Handhabung & Technik Neue Regelungen (Gesetze) 2017....

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Mysterium, 28. Nov. 2013.

  1. Halli Hallo,

    es ist zwar erst 2017, aber lange ist es ja nun auch nicht mehr. Ich weiß dass es schon einige wenige Threads dazu gibt, aber wurde das dort noch nicht geklärt bzw. schweifte man immer weiter vom Thema ab und es ging eher in Richtung Spanien lol.

    Deswegen mal die Frage in die breite Runde mit möglichst genauen Aussagen (und wenigen Spekulationen)....

    Was genau passiert denn nun im Jahre 2017 mit unserem heiß geliebten Feuerwerk? Es soll eine Angleichung der EU-Richtlinien geben habe ich gehört und dann kamen Fakten wie, dass bestimmte Klasse 1 Sachen verboten werden sollen z.B. Koboldbombette und Klabautermann, weil die Klasse 1 -Artikel nur noch in ,,geschlossenen Räumen" geschossen werden dürfen ?

    Raritäten sollen auch verboten werden, was ich irgendwie dumm finde.

    Ansonsten habe ich gehört, dass die heiß ersehnten Diamond Bombenrohre Blue/ Red/ Golden/ Silver Star mit 50mm Kaliber auch in Klasse 4 eingestuft wird?

    Und noch geiler...ein Verbund darf nur noch max. 500gr. NEM haben? WTF??? Das ist doch der größte Schwachsinn den ich gehört habe...genauso wie dass alle Artikel die die alte BAM-Kennung mit PII haben auch verboten werden sollen oder so in der Art? bzw. neu gekennzeichnet werden...

    Was genau stimmt denn jetzt nun, gibt es überhaupt schon genaue Fakten oder nur Spekulationen?? Diese Regelungen finde ich absolut nicht glaubwürdig, allein das mit den Verbunden...warum sollte der Staat sich selbst Eigentore schießen? Jedes Jahr werden Gesetze immer weiter gelockert und immer höhere NEM-Mengen werden erlaubt. Alle Firmen die Verbunde herstellen können die dann wieder einstampfen? Macht irwie keinen Sinn.


    P.S. Gibt es dieses Jahr irgendwie wieder neue Regelungen im Klasse 1 und 2 - Bereich? Würde mich auch mal allgemein interessieren, ob was angehoben wurde oder so

    Liebe Grüße
    Olli
     
  2. Hallo

    wäre wirklich nett wenn ihm jemand antworten könnte ich versuche auch schon verzweifelt antworten auf seine fragen zu finden

    gruß
     
  3. In Österreich gibt es um ein paar Euros ein Buch wo Alles drinnen steht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in deutschland Sowas nicht gibt.
     
    Eistee gefällt das.
  4. Hi

    das mit den Diamond Bombenrohren stimmt, der Verkauf von Raritäten wird auch verboten und die alte BAM Nummer ist ab 2017 auch ungültig. Bei der maximalen NEM für Verbünde bin ich mir nicht so sicher möchte jetzt auch aber nicht darüber spekulieren. Da haben andere Forianer bestimmt genauere Infos.
     
  5. hallo

    ich habe schon in diversen yt-videos gehört das es auch neue richtlinien gibt oder künftig geben soll was die verpackungen betrifft... mehrfach wurde berichtet das verpackungen aus plastik abgeschafft werden sollen und batterien in pappkartons verpackt sein müssen ist das korrekt? und gibt es da noch ein paar schlagzeilen erwähnt werden die mir entgangen sind? ich lese mich gerade erst ins forum ein :)
     
  6. Diese Änderung der Verpackung hab ich auch schon in vielen Discountern beobachtet.
    Hab letztes Jahr aber auch in Ramschläden noch Batterien mit Plastickverpackungen gesehen.
    Ich weis darüber nichts konkretes!
     
  7. hallo

    mir kam da gerade die "monte carlo" in den sinn.. ich habe sie vor einigen jahren mal gekauft und sie war in plastik gehüllt und google/bilder zeigt sie jetzt in einem karton... dann stimmt die aussage eines youtubers wohl denn unter anderem sagte er das die neuen produktion schon angepasst werden

    ich werde mal nach dem buch aus österreich ausschau halten das sollte ja dann auch in deutschland so übernommen werden oder zumindest recht ähnlich

    gruß

    und vielen dank für die antworten!:)
     
  8. Amtsblatt der Europäischen Union [L 178/27]

    Hey "NEM1000",
    werte Gemeinde,

    im Kern geht es bei "Mysterium"'s Frage doch um folgende EU-Richtlinie:
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013L0029&from=EN

    Nach >Artikel 6 - Absatz 1a< sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 Artikel die entweder im Freien oder in geschlossenen Räumen benutzt werden dürfen ( Tischfeuerwerk). Das mit dem "geschlossenen Bereichen" ist wohl so einen Juristen-Deutsch für einen kleinen Sicherheitsabstand.

