Termin | News Brüssel mahnt Berlin ! Aus für die BAM-ID ?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von hesi, 23. Januar 2014.

  1. Lies am besten den Artikel bei mir auf der Seite.Da habe ich den Zoll angeschrieben :)
    http://www.fwk-art.de/e-mail-an-den-zoll-einfuhr-feuerwerk-aus-dem-eu-ausland-erlaubt-verboten/
     
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  2. In der Pressemitteilung steht dieses hier: "2014 sind insgesamt 611 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen und der BAM angezeigt worden. 173 davon sind von der BAM selbst geprüft worden."
     
  3. Das heißt im Klartext ich müsste zu meiner Einkaufstour diese BAM-Liste mitnehmen
    um sicher zu gehen, dass der Artikel auch durch die BAM zugelassen ist, den Unwissenheit
    schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Ich gehe also davon aus, dass die BAM-ID weiterhin auf die
    Produkte die man hier in Deutschland kaufen kann aufgedruckt sein wird. Das müsste man sonst dem
    Otto-Normalo-Silvesterzündler erstmal klar machen.
     
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  5. Ja ist mir schon klar, die CE Nummer könnte ja auch gefälscht sein oder schlicht und einfach nicht auf der Liste stehen.:)
     
  6. Entgegen anderslautender Informationen (auch von kontrollierenden Zollbeamten!), hat mir die sympathisch klingende Pressesprecherin der BAM soeben erklärt, dass eine CE-Nummer alleine definitiv nicht ausreicht.......
    Warum dann hierzulande nicht gleich auf den verwirrenden Aufdruck der CE-Kennzeichnung verzichtet wird (wenn ohnehin keine Rechtssicherheit gegeben), bleibt mir ein Rätsel....... ???
     
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  7. Aber wie soll mann jetzt wissen ob eine Batt nicht zugelassen ist, könnte ne Illegale mit echter Nr von ner anderen batt draufsein und könnte ja auch ne umgelabelte Batt sein.
    Also das ist doch Kompliziert.
    bzw. Für eine umgelabelte z.B. blackboxx von Tosch weiß man das im prinzip auch nicht weil man unter der nummer z.B. die Schwarz witwe herausfindet. Und man weiß nicht Illegal oder umgelabelt.
     
  8. Mich würde interessieren wo man das liest das nur eine CE-Kennzeichnung genügt? Der Zoll schrieb das eine CE-Kennzeichnung UND eine F-Zulassung erforderlich sei. Was so auch korrekt ist.
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  9. Man muss unterscheiden zwischen Verbringen nach Deutschland und dem Verwenden in Deutschland (und auch Überlassen, wie Wiederverkauf):

    Beim Zoll reicht CE und F2-Einstufung, wenn man Artikel aus dem Ausland einführt (wie FKW-Art ja auch ausgeführt und in per Mail vom Zoll bestätigt bkommen hat). Verwendet (oder verkauft etc.) dürfen in D aber nur Artikel die eine BAM-ID haben, CE allein reicht da nicht. daher widersprechen sich die Aussagen von Zoll und BAM auch nicht.

    Theoretisch könnte ich nach Holland fahren und mir dort Artikel mit CE und F2-Zulassung kaufen und mit nach Deutschland nehmen. Wenn sie aber nicht zusätzlich auch eine BAM-ID haben (die aber - um die Verwirrung komplett zu machen - nicht mehr aufgedruckt sein muss), könnte ich (zumindest theoretisch) Ärger bekommen, wenn ich sie Silvester abbrenne.

    So versteh ich das ganze jedenfalls (daher alles ohne Gewähr ;))
     
    since89 und Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  10. Ich habe die anderslautenden Informationen nicht auf dich bezogen! Wem aber nützt das Verbringen, wenn CE-Artikel nicht uneingeschränkt (neben der ohnehin bestehenden Raketen->20g- und BKS-Regelung) genutzt werden dürfen?
     
  11. Es hat sich doch jetzt nicht wirklich etwas geändert oder?

    - Jedermann kann CE F2 und F3 (mit Schein) ausm Urlaub mit nach Deutschland bringen. (Auch 75g Raketen und Flashböller mit CE F2)

    - Nur zünden darf man sie dann eben nicht (die 75g und Flash Böller, außer mit Schein)

    - Die BAM Nummer ist ja nur für den Verkauf bei uns Pflicht.

    Also alles wie bisher. Nur das die BAM Nummer jetzt nichtmehr aufgedruckt sein muss.
     
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  12. Ich dachte Bks Böller sind egal welche Kat. In DE Verboten und auch nicht Lagerbar und einführbar, weil sonst könnte ja jeder 27er Kartonweise Fp3 Lagern...
     
  13. FP3 haben kein CE.
    Und wenn du einen §27er mit F2 und F3 hast, darfst du auch alles mit der Klassifizierung verwenden. Außer du hast Beschränkungen im Schein stehen.
     
  14. Nein? Ich dachte FP3 wäre Jorge. Also ich spreche von den Originalen FP3. Die haben meines Wissens nach eine CE und F3 Zulassung
     
  15. Ne haben kein CE. Nur die FP3 small haben eine CE F3 Zulassung.
    Und die orginalen waren nicht von Jorge ;)
     
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  16. Nur FP3 small haben eine F3-Zulassung, egal.....

