Bestimmung Fragen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von wrampi, 27. Juni 2015.

  1. Moin,
    Ich hab was erfahren hier im Ort über "Gerüchte". Was ich da gehört habe kann eigentlich nicht stimmen. Ich schreibe jetzt das mal Stichwortartig auf, damit man das später besser zerpflücken kann.

    -Es gibt eine "Einweihung" von einem Teich mitten im Ort
    -Laut einer Aussage soll da Feuerwerk geschoßen werden
    -Teich ist keine 30M von einem Historischen gebäude weg
    -keine 50M sind noch mehr Historische Gebäude (Reepdach auch dabei)
    -keine 100M ist die Kirche
    -keine 200M ist das Altersheim
    -zwischen Kirche und dem Gebäude wird mindestens 1 Großes Zelt stehen
    -vom Teich nach hinten sind zwar Wiesen aber auch nicht so groß (sind in Richtung zu mir)
    -Ich bin grade so auß den Sicherheitskreis wegen dem Gebäude und dem Altersheim, Also sind die Wiesen alle in dem Kreis. Mir wollte Die Gemeinde da schon was anhängen wegen Silvester hat aber gemerkt, das ich nicht in den Kreis bin.

    So sieht das grade aus. Die Gemeinde hat von Feuerwerk 0Plan und wird/hat das wenn schon Genehmigt. Wenn das so wie Oben abläuft, werden ja keine Abstände eingehalten, Kann man da irgentwie einwirken, so das die das nochmal überdenken? Bin grade nicht gut zusprechen mit der Gemeinde, weil die mir sinnlos die Polizei ins Haus gejagt hat, nur weil ich einen 27er haben möchte. Hatte nix im Haus und es wurde auch behaupted von der Gemeinde, das ich ja den Dümmerbrand im Garten machen will (totaler Quatsch, Feuerwerksmuggle halt). Also kann mir jemand erklären, wie ich rausfinden kann, ob da ein Feuerwerk ist und wer das macht? Angenommen das würde so durchgezogen, kann man im nachhinein noch was machen?

    Gruß
    wrampi

    ps: Meine Gemeinde sind die Schildbürger.
     
  2. Ich weis nicht ob es einen Unterschoiede macht ob ein gewerblicher dort ein FWK schiest oder ein Privatmann zu Silvester.

    Dem Pyro kann beispielsweise ja auferlegt sein keine zerlegenden Effekte zu benutzen oder generell nur Bodenfeuerwerk.

    Und wenn dann wirst du im Nachhinnein meckern können. Alles mal dokumentieren (Aufbau, Abstände usw. Beiweisfotos und Videos sind hilfreich)
     
  3. Im Endeffekt fährst du dann dem Pyrotechniker an Karren, ich lese aber raus, das du eher der Gemeinde ans Bein urinieren willst.
    Klar, wenn von den Abständen was nicht passt sollte der Ausführende schon von sich aus "was sagen".
     
  4. Mit Bühnenpyrotechnik, Flammenprojektoren u. ä. sollte es problemlos möglich sein da eine Show zu machen.

    Schau halt einfach mal was passiert, wenn Du der Meinung bist das da (von welcher Seite auch immer) nicht korrekt gearbeitet wurde, steht es dir natürlich frei dich zu beschweren. Ich persönlich finde solche Anschwärz-Aktionen aber immer bissal doof. Leben und Leben lassen...

    Für Anton: Schreib doch bitte was sinnvolles oder lass es. Das spart den Moderatoren das löschen. Man muss nicht zu allem seinen Senf abgeben. :rolleyes:
     
  5. @Wrampi
    Generell hast du natürlich Recht das die Objekte schützenswert sind. So steht es ja auch im Gesetz. Allerdings kann man sich hierzu unter Abstimmung mit den Behörden und den Eigentümern eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs.1 1.SprengV ausstellen lassen. Wenn der Pyro da jetzt nur paar Fontänen ect. Lichterbild leise Effekte ect. schießen will sehe ich kein Problem neben einer Kirche, Krankenhaus usw. zu schießen. Wichtig ist eben das ganze vorher zu klären. Das solltest du dann auch zu Silvester tun wenn du Ärger vermeiden willst. Vielleicht haben die doch mehr Ahnung als du denkst. ;)
     
  6. Generell finde ich an Deutschland super, dass sich jeder ständig über den anderen aufregen muss und sooft wie möglich die Anwälte auf andere hetzen will. Das saniert regelmäßig ganze Berufszweige.

