Termin | News Johannisberg Bürgerinitiative protestiert gegen Anzahl von Feuerwerken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 19. Juli 2014.

  1. Hallöchen,

    zu der Juristenthematik: Meine Freundin und ich studieren Jura im 6. Semester. Grundsätzlich studiert man nicht die Gesetze an sich, sondern eher die Anwendung. Wir behandeln das Sprengstoffrecht überhaupt nicht, wir lernen nur, wie man Gesetze an sich anwendet und dies gilt dann natürlich auch für das Sprengstoffrecht.

    Ganz unabhängig davon habe ich folgende "juristische" Meinung:

    die Gesetzgebungskompetenzen sind ja im GG geregelt, Art. 72 GG ff. Dort wird aufgezeigt, wer die Kompetenz zur Gesetzgebung hat. Man beachte hier: Art. 73 I Nr. 12

    Der Bund hat also die ausschließliche Gesetzgebung über das Sprengstoffrecht.

    ich habe mich jetzt nicht näher damit beschäftigt, ich kann nur sagen, dass keine Gemeinde etwas regeln kann, was in den Bereich des Sprengstoffrechts fällt.

    Es gibt durchaus andere Bereiche, da dürfen die Länder zusätzlich Gesetze zu bestimmten Thematiken erlassen oder bestimmte Bereiche selbst komplett Regeln. Hierzu gehört das Sprengstoffrecht aber nicht, wie bereits oben ausgeführt.

    Viele Grüße
     
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  2. Das ist gar nicht mal so uninteressant. Wie sieht es denn mit Regelungen aus, die aus Immissionsschutzgründen erlassen werden, welche aber Dinge aus dem Sprengstoffrecht einschränken? Also wenn ein LImschG das SprengG einschränkt? Beispielsweise bezüglich spätester Abbrennzeit oder Gebühren etc.

    Mag erstmal theoretisch sein, die Ausführungen wären aber vielleicht was für einen extra Thread ;)
     
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  3. Das LImschG kann das Sprengstoffgesetz nur da einschränken, wo es keine Regelungen außerhalb des SprenG gibt, in dem Falle also gem. der SprengVWV von 1987 (!), welche die Abbrennzeiten in den Monaten August-April bis 22.00 Uhr vorsieht und in den Monaten Mai-Juli bei MESZ Gültigkeit bis 23.00 Uhr vorsieht. Alles außerhalb davon hängt vom Wohlwollen der Kommune ab. Und wenn du nicht mitten in einem Wohngebiet abbrennst, lassen die mit sich reden.
     
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  4. Landesimmissionsschutzgesetz

    Entscheidend ist, in welchen Schwerpunktsbereich die Einschränkung fällt bzw. welches Ziel sie verfolgt. Das Landesimmissionsschutzgesetz beschneidet das Sprengstoffrecht vielleicht ein wenig, aber Ziel ist ja die Erhaltung der Natur etc pp.

    Und bezgl. Naturschutz dürfen Länder abweichende Regelungen treffen.

    Aber in der Juristerei ist alles eine Sache der Auslegung. Man kann auch diese Gefahrenabwehrverordung in verschiedene Bereiche einordnen. Hier heißt es einfach richtig argumentieren. Aber ich halte es für sehr zweifelhaft, dass eine Verordnung, die die Anzahl der Feuerwerke auf 2 beschränkt, vereinbar mit dem GG ist.

    Ich belasse es aber nun hierbei, weil ich ja schon mitbekommen habe, dass in einigen Berichten über den Thread geschrieben wird ;-)

    Ich denke aber, dass das Ganze zugunsten der Feuerwerker ausgehen wird.

