Zusammenfassung [FAQ] Wann darf an Silvester Feuerwerk abgebrannt werden ?

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von In Flames, 20. November 2009.

  1. Am besten auf deren Facebook-Seite schreiben, die antworten erstaunlich oft ;) (natürlich zivilisert bleiben...)
     
  2. Meines Wissens ist das nicht erlaubt. Reine Knalleffekte erst ab 18 Uhr. Merkwürdig was die da schreiben. Im Amtsblatt von den Ordnungsämtern steht es ebenfalls mit Einschränkung drin :rolleyes:

    ;)
     
  3. inflamess gefällt das.
  4. Nein das bringt nichts , die kapieren es in 20 Jahren noch nicht. Das Schlimme dabei ist , die Hörer und Bildzeitungsleser glauben es.
     
  5. Eben,
    aus seriöser Quelle wird in der Regel gar nichts bekanntgegeben.
     

  6. Wenn schon "Böller und Raketen" dabeisteht , weis ich schon "keine Ahnung von der Materie". Das typische Dummgeschätz wie alle Jahre.
     
  7. Interessiert eh keinen, ob du nun Böller vorher anzündest, oder erst um 18 Uhr.
    An Silvester sollte man das nimmer an die große Glocke hängen:D
     
  8. Meines Wissens ist DAS falsch ;) Die Einschränkung für reine Knalleffekte gilt meist für Feuerwerke unter dem Jahr. Auch wenn die Regelung aus grauer Vorzeit stammt ;)
    Silvesterfeuerwerk schließt alles ein und wenn nichts öffentlich bekannt gegeben wird: Feuer frei, egal womit. Den ganzen Tag.
     
  9. Kann jemand eine präzise Aussage für Kassel, bezüglich des Abbrennens, treffen?
     
  10. Bedenkt, dass hier das juristisch korrekte Handeln diskutiert wird.
    Das interesse/die Lust der Polizisten, wegen sowas zu diskutieren ist ja nochmal ne ganz andere Nummer. Kollege von mir ist Polizist, war früher auch immer auf Achse und der sagt auch, es geht an Silvester um die, die eine Gefahr darstellen/ die, die gefährdet sind. Der Rest ist erstmal außen vor :D
     
  11. Bremen

    Zum Jahreswechsel knallt es an vielen Orten: Feuerwerk und Silvesterkracher gehören für viele Menschen zum Jahresende dazu. Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Nach Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember nur in der Zeit von 18 bis 24 Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 1.00 Uhr) geknallt werden. Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – Silvesterfeuerwerk – mit ausschließlicher Knallwirkung. Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das gleiche Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 100 Metern um stroh- und reetgedeckte Häuser.

    Komplett verboten ist das Silvesterfeuerwerk rund um das Rathaus und den Roland. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern. Damit ist auch das Gebiet rund um den Dom und die Kirche "Unser Lieben Frauen" erfasst. Hintergrund ist, dass das Rathaus besonders brandgefährdet und als Weltkulturerbe gleichzeitig besonders schützenswert ist.

    Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.


    Quelle: Senatspresse
     
  12. Wenn eine Stadt oder Gemeinde eine Beschränkung der
    Abbrennzeiten für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher
    Knallwirkung festlegt, muss sie diese ja öffentlich bekannt geben.

    Weiß Jemand ob es gültig ist wenn diese Zeiten in der Zeitung stehen oder muss es auf der Onlineseite der Stadt stehen?
     
  13. Für mich ist eine öffentliche Bekanntmachung im Staatsfernehen o.Ä. So, dass man nicht selbst danach suchen muss, sondern sie jedem über den Wg läuft
     
  14. Folgende Antwort erhielt ich aus dem Landkreis Harburg (Niedersachsen).

    Zitat:
    laut Sprengstoffgesetz und 1. SprengV ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kat.2 am 31.12. und am 01.01. grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Lediglich örtlich wird das Abbrennen durch die 1. SprengV wie folgt beschränkt; das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Die 1. SprengV regelt aber nur die Verwendung der Feuerwerkskörper an sich und nicht die Folgen aus ggf. anhängigen Gesetzen.

