Großfeuerwerk Klasse III in Österreich

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von klasse II, 16. August 2005.

  1. Hallo!
    Da so viel über klasse 3 diskutiert wird, interessiert mich mal, wie das in Ö geregelt ist.


    Also:
    >Was fällt unter kl.III?
    >Wie krieg ich die Erlaubnis , das abzubrennen?
    >Und wo kriegt man das?

    Thanks
    tobias
     
  2. http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=6527

    Anonsten fällt alles mit einem Gesamtsatzgewicht von 50 bis zu 250 Gramm in die Klasse 3

    Dies beinhaltet manche Shells bis cal.75
    Allerdings dürfen bei Batterien insgesamt nicht mehr als 250Gr. NEM vorhanden sein - alles was darüber hinaus geht ist dann bereits Klasse 4.
     
  3. Danke, das reicht ;)
    Also ich schlag`s mir aus dem Kopf. Lieber ein paar kl.II Bomben mer, das kommt billiger!
    Aber was muss ich machen, dass ich (meine Mum) kl.II unterm Jahr abbrennen darf?
    (Vorschriften,...)

    Danke
    TOBIAS
     
  4. Außerhalb des Ortsgebietes ist der Abbrand das ganze Jahr über erlaubt (Grundeigentümer fragen)

    Innerorts benötigst Du (Deine Mum) eine Genehmigung des Bürgermeisters, dass das Abbrandverbot innerorts zu einem gewissen Termin und Zeitpunkt ausgesetzt wird. Wenn die Genehmigung des Bürgermeisters hast, dann am Besten auch die Polizei anrufen und melden, denn Anrufe gibt es immer.
     
  5. Danke!
    Da sieht man wieder, wie wichtig eine gute Bekanntschaft mit dem Bürgermeister ist! ;)

    Tobias
     
  6. Im Seminar wurde uns foldendes erzählt: Cakeboxen (Bombenrohre, Kometenrohre) mit mehr als 250g NEM fallen auch unter Klasse III, sofern der einzelne Schuss die 250g Grenze nicht übersteigt. Sprich, Batterien mit 65mm Bömbchen kann man schießen, 100er Batterien nicht. Aber so ganz genau scheit wohl keiner zu wissen, wo nun die Grenze zwischen Klasse III und IV zu ziehen ist.

    Beste Grüße
    Berni
     
  7. #7 RaVeN, 19. August 2005
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2005
    Bei welchem Kurs bist Du gewesen?
    Aber ist ja auch egal - eine Cakebox ist 1 Pyrotechnischer Gegenstand und es ist das Gesamtsatzgewicht dieses einen Gegenstandes heranzuziehen.

    Du Zündest einen Gegenstand an. Wenn es jetzt die einzelnen Rohre separat zu kaufen gäbe und du diese verleitest, so verwendest Du im Prinzip zB 50 pyrotechnische Gegenstände.

    Du kannst auch zB 65er oder manche 75er Bomben verwenden (es handelt sich dabei je um einen Gegenstand). Diese kannst Du dann auch selbst verleiten und dir Quasi die Batterien selbst bauen, da pyrotechnische Gegenstände der Klasse III und IV auch gemeinsam gezündet werden dürfen.

    Aber eine zB 140 Schuss cal38mm Batterie ist definitiv keine Klasse III mehr. Wenn da was passiert, kann es sein, dass Dir die Versicherung aussteigt, da es diesbezüglich schon einige Gutachten gegeben hat.

    Zudem muss sich auf dem pyrotechnischen Gegenstand der Schriftzug "Pyrotechnischer Gegenstand der Klasse III" etc. befinden nur dann ist es definitiv Klasse III und darf Dir als solche überlassen werden.

    Ich müsste irgendwo eine Mail vom Bernd Doppler haben, wo er es mir erklärt - hoffentlich finde ich die noch - dann poste ich deren Inhalt.
     
  8. Ich dachte früher genau wie Du (das war auch nach meinem Klasse III bei einem anderen Seminarleiter), dass Cakeboxen bis cal.75 Klasse 3 wären - dem ist aber nicht so.

    Hier der Mailverkehr in gekürzter Fassung:

    Und hier die Antwort mit der entsprechenden Passsage:

    hoffentlich bringt das etwas Licht ins Dunkel.
     
  9. Gilt dieses Prinzip auch für Kl 2 ?...oder ist dort das Verleiten unzulässig?
    (sorry, wenn diese Frage schon geklärt war, aber ich hab´s nicht gefunden für Ö)

    Gruß Thomas
     
  10. @ÚnkrautEX,

    Wenn ich richtig aus dem obigen brief entnehmen konnte, ist Verleiten wohl erst ab Kl. III in Österreich zulässig. Aber dies ist keine Verbindliche Ausssage meinerseits da ich ja kein Österreicher bin, da kann ein Österreicher wohl etwas mehr dazu sagen.

