Termin | News Johannisberg Bürgerinitiative protestiert gegen Anzahl von Feuerwerken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 19. Juli 2014.

  1. Tief im Weinberg

    Also mal sachte, der Grundstückseigentümer, über den wir reden ist die Firma Mumm und die gehört zum Oetker Konzern. Mumm und der Gemeinde gehören fast alle Grundstücke unterhalb der Burg, die für ein Feuerwerk in Frage kommen.

    Ich kenne den Gutsverwalter persönlich und schätze ihn eher als einen übervorsichtigen Menschen ein, der seinen Arbeitgeber vor negativen Schlagzeilen oder gar rechtlichen Konsequenzen jeglicher Art schützen möchte. Also hat der Bürgermeister leichtes Spiel, was versteht ein Gutsverwalter denn schon vom Sprengstoffrecht?

    Trotzdem kommt die Reaktion zu diesem Zeitpunkt unerwartet. Erstens kennt der Verwalter das Problem mit Neubürgern in Johannisberg, weil er ständig selbst mit Beschwerden während der Weinlese zu tiun hat (Störung der Nachtruhe), zweitens hat er durchaus in der Vergangenheit eine Vergütung der Burg für die Nutzung des Weinbergs als Abbrennplatz erhalten und obendrein ist die Burg Schwarzenstein sein bester Kunde.

    Ein bißchen pervers an dieser Angelegenheit ist vor allem, das Schloss Johannisberg (der Sitz der Kellerei) ja auch von der Aufhebung der Gefahrenabwehrverordnung profitiert, da es als Location für Feierlichkeiten aller Art beworben wird.

    Warten wir mal ab, was bis zum 28. noch so alles passiert. Es bleibt spannend.
     
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  2. Da wir ja bekannterweise in einer Demokratie leben, wo alles immer genau nach Vorschrift zugeht und alle ehrlichen Wettbewerb betreiben und keine Schmiergelder in Form von Geld oder anderen Gefälligkeiten fliesen bzw. man den besseren Anwalt hat, habt ihr gute Chancen weiter Feuerwerke machen zu können.....wenn es denn so wäre........aber da es meist anders läuft werdet ihr wohl alt aussehen, ich denke so viel schmieren könnt ihr nicht.
    Leider läuft das nunmal so in einer richtigen Demokratie. Könnte man einfach nur kotzen
     
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  3. Zug um Zug

    Gestern habe ich den Schriftsatz des Juristen gelesen-keine leichte Lektüre für Leute mit schwachen Nerven. Ich empfehle den Behördenvertretern vor Konsum eine Windel anzulegen.

    Auf mehr als einem Dutzend Seiten listet er den Beteiligten akribisch einen Fehler nach dem anderen auf, das Ganze garniert mit reichlich Hinweisen auf Willkür, Sittenwidrigkeit und Amtspflichtverletzungen. Man könnte glatt meinen, es ginge um eine Dienstaufsichtsbeschwerde und nicht um ein Feuerwerk.

    Die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts wird heute oder spätestens morgen erwartet und es deutet vieles darauf hin, dass die Gefahrenabwehrverordnung im Begriff ist, den Stadtverordneten samt Bürgermeister um die Ohren zu fliegen.

    Morgen Abend tagt die Stadtverordnetenversammlung in Geisenheim und mich beschleicht das Gefühl, dass die Damen und Herren einen zusätzlichen Punkt auf ihrer Tagesordnung finden werden.

    Mal sehen, ob das noch was wird mit den "25 Blumen aus aller Welt". Es bleibt spannend.
     
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  4. Habt Ihr nen Eilantrag gestellt oder wwarum wird so schnell vor Gericht entschieden?
     
  5. Respekt! IHR seid echt die Besten. Ich ziehe meinen Hut vor eurem Engagement und dass ihr euch nicht auf der Nase herumtanzen lasst. Würde da genau so vorgehen :)
     
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  6. "Neubürger" ist das Wort , was Probleme macht. Den "Alteingesessenen" macht das gar nichts aus. Ein paar Bürger machen alles was vorher war , kaputt.

