Bestimmung f2 unter 18

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von felirbg, 17. Aug. 2015.

  1. Moin

    weis jemand von euch, ob es möglich ist, den §20 der 1. SprengV zu „umgehen"? Ich will hier natürlich auf das Verwenden von f2 hinaus (ab 18 ich bin aber 15 :(). Ich mein mit 18 darf man ja schon Helferscheine sammeln (=verwenden von f4 was laut SprengV ab 21 ist). Allerdings wurde mir gesagt, dass man da ein pol. Führungszeugnis sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht und (logischerweise) nur unter Aufsicht eines Pyrotechnikers agieren darf. Was nun wenn ich unter 18 bin, ein Führungszeugnis und Ub habe und eine Person die mit f2 umgehen darf, die mich beaufsichtigt?

    Schöne Grüße
    Felix
     
  2. Das ist die Grundlage. Eine der wenigen Ausnahmen bietet die Kategorie P1, bei der man ab 14 unter Umständen und Auflagen einige Sachen nutzen darf. Da bei dir keine berufliche Situation eine Ausnahme vom Umgang und überlassen erfordert, kannst du über die Schiene auch nicht argumentieren. Was ich aber noch gesehen habe:
    Da wäre dann also theoretisch nach meinem Verständnis schon was möglich, nur dass sich damit einige Fragen auftun: Wer ist die zuständige Behörde; wie willst du etwas bescheinigen oder Bedenken ausräumen, wo man normalerweise nur die Altersgrenze als Zugangshindernis hat; warum kannst du etwas, was du eigentlich noch gar nicht können dürftest; wer hält den Kopf hin, wenn dir was passiert oder du Mist baust. Ich kenne jetzt nicht die Teilnahmebedingungen der Veranstaltung, kann mir aber vorstellen, dass letztlich von allen Beteiligten grünes Licht bekommen müsstest. Du hast zwar jetzt Ferien, aber es könnte dennoch knapp werden zeitlich.
    So, schon früh. Vielleicht melden sich noch mehr, die dir u.U. helfen können.
     
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  3. So leid es mir tut... Vergiss es.
    F2 ist ab 18, da beißt die Maus kein Faden ab.
    Sorry.
     
  4. #4 felirbg, 18. Aug. 2015
    Zuletzt bearbeitet: 18. Aug. 2015
    Den §24 hab ich noch garnicht wirklich wahrgenommen :D aber so wies aussieht, wird da eh nichts draus, weil wie du schon gesagt hast, was soll einen begründeten Anlass darstellen, eine Ausnahme zu machen (ich glaub da war mal was, wenn man z.B. nen Betrieb weiterführen muss, weil z.B. der Vater gestorben ist etc.). Ich muss mich wohl leider damit abfinden, mich nur an Silvester und ggf auf privaten Veranstaltungen strafbar zu machen :D:p

    Schöne Grüße
    Felix
     
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  5. Wenn du einen Airbag oder einen Gurtstraffer aus einer Schreckschusswaffe schießen willst, mach dann wenigstens ein paar nette Videos davon :D
     
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  6. ??? ich nehme an P1 ist was anderes als PM1? Hab mich auch schon gewundert :D
    Ich habs mal gelöscht :)
     
  7. Airbags und Gurtstraffer sind in P1 eingestuft. Früher waren die, glaub ich, in T1.;):)
     
  8. Wieder was gelernt :D
     
  9. Falls Du mit "Ub" eine Unbedenklichkeitsbescheinigung meinst, dann wird dieser Fall nicht eintreten - die beantragst Du nämlich für einen Befähigungsschein und/oder eine Erlaubnis beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken, und die kriegst Du erst, wenn Du alt genug dafür bist.

    Ja. Falls Du aber ernsthaft über eine pyrotechnische Karriere nachdenkst, solltest Du das Strafbarmachen sein lassen. Sonst wird's nix mit der Unbedenklichkeit.
     
  10. Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich mir schon fast gedacht... Und das mit dem Strafbarmachen war garnichtmal soo ernst gemeint. Aber ich denk wir wissen alle, wie der gebrauch von Ptg an Silvester gehandhabt wird :D
     
  11. Du kannst nächstes Jahr nach Ö oder Pl an Silvester, denn dort ist F2 ungerechterweise ab 16.

    Bei mir wird das Feuerwerk Ofiziell von meinem Vater verleitet, das aufstellen draußen ist ja kein verleiten, das heißt das darf ich Ofiziell übernehmen. Dann drückt mein Vater den Knopf der SkyDirector und die Show beginnt...

