Termin | News [Grundsatzdiskussion] Feuerwerk aus dem europäischen Ausland

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 17. April 2014.

  1. Meinung ist das Eine, Gesetze und deren Einhaltung das Andere !

    Um im vorliegenden Fall Klarheit zu schaffen, müßte man einmal fragen, warum der Gesetzgeber z. B. in "D" so argumentiert und erlaubt bzw. verbietet und warum es in anderen Ländern anders ist ?

    Spielen da Hintergründe in einer Vergangenheit eine Rolle ?

    Will bzw. wollte man in den eh. kom. Ländern gleich die große Freiheit ?

    Sind Politiker da oder dort verantwortungsbewusster - oder

    eher von der neuen Marktwirtschaft "beeinflusst" ?

    Sind Leute "über der Grenze" auf einmal "g´scheiter, bzw. "herüben" leichtsinniger ?

    Da gäbe es wahrscheinlich mehr Fragen als Antworten.

    Eine davon und zwar meine wäre:

    Das Ganze interessiert doch in Wirklichkeit da "Oben" Niemanden. Die wollen , was uns "Bummser" anlangt , möglichst Ruhe !!

    Und Was verändern? Vielleicht gar Einige hier vom Forum?

    Wir paar arme Würstchen, im Vergleich zu den übrigen Millionen Staatsbürgen -egal jetzt wo, machen doch das sprichwörtliche Kraut nicht wirklich fett !

    Ich bin fest davon überzeugt, dass die Mehrheit der Entscheidungsträger den ganzen Schmarrn, der nur Tiere verängstigt und alte Damen verschreckt, am liebsten noch heute abschaffen würde.

    Und deshalb - jetzt komme ich zurück zum Thema, ist es vernünftiger, sich an die jeweiligen Gesetze im eigenen Land zu halten und keine "ordentlichen Sachen" von europäischen Ausland reinzuholen.

    Auch wenn´s der Zoll erlaubt.

    Passiert dann was oder man wird mit Verbotenem erwischt........den Arrsch reissen´s dann Denen nicht auf, sondern.............
     
    Adnan Meschuggi und inflamess gefällt das.
  2. J. Gauck hat es bei seinem Schweizbesuch zum Thema Volksentscheid sinngemäß so formuliert, dass die Deutschen zu dämlich sind für Volksentscheide. Was anderes hab ich da nicht rausgehört. Und das ist der Punkt. Den Menschen in Deutschland oder Österreich wurde und wird permanent vorgekaut was richtig und falsch ist. Das über Jahre hinweg. An der Situation kann man jetzt nix ändern, aber der Deutsche und Österreicher ist einfach zu bequem geworden. Super ist, nun finden in DE endlich wieder Montagsdemos statt im ganzen Bundesgebiet und die Menschen gehen wieder auf die Straßen.

    Was ich eigentlich sagen will; wir, die mit der Pyrotechnik verantwortungsbewusst umgehen, sollten die Menschen zum Thema Feuerwerk sensibilisieren. Was mir fehlt ist eine Kampagne zum Thema Feuerwerk, Kultur, Tradition etc seitens der BAM. Auch in andere Länder schauen, wo zum Beispiel christliche Zeremonien mit oder ausschließlich mit Pyro abgehalten werden und sich Alt und Jung daran beteiligen.

    Dann kommt hinzu und jetzt sind wir auch beim richtigen Thread, das es Menschen mit der Pyro übertreiben. Stichwort 50x Blitzknallbomben hintereinander. Leider, leider sind die Deutschen nicht genug sensibilisiert und empfinden das (gerade die alten) als störend und schlechte Erfahrungen setzen sich tiefer in die Gehirne als die Schönen Momente.

    Es müsste mal eine Initiative angetrieben werden und den Bürgern mehr zutrauen.
     
    Oli1986, Farben im Himmel und DerFuchs gefällt das.
  3. Anton,
    des Menschen Streben ist immer dasjenige, etwas Besseres/Schöneres/Vollkommneres zu haben.
    Ich verstehe Deine Argumentation (wenigstens teilweise), aber sollte man nicht auch andere Argumentationen gelten lassen.
    Dieser Teil der Diskussion geht eigentlich darüber, ob man in verschiedenen Bereichen des Feuerwerks durch diese EU-Regelung eventuelle Verbesserungen (in unserem Sinne als feuerwerks-interessierte Menschen) erreichen könnte - und zwar legal.
    Grundsätzlich ist es anscheinend so, daß man doch Feuerwerk aus anderen Ländern einführen dürfte, aber was macht man jetzt daraus, bzw. was bedeutet das erstmal, ohne daß man gleich einen fulminanten Diskussions-Riegel davorschiebt?
    Laßt uns einfach mal darüber reden, und Wünsche sollen erlaubt angebracht werden können(so wie mein Raketenwunsch) - ohne daß man gleich abserviert wird.
     