    Wünsche Euch viel Erfolg
     
  7. Bingo

    Eben kommt der Entscheid vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Begründung auch über ein Dutzend Seiten. Schwere Kost, hauptsächlich Verwaltungs- und Polizeirecht. Aber egal.

    Also hier das vorläufige Ergebnis: Sofortvollzug ausser Kraft (eingefroren). Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. Die Vorsitzende äussert in mehreren Punkten erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität der Gefahrenabwehrverordnung und stellt abschliessend fest, dass der Beschluss, wiewohl vorläufig, das Ergebnis einer ordentlichen Verhandlung in der Hauptsache schon vorwegnimmt. Soll heissen: So nicht.

    Mal schauen, was sich die Damen und Herren Stadtverordneten heute abend einfallen lassen. Es bleibt spannend.
     
  8. Was wäre den wenn euch die verwaltung jetzt das Ordnungsamt/ordnungspolizei aufd den geplanten Abbrenner schickt und die euch nicht aufbauen lassen.

    Auch wenn dies ja auser Kraft gesetzt worden ist.
     
  9. dürfte eigentlich nicht gehen. da ja die fläche wo man aufbaut eigentlich in dem moment zu firmengelände wird und man hausrecht hat. man darf ja auch nicht einfach bei jemanden auf dem grundstück rumrennen
     

  10. :good::applause:
    Fein!
    Alles Gute weiterhin!

    Gut Schuss und lasst Eure Chefin hochleben!

    VG aus dem Taunus in den Rheingau!
    Thomas
     
  11. @Voreifelrambo
    Das könnte im Nachgang des Feuerwerkes der Behörde sehr schlecht bekommen, da diese rechtswidrig das Feuerwerk verboten/behindert haben.

    @Streichholz
    Du musst den Kontrollorganen aber Zutritt zum Abbrenner gewähren, ansonsten verstößt die ausführende Firma/Feuerwerker aktiv gegen das SprengG.

    Die dürfen erstmal bis zur Absperrung laufen und dort mit Ihren Dienstausweisen fuchteln und um Audienz bitten:praise:


    Gut Schuß und viel Erfolg mit eurem bunten Blumenstrauß :fwk:
     
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  12. Ende gut, alles gut

    Eben höre ich von unserem Rechtsbeistand, dass der Städte- und Gemeindebund, der die Stadt Geisenheim in dieser Angelegenheit vertritt, auf weitere Rechtsmittel verzichten will. Aus dem vorläufigen Gerichtsbeschluss wird damit voraussichtlich ein gültiges Urteil. Der VGH in Kassel bleibt damit aussen vor.

    Offensichtlich hat niemand mehr Lust auf eine zweite Runde.

    Auch vom Grundstückseigentümer gibt es Gutes zu berichten. Da jetzt Klarheit herrscht, ist die Rechtssicherheit vorläufig gewahrt und wir haben wieder die Erlaubnis zur Nutzung des gewohnten Platzes im Weinberg in der Tasche.

    Bei dieser Gelegenheit auch einmal herzlichen Dank an alle Forumsmitglieder, die uns so nett unterstützt haben.

    Hoffentlich spielt morgen der Wettergott mit. Wir sind gespannt.
     
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  13. Hört sich gut an.

    Viel Erfolg morgen.
     
  14. Schön das sich nun alles geklärt u das Gericht euch Recht gegeben hast. Das Gesicht der Stadtverordneten hätte ich gerne gesehen. Bin gespannt ob die Bürgerinitative noch mal stress macht.

    Nochmal herzlichen Glückwünsch u gut Schuss morgen!!
     
  15. Das sind schöne Neuigkeiten. Zugegeben seid ihr mit aller Härte vorgegangen, dies aber eben auch begründet. Damit haben die Vertreter der Stadt und Politik vermutlich nicht gerechnet.

