Firmen & Shops Einkauf mit Gewerbeschein/-anmeldung

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Silvesterfreund, 12. Dezember 2014.

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  1. Hallo,

    ich wollte gerade Feuerwerk über eine Gewerbeanmeldung bestellen.

    Jetzt habe ich von Röder ein Dokument erhalten, in dem folgender Staz steht:

    "Hiermit versichere ich, dass der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur für
    den Wiederverkauf bestimmt ist."

    Darf ich als Gewerbetreibender die Feuerwerkskörper nun selbst am 31.12 abbrennen? Oder MUSS ich diese verkaufen?

    Gruß

    Silvesterfreund
     
  2. Gewerbetreibender dürfen an Silvester auch schießen. Röder sichert sich ab normal. Kannst ruhig zünden. Wo kein Kläger...:cool:
     
  3. Die Selbstverwendung von PtG, welche unter dem Vorwand des Wiederverkaufes zu günstigen, sprich Großhandelspreisen erstanden sind, ist Betrug !
     
  4. Ist mir schon klar: Wo kein Kläger.... ;)

    Aber ist das laut Gesetz wasserdicht, wenn die bestellte Ware nicht verkaufe sondern ausschließlich selsbt zünde?
     
  5. Sorry für Doppelpost.

    Die Ware wurde nicht zu Großhandelspreisen erstanden...

    Gibt es keinen Eigenbedarf?
     
  6. Ich kenne viele Geschäftsinhaber, die ihre Ware selber schießen. Was ist man geht in Rente. Viele sagten auch, was sie nicht losbekommen...ballern sie selber. Hat ja nicht jeder ein Bunker, und es gibt auch welche die nicht zurück schicken. ....
    Schreibst ja selber das du die MwSt bezahlt hast....also kein Betrug. ..
     
  7. Was mich wundert ist, dass dieses Thema nicht schon wegen "Unnötigkeit" oder wie diese Phrasen genannt werden, gesperrt ist.

    T´schuldige, aber es interessiert doch keine Sau, WAS du WO und um WIE VIEL gekauft hast, solange es legale , in deinem Fall F2 Artikel sind , die du zu erlaubten Zeiten verwendest.
     
  8. Um das zu verkürzen, darfst du zugelassene PtG der Kat II mit einem Gewerbenachweis außerhalb der gesetzlichen Frist erwerben, und mit diesen Umgang haben ? Ja, für Aufbewahrung und Lagerung sind weitere Regelungen zu beachten. Der Eigenverbrauch über AG oder innerhalb der Frist ist möglich, dass ist im Hinblick auf das SprenG irrelevant. Da sind nur steuerrechtliche Aspekte u.U bedeutsam. Den Verkauf an Dritte müsstest du anzeigen.
     
  9. Danke, gut zusammengefasst. Soweit sollte es dazu auch reichen.
     
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