    Ironie aus:

    Generell sollte man sich mal öfter entspannen und nicht alles mit gleicher Münze zurückzahlen.

    Nur mal so als Denkanstoß...
     
    G & B Feuerwerk und agent1 gefällt das.
  7. Ungefähr so etwas , das Mindhunter schrieb , habe ich auch gedacht , als ich den Anfangspost gelesen habe .
    Beleidigte Leberwurst will Rache nehmen......
    Weil:
    Wenn er recht hat ,gibt es in Zukunft bei entsprechenden Anlässen garantiert kein Feuerwerk mehr .
    Aber :
    Für ihn selbst hat sich trotzdem nichts geändert und es wird sich auch nichts ändern .
    Was also sollte das Anschwärzen hier bringen ? Mehr als Genugtuung sehe ich nicht ......
     
  8. Hm... manche Behörden verstehen es aber nicht anders. Ich sag nur Geisenheim....
     
  9. Ne inflamess, das sehe ich anders.

    Wie würde ich in der Situation bei mir in der Region reagieren:
    Also man legt mir von Seiten der Stadt Steine oder eher Brocken in den Weg und begründet dies mit mir nicht logisch nachvollziehbaren...Dingen, die ich schriftlich einfordere.
    Nun bekomme ich mit, dass jemand anders mit dem Wohlwollen der Stadt sich anscheinend nicht an diese Dinge halten muss.
    Da frag ich doch direkt mal bei der Stadt nach wie das sein kann: Liegts an meiner Nase, meiner Figur, Haarfarbe, Alter, Geschlecht?
    Und wenn mir die Antwort nicht gefällt, sprich der Sachverhalt wird nicht logisch ge- bzw. erklärt, dann frag ich mal bei der nächsthöheren Instanz nach. Das ist hier die Bezirksregierung, und die Herrschaften haben Ahnung von der Materie. Außerdem habe ich schon mal erlebt wie die Bezirksregierung dem Ordnungsamt der Nachbarstadt derb auf die Finger gehauen hat wegen Willkür! Uuund man kennt sich ja schon vom Pyroforum und hat mal das eine oder andere Besprochen. ;)

    Also so ganz ohne lautes Räuspern würde ich mir das ganze Spielchen auch nicht angucken!
    Wobei man auch überlegen könnte mal vorab mit dem Pyro in Kontakt zu treten, denn den solls ja nicht treffen!!!
     

  10. Naja, zwischen Bruch geltenden Rechts und Rache liegt aber schon noch einiges.

    Aber nun ja - ich bin raus...
     
  11. Ich sehe hier keinen Akt der Rache.....

    Wrampi hat zu Silvester gezündelt, die Gemeinde meinte er würde sich im Verbotenem befinden. Also zu nah an Kirchen ect. also Verstoß gegen §23 Abs.1 1.SprengV . Dagegen hat er sich wohl gewehrt und es wurde festgestellt das er doch nicht dagegen verstößt. Jetzt hat er Gerüchte gehört das es ein Feuerwerk innerhalb des verbotenen Kreises geben soll, also ein Gebiet was unter den §23 Abs.1 1SprengV fällt. Jetzt wundert er sich wie das sein kann weil die Gemeinde sich doch bei ihm so angestellt hat.
    So habe ich seinen Post zumindest verstanden.

    Die Rachegelüste kamen meiner Meinung nach erst mit ins Spiel als ihm geraten wurde nach der Nadel im Heuhaufen zu suchen und das ganze via Foto und Video festzuhalten. ;)

    Ich sehe hier eher eine gewisse Unsicherheit und Unwissenheit.
    Lieber Wrampi,
    Die zuständige Behörde/ Gemeinde kann allgemein oder im Einzelfall vom Verbot im §23Abs.1 1.SprengV aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. ( §24 Abs.1 1SprengV)
     
  12. So ganz verstehe ich die Angelegenheit irgendwie nicht !

    Sind wir nicht wegen Feuerwerk hier ???
    Also ich würde mich freuen wenn's hier Pyrotechnisch mal richtig zur Sache ginge - auch auf die Gefahr dass mal ein Sicherheitsabstand um 1cm unterschritten wird....


    Verwirrt grüßt der Zündler :blintzel:
     
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