    Die Inofizielle Variante kann sich bestimmt jeder selber zusammmen reimen. :crazy::nerd::boom:

    Im Januar wenn ich volljährig werde, trete ich rasch in den Feuerwerksklub von Röder ein und beantrage den 27er schein für F3.
     
  12. Warum ist das ungerecht?
     
  13. Vielmehr ist es ungerecht, dass F2 hier ab 18 ist.;):joh: War früher nicht so, also ganz früher..:eek: Allerdings glaube ich nicht, dass es viele Deutsche gibt, die ihren ersten Böller etc. mit 18 gezündet haben.:rolleyes: Was das Gesetz hier vorschreibt ist eigentlich totaler Blödsinn.:blintzel:
     
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  14. Naja, wenn man dann schonmal in Pl wäre, könnte man ja auch gleich "was anderes" nehmen ;). Aber da muss ich ja auch erstmal hinkommen und mein Vater hat da so das ein oder andere Problem damit...
     
  15. Ich glaube das mit 18 und F3-Schein wird nix, weil du folgende Erfordernis nicht erfüllst.

    SprengG §8

    (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

    1.....

    2.eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen

    a)die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder
    b)die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder
    c)das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.

    Bezieht sich zwar erstmal hier auf die Erlaubnis nach §7 wird aber in der Erlaubnis nach §27 wieder aufgegriffen.
     
  16. Naja ich dachte immer das der ab 18 sei, mann braucht ja auch keine Fachkunde(für F3).
    Die Persönliche eignung ist auch so eine sache, das heißt in dem Fall nur das du im vollen besitz deiner geistigen Kräfte bist.

    Für F2 brauch man ja nichts(wenn mann volljährig ist.)
    Und warum sollte der zu versagen sein, wenn du den §27er mit F2 beantragst dann ist das doch der größte sche** wenn man 18 ist aber keinen schein für Feuerwerk ab 18 besitzen darf,
    F3 ist doch nicht viel anders, weil F3 selbst in De auch ab 18 ist aber halt Scheinpflichtig, in Ö oder so mit 21 ohne Schein.(glaube ich)
    Ich hoffe das diese 21 nur auf T2 und F4 bezogen sind. Auf F2 fände ich das seltsam und F3.. naja
    Hier und dort hatte ich bei "§27er beantragen" gelesen das er ab 18 ist.

    Wenn ich dennoch Falsch liege... jammerschade, aber da kann man dann leider nichts machen :(
     
  17. Ich finde es ja gut das sich auch die "jüngere Generation" ihre Gedanken über Recht und Gesetz ihres Hobbys macht, aber dazu sollte man grundlegende Fakten beachten.

    F2 ab 18Jahre ohne Fachkunde. In D: An Silvester Feuer frei, unterm Jahr mit AG

    F3 ab 21Jahre ohne Fachkunde. In D : Nur mit §27er für F3 oder F4. Immer Anzeigepflichtig!

    F4 ab 21Jahre mit Fachkunde. In D: Nur mit §27er, §7er/§20er für F4. Immer Anzeigepflichtig.

    An den Altersgrenzen rütteln wollen, bringt in in 99,99% der Fälle nix.

    So leid es mir tut, aber das muss aktzeptiert werden, das ist Gesetz in D.
    Andere Länder sind da nicht von Interesse, denn wir leben in D.

    Es gibt hier einige Threads zu dem Thema, da kann man sich sehr gut einlesen.
    Sonst kommt nur so halbes Halbwissen wie im Beitrag von Chemikulus raus.
    Sorry, nimms mir nicht krumm. Ist halt mal wieder ein Paradebeispiel, aber deswegen sind wir ja da...


    PS. Und wenn man hier seine "Straftaten" mit Smiley, zwinker zwinker oder ähnliche Floskeln im Internet rumposaunt und zelebriert, zeigt das von sehr großer geistiger Reife... nur mal so als Denkanstoß...
     

  18. Verstehe immer noch nicht wo da die Ungerechtigkeit sein soll aber gut. Wie sagt man so schön, andere Länder, andere Sitten. Und zu dem was früher mal war, das interessiert mich nicht, ich lebe schließlich jetzt und nicht früher. [emoji6]
     
