Pläne & Erlebnisse Wie Feuerwerk sicher im PKW transportieren ?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von aka-pyro, 30. November 2014.

  1. Hello Pyros's

    erst einmal einen wunderschönen 1. Advent wünsche ich euch. Auch wenn er schon fast vorbei ist, hoffe ich, dass ihr euch einen entspannten Tag gemacht habt.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Im Forum wurde ja schon viel diskutiert, wie viel Feuerwerk man in einem PKW transportieren darf. Nur habe ich immer nicht rauslesen können, was das für ein Vergehen wäre, wenn ich mit mehr Feuerwerk angehalten werde, als es erlaubt ist. Ich habe nunmal eine relativ große Bestellung bei Toschi gemacht, und diese als Abholer gebucht. Jetzt müsste es doch aber einen Lösungsweg geben, die komplette Bestellung auf einmal abzuholen. Kann ich nicht durch spezielle Warensicherung das Problem irgendwie umgehen ?

    Wenn es schon irgendwo genau geklärt wurde, dann bitte das Thema einfach verlinken und meinen Thread schließen.

    Wäre euch echt dankbar.

    gruß aka-pyro :)
     
  2. Dafür müsstest du mehr als 333Kg bestellt haben..

    Das wage ich zu bezweifeln. Somit wäre dein Problem gelöst! ;)

    Wichtig wäre vielleicht bei größeren Mengen alles in verschlossenen UN Kartons zu transportieren.

    Gruß
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  3. Ach mensch klar. Sorry hat einen Denkfehler. Bin die ganze Zeit von 50 Kilo NEM ausgegangen.

    Sorry für den unnötigen Thread.
    Und danke Dir !

    Kann geschlossen werden !

    gruß aka-pyro :)
     
  4. Einen Moment. Sobald du nur 1 Artikel hast der 1.3 G hat (ausgenommen der Lesli-VE's) dann sinkt die NEM doch auf 5kg? Oder täusch ich mich?
     
  5. Schau dazu mal hier rein:

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?p=707364#post707364
     
  6. Maximal 1000 Punkte gesamt.
     
  7. Bitte unbedingt privat und gewerblich unterscheiden.

    privater Transport 1.4G = 50kg brutto
    privater Transport 1.3G = 5 kg brutto

    Nachzulesen in der GGVSEB


    Edit: Ist etwas schwer zu finden. also GGVSEB Anlage 2 Abschnitt 2.1 Absatz a)




    gewerblicher Transport 1.4G = 333kg netto (Faktor 3 = unter 1000 Punkte)
    gewerblicher Transport 1.3G = 20kg netto (Faktor 50 = unter/gleich 1000 Punkte)

    Beispielrechnung: gewerblicher Transport kann addiert werden, also z.B.: 10kg 1.3G = 500 Punkte, bleiben noch ca. 166kg netto 1.4G = 498 Punkte = zusammen 998 Punkte

    Nachzulesen im ADR



    Beim privaten Transport bin ich mir gerade nicht sicher ob das addiert oder ersetzt wird, daher schreibe ich dazu nichts.
     
  8. Danke Tok Tok. Hab mir nämlich gerade einen Ast gesucht, weil mir so manche Antwort hier nicht richtig vorkam. Meiner Meinung nach sind nämlich auch für eine Privatperson nur 50kg brutto erlaubt. Schön, dass du das bestätigst.
    Und m.E. (!) reicht nur eine Flash Bang aus, um die Menge auf maximal 5kg brutto zu reduzieren. Aber... wie gesagt: hab mir gerade nen Ast gesucht und keinen Bock mehr noch länger in der GGVSE rumzusuchen. So spannend finde ich die nämlich gar nicht...


    Wer mal reingucken will:
    Klick!

    kleines Beispiel:
    50kg brutto entspricht ca. 12 Heron PSP-Cakes. Oder 29 TdVs. Oder 8 Erzengeln und 8 Lila Lenas. Das hat man schneller zusammen, als manchen lieb sein wird.
     