    Feurige Grüße

    Markus
     
  11. Auch das Verleiten der Klassen 1+2 ist im österreichischen Pyrotechnikgesetz geregelt

     
  12. Seh ich das richtig, auch wenns absolut unwichtig ist, aber ist es dann vom Gesetz her verboten Gegenstände der Kl. I im Rahmen eines Kl. III FWK zu verleiten, Kl. II jedoch schon? Die Ausnahme davon bezieht sich ja nur auf "Gegenstände der Kl. II".
     
  13. Im Grunde genommen ja

    Aber sei ehrlich - würdest Du bei einem Kl3 oder 4 wirklich die kleinen Furzer schießen wollen?

    Bei Klasse 3 leitet man vielleicht das Feuerwerk anfangs mit Klasse 2 ein aber das wars dann schon...
     
  14. Hallo Raven!

    Im Gesetztestext wird jedoch nicht explizit erwähnt, ob nun eine Cakebox mit entsprechendem Kaliber EIN pyrotechnischer Gegenstand ist, oder ob eine Batterie einen Verbund von Klasse III Gegenständen respektive ein fertig verleitetes Klasse III Feuerwerk darstellt. Scheinbar ergibt sich dort ein Interpretationsspielraum.

    Beste Grüße
    Berni
     
  15. Eine Cakebox ist ein Gegenstand. Du kannst jetzt nicht bei einer Mehrschussbatterie hergehen und sagen heute schieße ich nur 2 Schuss, morgen 5 schuss und weil es übermorgen regnet schieße ich nur einen Schuss.

    Ein Gegenstand ist für EINE Verwendung vorgesehen (Wegwerf - Artikel wie Cakeboxen). Du darfst mehrere Gegenstände miteinander Verbinden - kannst aber, wenn aus welchen Gründen auch immer die Verbindung wieder lösen. Bei einer Cakebox geht dies nicht, ohne den Gegenstand aufzubrechen, da die Rohre ja alle fix zB mit Draht und Kleber verbunden sind.

    Das Gesamtsatzgewicht von Klasse 3 ist ja mehr als 50g bis 250g.

    Unter Gesamtsatzgewicht versteht man die Summe der Gewichte von Anfeuerungssatz, Treibsatz und Effektsatz. Weist ein pyrotechnischer Gegenstand einen oder mehrere dieser Sätze auf, so gilt dessen / gelten deren Gewicht / Gewichte als Gesamtsatzgewicht.

    So würde ein Sachverständiger das Gesetz auslegen. Soviel zum Interpretationsspielraum.
     
  16. Wo steht das geschrieben? Ich weiß, welchen Sachverständigen du meinst. Die Sachverständigen haben (wenn sie auch sicherlich mehr Erfahrung und Detailwissen als ich besitzen) auch nur eine Meinung, sie machen das Gesetz nicht. Es gibt durchaus BHs, die Cakeboxen bei Kl.III Feuerwerken genehmigen.
     
  17. Ich würde es halt nicht riskieren große Cakes als Klasse III zu schießen. Wenn mal was passiert, dann will die Versicherung auch wissen, ob alles auch wirkliche Klasse 3 war (auch den Aufdruck an der Cake beachten bezüglich Klassenzugehörigkeit). Bei den Versicherungen ist es halt gerne so, dass die alles probieren, um ja nicht bezahlen zu müssen. Und die Versicherung beauftragt dann einen Sachverständigen und der kommt dann zu diesem Ergebnis und der Richter wird dann halt dem Sachverständigen glauben. Im Endeffekt bezahlst Du dann in vollem Ausmaß für den entstandenen Schaden (ganz zu schweigen von Personenschaden).

    Btw - Kometenrohre oder Bombenrohre ab cal40 sind in den meisten Fällen auch Klasse IV auch wenn der einzelne Schuss unter den 250g ist. Es handelt sich um einen Gegenstand, der mehrere Effektsätze abgibt. Sobald das Gesamtsatzgewicht über 250g ist -> Kl IV

    Was du schießt ist mir wirklich egal - es ist ja nicht so, dass ich Dir die schönen Cakes nicht vergönne. Was hätte ich davon?
     
  18. Hallo Raven!

    Im Grunde bin ich derselben Meinung wie du. Ich wollte nur klarstellen, dass diese Angelegenheit gesetzlich nicht geregelt ist.

    Grüße
     
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