Sicherheit Kostenfrage

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von blizzardstrom, 12. November 2014.

  1. Hallo ich habe eine Frage. Wenn ich einen Antrag auf Besitz und Verwendung für pyro. Gegenstände ( F3/F4 ) bei der Bezirkshauptmannschaft stelle, falllen da Kosten an ?
     
  2. Hallo!

    Ja, da fallen Bescheidkosten an. Die Höhe der Kosten ist allerdings unterschiedlich und hängt z.B. davon ab um welche BH es sich handelt, ob sich ein Sachverständiger die Sache anesehen muss, ob eine Begehung gemacht werden muss oder z.B. auch wie viel Zeit die bearbeitende Person benötigt um den Bescheid auszustellen (Beamte....)

    Meine Bescheidkosten für F3 waren bis jetzt immer ca. 80-120€

    Tipp: Umso genauer du dein Ansuchen stellst, umso weniger muss sich die BH über die Örtlichkeiten informieren und umso billiger wird es!

    gruß tobi
     
  3. Auch DAS sollte man in einem Kurs lernen !!
     
  4. normalerweise schon. ich hab genau gelernt wie ein ansuchen aussehen soll, was im optimalfall alles drinnen steht und was es kosten kann. wo hast du deinen schein gemacht wenn ich fragen darf?
     
  5. wo bist du her?
    Mir kostet der Bescheid ca. € 21,- pro Feuerwerk (sofern du alles auf 4 A4 Seiten bringst). Per Mail an die BH und fertig.
    Ich weiß nur, das dass nicht überall so einfach geht.

    Gruß Stefan
     
    Eistee gefällt das.
  6. Da sind meine 80€ Mindestkosten ja n Wucherpreis O.O
     
  7. Wird mal schauen, wo ich ein Blanko Ansuchen habe.
    Bekommst per PN wenn du willst.

    Hab da mal was gehört, dass es Regelungen gibt, wie viel ein ansuchen mit max. 4 Seiten kosten darf/ soll? Kann ich aber nicht 100%ig sagen.

    Guckst du hier
    die Beilagen spar ich mir, weil ich eben alles auf die 4 Seiten beim Ansuchen draufbring. Hatte auch noch nie Probleme (weder in Kärnten od. Stmk.)

    Aber wie gesagt, ich komme aus der Stmk.
     
  8. Ja bitte, wäre nett!

    Die Kosten decken sich mit meiner BH, ABER bei mir sieht die Kostenaufstellung zB immer so aus:

    a) Eingabegebühr 14,30 Euro

    b) Verwaltungsabgabe 6,50 Euro

    c) Beilagen 3,90 Euro

    d) Kommissionsgebühr
    (3 halbe Stunden zu je 20,40 €) 61,20 Euro

    Gesamtbetrat 85,90 Euro

    Ich habe IMMER Kommisionsgebühren (Arbeitsstunden?) dabei, und immer mindestens 2 halbe Stunden - sogar bei nem Ansuchen von 3 Knallern für ein stinknormales Herausschießen zur Hochzeit. Bei dir nicht?

    Und die Beilagen habe ich auch dabei, obwohl ich auch immer nur das Ansuchen abgebe - offenbar ist bei denen das Ansuchen selbst ne Beilage :dontthinkso:

    Gruß Tobi
     
  9. Nun, Kommission hab ich noch nie gebraucht. Würd mich auch beschweren wenn ich das zahlen müsste und es hat gar keiner Kommissioniert!
    Fürher zahlte ich immer €36,- seit ich per Email das ganze mache, komm ich auf die besagten € 21,80

    Alles weitere schick ich bzw. schreib ich dir am Abend per PN

    Gruß Stefan
     
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  10. Danke, hab die Mail erhalten!
    Was genau sind Kommissionsgebühren? Ist das nicht die verrechnete Arbeitszeit des bearbeitenden Beamten? Wann sind deiner Meinung nach Kommissionsgebühren zu entrichten?

    Gruß Tobi
     
  11. Kommissionsgebühren sind dann zu entrichten, wenn ein Sachverständiger den beabsichtigten Abschussplatz begutachtet (kommissioniert) und als geeignet oder ungeeignet zum Abschuß von Feuerwerk begutachtet.
    Erst auf Grund dieser im Falle positiven Kommissionierung stellt der Beamte mit div. Auflage den Bescheid aus.
    Diese Platzkommissionierung kann bei jedem neuen Antrag stattfinden, aber auch z. B. nur alle 5 Jahre.
    Das liegt im Ermessen der Behörde. Es gibt aber den Trend, Kommissionierungen auch bei jährlich stattfindenden Feuerwerken ebenso jährlich durchzuführen mit dem Hinweis, dass sich örtlich doch etwas geändert haben könnte.