    Und da wir uns ja nach >Artikel 46 - Absatz 2< bereits in der Übergangsphase befinden verfallen halt alle alten Zulassungen spätestens am 4. Juli 2017.

    Wer jetzt genau Kontrolliert welche Altbestände an "PI" oder "PII" nach diesem Datum von Privat noch verwendet werden kann ich mir nicht vorstellen, aber der Handel mit diesen Artikeln ist dann halt wohl verboten.
    Ach ja und sobald einen Versicherung einen Schaden begleichen soll, der durch einen Artikel der seine Zulassung verloren verursacht wurde, wird es wohl problematisch.

    Korrigiert mich, wenn ich mit meiner Einschätzung falsch liege.

    Gruß an alle
    "Pyro Mäcces"
     
  9. hallo

    der link ist spitze - danke! habe zwar noch nicht viel gelesen aber da scheinen alle fragen geklärt zu werden diesbezüglich :)
     
  10. Die Fragen sind alle beantwortet, wenn auch in anderen Themen. Das lässt sich alles dort oder im Gesetzeswerk nachlesen. Einige Behauptungen stimmen nicht (mehr ->neue Erkenntnisse), die Packungsproblematik ist mir neu bzw. gehört hier eigentlich auch nicht hin. Von daher hat sich das Thema so eigentlich überlebt und könnte weg.

    Edit.: der Link mit dem Inhalt in der Form ist neu, den sollte man woandershin konservieren.
     
  11. Meiner Einschätzung nach ist das Problem hauptsächlich darin zu sehen, daß es durch diese EU-Vereinheitlichung einfach eine neue Kennzeichnungspflicht gibt (neben ein paar anderen Sachen auch noch).
    Durch diese "Umbenennung" fallen schlicht und ergreifend mehr oder weniger viele Artikel aus der neuen Norm heraus, weil Importeuer und Hersteller kein Interesse mehr haben, diese weiterhin anzubieten.
    Fast alle unsere in Dtl. erhältlichen PII-Artikel haben eine solche Überprüfung bereits hinter sich gebracht und sind eigentlich auch der neuen Norm gemäß als sicher und konform anzusehen.
    Einzig und alleine der Aufdruck FII-XXX und verschiedene andere Hinweise fehlen manchmal, und deshalb sind sie ab etwa Mitte 2017 nicht mehr zugelassen.
    Hier habe ich mal bißle was herausgepflückt, und man kann sehen, daß es eigentlich ziemlich genau gemäß unsereren alten Norm passen würde:

    Ich zitiere teilweise
    :
    Art. 12, (2)

    [font=&quot]Ist ein Einführer der Auffassung oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein pyrotechnischer Gegenstand nicht mit den wesentlichen Anforderungen des Anhangs I übereinstimmt, darf er diesen pyrotechnischen Gegenstand nicht in Verkehr bringen, bevor die Konformität des pyrotechnischen Gegenstands hergestellt ist. Wenn mit dem pyrotechnischen Gegenstand eine Gefahr verbunden ist, unterrichtet der Einführer den Hersteller und die Marktüberwachungsbehörden hiervon.[/font]

    [font=&quot]Anhang I, A Feuerwerkskörper[/font]
    [font=&quot]1.[/font]
    [font=&quot]Der Hersteller teilt die Feuerwerkskörper gemäß Artikel 6 nach der Nettoexplosivstoffmasse, den Sicherheitsabständen, dem Lärmpegel oder ähnlichen Kriterien in verschiedene Kategorien ein. Die Kategorie ist auf der Kennzeichnung deutlich anzugeben.[/font]
    [font=&quot]a)[/font]
    [font=&quot]Für Feuerwerkskörper der Kategorie F1 gelten folgende Bestimmungen:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1 m betragen. Gegebenenfalls kann der Sicherheitsabstand jedoch verkürzt werden;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]der maximale Lärmpegel darf im Sicherheitsabstand 120 dB (A, Imp.) oder einen gleichwertigen Lärmpegel, der mit einer anderen geeigneten Methode gemessen wurde, nicht überschreiten;[/font]

    [font=&quot]iii)[/font]
    [font=&quot]die Kategorie F1 umfasst keine Knaller, Knallerbatterien, Blitzknaller und Blitzknallerbatterien;[/font]

    [font=&quot]iv)[/font]
    [font=&quot]Knallerbsen der Kategorie F1 dürfen nicht mehr als 2,5 mg Silberfulminat enthalten.[/font]

