Termin | News Johannisberg Bürgerinitiative protestiert gegen Anzahl von Feuerwerken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 19. Juli 2014.

  1. Das mit Gast und Gastgeber meinte ich so:


    Der Gast sind wir, die Gastgeber unser nicht Wohlgesonnenen..


    Also WIR benehmen uns so, dass sich die Anderen (möglichst) nicht belästigt fühlen.
     
  2. Hm,

    da werden wir keine Übereinstimmung haben

    Für mich gibt es den Hausbesitzer - dass sind die geltenden Gesetze
    Dann gibt es den Mieter einer Wohnung - dass ist der Gastgeber - das ist der Auftraggeber des Feuerwerks bzw. bezogen auf die Anzeige des Feuerwerks der Grundstückseigentümer (jedenfalls in Deutschland) - ohne den geht nix. Stimmt der nicht zu, kein Feuerwerk.
    Der Gast - dass ist wahlweise der Feuerwerker oder eben der besorgte Bürger der Bürgerinitiatitve.

    Beispiel: ich find es doof, so viele Steuern zahlen zu müssen. Ergo kann ich eine Bürgerinitative "Weniger Steuern für mich" gründen. Es gibt aber keine Gesetzesgrundlage für "weniger Steuern für mich"... ergo kann ich bitten und betteln - solange ich politisch nicht die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat hinter mir habe, Pech gehabt.

    Für die Feinde von Feuerwerk (hier die BI) ist es genauso. In Deutschland gibt es Regeln.
    Pyrotechniker brauchen ein Abbrennplatz, dieser muss "feuerwerkstauglich" sein und die Sicherheit (Gefahrenstufen, Brandgefahr, Abstände usw.) müssen eingehalten werden.
    Zusätzlich könnten KO-Kriterien kommen (einzige Möglichkeit für den Schwachsinn der BI), nämlich ein totales Abbrennverbot von ptG wegen Brandgefahr unter besonderer Gefahrensituation. Zieht man diese Bannmeile großzügig genug, könnte in dem Fall der MUMM-Platz ausfallen.
    Könnte, muss aber nicht. Denn - weil Rechtstaat - kann man dagegen als "Willkür" klagen. Kommt vor Gericht, dass schaut sich die Fakten an -> Ergebnis. Ich kenne die Situation vor Ort nicht, also ob der Abbrennplatz im Ort ist, am Ortsrand, usw.. Wenn es aber ausserhalb ist - tsja, Pech gehabt (also die Gemeinde)

    Einzig die Uhrzeit - allgemein 2200 Uhr, in Sommermonaten (weil Sommerzeit) 22:30 Uhr (soweit ich es weiss) kann bestimmte Monate sperren. Aber auch hier, wenn dem Vetternwirtschaftler 23:30 Uhr genehmigt wird kriegt das OA auf den Sack wenn man selbst 23:00 Uhr anfragt (22.Juni) und Ablehnung bekommt. Man muss es nur durchklagen (was ich täte).

    Der Witz ist, ich kann die Leute bedingt verstehen. Wenn da 40-50 Feuerwerke im Sommer abgebrannt werden wird dies einige Leute stören. Gerade wenn bisher nach 22:30 Uhr geschossen wurde.

    In Österreich scheint es anders abzulaufen - Deine Ausführungen dazu deuten darauf hin.

    Mit dem alten "Rücksicht nehmen" hat das aber nix zu tun. Das ist gesetzeswidersprechende Willkür. Denn 15 Feuerwerke im Jahr - wer bestimmt wer wann anzeigen darf? Wenn 15 Feuerwerke im Juni und Juli geschossen werden - ist da der Ärger derer die sich gestört fühlen nicht genauso groß wie bei 100 Feuerwerken im Jahr, halt verteilt?

    Die Schadstoffargumente sind irrelevant.

    Rücksichtnahme ist sinnvoll - wenn es etwas gibt auf das man Rücksicht nehmen kann. Freiwillig auf Saluts verzichten? Warum nicht. Aber als Pyrotechniker seinen Beruf nicht ausüben dürfen weil die Vetternwirtschaft im Ort alle Aufträge einem einzelnen Pyro zuschanzen möchte? Das geht gar nicht.