    Viele Grüße
     
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  5. Jäger der verlorenen Ehre

    Langsam drängt sich der Verdacht auf, dass die Nerven in Geisenheim ein wenig blank liegen. Unser Rechtsbeistand hat uns über ein Schreiben vom Ordnungsamt informiert. Darin wird versucht, unseren Anwalt zur Preisgabe der Identität von Heinrich Müller zu überreden. Grund: der "wohlbekannte Professor" (wörtlich!) wurde in diesem Forum der Informationstätigkeit für das OA bezichtigt. Darin sieht der Amtsleiter, Herr H., eine "ehrverletzende Behauptung". Ach du Schreck! Werde ich jetzt zum Duell gefordert, auf Säbel oder Pistolen im Morgengrauen zwischen den Reben im nebelverhangenen Weinberg? Bin ich denn überhaupt satisfaktionsfähig?
    Immer mit der Ruhe. In einem demokratischen Rechtsstaat nimmt das Ordnungsamt eine wichtige gesellschaftliche Funktion ein und der Umgang mit Behördenvertretern stellt gewöhnlich keinen Makel dar, der die Schädigung der Reputation zur Folge haben könnte.
    Ein Animus injuriandi wäre allenfalls denkbar, wenn wir über die Institution eines Unrechtstaates reden würden, also eines Regimes, dass sich selbstherrlich über bestehende Gesetze hinwegsetzt, Recht nach Gutdünken spricht, Andersdenkende drangsaliert, Unschuldige verfolgt... in dem Fall wäre eine Kooperation in der Tat der Ehre abträglich...
    Wir heissen hiermit Professor J. als Leser dieses Threads in unserer Mitte willkommen. Recht so! Hier kann man etwas zum Thema Feuerwerk lernen.
    Ansonsten wird es jetzt esoterisch. Nachdem der Herr Professor J. nicht mehr offiziell Zeuge sein möchte und auch Herr M. wohl die Unvereinbarkeit seines Tuns mit seiner hauptamtlichen Funktion erkannt hat ist jetzt in den Bußgeldbescheiden zu lesen, dass die Beweislage durch Feststellung von Herrn H. als OA-Leiter erhärtet wird. Von Mainz aus festgestellt? Bei Kategorie 2? Donnerwetter!
    Es wird täglich spannender.
     
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  6. Na , wenn da mal kein Meineid in der Luft liegt.
     
  7. Jetzt wird es unheimlich...

    Ich habe es ja geahnt. Übersinnliche Kräfte sind im Spiel. Nachdem der OA-Leiter inzwischen wohl bemerkt hat, dass es nicht gut möglich ist, von Mainz aus Zeuge eines Feuerwerks auf Burg Schwarzenstein zu sein, hat er sich jetzt Herrn B. mit ins Boot geholt. Herr B. ist Feldhüter der Gemeinde, wohnt in Johannisberg und kann sich der undankbaren Aufgabe leider nicht entziehen. Damit wäre die Sache im Lot...fast jedenfalls.
    Wäre da nicht ein Schreiben vom 24. Juli, ein Bußgeldbescheid, wie üblich. Der Tarif in Geisenheim beträgt für professionelle Pyrotechniker inzwischen satte 5000 Euro, wenn sie ihrem Broterwerb nachgehen wollen. Pro Show, versteht sich. Anderswo regen sich Leute über Parkgebühren auf, aber was soll's. Geisenheim ist halt ein Spezialfall.
    Der eigentliche Clou an der Sache: Mit dem Schreiben vom 24.Juli bezeugen sowohl der Amtsleiter, Herr H., als auch Herr B. vom OA, dass ein Feuerwerk am 25.Juli auf Burg Schwarzenstein stattgefunden hat (kein Witz). Donnerwetter! Jetzt kommt auch noch die temporale Komponente ins Spiel. Einvernehmliche Vorahnung, vermute ich. Gut, dass ich das später nicht erklären muss.
    Es geht um in Geisenheim. Wir warten auf den 15.August. Gut für die Spannung.
     