    [font=&quot]b)[/font]
    [font=&quot]Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gelten folgende Bestimmungen:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Der Sicherheitsabstand muss mindestens 8 m betragen. Gegebenenfalls kann der Sicherheitsabstand jedoch verkürzt werden;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]der maximale Lärmpegel darf im Sicherheitsabstand 120 dB (A, Imp.) oder einen gleichwertigen Lärmpegel, der mit einer anderen geeigneten Methode gemessen wurde, nicht überschreiten.[/font]

    [font=&quot]c)[/font]
    [font=&quot]Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 gelten folgende Bestimmungen:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Der Sicherheitsabstand muss mindestens 15 m betragen. Gegebenenfalls kann der Sicherheitsabstand jedoch verkürzt werden;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]der maximale Lärmpegel darf im Sicherheitsabstand 120 dB (A, Imp.) oder einen gleichwertigen Lärmpegel, der mit einer anderen geeigneten Methode gemessen wurde, nicht überschreiten.[/font]

    [font=&quot]2.[/font]
    [font=&quot]Feuerwerkskörper dürfen nur aus Materialien konstruiert werden, die die Gefahr für Gesundheit, Eigentum und Umwelt durch Reststücke möglichst gering halten.[/font]

    [font=&quot]3.[/font]
    [font=&quot]Die Art der Anzündung muss deutlich sichtbar oder durch Kennzeichnung oder die Anleitung erkennbar sein.[/font]

    [font=&quot]4.[/font]
    [font=&quot]Feuerwerkskörper dürfen sich nicht auf unberechenbare und unvorhersehbare Weise bewegen.[/font]



    [font=&quot]5.[/font]
    [font=&quot]Feuerwerkskörper der Kategorien F1, F2 und F3 müssen entweder durch eine Schutzkappe, die Verpackung oder die Konstruktion des Gegenstands selber gegen die unbeabsichtigte Anzündung geschützt sein. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 müssen durch vom Hersteller angegebene Methoden gegen unbeabsichtigte Anzündung geschützt sein.[/font]

    [font=&quot]Artikel 6[/font]
    [font=&quot]Kategorien pyrotechnischer Gegenstände[/font]
    [font=&quot](1) Pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien einzuteilen. Die benannten Stellen gemäß Artikel 21 bestätigen die Kategorisierung im Rahmen der Konformitätsprüfungsverfahren gemäß Artikel 17.[/font]
    [font=&quot]Die Kategorisierung ist wie folgt:[/font]
    [font=&quot]a)[/font]
    [font=&quot]Feuerwerkskörper:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind;[/font]

    [font=&quot]iii)[/font]
    [font=&quot]Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet;[/font]

    [font=&quot]iv)[/font]
    [font=&quot]Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (so genannte „Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch“) und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.[/font]

    [font=&quot]b)[/font]
    [font=&quot]Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.[/font]

    [font=&quot]c)[/font]
    [font=&quot]Sonstige pyrotechnische Gegenstände:[/font]
    [font=&quot]i)[/font]
    [font=&quot]Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die eine geringe Gefahr darstellen;[/font]

    [font=&quot]ii)[/font]
    [font=&quot]Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.[/font]
    [font=&quot](2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, nach welchen Verfahren sie Personen mit Fachkenntnissen ermitteln und zulassen.[/font]





     
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  12. Auf der Spielwarenmesse vor ein oder zwei Jahren wurde mir von Importeurseite gesagt, dass sie auf Kartonverpackungen umsteigen, weil darin die Artikel weniger stark ramponiert werden, wenn die Logistiker mit dem Gabelstapler mal wieder an die vollen Paletten rumpeln...

    Ausserdem kann man auf den Kartons evtl. mehr (vorgeschriebenen) Text unterbringen als auf den Plastikhüllen.

    Hat also wohl mehr praktische als juristische Gründe.
     
  13. Ich denke, dass die Bombenrohre schlichtweg verschwinden werden. Ein Großfeuerwerker würde sie schon alleine aus Kostengründen kaum verwenden und in F3 würde ich ohnehin lieber zu den verhältnismäßig preisgünstigeren 50mm-Batterien greifen. Außerhalb von F2 (Anzeigepflicht) haben die Bombenrohre mMn völlig an Attraktivität verloren.......
     
  14. Weil du gerade 50mm Batterien in F3 ansprichst: Gibt es denn sowas bei uns? Habe ich nämlich noch nirgends gesehen. Dann würde es sich ja fast lohnen, den Schein zu beantragen.
     
  15. Die muss man sich leider aus dem Urlaub mitbringen, glücklicherweise hat Klasek diesbezüglich einiges im Angebot....
     
  16. Vielleicht gibts das ja hier?;):):http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=45909&highlight=neumann
     
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