    Ich bin ja für ein Innenstadtabbrennverbot - aus Sicherheitsgründen, bin also durchaus für Vernunft bei Feuerwerken. Hier aber vorauseilend Vollpfosten und illegalen Absprachen zuzustimmen - das lehne ich ab
     
  3. #28 anton, 20. Juli 2014
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2014
    O,K. wenn du es so nicht verstehen willst, formuliere ich es anders..

    Es kann in einer Gesellschaft niemand machen was er will, etwas Rücksichtnahme ist immer notwendig.

    Wenn sich die Menschen daran halten würden, bräuchten wir viel weniger Gesetze und Verordnungen.

    Und DAS bezieht sich jetzt nicht nur auf Feuerwerke.

    Noch ein Beispiel, wie zwar Erlaubtes doch eingeschränkt werden kann.

    Ortsgebiet, erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50km/h, der Gesetzgeber schränkt mit : "angepasstes Fahrverhalten" die Regelung gleichj wieder ein.

    Und nur weil du glaubst, du hast mit den geltenden Pyrotechnikgesetzen ALLE Rechte, ste4ht dir noch lange nicht zu, Andere als "Vollpfosten" zu bezeichnen.

    Auch das mit dem Berufsausübungsverbot ist an den Haaren herbeigezogen.

    Kein Baumeister darf bauen WAS und WO er will. Da gäbe es ´ne Menge Beispiele von Erlaubten" das gleich wieder eingeschränkt wird.

    Zum Schluß noch Was:

    Gott sei Dank, leben Wir (und IHR jetzt ALLE) in einer Demokratie, wo es auch die Möglichkeit eines Bürgerprotestes gibt, ohne dass die STASI eingreift.

    Wie gut es jetzt uns und Euch geht , sieht man ja auch da dran, dass Jeder und immer auch den größten Schmarrn sagen und schreiben kann.

    Auch Bezeichnungen wie "illegale Absprachen" sollte DER, der so auf Recht und Ordnung pocht, weder in den Mund nehmen und schon gar nicht auf Papier bringen.

    Ein Beispiel noch von staatlicher Willkür, wogegen es meines Wissens nach noch nie Proteste gegeben hat: Die Eisenbahnverordnung.

    WARUM muß immer der oder die Autofahrer vor einem geschlossenen Bahnschranken oder bei Rotlicht warten??

    Kann nicht an ungeraden Tagen der Zug warten ??

    Protestier mal dagegen. Kommst wahrscheinlich ins Irrenhaus.

    Oder wie schon oben erwähnt 50km/h im Ortsgebiet. Bei uns donnern die Schnellzüge mit 130 km/h und mehr durch !!
     
  4. Hi Anton,

    ich fürchte wir reden aneinander vorbei.
    Mir sind Regeln und Gesetze komplett bewusst - ich bin hier durchaus verhasst weil ich deren strikte Einhaltung einfordere.

    Die Bürgerinitiative und die Vetternwirtschaft im beschriebenen Fall hat aber nichts mit "Recht und Ordnung" zu tun.
    Ich möchte es - wie gesagt, rein deutsche Verhältnisse, ich bitte dies zu beachten - überspitzen

    Person X möchte, dass muslimische Bürger ein Halbmondarmband tragen müssen, sich nicht in Schwimmbädern aufhalten, im Staatsdienst Tätigkeiten ausüben dürfen. Dafür startet man dann eine Bürgerinitative. Die wird - vollkommen zurecht - überwacht, verboten, X angeklagt und (hoffentlich) in die Irrenanstalt gesteckt.

    Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, in der der Gleichheitsgrundsatz gilt. Wenn also Bürger in Ort Y wollen dass weniger Feuerwerke dort abgebrannt werden können sie darum bitten (!) dass das BUNDESGESETZ geändert wird, wenn die lokalen Regularien nicht ausreichend sind um den Wunsch der Bürger zu erfüllen.

    Hier wurde aber - zudem mit Vetternwirtschaft verbunden - eine Alternative gesucht. Einer (der dann finanziell profitiert) darf abbrennen, max. 15 Feuerwerke.

    Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, dass ist Willkür. Es hat auch nichts mit dem Thema "Feuerwerkerei ist Minderheitenhobby" zu tun - da stimme ich Dir doch zu. Auch dass mit den Knallern an Silvester usw. hat hier keine Berechtigung.
    Denn diejenigen, die die Feuerwerke dort abbrennen sind gewerbliche Pyrotechniker, denen die Gemeinde NICHT an den Karren fahren können. Deshalb steht in dem Bericht ja auch, dass man die "Gesetzeslücke" schliessen will, dass Pyrotechniker Feuerwerke (in Deutschland bundeseinheitliches Recht) anzeigen dürften. Wir hatten diese Diskussion schon einmal. Österreich ist hier grundlegend anders strukturiert als Deutschland.

    Daher noch mal - der beschriebene Fall ist Beamtenwillkür (wenn man den Forderungen nachkommt) und Korruption (da die lokale Firma "auserwählt" wird - ist in D so ebenfalls illegal - da ja nicht die Stadt entscheidet sondern die jeweilige Partygesellschaft, der wird das Recht auf freie Angebotswahl genommen ohne fehlende gesetzliche Grundlage. Vulgo: "Alder, Du kriegscht nur Feuerwerk von Teuer-Knall-Ag, oder nix". Danke, aber danke nein. Das mag in Bananenrepubliken so sein, auch von manchem Pyrotechniker (mir fällt da einer im Osten des Landes ein) gewünscht werden, in Deutschland glücklicherweise aber verboten.

    Genauso kann die Gemeinde Bundesrecht nicht durch "lokale Wünsche" ersetzen. Auch das sollte man begrüssen. Sonst gibt es in Nordostvorpommern ggf. demnächst ne Gemeinde, voll von Neonazis die das Recht auf Unversehrtheit des Lebens durch "arische Befreiung von "Kroppzeugs" (Definition: alles was die ****s nicht mögen)" ersetzt. Und dann endet halt der nächste Mensch mit Migrationshintergrund am nächsten Baum. In etwa dies hat diese BI vor (übertragenem Sinne - bezogen auf die Rechtsbeugung das gleiche - bestehende Gesetze werden abgeschafft und durch lokal-eigene Wünsche ersetzt)
    Das geht garnicht.

    Nochmal,
    die Gemeinde kann eine Bannmeile erheben, kann alles zum Naturschutzgebiet erklären (mit allen Konsequenzen!) und fertig - kein Feuerwerk ist mehr möglich. Betonung liegt auf KEIN Feuerwerk mehr.
    Auch nicht für die Firma, die da mit drin zu hängen scheint.
     
  5. Ich erspare jetzt dir und mir und allen Anderen die Widerholung als Zitat und beziehe mich nur auf dein:


    Zitat:

    Nochmal,
    die Gemeinde kann eine Bannmeile erheben, kann alles zum Naturschutzgebiet erklären (mit allen Konsequenzen!) und fertig - kein Feuerwerk ist mehr möglich. Betonung liegt auf KEIN Feuerwerk mehr.
    Auch nicht für die Firma, die da mit drin zu hängen scheint.



    Jetzt mal ein Beispiel, wieder aus Österreich, aus meinem "Dunstkreis" aber nicht mehr mich direkt betreffend.

    Die Locaition habe ich schon angedeuted.


    Hi - Society, teure, exclusive Wohngegend mit Clubhaus, wo immer wieder Veranstaltungen stattfinden.
    Der Geschäftsführer ist offensichtlich nicht nur ein Feuerwerksfan, sonder auch geschäftstüchtig.

    EINE Firma - nicht Wir, haben sich dort mit entsprechendem Feuerwerk, ordentlicher Durchführung mit gemäßigt lauten Bomben und Batterien und was dort ganz wichtig ist, nachher gründlichster Reinigung so etabliert, dass die wenigen anderen Firmen irgendwie negativ aufgefallen sind und der Geschäftsführer jetzt nur mehr EINE Firma zulässt, nämlich die Ordentlichste.
    Dies erfolgt meines Wissens nach AUCH in Absprache der Bezirksverwaltungsbehörde wo einerseits massive Beschwerden einlangten, andererseits aber - so quasi im Nebenbüro Feuerwerke bewilligt werden.