    Hier würde der §117 Ordnungswidrigkeitengesetz im Raum stehen, ich zitiere:

    § 117
    Unzulässiger Lärm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
    Hier könnte es schwierig werden am 31.12.2014 um 0:01 Uhr einen berechtigten Anlass zu konstruieren bzw. die Vermeidbarkeit zu verneinen. Grundsätzlich würde ich also immer empfehlen, sich an die sich eingebürgerten Zeiten 18:00 – 01:00 Uhr zu halten um Beschwerden und eventuellen Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Wege zu gehen.
     
  15. Steht aber so im Amtsblatt von den Bezirksämtern in Berlin. Auch von diesem Jahr und Monat. Wurde eine Seite zuvor gepostet ;)
     
  16. Also dürfen wir den Sonnenaufgang vom letzten Tag des Jahres wie die (patr)idiotischen Amis mit einem Kanonenschlag begrüßen....?? :cool::cool::cool:
    <sarkasmus off>
     
  17. Ja klar, per Sonderverordnung können die natürlich alles festlegen. Gibt es eine solche Verordnung nicht, bzw wird sie nicht öffentlich bekannt gemacht, gibt es keine Einschränkung, egal welcher Art. Theoretisch könnten die wahrscheinlich auch extra festlegen "keine Fontänen zwischen 16:28 und 17:59" ;)

    Sagen wir mal so: ich hab dich weiter vorne falsch verstanden, weil ich dachte du redest allgemein und nicht in Bezug auf die spezielle Berliner Verordnung.
     
  18. Haha ok. Dann sind wir uns jetzt einig. Hat sich alles nur speziell auf Berlin bezogen :)

    :(
     
  19. Hey, da ich jedes meist woanders feiere, habe ich jedes dieses Problem und weiß manchmal auch nach Recherche nicht genau, ob ich auch 1.1. Neujahr noch zünden darf. Kann mir einer vielleicht weiterhelfen für Boizenburg bzw. genauer Schleusenow/ Teldau in Mecklenburg-Vorpommern. Oder sollte ich einfach warten ob noch eine Bekanntmachung der Stadt auf http://www.boizenburg.de/nachrichten/bekanntmachungen/ auftaucht?
     
  20. #470 Captain Knallerbse, 7. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2015
    Eben, es muss ja veröffentlicht werden, falls es eine Beschränkung gibt. Falls dies nicht der Fall ist, gibt es auch keine Beschränkung. Natürlich ist es schön eine Bestätigung zu haben, aber das ist mir in Lübeck auch noch nicht vergönnt gewesen. Da müssen die Gesetzespassagen ausreichen.:blintzel:
     
  21. Wie immer: Die Beschränkung gilt nur für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung.

    Wenn du nicht so lang warten kannst/möchtest, einfach mal ne Mail an die Kontaktperson der Stadtverwaltung schicken, die du sicherlich im Internet finden wirst.
     
  22. hab jetzt nachgefragt, keine Anschränkung für Boizenburg 19258 bzw. den Landkreis Ludwglust, allerdings gibts an der Elbe ein ziemlich großesBiosphärenreservat, http://www.elbetal-mv.de/biosphaerenreservat.html , wenn es keine Beschränkung gibt mit Bekanntmachung, dann gibts auch keine dort?
     
  23. Weiß jemand wie es in Bremen geregelt ist? Ich war jetzt zu faul alle Seiten einzeln durch zu blättern.
    Da ich dieses Jahr die "ehre" oder das Glück habe mein geplantes Feuerwerk auf einen Sportplatz zünden zu dürfen und ich dieses etwas später, so gegen 0:30-1:00 anfangen möchte, wäre es ja praktisch zu wissen wann ich die Knallware vernichten darf, da ich gegen Mitternacht aufbauen muss.

    Und Böller sollte man ohnehin am Tage zünden.
     
  24. Schau mal in den Beitrag #461
     
    Chemiculus gefällt das.
  25. Vielen Dank
    Schade, aber meine 10 Böller muss ich wohl oder übel nun Abends zünden, immerhin habe ich den ganzen Tag für das andere.
     
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