  4. Hast du meine Beitrag nur gelesen oder auch verstanden?

    ICH lasse jede Argumentation gelten auch jede andere Meinung.

    Ich schreibe auch immer wieder...."meine Meinung" und nicht..."das ist SO" .

    Legal, wie du schreibst dass man zu "Besserem" und "Schönerem" kommen könnte , geht nur über eine Gesetzesänderung im jeweiligen Land.

    Und auch dazu hab ich Stellung genommen, halt (leider) in die gegensätzliche Richtung die jährlich aufkommt, nämlich die eines Verbotes oder einer Einschränkung , auch wenn die letzte Diskussion eher Ö. betraf.

    Man muß schon auch den Tatsachen ins Auge blicken, wenn man Wünsche hat. Und schließlich und endlich steht es ja auch jedem unbescholtenen Staatsbürger frei, sich zu "Höherwertigem" ausbilden zu lassen.

    Es gibt im Leben fast immer mehr als einen Weg, um zum Ziel zu kommen. Dass es immer der Bequemste sein muß, steht nirgends.

    Nur unerfüllbare Wünsche äußern...da könnte man dann schon abserviert werden.
     
  5. Ich kann Dich gut verstehen.
    Die gesamte Diskussion trifft einen unfairen Bereich, nämlich das private Verbringen innerhalb der EU.
    Wenn's gewerblich motiviert ist, gibt's nichts zu diskutieren - ohne BAM-ID.
    Irrsinn. Der gleiche ptG - einmal ist die ID nicht nötig (privat) - und andererseits droht per Gesetz der Entzug der Erlaubnis als Grundlage der wirtschaftlichen Existenz als Feuerwerker, weil man nicht ausreichend zugelassenenes (=gefährliches) Feuerwerk an arglose Verbraucher abgibt.
    Dann das Sackgassenschlupfloch, sich erlaubnislos im Ausland F2 zu besorgen, für die hierzulande ein Schein vorliegen muß, um sie auch verwenden zu dürfen.
    Das ist ein Schmarrn.

    Auf der anderen Seite sind solche Diskussionen aber nachvollziehbar.
    Aus (mindestens) zwei Gründen:
    Erstens enstehen sie aus genau dieser Ungenauigkeit, wenn das SprengG halb in der althergebrachten nationalen Fassung wieder abgetippt wird und die nun nötigen EU-Zutaten einfach untergerührt werden.
    Das Ergebnis kennen wir - alle eiern umher, der Zoll, die BAM werden gelöchert und geben wachsweiche Aussagen von sich, die GAA's wissen auch nicht, was Sache ist, Richter stochern herum und Gerüchte erzählen von nichtöffentlichen (angedachten) Gesprächsrunden auf Ebene des Innenministeriums.