    Vetternwirtschaft ??? oder Hinaufgeschoben ?? oder ehrlich erwirtschaftet?? !!!
     
  6. Feuerwerk stink, ist gefährlich, laut, teuer und so unnötig wie ein Kropf.

    `ne Blondine richt gut, ist nur machmal laut, auch teuer und.....


    Beides wollen Viele (die Männer)


    Beides mögen die Meisten nicht ( Frauen, weil auch gefährlich - für die eigenen Männer)
     
    Oli_K gefällt das.
  7. Weil es hier so schön paßt, O-Ton vom Mitarbeiter einer Stadtverwaltung nach Vorliegen der Anzeige zum Feuerwerk:

    Wenn es nach uns ginge würden wir das Feuerwerk gar nicht genehmigen da sowieso schon so viele illegale Feuerwerke gemacht werden (ohne Anmeldung).

    Wo soll so eine Behörden-Einstellung noch hinführen ?

    .
     
  8. Gesetze haben wir in allen Bereichen genug!
    Nur was nützt das alles wenn die Umsetzung nicht kontrolliert werden kann weil es an allen Ecken an Personal fehlt?!
     
  9. Ihr mit eurem Schei.feuerwerk

    Ein Tag Dreck vom Feuerwerk ist so viel wie alle Autos das ganze Jahr machen.

    Besorgt euch bitte ehestmöglich Raketen mit Gummiringerlantrieb und Glühwürmchenbuketts.



    ÖVK-Publikation:
    EMISSIONEN VON FEUERWERKEN
    Gesundheitsgefährdung, Umweltbelastung,Sicherheitsaspekte

    Feuerwerke, zweifelsohne schön anzusehen, emittieren große Mengen an Schadstoffen.

    Der Österreichische Verein für Kraftfahrzeugtechnik (ÖVK) hat die Studie "EMISSIONEN VON FEUERWERKEN" mit den Schwerpunkten Partikel- und gasförmige Emissionen und Immissionen, Lärmemissionen, Gesundheitsgefährdung, Tier- und Umweltbelastung sowie Sicherheitsaspekten in Auftrag gegeben.

    In Deutschland sind die Partikelemissionen aus Feuerwerken derzeit so hoch wie die gesamten PM10-Abgasemissionen aller Fahrzeuge (fast 9 Kilotonnen PM10). Da Feuerwerke meist zu Silvester abgebrannt werden, kann man sagen, dass in Deutschland in einer Nacht so viele Partikel durch Feuerwerke ausgestoßen werden wie von allen Fahrzeugmotoren in einem ganzen Jahr.
    In Österreich ist es ähnlich: Feuerwerke emittieren mehr Partikel als alle Nutzfahrzeuge zusammen.

    Als Schlussfolgerung kann gesagt werden, dass es widersprüchlich ist, einerseits die Partikelemissionen der Motorenabgase durch Errichtung von Umweltzonen und Verschärfung der Abgaslimits zu bekämpfen, und dann dieselbe Menge Partikel mit noch toxischeren Inhaltsstoffen in einer Nacht in die Atmosphäre freizulassen.
    Es wäre höchste Zeit einzusehen, dass die derzeit umweltschädlichen Feuerwerke ersetzt werden müssen.

    Auch die Automobilbranche hat sich wie viele andere Industriezweige den Bedürfnissen der Umwelt angepasst. Umweltfreundliche Autos sind heutzutage nicht mehr wegzudenken.

    Die Studie steht ÖVK-Mitgliedern im Mitgliederbereich der Homepage zur Verfügung und ist auf Anfrage beim Österreichischen Verein für Kraftfahrzeugtechnik erhältlich.




    http://www.övk.at/aktuelles/2014/feuerwerk.htm
     
  10. @anton

    "Auch die Automobilbranche hat sich wie viele andere Industriezweige den Bedürfnissen der Umwelt angepasst. Umweltfreundliche Autos sind heutzutage nicht mehr wegzudenken"

    Das stimmt so nicht ganz. Die Intention ist eine andere warum DU unbedingt ein neues, "umweltfreundliches" Auto brauchst. Stichwort Flottenverbrauch vs Oberklasselimos.

