Handhabung & Technik BAM über die Grenze

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von RoterKorsar, 27. November 2014.

  1. Hallo!

    Wollte mich heuer zu 'Silvester gerne günstig mit Feuerwerk eindecken. Ist es erlaubt ohne Papierkram F1/F2 Artikel von Deutschen Discountern Lidl, Aldi, Kaufland ect. nach Österreich zu holen.

    Danke!

    Gruß
     
  2. So lange du untern den 1000Punkten Freimenge bleibst, ja

    gruß Tobi
     
  3. Danke!
    Fragt sich halt wie bald man dieses Limit mit nem Golf Kombi und Batterieware erreicht!

    mfg
     
  4. Du kannst das Zeug bedenkenlos von DE rüberholen,ich fahre selbst schon Jahrelang nach Pocking und hol mir das billige Discounterzeug (Aldi,Lidl,Norma,Kaufland,...)!
    Und in Pocking ist eigentlich nie viel los!
    BG
     
  5. Mach Dir da mal keinen Kopf. :)

    Ich rechne zu meiner eigenen Übung mal laut (vielleicht können die Profis auch mal schauen ob ich richtig rechne?)

    Bei einem Golf 5 Variante mit 520kg Zuladung stünden Dir also nach Abzug Fahrer & sonstigem Kram noch ca. 400 kg zur Verfügung.
    Ich nehme mal zwei bekannte Batterien als Beispiele (Werte von Röder):

    Für 1.4G die Weco TdV (ca. 1700g Gewicht, ca.190g NEM)
    Für 1.3G die Nico Flash Bang Batterie (ca. 840g Gewicht, ca. 90g NEM)

    Bei der FBB erreicht man die 1000 Punkte bei :
    (1000 Punkte / (0,09kg NEM * 50 Punkte) = 222 Stück
    Die Beladungsgrenze ist hierbei kein Problem, denn 222 Stück * 840g entsprechen ca. 186kg.

    Bei der TdV erreicht man die 1000 Punkte bei :
    (1000 Punkte / (0,19kg NEM * 3 Punkte) = 1754 Stück
    Hier wird die Beladungsgrenze zum Problem, denn 1754 Stück * 1700g sind ca. 2,9 Tonnen Gewicht. :rolleyes:

    Also, an alle Profis:
    Habe ich das so richtig gerechnet?
     
  6. Hm,

    es gibt dazu wohl zwei Meinungen
    1.) Du hast recht (Rechnung passt )

    2.) Wenn Du Gefahrgut 1.3G und 1.4G mischt zählt für ALLES der Wert von 1.3G.
    Beispiel:
    Du erwirbst 100 Batterien 1.4G, nehmen wir die TDV mit 200g NEM (einfach zu rechnen). Das sind 20.000g Pulver, jede Batterie wiegt 1,7kg BRUTTO, also 340kg.

    Jetrzt nimmst Du aber auch 10 Schachteln 1.3G Flashbang mit, 90g NEM je Schachtel = 900g NEM.
    ABER - da alles im Auto zusammen bewertet wird hast Du plötzlich 20.900g NEM im Auto.
    Bei 1000 Punkten und 50 Punkten je Kilo sind das zu viele.

    Ich bin Anhänger der 2. Sichtweise - gehe da kein Risiko ein. Vielleicht vergebe ich mir da was, aber die Aussagen gehen da eben auseinander.
     
    Germanytraveller gefällt das.
  7. Leider falsch

    @Adnan:
    Der von dir geschilderte Fall 2 gilt beim Lagern, aber nicht beim Transport!
    siehe ADR 2013 (1.1.3.6.3), Tabelle höchstzulässige Mengen
     
    Germanytraveller und Adnan Meschuggi gefällt das.
  8. Danke euch allen für eure Daumen x Pi Rechnungen.
    Das reicht für mich aus, da ich den Laderaum ohnehin nich ausnutzen werde. Ein paar kisten. Flashbangs oder sonstigen 1.3G zeugs stehen eh ned zur Debatte weil ichs in Freilassing so schnell nicht auftreiben kann. ;)

    Gruß
     
  9. Ah.... jepp. Damit ist es eindeutig.
    Man kann alles mit rein nehmen.
    also 1.1, 1.3, 1.4.... wird nicht hochgestuft sondern je Lagerungsgruppe gesehen. Theoretisch also 20KG 1.1, 20KG 1.3 und 333KG 1.4

    Klasse!
     
  10. Absolut zutreffend!
    Also bei 1.4G gesamt 333kg
    wenn aber Artikel mit 1.3, 1.1 mit dabei sind max. und insgesammt 20kg NEM bzw. 1000 Punkte
     
  11. Aber muss man pyrotechnische Gegenstände nicht trotzdem vorher beim Zoll anmelden? Egal ob legale Menge/Kategorie etc.?
    Oder hab ich da was falsches gehört? ???
     
  12. ADR gilt nur für Gewerbetreibende!

    Heißt Ihr könnt Tonnen von dem Zeug rumfahren! Wohin ihr wollt!
     
  13. Oder gleich drauf reiten, wie Baron Münchhausen auf seiner Kanonenkugel !
     
    saibot_100 und DoppelBlitz gefällt das.
  14. Ich habe selten größeren Mist gehört!! Gefährliches Halbwissen!
     
  15. Und jetzt erklär mir bitte ob zB 800 kg als "einzelhandelsgerecht" gelten. Auch gilt zB eine Versandeinheit (also ein Karton mit einer gewissen Anzahl an Batterien) als Großpackung.

    Stimmt, die ADR gilt nicht für Privatpersonen - aber nur bis zu einer gewissen Normalmenge. Ansonsten könnte ja jeder Hobbypyro sein Auto voll mit Feuerwerk beladen und dann ne Rundreise machen - dann kommt es zu nem Unfall - und dann erklär dass diese 800 kg für dich eine "Haushaltsmenge" ist.

    Aber meiner Meinung nach ist das alles hinfällig da man es erst mal schaffen muss mit nem normalen PKW über die Freimenge zu kommen.

    Gruß Tobi
     
  16. Zum Nachdenken:

    Habt ihr schon mal einen normalen Menschen, also ich meine einen Endverbraucher dabei gesehen, wie er:

    1 Gasflasche
    1 Kanister Benzin
    1 Raketenset
    1 Dose Nitroverdünnung
    ....
    ....
    ....

    einzeln oder gemeinsam gekauft hat und dann die Ladungspapiere unterschrieben hat?
    Wie er alles in den richtigen Umkarton und mit der richtigen Klassifizierung nach ADR versehen hat?
    Wie er die Punkte ausgerechnet hat, das er in den Freigrenzen bleibt und deshalb "nur":

    Einen 2kg Feuerlöscher mitführt
    Er das Fomular für ADR 1.1.3.6. mitführt

    Einzelhandelsgerecht sind auch 1000 1l Nitroverdünnung;-)
    1000 1kg Dosen Schwarzpulver;-)

    Wo ist die Grenze?

    lg
     
  17. Mit einem normalem Auto 1.3g oder 1.1G bist da schnell drüber!
     
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