Ich bin relativ frisch im Forum, kein zündelnder Teenager, sondern Mitte 30 und eigentlich mit dem Lesen und Interpretieren von Gesetzen und Verordnungen beruflich vertraut. Meine Frage wird einige schon behandelte Themen ansprechen, aber vielleicht gibt es auch in diesen Themen längst schon neuere Gesetzeslang oder eine fortgeschrittene Rechtsprechung. Der Auslöser: Ich war vor Kurzem in Belgien und sah dort, was das EU-Recht eigentlich möglich macht. (Thema <75g bei Raketen) Habe natürlich nicht zugegriffen, da ich vorher etwas von der 20g-Grenze vernommen habe. Also nur Kleinzeugs mit CE-Kennung mitgenommen. (kein Blitzknall-Gedöns, keine Ketten usw.) Vertiefe mich hier in den letzten Tagen im Forum und habe zumindest vernommen, dass es mittlerweile eine Mehrheitsmeinung (rechtliche Meinungen sind immer schwierig, solang es nicht ganz klar nur eine Meinung existiert) gibt, dass man diese Dinge auch hätte nach Deutschland verbringen dürfen, wenn man sie denn nicht nutzt. Nun Frage ich mich, gibt es eine Möglichkeit (ohne gleich den ganzen Lehrgang mit Hilfenachweisen etc. zu machen), dass man (oder ich) mit einem normalen EU-Bürger gleichgestellt werden kann. Ich habe in einem Thema vernommen, dass es einen §27 er Schein für Kat. 2 u. 3 ohne den gesamten Fachkundenachweis geben soll. Ich möchte nichts basteln, ich möchte nichts bauen, ich möchte nur EU-weit (beim Österreich -Winterurlaub oder im benachbarten Belgien oder den Niederlanden) in einen Laden gehen können (oder mir die entsprechende Zink Rakete bestellen oder welche Kat 2 Einschränkungen es noch gibt) und sagen können, wenn dort CE-F2....... steht, dass ich das Ding an Silvester sicher aufgestellt (in einem Kasten oder in einem Raketenständer), ohne schlechtes Gewissen abfeuern kann. Mich interessiert auch kein KAT3 oder sonst etwas. Ich bin und bleibe Privatmann, der nichts bauen oder verbinden will, da ich eh zwei linke Hände hab. Ich möchte ganz ohne Polemik (egal ob der Fachmann eigentlich wenig Privatmenschen damit sehen möchte oder ob der Pyromane generell Freiheit für alle fordert) einfach mal die aktuelle Rechtslage wissen. a) gibt es die Möglichkeit gegen eine Verwaltungsgebühr ohne aufwändige Lehrgänge (wie bei den großen Scheinen, gegen einen Tag oder Wochenende bei einem Fachmann wäre ja nichts einzuwenden) Erlaubnisse dieser Art zu bekommen? (wie ist die bundesweite Gesetzgebung dazu, in einem Thread las ich, dass in der Vergangenheit die Bezirksregierungen in NRW einen eigenen rechtlich fragwürdigen Weg in dieser Sache gegangen sein sollen, um das Ganze einzuschränken) b) wer wäre in NRW der Ansprechpartner? (wenn es die örtliche Ordnungsbehörde ist, wäre es super, die handelnden Personen in meinem Wohnort kenne ich persönlich....., aber privates und dienstliches möchte ich erst mischen, wenn ich weiß, dass da auch Zuständigkeit besteht, man muss ja nicht alle Hobbys von mir kennen) c) zeitliche Beschränkungen? welche Voraussetzungen sind notwendig? (Brillenträger wird wohl kein Ausschlusstatbestand sein? d) wenn man so etwas dann so einen Schein hätte, müsste man den Abschuss von den eingeschränkt erlaubten F2-Raketen an Silvester extra anzeigen e) wie weit ist der Versuch (einzelner Behörden??) den kleinen F3 Schein nicht auf F2 anzuwenden seitens der Behörden fortgeschritten (halte ich rechtlich für fragwürdig - nicht haltbar, selbst wenn die Thematik in unterschiedlichen Paragraphen oder Abschnitten behandelt werden würde; wäre als dürfte man ein Rennmotorad im Straßenverkehr bewegen, aber ne Mo-Kick wäre zu hart) f) oder gibt es (politische oder wirtschaftliche) Bestrebungen die Einschränkungen zu kippen, so dass die Einschränkungen für den deutschen Privatmann an das EU-Recht angeglichen werden, notfalls kann ich auch noch 1-2 Jahre warten Vielen Dank für sachliche Antworten, bitte nicht nur auf andere Threads verweisen, denn aus denen, die ich bisher gefunden habe, wurde ich nicht 100%ig schlau, bzw. sind einige auch schon mindestens 1 Jahr bzw. einige Jahre alt, so dass sich in der Interpretation des Rechts auch schon wieder etwas geändert haben könnte. Gern kann man mir auch eine PM schicken.