    Gerade die Automobilindustrie ********t in diesem Bereich die Bürger ganz kräftig! Aber solange dem Bürger ein Downsize10GangDSGdoppelturbohybrid-Spritfresser mit einer geplanten Funktionslaufzeit von max 150tkm als Umweltfreundlich verkauft wird ist ja alles in Ordnung.....

    Warum? Google mal nach Denza und Zinoro....
     
    Eistee gefällt das.
  11. Olli ! Ich glaub`, du mißverstehst das jetzt ganz.
    DAS ist nicht meine Meinung sondern ein Artikel der heute etwas verkürzt in der größten öst. Tageszeitung auf einem sehr guten Leseplatz erschienen ist !! (rechte Seite rechts unten, sicher nicht zufällig, die Zeitung schreibt immer wieder auch gegen...)

    Wenn man sich so die letzten Monate vor Augen führt, würde ich meinen, dass sich die Schlinge um den Feuerwerkshals doch erheblich enger zieht.
     
  12. In Deutschland wäre dies Vetternwirtschaft, in österreich dürfte es das auch sein
    Warum?
    1.) Begründung: nur weil die Firma X so toll nach dem Feuerwerk aufräumt ist dies keine Rechtfertigung dafür nur diese Firma zuzulassen.
    Gegenbeispiel: Weil Migranten dunkler Hautfarbe "anständige 60jährige NPD-Wähler verschrecken lassen wir die nicht ins Schwimmbad" - in etwa der gleiche juristische "Wert".

    2.) Gute Arbeit: Es ist müssig zu argumentieren dass Firma X "gute Arbeit" leistet wenn nur Firma X abbrennt. Woher soll der Vergleichim Wettbewerb mit anderen Firmen kommen?
    Die Gemeinde könnte einer Feuerwerksfirma, die abgebrannt und Sauerei hinterlassen hat hinterher die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Wenn sie das nicht tut schöpft sie ihre Möglichkeiten NICHT aus. Sorry, wenn die sich absprechen ist das mafiös, vermutlich wird geschmiert. Negative Beiwerke kann man - bösen Willen vorausgesetzt - immer finden. "Besorgter Bürger Z (dank 100_EUR-Spende der entsprechenden Feuerwerksfirma) "Ich finde es unverantwortlich, der Lärm, wie die mit mir umgegangen sind, nur weil ich 2 Minuten vor Abbrand des Feuerwerks quer über den Abbrenner mit ner Fackel laufen wollte"... etc. Nein, was Du da beschreibst ist kriminell. Jedenfalls in D,. "die ordentlichste" Firma hiesse, dass alle Feuerwerksfirmen Deutschland dort bereits ein Feuerwerk vergleichbarer Grösse abgebrannt haben, alle bis auf eine haben die - von der Gemeinde bekanntgegebenen Kritierien nicht erfüllt weshalb ein Gerichtsbeschluss die notariell ausgearbeitete Analyse bestätigt hat.
    Fakt ist, da wurde geschmiert, gemauschelt und betrogen. Der Platzhirsch hat sich beschwert, die Mitarbeiter der entsprechenden Ämter haben - vermutlich beim Heurigen - zusammengesessen und das "Problem" gelöst. Illegal.

    Ich habe nix gegen gute Zusammenarbeit - nur eben nicht "auf Kosten anderer". Wenn da einer kommt und auf nem 100m-Sicherheitsabstandsplatz 200mm-Bomben schiessen will - wird abgelehnt. Aber nicht weil man früher mit jemandem anderen ne negative Erfahrung gemacht hat.
     
  13. Adnan...du vergisst, dass wir in einer freien Marktwirtschaft leben und der Geschäftsführer sich aussuchen kann, welche Firma er beauftragt.

    Besonders dann, wenn er mit einer Reihe anderer Firmen (4-5) ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht hat.

    Und wenn trotzdem eine "Fremdfirma" einen Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde stellt, und der Geschäftsführer als Verteter des Grundstückseigentümers "NEIN" sagt......

    Vergiss deine Argumente, die führen ins Leere.
     