    Zweitens verstehe ich auch, warum - neben der erwähnten Motivation wissen zu wollen, was denn nun gilt - der pyrogeile Endverbraucher sich seine Gedanken macht, um legal an "sein" Zeug zu kommen, eigene Ideen für ne Show oder das individuelle Erleben klar zu machen.
    Liegen die Gedanken daneben und es ist dann doch nicht legal zu machen, kann man leicht sagen, es wäre kriminelle Energie gewesen :p, die dahintersteckt.
    Ich weiß noch gut, wie ich hier Prügel eingesteckt habe, weil ich behauptete das Verleiten von 200 TdV mit zugelassener Litze wäre ohne Schein legal - ich solle doch den Fachkundeschein machen, anstatt Straftaten zu propagieren - heute tja: kein Thema mehr.
    Zumindest von einen Teil der "Szene" werd' ich jetzt als Schlupflochsucher angesehen, weil ich die 905er verwende, ohne eine Fachkunde nachgeweisen zu haben; andere Teile tolerieren mich, da sie wissen, wieviele FW ich mit aufgebaut habe, wieder andere - naja, es geht ja nicht um meine Person:
    Ich glaube nicht, dass es verwerflich ist, wenn irgendjemand versucht,
    die bestehenden geltenden Gesetze zu verstehen und
    sie dann auf individuelle Freiheiten anwenden möchte.
    Ich gehe gar noch einen Schritt weiter:
    Jahrzentelang waren wir Scheinlosen hier eingeschränkt, was die Artikelauswahl angeht.
    Es war nicht nur die schiere Masse, die eingeschränkt wurde, weil nicht jeder Kleinkram die teure BAM-Zulassung wieder reinwirtschaftete, sondern der dt. Gesetzgeber hat zudem die Rakete fast ausgerottet:
    Die Silvesterrakete, der Bukett kleiner sein mußte, als die eines dicken Feuerwerksrohres.
    Die Großfeuerwerksrakete mit hysterischen Abständen.
    Nun gibt es Grenzwerte für deren Rückfallenergien, individuell definierte Abstände und sowohl in F2, sowie F3 sind die Raks von der Satzmenge wieder potentiell den Rohren überlegen.
    So gehört das auch, für DEN Feuerwerksgegenstand überhaupt.
    In D halt mit kleinem Schein - wenn's schön macht ;)
    Jetzt kann und darf man frei und legal F1 in ganz Europa einsammeln und sich das, was jeder für sich das Beste empfindet, raussuchen, kaufen, verbringen (wenn die Lagergruppe klar ist), aufbewahren, verwenden. Wahnsinn :phantastic: mich freut's saumäßig.
    Bei F2 auch, nur ist's bei Raketen >20g und BKS-Böllerchen nicht ganz sooooo einfach.
    Das ist aber doch die einzige Ungenauigkeit/ Unsicherheit.
    F3 ist wieder klar: Scheinpflicht.
    Bleiben also nur jene Artikel, die im §20(4) der 1.SprengV stehen.
    Man könnte meinen, man darf sie ohne Schein herholen, aber nicht verwenden.
    Das heißt für mich: entweder ich hab' den Schein, oder ich lasse sie, wo sie sind.
    Was ich nicht verstehe - wo ist das Problem an der Diskussion - wo der "emotionale" Sprengstoff ?
    Ich hoffe doch wirklich, es liegt nicht daran, dass es diese "Lücke" (die imho eine Sackgasse ist) alles überschattet ?

    Ärger machen die (diskussionsunwürdigen) echten Illgalitäten (F4 an Spinner) - aber doch nicht die, die hier fragen, vermuten, behaupten - egal aus welchem "Lager" sie kommen, oder ?
    Ich denke, der Zustand für die Privatverbraucher ist ein Freundensprung wert:
    Den vielen bald verlorenen, liebgewonnenen Artikel mit PI und PII- Nummern steht eine europaweite Suche nach Ersatz vor der Tür.
    Überraschungen, Tops, Flops, alte Dinge wiederentdeckt.
    Jo, keine Mini-BR und aufsteigende ptG's mehr in F1, fiese Hürden für Händler in D, oder solche die hierher liefern wollen (noch) - aber so ganz verstehe ich nicht, worüber man sich hier ärgert - oder aufregt.
    Ist mir aber auch egal - ich freu mich :D

    LG
    Thomas
     
    Papajoe, Knaller!, tribun77 und 2 anderen gefällt das.
  6. Wüsste nicht, was gegen die Qualität (!) einer Zink-Rakete spricht. Würde zudem gerne eine Batterie sehen, die einer ordentlichen Rakete in Sachen Steighöhe das Wasser reichen kann.
    Die Weco-Neuheiten zeigen deutlich, dass man Raketen noch lange nicht abgeschrieben hat....
     
  7. Ich kann DAs jetzt nicht mehr hören, schreib´s aber trotzdem.

    "Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen".


    Genau so wenig kann man Raketen mit Batterien vergleichen.

    Wenn du gerne eine Batterie sehen willst, die einer ordentlichen Rakete an Steighöhe das Wasser reichen kann, denn möchte ich gerne eine Rakete sehen, die so oft Was rausschießt wie eine 25sh Batterie!!
     
    Eistee und Adnan Meschuggi gefällt das.
  8. Danke.
    Hätte es nicht besser schreiben können.

    @FuF
    Es ist mir sowas von Latte ob das Ding nun 30, 50 oder 100m hoch fliegt. Allein der Effekt einer 20g Rakete ist einfach nur ein Witz. Ausnahmen mag es sicher geben, wie die von dir genannten Zink, denke aber mal das die Prozentual am Gesamtraketenumsatz eher im niedrigen Bereich anzusiedeln sind.