a) eine 27er Erlaubnis für F3 kannst du ohne Fachkundenachweis erhalten. Du musst zuverlässig sein nach § 8a SprengG mindestens 21 Jahre alt und persönlich geeignet nach § 8b SprengG. Es gibt dann noch Anweisungen die Aufbewahrung zu besichtigen und eine Haftpflichtversicherung zu verlangen. Für F2 ist die Fachkunde nach dem Gesetz notwendig, da das aber Unsinnig ist, verzichten die meisten Behörden darauf. b) Das ist unterschiedlich, meistens der Kreis, schau am besten nach wo Böllerschützen hin müssen um eine Erlaubnis für Schwarzpulver zu bekommen. c) wenn du F2 während dem Jahr abbrennen willst musst du das anzeigen, bei F3 immer. Siehe §23 1. SprengV d) nein nur von F3 e) Keine Ahnung, da müsste sich die BAM einfach mal zu äußern. f) ähm eher nicht
Das interessiert mich auch, da bei uns in Thüringen der 27er fast nicht zu bekomm ist.(Außer wenn die Oma 90 wird. Danke lieber Freistaat )
Eine Fachkunde für F2 gibt es gar nicht, sie wird auch nirgends gefordert. Der Erwerb und Umgang mit PtGs der Kat. 3(und 2) wird durch die Elaubnis nach §27 SprengG ganzjährig ermöglicht. Ob die Behörde dir die Erlaubnis geben will, oder nicht, ist eine andere Frage. MÜSSEN tun die gar nichts.... Ausserdem ist der Weg dahin wohl sehr Unterschiedlich, je nachdem wo in D man lebt..... Also Einheitlich ist bei diesem Thema nichts geregelt, was mir auch der Leiter unseres OA so persönlich sagte und er bedauere diesen Zustand auch sehr. Trotzdem war bei mir die Sache kein grosses Ding und so hatte ich im Sommer /Herbst 2013 als erster in meiner Gegend diese Erlaubnis.
@ inflamess Aber wenn du denn 27er beantragen willst, musst du ein Bedürfnis dort anmelden. Vor jahren hatte mir der nette Mann am Telefon gesagt, der 27er würde nur ausgestellt wenn zb, die Oma 90wird.
Dann hatt der "nette Mann" dich entweder falsch verstanden oder du hast dich falsch ausgedrückt! Was der Mann am Telefon meinte/verstanden hat, ist eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Abrennen von Feuerwerk an/aus besonderen Anlässen wie z.B. 100. Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum ect... Das hat mit dem 27er nichts zu tun...
Aber es steht doch eindeutig in 27er punkt 3. Die Erlaubnis ist zu versagen wenn, der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist.???
Das ist schon richtig...dieses bezieht sich allerdings nur auf das Bedürfnis für die Beantragung des 27er...sprich für dessen Erteilung! Eine Ausnahmegenehmigung zum Abrennen von Feuerwerk ist aber etwas ganz anderes. Auch bei der AG muss du ein o.g. Bedürfnis nachweisen.