  14. Da hat Anton leider Recht, dass der GF, so hört es sich zumindest im Zeitungsbericht an, nur die Firma Hübner mit den Feuerwerken beautragen will, weil angeblich nur diese die geforderten Einschränkungen umsetzen kann.
     
  15. Wobei es sich bei "meinem Fall" um einen in Österreich handelt.

    Es ist aber so, dass viele Eventlokale bei uns einen Haus und Hof-Feuerwerker haben, wo andere fast nicht zugelassen werden.

    Erst vor Kurzem hatte ein Freund von mir wieder lange Diskussionen weil -in dem Falle das Brautpaar seinen
    "eigenen" Pyrotechniker mitbringen wollte.

    Ist übrigens dann excellent ausgegangen. Geringschätzende Bemerkungen der "Hausleute" beim Aufbau, schlugen in totale Freundlichkeit nacher um.
     
  16. Habe den Artikel gerade nochmal besucht und gesehen, dass dort mehrere Kommentare verfasst wurden. Ich weiß jetzt nicht, ob welche aus unseren Reihen dort was geschrieben haben aber einige Kommentare sind inhaltlich richtig gut. Manche sind amüsant..Einer schrieb "Herr Professor, lassen sie das Feuerwerk im Dorf" :D

    Hab bei den guten Kommentaren mal gevotet
     
  17. Nein - Du vergisst da etwas. Es ist eben keine freie Marktwirtschaft, wenn die Behörden (!) anderen Feuerwerkern verbieten wollen etwas abzubrennen.

    Wenn der Grundstückseigentümer sagt, nur noch Firma Z - richtig, dann stimme ich Dir zu.
    Hier geht es aber um Behörden, die haben - jedenfalls in Deutschland die Verpflichtung zur Neutralität.

    Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei.
    Daher bitte ich Dich, mir zu sagen welche der beiden Varianten Du annimmst.
    Fall_1: privater Eigentümer des Grundstücks teilt mit, dass er nur noch Firma Z erlaubt, Feuerwerke abzubrennen.

    Fall_2: privater Eigentümer des Grundstücks erlaubt JEDEM Feuerwerke abzubrennen, die Gemeinde verbietet aber alle Feuerwerke ausser von Firma Z.

    Fall 1 ist eindeutig, dass ist des Eigentümers legitimes Recht (also Zustimmung zu Deiner Aussage)
    Fall 2: ist in Deutschland illegal und strafbar. Ich vermute, auch in Österreich dürfte das nicht rechtens sein, kann aber natürlich nix zu sagen.
     
  18. Hi,

    das wäre dann Fall-1. Dagegen kann man nichts machen.... aber das ist ja hier nicht der Fall. Hier will die Gemeinde einen von ihnen "geduldeten Pyrotechniker" einsetzen, nicht nur für das eine Grundstück sondern für die Gemeinde. Ohne den privaten Grundstückseigentümer nach dessen Meinung zu fragen.
    Das ist illegal.

    Ich hatte so einen ähnlichen Fall, da wurde der Besitzerin des Grundstücks vom Eigentümer (der evang. Kirche) untersagt mir für ein Barockfeuerwerk die Erlaubnis zu geben. Da konnte ich nichts machen.
    Ich versprach aber der Gemeinde, dass ich - sobald ich einen Bauern der Umgebung dazu bringe mir sein Acker zu geben - ein schönes (200 75er Blitzbomben, 50 100er, 10 125er, dazu ggf. noch Bodensaluts) Feuerwerk abzubrennen... nur fürs Drecksnest. Die Dame des Ordnungsamtes meinte, dagegen könne sie dann nichts machen. Sie war offen und ehrlich. Die üben jedweden Druck aus den sie haben, respektieren aber das Gesetz.
    Wäre es Privatgrund, die Gemeinde wäre mit ähnlichem Blödsinn gekommen, ich wäre vor Gericht gegangen und hätte (mit hoher Wahrscheinlichkeit) gewonnen. Punk.
     
  19. Stimmt so nicht.

    Ausschreibungen für Aufträge von öffentlich Rechtlichen sind erst ab einem gewissen Betrag notwendig, den ich zwar nicht genau kenne, der aber sicherlich jenseits der meisten Feuerwerksbudgets liegt.
    Darunter zählt u. A. der "Ortsansässige" .