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  8. So langsam wird diese Farce erst richtig unterhaltsam...!
    Ich bin mittlerweile richtig gespannt, wie das Zurückrudern aussehen wird - ob das Visier dabei stört? :D
     
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  9. Hoffen wir da mal das Beste, was das mit dem Zurückrudern und der Farce betrifft...
    Wie heißt dieser schöne Spruch gleich noch..."Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand..."
    Es bleibt in der Tat spannend, was da am Ende bei rauskommt...
     
  10. Mich würde mal interessieren ab so eine Fehlbezeugung das gleiche wie Meineid ist. Gibts da die selben Strafen?
     
  11. Es fährt ein Zug...

    Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Luft bei der BI ein bisschen raus ist. Für unser Feuerwerk heute abend hat es auf Facebook nur noch für einen schlaffen Kommentar gereicht:
    "Auch für heute Nacht ist wieder ein Feuerwerk vor Burg Schwarzenstein angekündigt und die Firma Hübner wird wohl ihrer Sammlung von Bußgeldbescheiden ein weiteres Exemplar hinzufügen." (Originalzitat)
    Ein bisschen flau für meinen Geschmack angesichts der hehren Ziele, die sich die BI so tapfer auf die Fahnen geschrieben hat, von wegen Aufklärung, Gesetzesänderungen usw. Na ja, vielleicht reicht es ja noch zu einem Kommentar der letzten Miglieder, wenn die Show um ist... Vielleicht hält aber auch langsam Einsicht Einzug in die Köpfe der ganz Hartgesottenen.
    Schliesslich hat der Stadtrat ja inzwischen auf Anfrage der Grünen ein neues Thema entdeckt. An Geisenheim fahren Güterzüge vorbei, die möglicherweise vielleicht eventuell Uranhexafluorid enthalten könnten. Und das ohne Genehmigung und Wissen des Stadtrats! Unverschämtheit! Wie kann es das Eisenbahnbundesamt wagen, so etwas zu genehmigen, ohne die Geisenheimer vorher um Zustimmung zu ersuchen.
    Ich sehe es kommen. Mein Tipp: §7 der Gefahrenabwehrverordnung wird demnächst vakant, vielleicht könnte man ja... Aber das ist natürlich nur so eine Idee.
    Es bleibt spannend.
     
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  12. This is an ex-parrot...

    Das war ein wenig vorhersehbar. Wenn auch die Sprecher der BI im Moment ein wenig Euphorie vermissen lassen, auf den harten Kern ist Verlass. Die neuesten Kommentare auf Facebook, vermutlich (zum Teil) von nachtgewandeten Verfassern abgegeben:


    • Ich zahle ab sofort auch keine Strafzettel mehr usw !! Die Stadt bzw deren Verantwortlichen sind ein Witz !! Scheinbar kann jeder tun was ihm gefällt ?
    • Meine Güte... Kann man da gar nix machen? Das kann doch nicht angehen... Wie wäre es mit Demonstrieren? Lautstark mit Schildern durch die Besucher rennen. Finden die dann vielleicht auch nicht lustig... Oder Sitzstreik. Ein Bußgeld juckt die doch nicht... Zumal dann nicht, wenn sie es eh nicht zahlen und sich keiner drum kümmert, dass sie es auch zahlen.
      Heute Abend müsste es echt schütten wie bekloppt....
    • Was mir absolut unverständlich ist, dass das alles so stattfinden kann. Es gibt eine bestehende Gefahrenabwehrverordnung, in der diese Feuerwerke untersagt sind. (Punkt!) Die ausführende Firma H. aus G. verstößt wiederholt und vorsätzlich dagegen - und dies augenscheinlich ohne jedwede Konsequenz befürchten zu müssen. Die Bußgeldbescheide werden trotzig und mit einer gehörigen Portion eigener Schulterklopferei nicht bezahlt, um sich in der eigenen Szene dafür feiern zu lassen. Jeder Falschparker, der mal ein Knöllchen erhält, hat entschlosseneres Handeln der Behörden zu erwarten. Sollte die Verordnung, in der das Verbot geregelt ist, juristisch nicht haltbar sein, dann muss man das akzeptieren, okay. Jedoch muss dafür erst einmal just diese Ungültigkeit gerichtlich einwandfrei festgestellt werden. Ich beobachte diesen Zirkus nun schon seit geraumer Zeit, jedoch ist mir bis heute nicht bekannt, dass ein dazu befugtes Gericht die Gefahrenabwehrverordnung gekippt hätte. Umso mehr stellt sich die Frage, mit welcher Konsequenz die Stadt die derzeit bestehende Regelung durchsetzt und somit verhindert, sich zum Gespött zu machen. Wenn die wiederholten und vorsätzlichen Verstöße der Firma H. keinerlei echte Konsequenzen haben, dann hätte sich die Stadt die Gefahrenabwehrverordnung auch gleich schenken können. Man darf gespannt sein, wie ernst die Stadt ihre eigenen Vorhaben nimmt.
    • Schlimm, dass man sich heute mit Geld alles erkaufen kann. (Originalzitate)
    Inzwischen schwant den Verfassern wohl, dass irgendetwas mit ihrer schicken Gefahrenabwehrverordnung nicht stimmen kann. Erinnert mich an den grotesken Monty Pythons Sketch mit dem toten Papagei aus den siebziger Jahren.
    Also, liebe Freunde der BI: Verstösse gegen die StVO werden durchaus anders gehandhabt, da könnt ihr sicher sein. Weil die StVO tatsächlich Gültigkeit besitzt.
    Auch die Dame aus Winkel mit dem auffälligen Hang zu Demonstrationen sei hier gewarnt. Verletzungen des Hausrechts auf Burg Schwarzenstein (Hausverbot für die BI!) werden real als Hausfriedensbruch geahndet. Mit echten Konsequenzen. Come on Lady, ich gebe ja zu, dass die Vorstellung, Sie mit einem Plakat in der Hand laut schreiend durch die Hochzeitsgesellschaft rennen zu sehen dem Eheschliessungsstress vermutlich eine neue Dimension des Schreckens hinzufügen würde, aber das macht die Gefahrenabwehrverordnung auch nicht rechtswirksamer. Und ein Sitzstreik, wenn es an dem Abend wunschgemäss wie aus Kübeln schütten soll? Ich weiss nicht recht... könnte eine feuchte Angelegenheit werden.
    Der dritte Verfasser kapiert es einfach nicht. Hallo, aufwachen, Sprengstoffrecht ist ein abgeschlossenes Bundesrecht. Es geht nicht um die Abwägung konkurrierender gleichrangiger Rechtsauffassungen, der Gesetzgeber selbst schliesst aktiv die Gültigkeit nachrangiger Regelungen zur Sache oder inhaltlich widersprüchlicher Natur von vorneherein aus. Die Gefahrenabwehrverordnung ist tot, die Richter holen nur noch die Schaufel, um das Loch zuzumachen. Das weiss Bürgermeister K., das wissen die Damen und Herren Stadtverordneten, das weiss auch das OA. Leider sitzen sie aber allesamt mit ihrem unseligen Erzeugnis so fest wie ein Kiesfrachter auf einer Sandbank im Rhein. In letzter Konsequenz geht es mit den Bussgeldbescheiden nur noch um die Wahrung der Form, wie es Herr H. vom Ordnungsamt bereits indirekt zugegeben hat. Die Einsicht, die Stadt hätte sich ihre Verordnung auch gleich schenken können, kommt spät, aber sie kommt. Immerhin.
    Dem Vierten im Bunde sei gesagt: Man kann eine Menge Dinge mit Geld erkaufen. Aber offensichtlich übersteigt es die finanziellen Mittel unserer Chefin, die Mehrheit der Abgeordneten, die für die gültige Fassung des Sprengstoffrechts gestimmt hat, auf diese Weise zu beeinflussen. Aber dies zum Trost: Einsicht ist kostenfrei.
    Am 29.August geht es weiter auf Burg Schwarzenstein. Wir sind gespannt.
     
