Forum WIFI Kat 4 + Kat 3 Kurs.

Dieses Thema im Forum "Fragen und Hinweise der Benutzer zum Forum" wurde erstellt von nik, 31. Okt. 2014.

  1. Guten Abend liebe Com :)

    Da ich derzeit einen Kurs zum Arbeitsrecht Experten beim Wifi absolviere (klingt spannender (??) als es ist..)
    und durch Zufall erfahren habe dass das Wifi auch einen Lehrgang zum geprüften Feuerwerker anbietet,
    habe ich mich gefragt ob nach diesem Kurs behördlich noch irgendetwas großartiges zu erledigen ist..

    Oder darf man danach "loslegen"?

    Der Kurs dauert nur ca. 1 - 1/2 Wochen...deshalb bin ich etwas skeptisch...

    Liebe Grüße aus Wien
     
  2. Na ja, nach dem Kurs kommt mal ne Prüfung.

    Dann warten bis man den Ausweis hat.

    Ja und dann... hast du die Berechtigung erworben, bei der zuständigen Behörde schriftlich um einen Termin anzusuchen
    (Datum und Uhrzeit) um kund zu tun, zu welchem du genau WAS verwenden willst.
    Bekommst du nach einiger Zeit mit mehr oder weniger großen Auflagen und Hindernissen den Bescheid, dann gehst in ein Geschäft der genau das Zeug hat, dass du "besitzen" darfst und "verwenden" wirst.

    Ist jetzt kein Spass sondern steht leicht abgewandelt so im Österreichischen Pyrotechnikgesetz.

    Ich würde überhaupt JEDEM Interessierten raten, die paar Euros vorher auszugeben und das Büchlein mal von vorne nach hinten in ein paar Stunden durchblättern.
     

  3. Abgesehen von der Anmeldung des Feuerwerkes...Standort...etc.

    Der normale Erwerb von Feuerwerk der KAT 3/4 ist nach dem Kurs möglich?
     
  4. Nein, Du kannst, sobald Du im Besitz des Pyrotechnik Ausweises bist, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde um eine Bewilligung zum Besitz und Verwendung vorher genau definierter pyrotechnischer Gegenstände ansuchen. Damit dieses Ansuchen von Seiten der Behörde positiv bearbeitet wird, musst Du die schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen Plan mit den Sicherheitsabständen einreichen. Erst dann bekommst Du die Bewilligung, die zum Abbrennen beabsichtigten Gegenstände zu erwerben und anschließend umzusetzen!
     
  5. Ps: Die Bewilligung wird immer nur für einzelnes Feuerwerk ausgestellt.
     
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