Handhabung & Technik Verlade Artikel F4 auf MES legal

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Dexter, 20. Sep. 2014.

  1. Hallo,

    Wie verhält sich das eigentlich wenn Pyroknallpatronen der Kategorie F4 auf MES angeboten werden. Normal dürfte man solche Artikel nur an Scheininhaber verkaufen. Ebenso bräuchten doch Scheininhaber für PM2 eine MES oder irre ich mich da????

    Gruß Dexter
     
  2. Knallpatronen Kat.F4 dürfen auf MES nicht abgegeben werden. Das siehst du völlig richtig.

    Auch der einfache Munitionserwerbschein reicht nicht zum Kauf von Knallpatronen PM2 aus. Das muss explizit eingetragen sein (Bedürfnisnachweis).
     
    Dexter gefällt das.
  3. Dann müsste derjenigen das wissen, da er anscheinend Feuerwerk vertreibt. Den dieser wird immer aktiv wenn es Ende des Jahres zu geht.
     
  4. Wie schauts eigentlich mit den neuen Knallpatronen mit CE - PM 1 Zulassung aus ?
     
  5. Es gelten die üblichen Bestimmungen der Klasse PM I, wie z.B.:

    > Erwerb und Verwendung ab 18 Jahren
    > Abschuss von befriedetem Besitztum aus
    > Bestimmungsgemäße Verwendung
     
  6. ich dachte es gibt in PM1 keine Knallpatronen???
     
  7. Ja, wäre mir auch neu, dass es in PM1 Knallpatronen gibt, od. hat sich da zwecks EU-Gesetze auch was geändert?
     
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