    Wir sind echt bekannt :D
     
  13. Und damit die BI Nörgler auch recht mit dem Feiern haben:

    PARTY :phantastic::friendsdrink::fwk:
    Ja, ich feiere jeden eurer Schritte gegen diesen Unsinn!
     
  14. Wer zahlt schon Bußgeldbescheide die unrechtmäßig sind? Die BI vielleicht ? Nee , auch die sind so schlau , zu wissen was man tun muß , oder doch nicht?
     
  15. Den Teufel mit Beelzebub austreiben...

    Das Ordnungsamt in Geisenheim schlägt wieder zu. Es gibt dringende Post, natürlich das Übliche: Wir haben hier in Geisenheim eine gültige usw., usw... Das allein wäre noch keine Nachricht wert. Jetzt aber der Clou:
    Öffentliche Wege, also auch Feldwege, dürfen nicht einfach so für ein Feuerwerk gesperrt werden, nein, nein. Dazu bedarf es neuerdings einer "Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde". Die natürlich nicht erteilt wird, schliesslich haben wir hier in Geisenheim... ach, das hatten wir ja schon. Um die Sache vollständig zu machen, droht das Ordnungsamt Kontrollen an. Wir werden die Sperrung des öffentlichen Weges... nicht hinnehmen usw., usw... Armer Herr B. Er muss schon wieder ran. Der Job als Feldhüter in Geisenheim ist hart.
    Tolle Konstellation. Wenn der Pyrotechniker absperrt, wird das geahndet, wenn er nicht absperrt, auch.Potzblitz! Welch ein Geniestreich! Es zahlt sich offensichtlich aus, dass das Bürgerbüro in Geisenheim kürzlich an einer Fortbildungsmassnahme teilgenommen hat.
    Wäre der Weinberg insgesamt nur nicht so riesengross! Wenn es sein muss, dann geht es halt auch ohne die Feldwege. Wir rücken ein kleines Stück nach Norden und richten die Rohre eben um 20 Grad geneigt Richtung Rosengasse. Voila! Schon sind die Feldwege aus dem Sicherheitsbereich verschwunden und die BI hat endlich mehr vom Feuerwerk. Schöne Grüsse aus dem Weinberg. Mit freundlichen Empfehlungen vom Ordnungsamt. Aua. Herr H. wird den erbosten Anrufern am nächsten Tag sicher erklären, warum das neuerdings so sein muss.
    Es sei denn, er überlegt sich die Sache noch mal. Es bleibt spannend.
     
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  16. Hi!

    Und täglich grüßt das Murmeltier...:D

    Wenn das alles nicht so traurig wäre...aber an "Heinrich Müller" ist echt ein grandioser Buchautor verloren gegangen...:D

    Wenn die ganze Posse denn dann irgendwann mal beendet ist, das Ganze "bitte bitte" als Buch auflegen, ich kauf's definitiv! :)

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  17. Ich glaub der nächste Urlaub führt nach Geisenheim... haben die sonst noch was zu bieten außer Feuerwerke und "lustige" Bürger?

    Mal im Ernst... ich glaube das Örtchen sollte man sich schon mal anguggen...:D
     
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  18. Die BI ist irrelevant, die wird im Zuge der juristischen Klärung merken, dass hier das Recht nicht auf deren Seite ist.

