Termin | News Brüssel mahnt Berlin ! Aus für die BAM-ID ?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von hesi, 23. Januar 2014.

  1. Wollte auch grad nach fragen ob´s schon was neues gibt?
     
  2. Nein. Wenn belegbare Informationen oder Abänderungen zu dieser Thematik formalorganisatorisch bekannt gegeben wurden/werden ist dies das richtige "Informations"-Thema dafür. Abschweifende Diskussionen werden ab sofort (auch zur Förderung der Übersichtlichkeit) kommentarlos gelöscht.
     
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  3. Mittlerweile muss es doch was neues geben.... Hmm
     
  4. since89 und Farben im Himmel gefällt das.
  5. schwarz auf weiss hatten wir es aber so noch nie von der BAM , wenn der Link den ich oben gepostet hatte überhaupt das richtige Thema betrifft
    Sorry wollte nur helfen, mir ist es eh egal
     
  6. Doc ich dachte du wüsstest worum es geht wenn du mitdiskutierst.

    am 28.03. hatte ich die Veröffentlichung hier rein gestellt. http://www.feuerwerk-forum.de/showpost.php?p=680457&postcount=310

    https://www.bundesanzeiger.de/ebanz...toryId=84779&fundstelle=BAnz_AT_27.03.2014_B6

    Nur leider sind wir 10 Seiten lang vom Thema abgeschweift. ;)
    Ich warte jetzt nur noch auf die Reaktion der EU, Deutschland hat sich ja nun wieder Zeit verschafft.
    Aber das haben wir ja bereits breit ausdiskutiert.

    Deine Mithilfe ist natürlich immer erwünscht, da brauchst du dich nicht für zu entschuldigen . :)
     
  7. Da ja hier und anderswo immer wieder Fragen aufkommen bzw.falls jemand dem Pargraphenwirrwar bezüglich der Bam- Id nicht so ganz folgen kann. Hier gibts jetzt das ganze nochmal auf Deutsch. http://www.bam.de/de/service/amtl_m...toffrecht_medien/information_id-nummer_de.pdf

    Ich bin schon auf die ganzen Fehlmeldungen zu Silvester gespannt. ;)
     
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  8. danke!

    Ich auch ...

    Ab heute mit der "offiziellen" BAM-Pressemitteilung geht's ja dann los mit den "Fehlermeldungen" :)

    ich bin echt gespannt ... wie dieses Thema heute in Berlin der Presse vermittelt werden wird ... und was die ehrgeizigen "Ich-Bin-Sprengstoff-Böller"-Redakteure daraus machen werden :shocked:

    Ich bin ehrlich ... etwas vernünftiges erwarte ich nicht ...

    BLÖD schreibt sicher ... "Sprengstoffböller ohne BAM-ID" erlaubt ... Fassungslos sitzen alle mit versteinerten Miene im Saal ... Zu Silvester wird es dieses Jahr mörderisch laut. Globalisierung erlaubt Silvestersprengstoff beim Händler um die Ecke ganz legal zu verkaufen, empört sich Herr Bin Im Laden (41 J.) vom Verein "Nie-Gesehen-Dreibeinwurm e.V."
     
    Svw1899Svw, knaller-fan und Papajoe gefällt das.
  9. Ich glaube es verstanden zu haben, frage aber nochmal nach: eine BAM-ID muß nicht auf den Gegenstand aufgedruckt sein, es reicht die CE-Numer und eine reine Anzeige bei der BAM, richtig?

    Das erklärt dann auch d beiden Fireevent Böller Label, da steht nämlich nirgends eine BAM-ID. Ich gehe daher auch von einer Prüfung in einem anderen EU-Land als Deutschland aus (was sicher im Fall von Knallkörpern kein Nachteil für uns ist ;))
     
  10. Wenn dem so ist und der King Cobra nicht von die BAM getestet wurde, kann man davon ausgehen, das selbiger ob seiner enormen Wirkung evtl. gar nicht für den deutschen Markt zugelassen worden wäre?
     
  11. Sie müssen in jedem Fall eine BAM-ID besitzen, diese muss aber seit kurzem nicht mehr auf den Artikel aufgedruckt sein. Die zugelassenen PtGs stehen aber in der BAM-Liste.

    Wenn ein Artikel die CE-Prüfung durch eine andere Stelle bereits bestanden hat, prüft die BAM nur die Unterlagen und ob die Gebrauchsanweisung verständlich ist. Das ist aber nichts neues.

    Es hat sich also für den Endverbraucher nichts geändert. Eher verschlechtert, denn wie soll er wissen, ob ein CE-zertifizierter Kat. 2-Artikel ohne aufgedruckte BAM-ID eine Zulassung in D hat oder nicht? Er müsste erst in der BAM-Liste nachschauen und den Artikel finden. Für mich ist das keine gute Lösung.
     
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  12. Ich habe gerade nachgeschaut, in der aktuellen BAM-Liste sind die Fireevent Böller plötzlich nicht auffindbar, oder bin ich blind?
    Ich meine die beiden Böller von FE dort noch vor einigen Wochen gelesen zu haben.


    Ich gehe mal stark davon aus, daß der King Cobra nicht von der BAM, sondern einer anderen Stelle geprüft und zertifiziert wurde, er scheint ja wirklich deutlich wirkungsvoller als z.B. der Pyro-Art Dynamit 2 zu sein und Pyro-Art betonte ja in deren Testvideos, daß mehr in Deutschland nicht zu machen sei (Stichwort "ehrliches Meßgerät").

    Insofern hat die neue Regelung auch Vorteile für uns, kann aber dann auch im nächsten Jahr wieder vorbei sein, wenn die BAM nachprüft und Bedenken anmeldet.

    Bin auch mal auf die Presseberichte gespannt, hoffentlich geben die Schreiberlinge den Sachverhalt richtig wieder :rolleyes:

    Nachtrag: Hatte in die falsche Liste (EG Baumuster) geschaut, die Böller sind beide gelistet. Schande über mich !
     
  13. Einen habe ich gefunden. Kann aber gut möglich sein, dass beide Knallkörper unter einer CE-Nummer laufen.

    edit:
    Bei den Vitrine-Videos sieht man auf beiden Böllern die selbe CE-Nummer, aus dem Grund dann sicher für beide auch nur eine BAM-ID. ;)

    FireEvent_Knallkoerper.png
     
  14. Ja, das ist mir auch aufgefallen. Schon merkwürdig. Liegt wohl an der Bauform, die sich bei den beiden Knallern gleicht, eben nur mit unterschiedlicher Größe und NEM.

    Ichwundere mich über die ganzen WECO Knaller, einer auch ganz frisch drin. Die haben doch nichts wirklich Neues herausgebracht, oder es wurde mal wieder ein alter Knaller in neuer "Plöp-Variation" zr Prüfung eingereicht ;)
     
  15. Äh, welche?

    Danke!
     
  16. Die hier:
    Der Text ist aber noch nicht online.
     
    derVolk gefällt das.
  17. Habe mal anhand der CE Nummer die Prüfstelle der Fireevent Knaller herausgesucht. Belgien hat die Prüfung durchgeführt und eine CE erteilt.
     
  18. Die ganze Sache verwirrt mich irgendwie.
    Dürfte ich jetzt Beispielsweise einen Aufstiegseffekt der Kat. I
    aus Holland nach Deutschland verbringen und verwenden wenn dieser
    ein CE-Prüfzeichen besitzt oder ist mir dies trotzdem nicht gestattet, da Aufstiegseffekte
    der Kat. I in Deutschland nicht mehr zulässig sind?
     
  19. Es gelten EU-weit die selben Normen. Die Prüfungen folgen daher überall den selben Standards. Ob man nun einen neuen Artikel bei der BAM CE-prüfen lässt, beim TüV Rheinland, Vertretung Holland, oder bei einer entsprechenden Stelle in Ungarn oder Italien, sollte daher (zumindest theoretisch) keinen Unterschied machen. Pyro Art hat einen Teil seiner Artikel m. W. übrigens in Spanien zertifizieren lassen (wurde hier jedenfalls mal geschrieben).
     
  20. Also ist es jetzt lt. BAM offiziell, dass eine CE-F2 Kennzeichnung in Deutschland ausreicht? Bam steht nur noch nach Gelüsten des Herstellers auf den Artikeln?
     
  21. Japp, steht doch klar und deutlich in der Pressemitteilung. :)
     
  22. Nein bzw. Jain.

    Der Artikel muss nach wie vor in Deutschland durch die BAM zugelassen sein. Nur muss die entsprechende BAM-ID nicht mehr auf dem Artikel aufgedruckt sein. CE-F2 allein reicht also nicht, wenn der Artikel nicht auch in der BAM-Liste steht.
     
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  23. Natürlich, so ist es korrekt. Sorry, dass ich da etwas vorschnell geantwortet habe.
     
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