Wie mir soeben bei einem Fwk ein Kollege weismachen wollte sei das SprenG und die beiden SprengV außer Kraft gesetzt ??? Er sprach davon das jetzt wohl irgendeine Durchführungsverordnug gelten würde. Mir kommt das ganze etwas suspekt vor Wer weis dazu näheres?
Also ich habe gerade mal Google bemüht und mich auf der Seite vom Bundestag umgesehen. Das Thema wurde in letzter Zeit nicht mal behandelt, es gibt keine TOPs oder Bekanntmachungen. Ich bin jetzt sehr skeptisch und erwarte erstmal vernünftige Quellen, bevor dem Gerücht glauben geschenkt werden kann. Ich wüsste auch nicht, welchen Zweck eine Aufhebung des Sprengg haben sollte. Also dein suspekter Eindruck scheint erstmal richtig zu sein
Was soll das den für eine Antwort sein lieber Thomas? Ich habe eine anständige Frage gestellt und die war weder als Aprilscherz noch als sonstirgendwie lustig gemeint. Grad du kennst dich ja mit Gesetzten aus. Oder bezieht sich die ENTE auf den jenigen der mir diese These erzuählt hat?
Moin zusammen, es wurden nicht das SprengG und die SprengV `s außer Kraft gesetzt sondern die meisten Vorschriften und Regeln der BG. Seit 01.02.2014 gelten jetzt nur noch: NEU BGR 242 : Tätigkeiten mit Eplosivstoffen ALT BGR 123 : Fahrzeuge in Explosivbereichen BGR 211 : Pyrotechnik BGR 114 : Zerlegen von Gegenständen mit Explosivstoffen BGR / A1 : Präventionen Es gibt keine Vorschriften mehr sondern nur noch Regeln,die aber anzuwenden sind wenn staatlich nichts vorhanden ist. Es gilt dann die "Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntis" Gruß Lostboy
Vorsicht, das mit den BG-Schriften stimmt so nicht ganz, das Werk BGR242 ist zwar eingeführt, es wird danach in Teilen gearbeitet, ist aber noch nicht vollständig juristisch implementiert. Darauf wird auch im Einleitungstext explizit hingewiesen
DuckDuckGo ist eine alternative Suchmaschine, die im Gegensatz zu Google ein wenig (viel) mehr Rücksicht auf Datenschutz legt und daher in gewisser Weise doch zu empfehlen ist. Im Sprachgebrauch hat sich allerdings "googlen" für "mit einer Suchmaschine im Internet nach Informationen suchen" eingebürgert, so dass "googlen" nicht zwingend "Google als Suchmaschine benutzen" bedeutet. Insgesamt hatte seine Antwort gar nichts mit dem Thema zu tun und bezog sich nicht auf dich oder auf den Gerüchte-Verbreiter. Wir sollten trotzdem dann jetzt zum Thema zurückkehren ^^ Hat die Einführung der BGR 242 denn Einfluss auf den Umgang mit ptG? Bzw. steht in ihr etwas anderes als in den einzelnen Vorschriften davor oder wurde der Inhalt letzterer lediglich in ein Schriftstück zusammengefasst und effektiv ändert sich erstmal nichts?
Ich wollte niemand auf die Füße treten :joh: @Thema: formal ist die neue BG-"Sammel"-Regel veröffentlicht und mit ihrer Anzeige in Kraft. Als Arbeitgeberinstrument hat sie bindenden Charakter für gewerbliche Tätigkeiten. Unternehmer und deren Beschäftigte werden/ wurden über die Änderungen informiert. (Hier ein Staubgrenzwert gülig für dies, dort eine Beweislast umgedreht, indem eine Regel in eine andere Kategorie verschoben wurde) Mit dem SprengG hat das alles erstmal gar nix zu tun, außer eben, wenn es um den Schutz von Beschäftigten geht, da dort Details geregelt werden. Die gerne bediente Querverbindung zum Privatleben (das ist "Stand der Technik" oder "Erkenntnis" und gilt immer und überall) ist sehr mit Vorsicht zu genießen. So darf und dürfte (um mal irgendein Beispiel zu nennen) ein privater Lasterfahrer durchaus ohne Sicherheitsschuhe unterwegs sein. Sorry für's OT - ich kam nicht auf die BGR's; Thanks Lostboy für die treffliche Idee Thomas