    Man muss hier auch wenn es sich um Geisenheim handelt unterscheiden, die BI agiert vorallem in einem Stadtteil, wo auch die meisten Feuerwerke abgebrannt werden. Das politische spielt sich in der Talstadt ab, da dort die Gremien tagen. Das Hauptproblem geht übrigens von der Stadtverordnetenversammlung aus, soweit die ersten Berichte stimmten war der BM neutral, der hat den widerrechtlichen Irrsinn auch nicht initiiert, das kam wohl über Mitglieder, der Stadtverordnetenversammlung, die haben sich eventuell von den BI Aktivisten beeinflussen und vor den Karren spannen lassen. Ermöglicht durch vorherrschende Unwissenheit, Verblendung und Inkompetenz. Der Bürgermeister ist gemäß der hessischen Gesetzgebung gegenüber der Stadtverordnetenversammlung schwach gestellt und ist verpflichtet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Der BM ist seinerseits Verwaltungschef, die Sachbearbeiter sind diesem unterstellt. Die dortigen Verwaltungsmitarbeiter sind aber bezogen auf die Thematik Pyrotechnik und das Sprengstoffrecht völlig inkompetent und überfordert.

    Bedauerlich, dass bei den Kommunalpolotikern eine Ignoranz diesbezüglich zu einer Verweigerungs und Konfrontationshaltung führt, die zur Folge hat das man sich konstruktiver Aufklärung nicht öffnet, sich auf keinen Dialog einlässt und sturr auf seinen Standpunkten beeharrt auch wenn diese keine tragfähige rechtliche Grundlage haben. Es ist bedauerlich, dass die dortigen Politiker sowie die Verwaltung scheinbar nur durch richterliche Klärung zur Vernunft kommen bzw. sich deren widerrechtliches Vorgehen nur so korrigieren lässt.

    Vermutlich Ironie, aber in der Tat hat Geisenheim einiges zu bieten, vorallem auch die Region in der sich diese Stadt befindet ist reizvoll. Die Region ist touristisch frequentiert, populär und gilt als Kulturlandschaft. Es gibt Seiten, die entsprechende Informationen bieten, bei Bedarf einfach mal die bekannte Suchmaschine beanspruchen. Übrigens, die Einwohner dieser genannten Region sind allgemein ganz entspannt und freundlich, diese BI ist nicht repräsentativ
     
  19. Landschaftlich reizvoll sicherlich. Aber entspannt?
    Mein Bruder hat jahrelang dort gelebt und erzählte mir oft, dass dort - wenn Du mal ne Woche etwas "nachlässig" warst - gern ein Nachbar vorbeikam und "freundlich" darauf hinwies, dass doch bitte mal wieder der Garten zu pflegen, die Hecke zu schneiden, der Gehweg zu fegen etc. ... sei. :shocked:
    Ich hab ihm mal diesen Thread gezeigt und er war nicht überrascht...

    Da ist man hier bei uns doch deutlich entspannter :)
     
  20. Geisenheimer Zwerge

    Na hoffentlich hatte dein Bruder wenigstens ein Paar schöne "Gartenzwerge" in seinem Garten zu stehen.
     
  21. Zum Thema "Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde", das trifft doch meines Wissens nur für Feldwege zu, die rechtlich der Gemeinde/Stadt gehören.
    Wenn jetzt der Weg dem Weinbergbesitzer gehört, könnte euch das ganze ziemlich egal sein. Da reicht der Blick ins Grundbuch.
    Als ich für die Firma hab Bilder machen lassen, hab ich auch nen Feldweg auf 500m länge genutzt der zur Gemeinde gehörte und hab auch so ne "Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde" gebraucht. Da benötigt man sogar ne Umleitung für, aber das hat freundlich der Bauhof der Gemeinde übernommen.
     