  19. Ich stimme dir voll und ganz zu, aber das passiert leider nun mal wenn neben Pyrotechnikern noch Hobbypyros in einem Forum Beiträge verfassen.
    Auch habe ich in den letzten zwei Jahren gemerkt, dass man nicht immer auf die Beiträge der Pyrotechniker allein vertrauen sollte, es gibt schon den einen oder anderen Hobbypyro der auch nur Halbwissen besitzt, natürlich sollte man den Aussagen eines Pyrotechnikers mehr vertrauen und sie mehr schätzen, weil für ihnen ist die Materie so geläufig wie einem Übersetzer seine Sprache, trotzdem wissen auch Lehrer nicht immer alles und machen Fehler.
    Selbstverständlich möchte ich die Schuld jetzt nicht auf die Pyros schieben, aber da das Thema 27er doch recht unübersichtlich und teilweise unklar vertreten ist oder es nur einzelne Steine im großen wirrwarr gibt, ist es doch recht schwierig einen Hieb und stichfesten Informations Fluss zu erhalten, oder ich bin einfach noch zu Jung.
    Als ich einen Pyrotechniker Frug wie hoch normalerweise 4" Shells fliegen, gab er mir zur Antwort das es ungefähr 150m seien, da ich kein Pyrotechniker bin und nur von Informationen und Bildern zehre hatte ich davor die Informationen von Jorge Tabellen und Bilder von Jorge Shells (237m), jener Pyrotechniker war auch generell nicht sehr begeistert vom Forum, weil eben nebenden Pyros auch noch eben die Hobbyros stehen und nicht immer korrekte Informationen gegeben werden, die durch das Halbwissen entstehen.

    Zu meiner Andeutung im letztem Beitrag sei gesagt, dass ich davon ausgegangen bin das nicht jeder die Ironie des darüber genannten Satzes versteht und das diese Andeutung doch nochsehr offen steht, das jeder selbst sich den rest dazu Denken kann, diese Version auf die ich hinaus will muss ja nicht ein mal Illegal sein, das kann jeder selber entscheiden.(jedenfalls war es so gedacht).
    Und die Einstellung der Behörden an Silvester "was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" sollte dann wohl eher dieser Denkanstoß sein, weil wir es eigentlich alle wissen, wie die Helmpflicht in Holland...
    Ob das jetzt geistige Reife ist oder nicht vermag ich nicht zu Beurteilen.

    Außerdem gibt es nicht nur Halbwissen sondern auch sehr obszöne Formulare, wie sie bei Hummig Effects zu finden sind.
    http://www.pyrotechnik.de/files/pts/antragsformular-paragraph-27-feuerwerk.pdf
    In diesem Antrag nach (Paragraphenzeichen)27 kann man den Antrag auf Verbringen, Vernichten etc. stellen..
    Aber HALT was sieht man den dort...
    Laut Formular ist es MINDERJÄHRIGEN gestattet Schwarzpulver und Feuerwerk der Kategorie 3 zu Erwerben, wenn:
    - sie eine Unterschrift es Erziehungsberechtigten,
    - und einen Fachkundenachweis besitzen.
    Was heißt das denn jetzt wieder...
     
  20. Da ich momentan auf Arbeit bin, mach ichs kurz.
    Du musst dich hier keineswegs rechtfertigen.
    Niemand weiß alles, egal was er für nen Titel oder Bildung hat.
    Es ist nicht alles Gold was glänzt und dieser Antrag ist ein Beispiel. Dennoch sehe ich in diesem Antrag nicht wo steht das ein Minderjähriger Schwarzpulver und F3 bekommen darf. Nur wegen dem Passus in Klammer? Das ist einfach Amtsdeutsch.

    Ich bin weder Jurist, noch allwissend, aber wenn es Fragen gibt, dann raus damit. Gern auch per PN, ich werde mein Möglichstes tun.
     
  21. Es ist doch nicht strafbar unter 18 Jahren F2 Pyrotechnik abzubrennen, oder wo im SprengG oder der SprengV findet sich die Strafbarkeit?
    Das Überlassen an unter 18 jährige ist strafbar.
     
  22. Nein, es ist nicht strafbar, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit (§46 Nr. 8b 1. SprengV).

    Wer plant, später mal einen Befähigungsschein oder eine Erlaubnis zu beantragen, der lese in Ruhe mal den §8a Abs. 5 des SprengG durch. Da steht, welche Stellen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung alle gefragt werden, ob man denn schon amtsbekannt ist.
    Interessant ist hier die Nummer 3 (die örtliche Polizeidienststelle).
    Wenn die deinen Namen schon kennen, wird's möglicherweise eng mit der erforderlichen Unbedenklichkeit (siehe Abs. 1 Nr. 2 dieses Paragrafen).
     
  23. Also ich seh da keine Ordnungswidrigkeit in §46 Nr. 8b 1. SprengV

    Da steht:
    § 23 Absatz 1
    § 23 Absatz 2 Satz 1
     
  24. Ich bin so frei und vollende dein Zitat:

    [§ 23 Absatz 2 Satz 1]
     
  25. Ihr Spielverderber!
    :D
     
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