    Mit meinen mittlerweile 45 Jahren habe ich mehr als genug FW abgebrannt. Raketen und Knaller reizen mich nicht mehr im allergeringsten. Zumindest nicht das was hier aktuell erlaubt ist - bzw. verkauft wird. Stichwort: Billig-Ramsch.

    Die (vor allem 500gr / XXL) Batterien sind für mich einfach der Überflieger schlechthin. Entsprechend clever verleitet oder per E-Zündung gezündet kann man damit eine Super show haben.

    Es gibt in der Tat sehr schöne Raketen und auch kräftige Böller, Material gibts ja reichlich auf YT zu sehen, aber was habe ich davon wenn Sie hier verboten sind ? Nix !

    Dafür werde ICH definitiv kein Geld mehr ausgeben ... das P/L ist einfach zu schlecht ... dann doch lieber 1 oder 2 Batterien mehr. Ist einfach meine feste Meinung und Überzeugung.
     
  9. Hallo Thomas,

    das war ein sehr guter Beitrag. (ich werte Deine Ausführungen bezüglich Gurtpflichtterror mal als mentalen Ausrutscher).
    Die Auseinandersetzungen bei diesem Thema kommen m.E. daher, dass mancher (niemand persönlich angesprochen) einfach immer "alles" ausreizen will was theoretisch geht, so aber vom Gesetzgeber nicht gedacht war.

    Darunter fällt die "Wer nen F2-27er hat kann 75g-Raketen problemlos nutzen"-Diskussion. Unser Staat will das nicht, mancher kann legal trotzdem.
    Oder mein Beispiel mit den (illegalen) Radarwarnern. Früher war deren Besitz legal, nur die Nutzung nicht. Jeder der sich das Ding kaufte nutzte es illegalerweise trotzdem. Jedem war das bekannt.
    Ergo Ergebnis heute: Nicht nur die Nutzung, auch der Besitz ist strafbar.

    Was m.E. nach die "ich will alles ausnutzen-Fraktion" einfach nicht verstehen will oder kann, der Staat in seiner Funktion lässt sich das nicht bieten.
    Wenn nun also F2-Artikel (da gibt es übrigens durchaus F2-CE-Blitzknaller) legal nach D verbracht aber NICHT verwendet werden dürfen ist die vorhersehbare Reaktion (so man dies nicht legal verhindern kann) Verbot ALLER Knaller (und Raketen).

    Deshalb plädiere ich für strenge Einhaltung der Regeln, Schliessung dieser "Schlupflöcher" usw. NIcht weil ich Dir den 27er-F2 wegnehmen will (was ich ja auch schon mal schrieb - Du wirst sicher achtsam mit umgehen). Da das Gesetz nun aber keine Unterschiede kennt muss eben - so meine Sicht - alles weggeschnitten und unterbunden werden was uns ansonsten richtig fies in den Hintern beissen wird.

    Dieser Thread ist da nur einer von vielen. Ja - die "Pro alles was geht"-Fraktion mag dies nicht hören wollen. Ja, die Situation wirkt manchmal merkwürdig, vergleicht man D mit anderen Ländern. Da wir aber nun einmal in diesem Land mit diesen Menschen (die Feuerwerk nicht mag bzw. Knaller komplett ablehnt in weitesten Teilen) leben sollte man das beste draus machen. Mit Hirn und Verstand, nicht mit Winkeladvokatentum.

    Eben weil es sich um "das Forum" für Feuerwerkerei handelt, in welchem viele Menschen reinschauen und Dinge suchen.

    Wer mehr will soll eben nen F4-27er machen, dann stehen ihm oder ihr alle Möglichkeiten (bei gleichzeitig 100%tiger Verantwortung) offen. Komisch dass genau das von den wenigsten gewollt wird.
     
  10. @ViSa, @anton

    Trotz der gegenseitigen Bauchpinseleien hilft es vllt. daran zu erinnern, dass nicht ich den Batterien-Raketen-Vergleich präsentiert habe....
     
  11. Na dann kopiere ich halt deine Ausage vom Beitrag Nr. 31 von diesem Thema hier rein, wer wenn nicht du hat das geschrieben ??


    Zitat :

    Wüsste nicht, was gegen die Qualität (!) einer Zink-Rakete spricht. Würde zudem gerne eine Batterie sehen, die einer ordentlichen Rakete in Sachen Steighöhe das Wasser reichen kann.
    Die Weco-Neuheiten zeigen deutlich, dass man Raketen noch lange nicht abgeschrieben hat....
    __________________
     
  12. #37 Feuer_und_Flamme!, 19. April 2014
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2014
    Dann lese mal Beitrag 23!