    Was übrig bleibt, ist dei "schiefe Optik". Dagegen hilft am ehesten ein Augenarzt -oder das Salzamt.
     
  20. Die Stadt ist nicht Auftraggeber der genannten Feuerwerke, dass sind private Veranstaltungen.
     
  21. @anton
    Sorry, war mein Fehler. ..
     
  22. Lehrerträume!

    Hallo,

    naja, der Sprecher der BI ist "Lehrer" an der ebs.
    Insofern wundert mich eigentlich nichts mehr...

    Ironie an:
    Wahrscheinlich mag er nur mal ein wenig "rumerziehen" und kann es einfach nicht besser.
    Ironie aus

    Allerdings muss man wirklich bei diesem Artikel genauer hinschauen.
    Nicht die Stadt will alles auf diese eine Firma beschränken, sondern der Auftraggeber möchte das (warum auch immer).
    Sozusagen als "Beruhigung" der Gemüter um Lehrer Prof.Dr Johanning, soll es diese ganzen Beschränkungen geben.
    Insofern sehe ich noch keine relevanten Gesetzesbrüche etc.
    Ob die Fa. Hübner nun die beste Wahl für so ein Vorhaben ist, das mag ich nicht beurteilen wollen.

    Btw., versucht mal hier in Idstein ein Feuerwerk, selbst mit professionellem Hintergrund und Team, durchzubringen......:shocked::shocked::shocked:...............
    Und mit der Liste an Auflagen, welche wir jedes Jahr zur Idsteiner Sternennacht von dem beliebtesten OA-Leiter des Universums bekommen, kann ich unseren ganzen Hexenturm tapezieren!!!
    Gut, wir sind auch keine Firma und ausgebildete Pyrotechniker und somit auf eine normale Ausnahmegenehmigung angewiesen.
    Vielleicht ändert sich das ja mal...???

    Vielleicht sollten wir unserem OA-Leiter mal empfehlen, nach Johannisberg überzusiedeln, gell HoPa....:D

    Grüße aus dem RGTK.
     
  23. Nein bei der Konkurrenz, der WHU in Vallendar
     
  24. mea culpa

    Vollkommen richtig, seit 2007 ist er ja nicht mehr dort.
    Hatte mir nur seinen Lebenslauf gezogen; ich sollte eben genauer hinsehen....
    Oestrich-Winkel hätte besser zu Johannisberg gepasst....

    Gruss!
     
  25. Bitte beachte - in Deutschland ist dies anders. Da können Behördenmitarbeiter nicht mehr zu Veranstaltungen mit "Gratisessen" gehen, wegen des Verdachtes von Bestechlichkeit.

    Es handelt sich nicht um die Gemeinde, die Feuerwerke beauftragt sondern die Gemeinde möchte - so versteh ich den Kram - nur noch einen einzelnen "ortsansässigen" Pyrotechniker zulassen (kauft nicht beim... nee, kein ****vergleich... der passt nicht ganz, eher ein "Deutsche, kauft deutsche Bananen").

    Der Auftraggeber des Feuerwerks ist NICHT die Gemeinde.

    Wenn in Österreich der Ortsvorsitzende bestimmen kann welche Feuerwerksfirma im Kreis Z ein Feuerwerk abbrennen darf, bei gleicher Qualifikation, Voraussetzung, Art und Umfang des Feuerwerks, dann bin ich froh dass Österreich nicht Deutschland ist :)
    Wie gesagt, ich kenne die österreichischen Umstände nicht, in Deutschland geht man zum Rechtsanwalt, kriegt vor Gericht (zu 99,99%) Recht und die Gemeinde zahlt Schadenersatz, der OA-Mitarbeiter wird in einfachen Fällen strafversetzt (Registratur, 3.UG, direkt neben der Mülltonne) oder aus dem Beamtenstatus entlassen.

    Ich hoffe ja, dass in Ö auch so ist. Indirekt gibt es natürlich Vetternwirtschaft, mittels Tricks, Betrug usw. Nur, wenn es rauskommt - oder wie hier offen gefordert wird, ist es ne andere Geschichte.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden