch und tat es 1000de Male, wurde meines Wissens noch nie bei einer einzigen Gelegenheit beanstandet - der gleiche Vulkan an einer Rakete - wird es mit Sicherheit.
    Fehlt der Abstand (auch und gerade dann, falls sich der Vulkan unvermutet doch lösen sollte), hat man sicher ein ernstes Problem mit jedem hier - und, wenn es dumm läuft auch mit der Behörde :stopit:

    Ich lehne mich bewußt etwas aus dem Fenster.
    Der Owi-Tatbestand, der mit dem Nichteinhalten einer Auflage/ Beschränkung, die aus dem Konformitätsnachweis ( der "Zulassung") nach §12a SprengV1 hervorgeht und von Seiten des Verwenders kommt (wie in SprengV1, §46, 2a gelistet) stellt auf "soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Sachgütern Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist " ab.
    Mir ist auch klar, dass dieser Umkehrschluß jur. nicht 100% wasserdicht ist, wenn ich folgere: "Was sicher ist, ist gut", aber es macht ja auch wenig Sinn, sich an einem formalen Erfordernis aufzuhängen, wenn niemand objektiv eine Gefährdung erkennen kann.

    Soweit erstmal - vielleicht gibt's ja noch andere Ansätze.

    LG
    Thomas
     
    Gipsbombe gefällt das.
  4. Was wäre,wenn das Feuerrad durch zu viele"Treiber/Brände"die zulässige Gesamt/Gewichtsmenge"für Kat 2 überschreiten würde,was ja möglich sein könnte...:)
     
  5. Bei uns in Österreich würde das " Widmungswidrige Verwendung " heißen und wäre somit verboten.

    Also wenn man, egal welchen Feuerwerkskörper anders als auf der Gebrauchsanweisung steht, verwenden würde.
     
  6. @ Unkrautex:
    Dem gibt`s nichts hinzuzufügen!

    @ matthias meyer: ..nein das kann nicht möglich sein. Du baust ja keinen neuen Kat 2 Artikel. Solange nicht körperlich "gebündelt " wird, was ja sowieso immer verboten ist.
    Die Verwendung auf einer beweglichen Platte ist nur als Aneinanderreihung von PTG`s zu verstehen, ähnlich wie das Verleiten von Batterien am Boden.

    Gruß, und Schuß,

    Nisch`l
     
  7. @ unkrautEx: Danke dir für deine ausführliche Antwort! :)
     
  8. Ich kann Dir da nur Recht geben, UEx, das Allerwichtigste ist und bleibt der "gesunde Menschenverstand".
    Es ist niemals alles durch Gesetze und Vorschriften abgedeckt.
    Eigenverantwortung ist das Gebot, Verantwortung zu übernehmen der Sinn.

    LG,
    GB
     
  9. Beim nächsten Verfahren berufe ich mich mich mal auf die "Hinweise" die hier so ausgeschieden werden.....
     
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