Das steht da zwar, ist aber für Pyrotechniker auch nicht anzuwenden: Der fette, unterstrichene Teil ist hier zu beachten
Die Art der Aufbewahrung: Was wäre das dann genau? Mein Ziel ist ja nicht Bomben basteln oder sonst etwas, tonnenweise zu lagern Für Zink Raketen oder Raketen mit bis 75g werde ich doch keinen Bunker anmieten oder meine Stahlkonstruktionen in meinen Gartenschuppen einbauen müssen, oder?. Reichen dafür Edelstahlkisten? oder Ähnliches? für Mengen des Hausgebrauches?
Aufbewahrung kleiner Mengen Die Regeln zur Aufbewahrung kleiner Mengen findest Du in der 2. SprengV Anlage 7 informiert dich darüber, dass Du in einem nicht bewohnten Raum (Keller) bis zu 3 kg 1.3 NEM aufbewahren darfst. Alles was du noch an 1.4 Gegenständen da hast wird dann auch zu 1.3. (Höchstmenge 1.4 = 10 Kg NEM) Nehmen wir mal als Beispiel die schönen Zink 75g Kat. 2 Raketen. Die sind 1.3 G und werden nur noch im 40'iger Karton verkauft. Da bist du schon bei den 3 Kg NEM! Wer über einen Erlaubnisschein nachdenkt, sollte auch immer über ein geeignetes Lager nachdenken. VG ABO
Erst einmal "Danke" für die Werte. Wenn es diese Tabelle ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html dann sehe ich es richtig, 3kg im Keller, 5kg im Schuppen, oder? Gibt es weitere Vorgaben zur Art der Lagerung von den Kleinstmengen zum Privatgebrauch? Ich dachte an eine Stahlkiste, verschließbar: kommt nicht jeder ran, fällt nicht so schnell um und wenn etwas meint drin zu rumoren, hält es auch die Hitze aus, zumindest für den Zeitraum, wie solche Raketen die Hitze nur erzeugen. Wäre kein Fan davon, wenn es in einer Pappschachtel lagernd, die benachbarten Umzugskartons in Brand setzen würde. Gibt es hierzu für den Privatmann auch Vorgaben oder überlässt man dies dem (hoffentlich) gesunden Menschenverstand?
jetzt mal eine ganz blöde frage, nehmen wir Raketen ist einfach in Deutschland sind max 20 gramm für den normalen Zündler drin, mit einem schein kann man auch größere Raketen im F2 Sektor haben, in anderen Ländern wird die Satzmenge anders gehandhabt, nun wollen wir bzw sind wir ja ein Europa, ist es da nicht diskrimnierend gegenüber der deutschen Bevölkerung das man für Raketen mit mehr NEM einen Schein braucht und in anderen EU-Mitgliedsstaaten sind diese frei verfügbar, was meint ihr?
Natürlich ist es das. Aber es wird wohl "egal" sein, denn bei fast allen EU weiten Gesetzen gibt es nur Mindestvorgaben wie streng sie zu sein haben, Staaten die freiwillig strengere Gesetze erlassen sind da fein raus. In D bekommst du ohne Bedürfnis und WBK kein Luftgewehr mit mehr als 7.5 Joule ... in Österreich kann ich ab 18 einen K98 "bloss so" kaufen ... der hat vermutlich deutlich über 3000 Joule. Wen juckts?
Ja, genau mein Reden, vor allem, weil man ja nicht nur ne Ordnungswidrigkeit, sondern vermutlich gleich ne Straftat begehen würde, nur weil man sich wie ein EU-Bürger verhält. Wenn es schlimmstenfalls ein Bußgeldbescheid von 150EUR oder Ähnliches geben würde, wäre es doch komplett egal. Deswegen hatte und habe ich gehofft, dass man (wenn man schon benachteiligt wird), mit einer Verwaltungsgebühr, einem Führungszeugnis und einer Stahlkiste mit passendem Warnaufkleber, von mir aus auch ein Tageskurs (ähnlich 1. Hilfe beim Führerschein). Weder möchte man den Fachleuten ihre Aufträge wegnehmen, noch möchte man sich an einem Böllerkrieg mit Teenagern beteiligen. Man möchte einfach ne Rakete zünden und beim Blick nach oben das selbe "oh und ah" genießen, wie es in anderen Ländern der EU auch erlaubt ist. Wenn es dann die Einschränkungen oder Auflagen gibt, nicht zwischen Häuserschluchten (wenn man denn das Pech hat, im zentralen Innenstadtbereich oder in einer Hochhaussiedlung zu wohnen), dann geht man halt ein paar Meter, bis zum nächsten Sportplatz oder Freifläche etc.