    Wäre klasse, wenn ihr es schafft, morgen noch ein Video zu drehen. Der Blumenstrauß wird sicher toll werden :)
     
  16. Auch von mir herzlichen Glückwunsch!

    Man sieht das doch noch manche Juristen ihre Hausaufgaben machen und das deutsche Rechtsystem doch nicht ganz für die Tonne ist.

    Danke für die (hoffentlich weitere) Berichterstattung.


    MfG
    Armin
     
  17. Ich wünsche auch gut Schhuss und viel Spaß.

    Genau alleine dürfen die da nicht drauf rumlaufen, und wenn die dann drauf dürfen, müssen die doch einen entsprechenden Schein haben oder irre ich mich da gerade? Man kann doch nicht jeden Vollpfosten auf den Abbrenner lassen. Dafür gibts doch die Lehrgänge für die Behördenanhänger.
    Ein Polizist darf ja auch nicht einfach die Kiste Bomben aus dem Kofferaum nehmen ohne entsprechenden Schein, wenn ich damit in die allgemeine Kontrolle geraten sollte.
     
  18. im book gerade bei den Gegnern zu lesen:

    Die haben anscheinden immer noch nicht kapiert, das die es sind die gegen das bestehende Recht verstossen.
     
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  19. Ihr habt mit allen Mitteln gekämpft und ihr habt gewonnen. Gratulation zu diesem Durchhaltevermögen und für dieses hoffentlich folgende Grundsatzurteil.

    Wo wären wir den wenn eine Dorfgemeinschafts Entscheidung über das SprenG, welches ja ein Bundesgesetzt ist, ginge.

    Daher weiterhin Immer Gut Schuss !

    Hoffentlich noch lange den eure Feuerwerke sind stets sehenswert :)
     
  20. Das hätte ich nicht gedacht das da wer so schnell ne Entscheidung trifft.......wer bezahlt jetzt den ganzen Schei....?
     
  21. Finde die Entscheidung gut , endlich mal ein vernünftiges Urteil. Viel Erfolg morgen.
     
  22. Hier noch der Artikel zum Sachverhalt: http://www.wiesbadener-kurier.de/lo...rlaubt-feuerwerk-in-johannisberg_15059705.htm

    Juristisch wenig überraschend. Ich will anmerken, dass dies bisher nur ein Teilerfolg mit ggf. positiver Auswirkung ist, denn die widerrechtliche Verordnung steht noch, da ist entscheidend ob das Stadtparlament mal langsam zur Vernunft kommt und die Unwirksamkeit ihrer Gefahrenabwehrverordnung erkennt und diese außer Kraft setzt, andernfalls muss diesbezüglich eine abschließende Rechtssprechung erzielt werden nur dann sind verlässliche rechtlichen Rahmenbedingungen wieder hergestellt und die Anzeige ist für gewerbliche Pyrotechniker in Geisenheim ist zukünftig auf reguläre Weise wieder möglich.

    Gratulation an Hübner, die Branche, die Pyroszene und an das geltende Recht.
     
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  23. na ... der Bgm sicherlich nicht! :mad:

    Sondern "wir" Steuerzahler ... :cry:
     
  24. Herzlichen Glückwunsch,das ist doch mal was,hätte ich auch nicht gedacht das es so schnell geht,aber man sieht wer kämpft hat die möglichkeit zu siegen,wer aufgibt hat schon verloren.Wer jetzt die ganzen kosten trägt wie @Microstar schon erwähnt gute Frage???!Eventuell der Rechtschutz,aber wichtig ende gut alles gut.

    LG Suko-:)
     
  25. Spiel, Satz und Sieg! Wie zu erwarten war und Glückwunsch für diesen Erfolg, weil ihr euch gewehrt habt.
    Die 25 Blümchen nimmt vielleicht jemand auf? :)
     
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