  9. Die gelbe 0 muß doch bestimmt weg ;)

    Wenn man allerdings die eine Flashbang (die 1.3G Artikel) in einen Hasendrahtkäfig oder bzw. extra in eine Alu oder Stahlkiste legt und diese sicher verschließt, macht man dann nicht wieder 1.4G daraus ?
    Dann darf man wieder als Privater 50kg transportieren oder nicht ?
     
  10. 333 kg könnten doch dann theoretisch wieder als gewerblich gelten :dontthinkso::unsure:

    Denn 333 kg ist keine handelsübliche Menge mehr... ?
     
  11. Also ich für meinen Teil kenne nur die 1000 Punkte-Regel und habe auch nur diese gelernt. Brauch aber auch nix anderes da ich sowieso alles gewerblich mache. (Dachte aber auch, dass das ebenfalls für Privatpersonen gilt...)

    Fakt ist: Wenn du drüber bist hilft dir auf keinen Fall eine bessere Ladungssicherung - da geht es um ganz andere Sachen. (EX-geeignetes Fahrzeug, Löscheinrichtungen, Beschilderung des Fahrzeuges, Beleuchtungseinrichtungen, Ausführung der Innenbeleuchtung, und und und)

    Gruß Tobi
     
  12. Da stellt sich mir aber auch die Frage, die Aka schon schrieb:

    Was passiert denn wenn ich als Privatperson über die 5/50kg-Grenze komme (Wie Du selbst schon sagst, Mit FB's oder anderem 1.3G-Kram ist man da ja schnell angekommen)? Rausche ich dann an allen ADR-Grenzen/-Regeln vorbei in die Bestrafung?

    Oder gilt da dann nicht auch die "nächsthöhere" Schwelle (in dem Fall dann die 1000-Punkte-Regel mit den dazugehörigen Sicherungsmaßnahmen etc.)?
     
  13. Gemäß passenden Themas eines Gefahrgut-Forums können Privatpersonen (natürliche Personen ;)) durchaus die Vorschriften der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 nutzen: KLICK
     
    Germanytraveller gefällt das.
  14. Was wäre denn allerdings, wenn ich den Gewerbeschein meines Vaters bei mir trage. Bis 333 kg brauche ich weder eine Erlaubnis, noch eine Warntafel etc. ?
     
  15. Ein befreundeter Pyrotechniker ist der Meinung, dass auf mich die Menge von 333kg zutrifft, wenn ich den Gewerbeschein meines Vaters mithabe. Denn theoretisch könnte ich für seinen Laden das Feuerwerk abholen...
     
  16. Ansonsten den schöen Warnaufkleber 1.4 G aufs Auto :p
     
  17. :sneaky:für die Polizei, aber das wär der :knaller:
     
  18. Transport im pkw

    Hallo zusammen,

    und Hiiillffeeee !!!

    Komme grade ganz schön ins grübeln wegen der Abholung meiner Bestellung .
    Darf ich im Pkw 80kg 1.4G (Batterien mit und ohne Drahtkäfige, Raketen, Jugendfeuerwerk usw.)
    und 2 kg 1.3G (Flashbangs) ohne weiteres nach Hause transportieren??

    Danke schonmal für Eure Antworten
     
  19. Also nehme ich den Gewerbeschein meines Vaters mit, und gut ist.

    Bis 333kg NEM brauche ich ja keinen Feuerlöscher, keinen Warnhinweis, keine Genehmigung als Gefahrgut-Transporteur. Richtig ?
     
  20. Wenn du die Freigrenzen-Regelung des ADR verwendest, benötigst du Beförderungspapiere und ein 2kg-Feuerlöscher!

    Edit: Und die 333kg gelten nur bei 1.4G - 1.3G hast du Faktor 50 und nicht Faktor 3
     
  21. Hi,

    Ich schnall's net so ganz!
    Für private Transporte 50 kg NEM !! oder komplett mit Verpackung ?
    Brutto netto alles so kompliziert,
    Aufklärung für nen doofen bitte!!

    Danke
     
  22. Ich würde gerne nochmal das alljährliche Thema Transport aufpoppen lassen. :)

    Gilt jetzt nun 1000 Punkte auch für privat? Die Leute die ich kenne sind da gespaltener Meinung. Es fehlen auf jeden Fall die Argumente!
     
    Scherzartikel gefällt das.
  23. PyronautGruzi gefällt das.
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