Grundsätzlich teile und unterstütze ich deine Meinung. Mich würde mal das WARUM interessieren, weshalb das in D so streng limitiert ist. Sind Deutsche tatsächlich so viel *dümmer* als der Rest Europas das man denen den Umgang mit höherwertigem Feuerwerk nicht zutraut ? Alle Jahre wieder sind die Zeitungen und TV's voll von Berichten das sich wieder mal irgendwer mit was selbstgebasteltem oder Polenböllern verletzt hat. Irgendwo in den Tiefen dieses Forums habe ich mal gelesen das die Deutschen den Respekt vor Feuerwerk verloren haben und ich das bei einem Großteil des hier offiziell verkauften Feuerwerks auch sehr gut nachvollziehen kann. Also was passiert ? Die Leute WOLLEN kräftiges / besseres Feuerwerk und besorgen sich das halt illegal mit entsprechend verheerenden Folgen, eben weil sie vom sonst hier erhältlichen FW den Respekt verloren haben. Wenn man mit der selben Respektlosigkeit dann mit Polenböllern umgeht wie mit unserem Spielzeug wundert mich gar nichts mehr warum es diese Unfälle mit besagten Polenböllern gibt. Wenn die Dinger tatsächlich angeblich so schlecht verarbeitet sein sollen, so wie es die BAM immer wieder gerne verbreitet, müssten demnach die Hälte der polnischen Bevölkerung wohl keine Finger mehr haben ... ?! Auch wenn Leute wie z.B. Adnan Meschuggi sich grade die Haare rausreißen werden wenn sie das hier lesen (weder persönlich oder böse gemeint) bleibe ich bei meiner Meinung, KAT 3 sollte für jeden mit evtl. leichten(!) Einschränkungen erhältich und benutzbar sein.
Das meiste was die Leute als Polenböller importieren ist doch auch in Polen nicht F2 oder F3. Ich frag mich aber warum die ganzen Shops nicht mal hochgenommen werden. @FetzerBOT Sofern der Gegenstand eine CE hat ist das auch "nur" eine Ordnungswidrigkeit, kostet dann bis 50k€. @inflamess Wieso soll es keine Fachkunde für F2 geben? Natürlich gibt es die. § 8 Abs 1 2. a SprengG Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen die erforderliche Fachkunde nicht nachweist
(2) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk) Das steht im §4 der 1.SprengV...... Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend. Das steht im §27 SprengG...... Jetzt kombiniert man das mal und sieht, das es für u.a. PtG der Kat.2 keine Fachkunde braucht. Aber man könnte auch einfacher darauf kommen. Es würde keine F2 -27 er geben, wenn man die Fachkunde bräuchte. Oder würdest du die Fachkunde erlangen und dich DANN F2 statt F4 -27er nennen wollen? Aber im Ernst : Die Sache ist ziemlich kompliziert und manche sehen gar eine Gesetzeslücke, was wohl nicht soo fern der Realität sein dürfte, aber das es juristisch möglich ist , kann man ja an so manchen Beispielen sehen. Mal sehen wie lange noch....... Edit: Jetzt bin ich aber echt verwirrt!! Im anderen Thread (erst später gelesen) bist DU selbst es, der die wichtige Stelle, in der SprengV zitiert....... Nichts anderes passiert auch bei der Fachkunde, aber warum siehs du das nicht?
Du musst den Abschnitt auch zuende lesen, der geht nämlich weiter: Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 und auf Stoppinen. Und das sind genau die Artikel für die man eine Erlaubnis braucht.
