Feucht Kat. F2 Musikfeuerwerkwettbewerb Feucht 2015?

Dieses Thema im Forum "Wettbewerbe, Festivals" wurde erstellt von felirbg, 4. Januar 2015.

  1. Ich denke auch, dieses Jahr wird der Hammer. 4 Spitzen-Teams und jede Menge Material.
    Wer da nicht kommt, verpasst wirklich was!

    Achja, es sind in der Tat "nur" 40 Bavaria Single Shots pro Team...
     
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  2. Habt ihr bitte ne genaue Adresse für mich wo das in Feucht stattfindet?

    Überleg ob ich euch nicht ausn Ösiland besuchen komm. :)
     
  3. Auf der Website steht ja keine richtige Adresse :D
    Es ist der Segersweg 9 in 90537 Feucht.

    Schöne Grüße aus Feucht

    Felix
     
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  4. Aufbauhelfer?

    Servus Leute,

    ein ganz kurzes Anliegen von meiner Seite.
    Für unser Team würden wir noch einen Helfer zum Aufbau suchen. (Ü18)
    Selbstverständlich bekommt ihr auch Einblick in die Show.
    Es wäre von Vorteil, wenn ihr schon mal mit E-Zündung zu tun hattet.

    Wenn jemand Interesse hat, bitte bis Morgen Abend PN an mich.
    Genauere Infos per PN.
    :)

    Gruß Stefan

    PS: Show steht, Shirt ist schon fertig und Unterkunft ist auch vorhanden.
     
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  5. Schon wieder dieses "Ü18" was alles kaputt macht :(
    :D
     
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  6. Schade das Feucht so weit weg ist. Wäre es immer noch der Wettbewerb in Rodgau wäre ich sofort dabei.
     
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  7. Dann muss man halt so wie ich in Feucht wohnen :p
     
  8. Da man mit Feuerwerk umgeht was ab 18 ist muss man schon 18 sein. :)
     
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  9. Ja, leider :(. Man kann ja nächstes Jahr ausschließlich F1 schießen :D dann darf ich auch ;)
    15 ist echt ein sch*** Alter...
     
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  10. Push!
     
  11. Ich würde ja sofort ohne zu zögern... Wenn ich dürfte... :(
    Is doch echt Mist mit dem Alter!!! Kann man da nix machen? Ich mein von irgendwem ne Bestätigung, dass mans darf? Kann ein Erziehungsberechtigter sowas erlauben? Es kann doch nicht sein, dass da garnix geht.......
     
  12. Das was du machen kannst, ist älter werden. Da musste und muss jeder durch.
     
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  13. #64 mondfeuer, 18. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2015
    Auch ein Minderjähriger darf auf dem Abbrennplatz helfen, solange er nicht mit Feuerwerkskörpern ab Kat.2 und höher umgeht. Es gibt auf dem Abbrennplatz auch sonst genug zu tun, etwa Gestelle aufbauen und eben durch genaues Hinsehen zu lernen.

    In der Praxis lassen sich viele Tätigkeiten auf dem Abbrenner allerdings nur schwer zwischen Pyro und Nicht-Pyro abgrenzen. Ein Minderjähriger dürfte zwar ohne Probleme Strippen zwischen drei Positionen ziehen, nicht aber die Zünder daran befestigen. Das Gesetz sieht überdies vor, daß Kat.2 nicht an Minderjährige abgegeben werden darf, das gilt auch auf dem Abbrennplatz. Ich würde mich als ausführender Pyro bereits strafbar machen, wenn ich einem Minderjährigen einen Karton mit Kat.2-Artikeln in die Hand drücken würde, um sie auf den Platz zu tragen. Selbst das Abdecken von Artikeln mit Plastikfolie oder der Transport einer Batterie, bei der nicht alle Rohre gekommen sind, wären strenggenommen schon rechtliche Verstöße.

    Die Sache ist also recht verzwickt und mit vielen Tücken belegt. Die Verantwortung wäre für den Pyro einfach zu hoch, auch wenn es theoretisch funktionieren würde, aber eben nur theoretisch. Praxis und Theorie sind halt zwei Paar Stiefel.

    Freu' dich lieber, daß du 15 bist und das Leben noch vor dir hast. Die drei Jahre bis zur Volljährigkeit mögen dir wie eine Ewigkeit erscheinen, aber glaub' mir, drei Jahre sind garnix! :D Bis dahin solltest du deine Energie und Leidenschaft nutzen, dir im Rahmen des Erlaubten Kenntnisse anzueignen, so daß du mit 18 voll einsteigen kannst.
     
  14. Das ist schwer, mich zu freuen... Ich mein ich freu mich erstmal auf den 16 Geburtatag, da gibts hoffentlich den A1 Führerschein aber das ist ja auch ein anderes Thema :D. Ich kann mir schon vorstellen, dass da kein Pyro mitmacht (würde ich wahrscheinlich auch nicht machen, mit nem Fremden) aber wie du schon geschrieben hast, im Rahmen meiner Möglichkeiten lernen und mit 18 voll einsteigen. Die Frage ist halt nur was ich im Rahmen meiner Möglichkeiten tun kann. Weil f1 stell ich mir garnichtmal so interessant vor... Und ich darf (dürfte :D) ja nichtmal an Silvester nen Böller oder ne Batterie zünden. Es ist ein nennen wirs mal schwieriges Pyro-Alter :)

    Felix
     
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  15. Würde mitmachen, aber ich weiß leider noch nicht, ob ich an dem Samstag arbeiten muss :cry:
     
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  16. Vielen, vielen Dank für die Angebote! :thumbup:
    Heute hat sich ja nochmal einiges getan und ich kann nun verkünden, dass wir neu aufgestellt und gestärkt in die Endphase übergehen!