    Das Verbringen von ausländischen Feuerwerk mit CE-F2 ist für alle Volljährigen legal, die Verwendung ohne gleichzeitige BAM-ID (welche nicht aufgedruckt sein muss!) ist demnach illegal! Es spielt dabei keine Rolle, ob Privatperson, Wiederverkäufer oder Scheininhaber!
     
  17. Mal ganz ehrlich wie soll man sich als Otto-Normalo in dem ganzen §-Dschungel noch zurecht finden?
    Ich dachte es heißt EU Harmonisierung und nicht EU Verwirrung. Ich für meinen Teil weiß was ich darf bzw. nicht darf. Aber für den ganz normalen Silvesterzündler der aus Spaß an der Freude auch mal auf der Suche nach dem etwas größeren Bumm ist scheint mir die ganze Sache echt unzumutbar zu werden. Der könnte nämlich unter Umständen ganz schön Probleme ohne der BAM auf seinem Bumm bekommen.
     
  18. Feuer und Flamme, WILLST du s nicht verstehen?
    Die BAM ist EINE Prüfanstalt, die für den europäischen Markt PtGs prüft (ich weiss, das das Bundesministerium noch andere Sachen macht.....)
    Es gibt in ganz Europa verschiedene solcher Prüfinstitutionen, die alle die CE -ID vergeben (oder eben auch nicht )
    Ob ein Artikel von der BAM, oder irgend einem anderen Institut getestet wurde, ist egal - Achtung : Ganz neu!! JETZT auch in Deutschland. :D
    Ausser, das für Deutschland keine BAM -ID mehr aufgedruckt sein muss, war das alles schon lange so......
    Aber.....muss man das DIR wirklich sagen? :blintzel:
     
  19. Für den Otto-Normalo wird sich nichts ändern. Alleine aus Image-, Kontroll- und Warngründen durch die Medien etc. glaube ich nicht daran, dass der BAM Aufdruck bei den angebotenen Artikeln in Deutschland verschwinden wird (auch wenn er nicht mehr Pflicht ist!). Und selbst wenn, wie soll die Polizei oder das Ordnungsamt feststellen, welche Person welche Batterie gezündet hat? Müllberge beschlagnahmen und dann hier in der Datenbank recherchieren, welche Batterie es sein könnte? :D

    Im Zweifel muss dem Beschuldigten nachgewiesen werden, dass er einen Gegenstand ohne tatsächliche BAM-Zulassung verwendet hat. Das dürfte so gut wie unmöglich sein.
     
  20. Na gut, alle Prüfeinrichtungen in der EU prüfen nach den selben Standrds. Das ist wohl theortisch so, aber chgehe stark davon aus. daß es in einigen Ländern "lockerer" gehandhabt wird, bzw. mal ein Auge zugedrückt wird.

    Ich vermute mal es wird nicht viele Leute geben, die bewußt im Ausland CE F2 Artikel suchen, die sie hierher verbringen. Höchstens einige aus unserem Forum, die sich damit auskennen. Alle anderen hohlen sich einfach alles, was ihnen so gefällt, nach wie vor.

    Es gibt in F2 doch eh kaum Sachen die wir hier nicht auch hätten, mir fallen da nur Raketen über 20 Gramm ein, Blitzböller gibts eh nicht. Loht also kaum.
     
  21. #496 Feuer_und_Flamme!, 17. Dezember 2014
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2014
    @inflamess
    Der Inhalt deines Postings ist mir nicht unbekannt ;) (trotzdem Danke!) ........
    Vielleicht drücke ich mich unverständlich aus, ich versuche es nochmal und verweise auf das Posting von Minos, dessen Auffassung ich teile:

    Der Wegfall der ehemaligen BAM-Kennzeichnungspflicht bedeutet noch lange nicht, dass im Ausland zugelassene CE-Artikel hier verwendet werden dürfen.....
    Die Hoffnung ausländische Artikel mit CE-Zulassung hier sorglos verwenden zu können (wie hier nicht selten kommuniziert), ist ein Trugschluss! Sehr gerne lasse ich mich jedoch eines Besseren belehren........
     
  22. Fp3 Widomaker hatten aufjedenfall F3 und CE + Deutsche Anleitung, aber wie das jetzt ist, keine Ahnung
     
  23. jetzt gebe ich meinen Käse auch noch dazu;)
    habe vor drei Tagen mit dem Chef eines seriösen und bekannten Pyrohändlers gesprochen bzw. auf das Thema angsprochen. Seine Aussage speziell fireevent: Die Böller sind natürlich alle von BAM abgenommen und haben eine BAM zulassung, BAM Nr.muss aber nicht aufgedruckt werden. CE reicht. Fireevet will eben wegen der stattfindenden Rätselei nächstes Jahr die BAM Nr. mit aufdrucken
    Gut Schussssssssssss
    Grüße Roman
     
  24. Die Verwendung der infrage kommenden Artikel wird aber nicht mehr strafrechtlich geahndet (Aussage der BAM).
    Kat F2 CE, fertig.
     
  25. Strafrechtlich wurde das noch nie geahndet, das war laut SprengV 1 schon immer eine Owi und keine Straftat. Die strafrechtlich relevante Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion beinhaltet als zusätzliches Tatbestandsmerkmal Gefährdung von Leib und Leben einer anderen Person oder einer fremden Sache.

    Disclaimer: Diese Aussage stellt keine Rechtsberatung dar sondern lediglich meinen persönlichen Kenntnisstand.
     
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