Schmitzrocket Du hast natürlich vollkommen Recht das eine Fachkunde für Artikel die unter §20(4) fallen gefordert wird. Nur die Realität sieht vollkommen anders aus. Es gibt ein kleines zänkisches Bergvolk welches ein Urteil dazu gefällt hat, alle anderen Bundesländer handhaben das aber anders. Woran liegts? Du beantragst einen 27er für Kat.3 ( fachkundefrei ) und darfst somit z.B. Raketen bis 200g erwerben und verwenden. Da macht es wenig Sinn dir eine Beschränkung für Kat.2 reinzudrücken. Die meisten Sachbearbeiter erkennen schnell diesen Unsinn und lassen diese Einschränkung außen vor(ausgenommen Bayern). Ich hoffe das D mit der bevorstehenden Gesetzesänderung die von der EU gefordert wird nachbessert. Für welche Kategorien eine Fachkunde vorgesehen ist in der Richtlinie klar aufgeführt. Das heißt Erlaubnisschein ja Fachkunde für §20(4) nein ( als Vorschlag) Nun mal zum Hintergrund warum uns 75g Raketen nicht erlaubt sind bzw. es den §20(4) gibt. Herr Kurth von der Bam hat vor einigen Wochen im Interview mit dem BvPK eine Antwort gegeben. Also 3 Beweggründe: 1. Eine Studie über Unfälle in Schweden. Aha in welchem Jahrhundert auch immer diese stattgefunden hat und Schweden ist Deutschland ja so ähnlich Und Betrachtungsweisen und Schlussvolgerungen können sich mittlerweile geändert haben. 2. Die 1.3G Problematik So so und das in Zeiten von Flaschbang und Co Achtung jetzt die 3. und wichtigste 3.Das Festhalten an "Bewährtem" Das sollen also die Gründe sein. Ich würde sagen es ist Zeit die Lage mal neu zu bewerten. Feuerwerk ist bunter, schöner und vor allem sicherer als je zu vor. Wir haben einheitliche Richtlinien die in ganz Europa gelten und dem Verwender die größt mögliche Sicherheit bieten und selbst die Chinesen versuchen sich daran zu halten. Nur die Deutschen stützen sich auf studieen die vermutlich Jahrzehnte zurück liegen um an " Bewährtem" festzuhalten. Was in Batterien und Bombenrohren legitim und längst die Praxis ist soll bei Raketen brandgefährlich sein (damit an "Bewährtem" festgehalten werden kann)
Ich schüttel da auch nur mit dem Kopf. Studien aus unseren angrenzenden EU-Nachbarstaaten scheint es also nicht zu geben, bzw. keine Häufung an Vorfällen bei Raketen über 20g? Dieser Aspekt spricht doch eher für eine Freigabe. Man könnte die Raketen folglich nur beim Fachhändler kaufen, d. h. sie landen nicht so leicht bei Aldi, Lidl oder TP (oder Rossmann ) auf dem Wühltisch. Ich bin bei einigen Artikeln die in 1.3G eingestuft sind, manchmal ganz froh - diejenigen, die verantwortungsbewußt damit umgehen würden, aber keinen Fachhändler in der Nähe haben, mögen mir verzeihen - dass nicht jeder Vollpfosten sie überall bekommt. Klar ist, dass das den großen Firmen nicht gefallen dürfte, die hauptsächlich über große Handelsketten vertreiben. Sie würden in dem Fall mit Raketen über 20g nicht allzuviel verdienen. Ergänzung: warum hat man dann nicht bei Leucht- oder Batteriefeuerwerk am "Bewährtem" festgehalten? Hier war man bei der Angleichung an die neuen EU-Normen für Kat 2 recht schnell bei der Hand. Man ist hier also inkonsequent. Zur F2/F3-Prolematik: Soweit ich weiß, ist es - außer für Böllerschützen - in NRW aussichtslos, den 27er für F3 (+F2) zu beantragen.
Ah, ok. Ich bezog mich allgemein darauf, das eine Erlaubnis nach §27 SprengG für PtGs der Kat.2u.3, wegen fehlender Fachkunde zu versagen wäre. Das wir hier schon deutlich weiter waren, hätte ich mal besser durchgelesen :blintzel: Der Satz, das es eine Fachkunde für F2 gäbe, ist mir halt ins Auge gesprungen.