    Weiteres bald auf der offiziellen Homepage.


    Gruß RSpyro
     
  17. Nachtrag: Meine Aussage ist für den privaten Bereich zu sehen (Kat.1 und 2), gilt aber nicht für Großfeuerwerk. Auf einen Großfeuerwerksabbrennplatz darf ein Minderjähriger nicht drauf, allenfalls zum Gucken und unter Aufsicht, aber nicht als Helfer, da gibt es auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher.

    Du kannst dich erstmal mit der Theorie des Feuerwerks, der Elektrotechnik und der Pyrochemie vertraut machen, da wärst du mit 18 dann klar im Vorteil, denn es gibt leider nicht viele Leute, die sich ernsthaft dafür interessieren. Um ein Feuerwerk zu planen, aufzubauen und abzubrennen bedarf es mehr als nur das Wissen um Farbkombinationen oder welcher Effekt in welchem Artikel steckt, da gibts erstmal Wichtigeres. Erst wenn die technischen Dinge und der Sicherheitsgedanke sitzen, ist es Zeit für das Künstlerische. Alles andere würde bedeuten, das Pferd von hinten aufzuzäumen, und das ist nicht nur Zeitverschwendung, sondern kann im Feuerwerksbereich auch gefährlich werden.

    F1 ist doch toll, damit kann man eine Menge Sachen machen, auch als U18. Kauf dir einige schöne F1-Artikel und frag deinen Vater oder Kumpel/Bruder (Hauptsache 18+), ob er dir beim Verleiten hilft. Auf diese Weise kannst du dir eine Menge Kenntnisse aneignen, auch ganz ohne Abbrennplatzgedöns, Kat.2/3/4 oder sonstwas.

    Klar, mit 15 ist man ungeduldig und möchte schnell 18 werden, damit man alle möglichen Sachen machen darf.... aber warte nur ab, wenn du mal 45 bist, dann wäre man gerne mal wieder 15, um alle möglichen Sache nicht mehr machen zu müssen... :D ;)
     
  18. #69 felirbg, 18. August 2015
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2015
    Das ist ja klar :) aber der Musikfeuerwerkwettbewerb ist ja f2 :D

    Ich hoff' nur, dass der in 3 Jahren auch noch stattfindet! Und dann hoffentlich mit mir als Helfer :D

    Edit: Mit dem f1 Verleiten ist halt die Sache, dass ichs dann erstmal meinem Vater erklären müsste... Aber Visco und Tm hab ich ja schonmal daheim :D für f1 versteht sich :D
     
  19. ...bist Du Dir da beim Großfeuerwerk sicher. Wenn ja, kannst Du mir bitte sagen wo das im Gesetz nachzulesen ist? Ich kann da nämlicht keine eindeutige Aussage zu finden, bezogen auf Helfer...
     
  20. Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Personen ab einem Alter von 16 Jahren mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen.

    § 22*Vertrieb und Überlassen

    (1) Explosionsgefährliche Stoffe dürfen nur von verantwortlichen Personen vertrieben oder an andere überlassen werden. Die verantwortlichen Personen dürfen diese Stoffe nur an Personen vertreiben oder Personen überlassen, die nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach landesrechtlichen Vorschriften damit umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben dürfen. Innerhalb einer Betriebsstätte dürfen explosionsgefährliche Stoffe auch anderen Personen überlassen oder von anderen Personen in Empfang genommen werden, wenn diese unter Aufsicht handeln und mindestens 16 Jahre alt sind; das Überlassen an Personen unter 18 Jahren ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich, ihr Schutz durch die Aufsicht einer verantwortlichen Person gewährleistet und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt ist.
     
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  21. Ich will ja in nem Team helfen, aber leider meldet sich RSpyro nicht mehr bei mir....
     
  22. Sorry, aber wie ich dir gerade eben auch per PN geschrieben habe, ist die Nachricht von gerade eben, die Einzige, die ich von dir bekommen habe. ???
    Ich hab extra nochmal nachgeschaut. :dontthinkso:


    Gruß RSpyro
     
  23. Der entscheidende Passus ist "innerhalb einer Betriebsstätte" und bezieht sich auf Azubis einer Feuerwerksfirma, nicht aber auf die Arbeit auf dem Abbrennplatz.

    Man kann das mit den Kindern eines Bauern vergleichen, die auch als Minderjährige schon einen Traktor auf dem Feld lenken dürfen, aber eben nur einen Traktor, und nur auf dem Feld. Das heißt nicht, daß sie mit dem Bulldog ihres Vaters auch auf der Straße rumheizen dürfen, solange sie nicht zum Feld oder von da nach Hause fahren.

    Es ist ehrenwert, daß sich der Pyro-Nachwuchs emsig bemüht, so früh wie möglich mitzumischen, aber in den meisten Fällen ist das halt erst ab dem Erreichen der Volljährigkeit möglich. Ist halt so, kann man nix machen.
     
  24. Wenn das Feld des Bauern zu seiner Betriebsstätte gehört, ist auch der Abbrenner Teil des Betriebsgeländes des Pyrotechnikers, oder nicht?
    :)
     
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