    WAS mich aber schon wundert ist die Tatsache, dass ein "Geprüfter" so gar keine Ahnung hat.....
     
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  12. Das mit der Begehung ist mir schon klar, aber jetzt bin ich eben verwirrt weil bei meinen Ansuchen die BH noch nie eine Begehung durchgeführt hat, aber trotzdem immer Kommissionsgebühren verrechnet - sogar bei nem Ansuchen für 3 F3-Knaller auf nem Landfeld fielen 2 halbe Stunden zu je 20,40€ Kommission an... Da war der Bescheid 4mal so teuer wie das Material - man möchte aber eben ja auch alles richtig machen.

    Darum hab ich gerade gefragt den entweder versteh ich das Wort Kommission falsch (was ich jetzt aber offensichtlich eben nicht tue) oder da rennt was gewaltig schief bei meiner BH und ich lass mich da gerade ein bisschen abzocken?

    Gruß Tobi
     
  13. Wieso weist du so genau, dass die BH noch nie eine Begehung durchgeführt hat ??

    Das kann -gesetzeskonform oder nicht, auch anders ablaufen.

    2 Beispiele.
    Früher hatte ich auf einer BH einen "verständigen" Sachverständigen.

    Neuer Platz, damals noch nur Kl III..

    Er meinte, " Den Platz schaue ich mir beim Heimfahren gleich selber an", war also einfach und kostengünstig.

    2. Fall , ein geplantes wirkliches Großfeuerwerk damals noch Kl IV auf einem schon genehmigten K lII Platz.

    Platzbeschau !OHNE! mich. Ich erfuhr erst am Tag des Feuerwerkes von der Feuerwehr, dass es eine Kommissionierung gab.

    Ich würde an deiner Stelle mal beim nächsten Ansuchen die Bitte vorbringen, ob du nicht "auch bei der Kommissionierung dabei sein solltest".
    Dann wirst ja hören, was die drauf antworten.
     
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  14. Ich dachte man wird bei einer Begehung immer verständigt damit der Pyrotechniker dem Sachverständigen über sein Vorhaben und der geplanten Positionierung der ptG's aufklären kann? - Das wäre zumindest für mich der logische Sinn hinter einer Kommissionierung.

    Danke für den Tipp, das werde ich bei meinem nächsten Ansuchen machen!

    Gruß Tobi
     
  15. Na ja...die Behörde verlangt ja eigentlich schon im Ansuchen u.A. den bzw. die konkreten Abschußstellen in einem Plan eingezeichnet. Spätestens im Bescheid müßte Das dann vermerkt sein -mit allen Sicherheitsabständen und sonstigen Auflagen.

    Es könnte aber auch sein, das deine BH modernst arbeitet und sich über ein spezielles Programm ähnlich Google Earth den Platz am PC anschaut. Das passiert mir im Vorfeld öfters, um ein ev "nutzloses" Ansuchen von Vornherein auszuschließen. Ob Das unter dem Titel "Kommissionierung" verwaltungsrechtlich so durchgeht und auch so verrechnet werden kann, weis ich allerdings auch nicht.
    Eher habe ich die Erfahrung gemacht, dass die involvierten Beamten gerne "rausfahren" ....
    Es gibt da ein "Verwaltungsverfahrensgesetz" wo auch der Ablauf unserer "Anliegen" eigentlich genau definiert sein sollte.
    Ich habe jedenfalls in einigen Jahrzehnten die Erfahrung mit dem Umgang mit div. Behörden gemacht, dass es wichtig ist, selbst sattelfest zu sein in der Materie ohne den Anschein zu erwecken, ein "Besserwisser" zu sein.
     
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  16. Merkwürdiges Thema

    Es gibt ne Frage von nem anscheinend F3 ausgebildetem der wohl bei seinem 08/15 Kurs nix gelernt hat. Ich würde die Kurskosten rück erstatten. :D
     
    Marius0705 gefällt das.
  17. Naja, vlt ist es ja auch eine gewisse Art von Nervosität die man haben kann bevor man das erste Mal mit den Behörden zu tun hat.
    Wie man immer wieder hört kocht jede Behörde ihre eigene Suppe.

    Mein Tip: Schon im vorfeld einmal mit dem Zuständigen Beamten in Verbindung sezten und sich erkundigen was die jeweilige Behörde haben möchte um es igr möglichst Einfach zu machen eine Bescheid zu erstellen. Dort erfäht man dann auch die Gebührenordnung.

    Viel Erfolg ! :)
     
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