    BTW: Habe nicht die Absicht in Hafengesang einzustimmen, bis dann!
     
  13. Was ist Hafengesang? ???
     
  14. Ich zitiere mal:
    "Bei einer Erlaubnis nach §27 (nicht gewerblich) ist eine zusätzliche zwingende Voraussetzung, dass der Antragsteller ein Bedürfnis nachweist, wozu er die Erlaubnis benötigt (z.B. Böllerschützen)."

    Wo bitte ist das behördlich akzeptierte Bedürfnis, wenn man einmal im Jahr (zu Sylvester) von 0:00 -1:00 ein Feuerwerk abbrennen möchte, welches über das in Deutschland erlaubte hinaus geht? Daher gehe ich davon aus, daß ein §27 für 99,999999% der Bevölkerung nicht machbar ist.

    Von den Kosten für die benötigen Helfer-Scheine (soweit ich rausgelesen habe, verdient man eher nix und darf die Fahrtkosten auch selber tragen, evtl gibt's Verpflegung) und den Lehrgang will ich gar nicht anfangen - die sind im Endeffekt genauso hoch wie für den $7. wobe der den $7 Schein könnten theoretisch 90 % der Bevölkerung machen, sofern es genügend professionelle Feuerwerke geben würde, für die ein Helfer-Schein ausgestellt werden könnte.

    Ansonsten gilt doch eigentlich: "EU-Recht bricht Landesrecht", warum sollte es ausgerechnet bei Feuerwerken anders sein - es hat nur noch keiner bis zum europäischen Gerichtshof durchgezogen. Recht haben und Recht bekommen ist leider eher eine monetäre Angelegenheit als eine juristische - und ein "Vabanquespiel" dazu.

    Ich verweise an dieser Stelle mal auf einen der grössten Justizskandale (der Prozessbetrug ist höchstrichterlich vom BVG festgestellt) in Deutschland - eine Tragödie dazu: Contergan
    (wer sich in's Thema einlesen möchte, dem seien die folgenden Seiten empfohlen: http://www.contergannetzwerk.de/, http://www.gruenenthal-opfer.de/ & http://contergan.de)
     
    Blitzcracker gefällt das.
  15. Woher stammt das Zitat? Das sollte man beim zitieren schon angeben... :dontthinkso:


    SprengG sagt (Die hier relevanten Sätze fett, rot):

    § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
    1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
    bedarf der Erlaubnis.
    (1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

    (2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

    (3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
    1. beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
    2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
    3. inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.
    Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.

    (4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller
    1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
    2. nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

    (5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

    (6) Absatz 1 gilt nicht für die bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener pyrotechnischer Gegenstände zur Gefahrenabwehr und bei Rettungsübungen.
     
  16. Hi,

    das ist mal so komplett falsch dass es schmerzt
    1.) Der 7er ist irrelevant. Du brauchst den 20er, um gewerblich Feuerwerke FÜR den 7er (der die Teile nicht mal anfassen darf) abzubrennen.
    2.) ob Du nun den 20er oder den 27er machst ist egal. Nur die beiden dürfen mit Feuerwerk hantieren. Der 20er für einen 7er gewerblich, der 27er für sich unentgeltlich.
    3.) wenn Du den 7er machst darfst Du Feuerwerke von Kunden mit Gewinnabsicht annehmen. Und dann darf ein 20er für Dich das Feuerwerk abbrennen - bist Du selbst 20er übergibst Du Dir (7er an 20er) den Auftrag und fertig.

    Ergo nix mit 90%....

    Und was das mit Contagan zu tun haben soll musst Du beiläufig mal erklären
     
    haxx0ry gefällt das.
  17. @ PyroTec
    Das Zitat stammt aus dem Wiki (http://www.feuerwerk.net/wiki/Erlaubnis) und scheint nach deinem Zitat unvollständig.

    Wenn ich also deinen Rot markierten Text richtig interpretiere muss man für den Erwerb Pyrotechnischer Artikel der Klassen F3 und F4 und die Verwendung derselben zu Sylvester nicht zwangsweise ein Bedürfnis nachweisen?
    Ein Bedürfnis müsste ich demnach nur nachweisen, wenn ich z.B. im Schützenverein bin und meine Patronen selber herstellen / befüllen möchte/will o.ä.

    Dann bräuchte ich also nur (!) einen Pyrotechniker in der Nähe finden, der überhaupt dazu bereit wäre mich als Helfer zu Beschäftigen, um erstmal die 26 Helferscheine zu bekommen. (Interesse daran hätte ich generell schon, frage mich allerdings ob ich da als über 50 jähriger überhaupt noch in Frage käme).
    Polizeiliches Führungszeugnis ist kein Problem.