  22. Gemeinsam sind wir Quark...

    Na, da sind sie ja wieder, unsere gemeinsamen Freunde und Phonophoben auf Facebook:
    "Morgen Nacht wird es wieder laut werden vor Burg Schwarzenstein. Es handelt sich um ein F4-Feuerwerk, bei dem bestimmte Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen. Da die Stadt der Feuerwerksfirma natürlich nicht die Genehmigung erteilt hat, die in ihrem Besitz befindlichen Weinbergswege abzusperren, werden die Feuerwerker etwas weiter nach Norden ausweichen. Und in der nächsten Woche werden sie wohl wieder Post von der Stadt bekommen ..."(Originalzitat)
    Ein bisschen Häme trieft schon aus den Zeilen. Leider hat Herr H. vom OA vergessen, seinen Schäfchen mitzuteilen, welche Konsequenzen das Ausweichmanöver für sie hat. Vermutlich glaubt er, dass sie es heute abend von selbst herausfinden werden. Besonders bei den schmucken kleinen Lampi im Finale.
    Immerhin belegt der Kommentar eindeutig, wie sehr Stadtverwaltung und BI miteinander verfilzt sind. Ich kann mich nicht erinnern, jemals öffentlich ein Wort über die Kategorie der eingesetzten Artikel verloren zu haben, die Kenntnis stammt daher zweifellos aus den Anzeigeunterlagen unserer Chefin. Schöne Grüsse ans OA... das gibt Stress. Da hilft auch der Mann mit dem verklemmten Visier nicht mehr aus der Patsche.
    Die letzte OWi-Anzeige war ein bisschen enttäuschend. Niemand hat etwas festgestellt und Zeugen gibt es auch keine mehr. Zumindestens werden keine mehr benannt. Vielleicht traut sich ja beim nächsten Schrieb einer... oder auch nicht.
    Heute nacht wird es wieder spannend.
     
  23. Jaaaaaaa.... Das muss drücken im Gesicht:thumbup::phantastic:
     
  24. Cheating at its best

    Das Feuerwerk ist um und die BI scheint in eine Art Schockstarre verfallen zu sein. Kein einziger Kommentar auf Facebook mehr... entweder sind alle in Urlaub, bereuen, dass sie sich verquatscht haben oder es lag wirklich an unserer behördlich angeordneten neuen Abbrenntechnik. Wer weiss?
    Ach ja, um die Sache mit der Absperrung ging es ja. Das lokale Strassenverkehrsamt ist gefordert. Die behördliche Anordnung, von der hier die Rede ist, beruht auf § 45 StVO und soll Einschränkungen und Gefährdungen des Verkehrsflusses durch Baumassnahmen in unmittelbarer Umgebung oder an Verkehrswegen selbst durch einschlägige Kennzeichnungen vermeiden. Sinngemäss gilt das zwar auch für Veranstaltungen, voraussetzende Bedingung allerdings ist, dass überhaupt eine Störung des Verkehrsflusses zu erwarten ist (analog zur SprengVwV/Ortsbegehung)). Auf einem Grünweg, der für den öffentlichen Verkehr (sogar Fahrräder!) gesperrt ist nach Einbruch der Dunkelheit? Also bitte! Was darf es sein? Ein Umleitungsschild vielleicht für Hase und Igel bei einem illegalen Strassenrennen (Pardon: Wirtschaftswegrennen)?
    Aber nun zu etwas völlig anderem: Der HSGB hat sich wieder zu Wort gemeldet, mit einem Schreiben an das VG Wiesbaden. Ich liebe Herrn P. und seine unschlagbare Logik. Zur Fragestellung im Hinblick auf den ordentlichen Verwaltungsweg (Untersagungsverfügung gegen ein angezeigtes Feuerwerk) gibt er folgende Begründung zum Besten: "Wir müssen den Weg über eine OWi-Anzeige und Bussgeldbescheide gehen, weil wir sonst immer vor dem VG verlieren würden..."
    Ist ungefähr so, als wenn man einen Marathonläufer fragt, warum er die Strecke auf dem Fahrrad zurücklegt und zur Antwort erhält: "Sonst komme ich immer als Letzter ins Ziel."
    Corriger la fortune. Gesetze scheinen nach Auffassung der Geisenheimer wohl Dinge zu sein, die immer nur anderen Leuten zustossen. Es bleibt spannend.
     
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