    @Adnan Meschuggi
    OK, dann genauer: Die Kombination §7er/§20er erschien mir "leichter" erwerbar zu sein als der §27er, wegen der nachzuweisenden Bedürftigkeit, welche aber nach dem vollständigem Gesetzestext eben nicht nachzuweisen ist!

    Contergan war ein Beispiel für "Recht haben und Recht bekommen..." und hat selbstredend keinen Bezug zu Feuerwerk/Pyrotechnik
     
  18. @Digi-Quick

    Für pyrotechnische Artikel der Klasse F3 benötigt man eine Erlaubnis nach §27, jedoch kein Bedürfnis. Auch wenn man die Erlaubnis für pyrotechnische Gegenstände der Klasse F3 hat (die es hierzulande sowieso fast nicht gibt!), dann bedeutet dies noch lange nicht, dass diese überhaupt gezündet werden dürfen......
    Was das Bedürfnis bei Sportschützen betrifft, so wird dieses durch das Schießbuch und eine Mitgliedschaft im Schützenverein nachgewiesen.

    Dies ist tatsächlich ein Problem, das Alter sollte dabei aber eher keine Rolle spielen......
     
  19. anscheinend...

    Nicht nur "nicht zwangsweise" sondern gar nicht. So stehts im Gesetz ;)

    Das wird das Problem an der Sache sein (Ich meine jetzt nicht die 50+).
    Wenn du aber doch einen finden solltest, dich einbringst, gut mit dem Rest des Teams und vor Allem dem Pyro zurecht kommst, würde ICH den Weg einschlagen nur den 20er anzustreben. Nicht nur als 26-Scheine-Sammler, sondern als dauerhafter 20er Abbrenner. Der Pyro wird dich dann hoffentlich, wenn alles passt, auf den Lehrgang der BG Chemie schicken... Kosten: Zero

    Szenario nach mitunter längerfristiger Zusammenarbeit:
    Dein Pyro (7er) zeigt dir deine "Silvestershow" an, du brennst ab und alle sind zufrieden. Brauchst dann nicht mal ne eigene Versicherung, etc. Das Ganze setzt natürlich eine gehörige Portion gegenseitiges Vertrauen voraus, Abstinenz in der Silvesternacht, zumindest bis alles wieder abgebaut ist und nicht zu vergessen, das Bewusstsein, als verantwortliche Person immer mit einem Bein hinter schwedischen Gardinen zu stehen. Von dem Platz, den du um "größeres Zeug" abzubrennen brauchst reden wir mal noch gar nicht.

    Stichwort polizeiliches Führungszeugnis: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht noch ein gutes Stückchen weiter... Ich geh aber mal davon aus, dass es auch hier keine Probleme geben wird.
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  20. Danke für die Klarstellungen, ich habe die rechtlichen Fakten falsch verstanden / interpretiert.

    Alles fängt mit einem ersten Schritt an, mal schauen was passiert :)
     
  21. Korrekt - meines Erachtens nach wird leider immer noch viel zu viel verwechselt.

    Die F2/F3-Kombi mit 27er ist nicht aufwendig (leider).

    An Silvester zeige ich - so wie unterm Jahr ganz normal mein F4-Feuerwerk an, oder würde ich ein F3-Feuerwerk anzeigen.
    Für F2 muss man dass ja eben NICHT, das Gesetz regelt ja, dass das Verbot am 31. und 01. aufgehoben wird.


    Das Thema Vertrauen und Sorgfaltspflicht:
    Wer mit ptG hantiert sollte m.E. nach eine 0,0 Promille-Grenze einhalten müssen. Ohne Wenn-und-Aber.
    Entweder Feuerwerk ODER Alkohol. Wenn man die Zündelei beendet hat steht dem Genuss von Alkohol nichts entgegen, aber "zwischendrin 1,2,3,4,5 oder mehr Bier/Wein/Korn/was auch immer" outet denjenigen als nicht zuverlässig

    Thema Alter:
    Warum sollte ein 50jähiger nicht als Helfer arbeiten können? Im Gegenteil, wer Ü30 und begeistert fürs Feuerwerk ist, selbst aber schon privat und beruflich Verantwortung übernommen hat ist eher geeeinget als motivierte 21jährige, die eben - altersbedingt - noch nicht genug Lebenserfahrung besitzen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden