Termin | News Johannisberg Bürgerinitiative protestiert gegen Anzahl von Feuerwerken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 19. Juli 2014.

  1. Das grosse Stühlerücken

    Heute bin ich mit leichter Verspätung auf folgenden Artikel im Kurier gestossen: http://www.wiesbadener-kurier.de/lo...der-geisenheimer-stadtverwaltung_16115063.htm.
    Unser Lieblings-OA-Leiter, Herr H. aus Mainz, wird sich zukünftig um Liegenschaften und Forsten kümmern. Das klingt erholsam und nach einer Tätigkeit in viel frischer Luft. Wir gratulieren!
    Als Nachfolgerin steigt Frau M. M. in den Ring, die sich bisher im Bürgerbüro der Stadt Geisenheim verdient gemacht hat. Wir sind gespannt.
     
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  2. Jetzt auch noch das Amtsgericht...

    Inzwischen ist der ganze Aktenberg Owi-Anzeigen und Bussgeldbescheide via Staatsanwaltschaft am Bestimmungsort in Rüdesheim angekommen. Der Richter hat sich den Stapel angeschaut und ich werde jetzt einmal nicht darüber spekulieren, was er dabei gedacht haben könnte.
    Seine Antwort war jedenfalls deutlich genug. Salopp formuliert vertritt er die Auffassung, dass ihm Zeit und Mühe wohl zu schade sind, er schiebt die ganze Sache den Kollegen vom VGH in Kassel auf den Schreibtisch. Nicht jedoch ohne deutliche Worte an die Geisenheimer zu richten, was seine Auffassung über die Rechtmässigkeit der Gefahrenabwehrverordnung angeht. Damit ist er nach dem VG Wiesbaden und dem VGH der Dritte im Bunde.
    Die Wiesbadener haben es im Übrigen schon vorher wie die Rüdesheimer gehalten. Auch für sie gilt in Bezug auf die anhängige Fortsetzungsfeststellungsklage: Ab nach Kassel.
    Die Geisenheimer Stadtverwaltung freilich ficht das wenig an. Der Mann mit Visier widmet sich ganz seiner Wiederwahl im nächsten Jahr, die neue Amtsleiterin, Frau M.M. hat für diese Saison vermutlich keine Anzeigen für Burg Schwarzenstein mehr zu erwarten und der Ex- Amtsleiter, Herr H. trägt als einfacher Sachbearbeiter in der Bauabteilung glücklich und zufrieden allenfalls die Verantwortung für Gebührenbescheide, die neue Schmutzwasseranschlüsse betreffen.
    Alle Augen sind jetzt nach Nordhessen gerichtet. Es bleibt spannend.
     
  3. Ideenreichtum ohne Ende

    Tja, das hat man jetzt davon. Nachdem in Geisenheim für dieses Jahr in puncto Feuerwerk die Lichter ausgegangen und sowohl Behörden als auch Anlieger in ungestörten Tiefschlaf versunken sind, meldet sich das Regierungspräsidium Darmstadt zu Wort und verdirbt den wohlverdienten Winterschlaf.
    "Aufgrund einer Nachbarschaftsbeschwerde..." Also nein, das ist so schön, das muss einfach ins Forum. Und dabei haben wir noch nicht einmal den 1. April...
    (Anm.d.Verfassers: Es handelte sich um ein Kat 2 Feuerwerk mit Lichterbild!)
    Und schon steigt die Spannung wieder.
     

    Anhänge:

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  4. nein ihr kommt aber auch wirklich nicht zur Ruhe!
    Ich wünsche euch echt Nerven! Lese mir das mal durch.

    LG Suko-:)
     
  5. Aha, 107 dba .. bei welcher Entfernung von Abbrennplatz zum Standort der Messung ?

    Ich glaube KAT 2 ist jetzt gesundheitsgefährdend :) da muß ein Aufdruck drauf wie bei Tabakwaren.

    .
     
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  6. Wie oft im Jahr (ca.) schießt ihr denn dort Feuerwerke?
    Wenn das BImschG/die TA Lärm greift, müssen es ja mehr als 10 pro Jahr sein.
     
  7. Wunder der Technik

    Also ich habe gerade noch einmal ins Video vom 18. Juli reingeschaut. War um die Zeit noch ziemlich hell draussen. Der eigentliche Part mit den Kat 2 Batterien ging ziemlich genau 6 Minuten, der Rest waren Fontänen und Lichterbild. Keine Knallkörper, keine Pfeifen. Distanz zum Lärmmesspunkt: 80 Meter zum nächsten Wohnhaus, wenn die Jungs gemogelt und sich ganz auf die Grundstücksgrenze gestellt haben nicht unter 60 Meter.
    Leser dieses Threads haben es ja verfolgt. Die Feuerwerke auf Burg Schwarzenstein waren am 16.05.,18.07.,25.07.,15.08. und am 29.08. Macht insgesamt fünf, bis auf den letzten Termin allesamt Kat 2. Für die Anlieger war selbstverständlich an jedem Wochenende Feuerwerk, wie immer.
    Tja, und jetzt ist über Nacht aus dem beschaulichen Weinberg ein Vergnügungspark geworden. Spannende Geschichte.
     
  8. Ich würde mich dann in diesem Falle auf den Abschnitt 7.2 der TA Lärm berufen.
     
  9. Silvester ist seit einigen Tagen vorbei, in vielen interessanten Threads ist Ruhe eingekehrt; beziehungsweise wird nur über belanglose Sachen in nicht enden wollenden Schleifen diskutiert, die nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun haben.

    Und da wollte ich mal hören, ob es denn im Zusammenhang mit Johannisberg und seinen Feuerwerksgegnern wieder etwas neues zu berichten gibt?
     
  10. Stimmt, ist in all dem Trubel echt in Vergessenheit geraten.
     
  11. Ich denke mal das es mittlerweile firmenintern geregelt wird und nicht mehr an der großen Öffentlichkeit.....
     
  12. Naja, selbst wenn, gibt es hoffentlich noch ne Nachberichterstattung wenn alles vorüber ist. :)

    Grüße,
    Walter
     
  13. Verstehen würde ich es; so interessiert ich den Thread auch verfolgt habe, dann und wann fand ich es schon suboptimal, das eine oder andere sooo "öffentlich" zu schreiben...

    ... aber es mag sein, das gerade einfach nicht Saison ist auf der Burg:

     
  14. Der lange Atem

    Keine Sorge, das Problem ist nach wie vor aktuell und wird auch in Zukunft weiterhin in diesem Forum seinen Niederschlag finden. Insgesamt ist es jedoch einfach so, dass zur Zeit keine interessanten Bewegungen stattfinden.
    Zu dem Schreiben des RP Darmstadt wurde fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht und bis jetzt haben wir keine Reaktion vernommen. Die Bürgerinitiative hat sich Silvester ausgetobt und schlummert inzwischen wieder selig und süß. Bürgermeister K. hat als einziger Kandidat seinen Hut zur bevorstehenden Kommunalwahl in den Ring geworfen und wird wie üblich von allen Fraktionen unterstützt (gähn).
    In Kassel wurde beim VGH noch kein Termin anberaumt, wir können von Glück reden, wenn sich die Richter in diesem Jahr noch dazu bequemen. Alle anderen Verfahren, inklusive der OWi-Anzeigen hängen an dieser Entscheidung hintenan.
    Vielleicht erwähnenswert, aber nicht wirklich interessant ist der Umstand, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund sich im letzten Jahresbericht mit seiner Mitarbeit an der Neufassung der Freizeitlärm-Richtlinie gebrüstet hat. Die plötzliche Aktivität des RP Darmstadt steht also möglicherweise in unmittelbarem Zusammenhang damit. Mal sehen, was daraus wird.
    Zumindestens eine gute Nachricht gibt es schon: Auch in diesem Jahr sind bereits wieder Termine auf Burg Schwarzenstein gebucht.
    Wir sind gespannt, ob Frau M.M. den bisherigen Kurs des Ex-OA-Amtsleiters Klaus H. beibehält.
     
  15. Katze aus dem Sack

    Nun ist die Katze aus dem Sack. Und wie es aussieht handelt es sich um einen ziemlich mickrigen (Papier-)Stubentiger.

    Aber der Reihe nach. Die Kasseler Richter haben durchblicken lassen, dass sie sich noch in diesem Jahr mit dem speziellen Geisenheimer Problem auseinanderzusetzen
    gedenken. Das ist schon mal eine gute Nachricht.

    Das hat natürlich den Hessischen Städte- und Gemeindebund nicht ruhen lassen und selbstverständlich hat Herr P. alle Register gezogen und einen entsprechenden Schriftsatz verfasst, der die Geisenheimer Position den Juristen beim VGH schmackhaft machen soll. Alle vorinstanzlichen Einschätzungen der Situation sind natürlich Makulatur, die Gefahrenabwehrverordnung muss einfach sein und basta!

    Die Begründung ist super und geht so:

    Als im Jahre des Herrn 2005 die Lärmschutzverordnung in Hessen aufgehoben wurde, hat das Abgeordnetenduo Wazir/Jürgens von der B90/Die Grünen Fraktion eine kleine
    Anfrage an das Innenministerium losgelassen, wie denn brave Bürger zukünftig vor Lärm zu schützen seien. In der Antwort (Drucksache 16/3847 des Hessischen Landtags vom 01.06.2005) räumt der Minister wörtlich ein:

    "Sollten einzelne Gemeinden einen über den bundesrechtlich bestehenden Lärmschutz hinausgehenden Regelungsbedarf sehen, können sie eine Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm auf örtlicher Ebene nach Maßgabe des § 4 HSOG erlassen." Zitat Ende.

    Damit ist scheinbar alles klar. Folgerichtig wettert Herr P. dann auch in seiner Rolle als Sachverständiger des HSGB für Pyrotechnik :

    "...beziehen sich die massiven Beschwerden auf die mit dem Abbrennen einhergehenden erheblichen Lärmbeeinträchtigungen durch Kanonenschläge, Chinaböller, Heuler, Mehrfachkracher und weitere Materialien..." (wörtliches Zitat Ende). Als Beweis wird auf zahlreiche Akteneinträge sowie ein Video verwiesen.

    Nicht zu vergessen die "Verschmutzung von Wegen, Bürgersteigen und Straßen sowie Privatgrundstücken durch Reste der Feuerwerkskörper" (Wir erinnern uns: Raketenleitstäbe, die regelmässig die Abflußrohre verstopfen) und Rauchschwaden," welche sowohl die Weinlagen als auch die Grundstücke im Wohngebiet betrafen". "Erhebliche Bedenken" werden erhoben "dass gesundheitliche Schäden durch Feinstaub und die Schwermetalle entstehen können."

    Dann geht es eine Weile im gleichen Tenor weiter. Sinngemäss kommt der Vortragende zu dem Schluß, dass die Gefahren..."nach der Lebenserfahrung geeignet" sind "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit konkrete Gefahren-Eigentumsbeeinträchtigungen und Gesundheitsgefahren- herbeizuführen" (steht wirklich so im Text).

    So weit so gut. Nun beginnt Mieze allerdings ein wenig zu schwächeln.
    Jetzt kommt die schwierige Hürde Bundesrecht. Aber kein Problem, es gibt Hilfestellung. Das BImschG erfasst nach Ansicht des HSGB ja schließlich nur anlagebezogenen Lärm. Das trifft aber auf Feuerwerke nicht zu, denn...

    ..."beim Abbrennen eines Feuerwerks ... geht der Lärm nicht unmittelbar von einer Anlage aus, sondern entfaltet sich erst zeitlich nach dem Abschuss der Feuerwerkskörper außerhalb des Grundstücks und insoweit nicht anlagebezogen." (Merke: Der Mündungsknall ist Bundesrecht, der Zerlegerknall Landesrecht!)

    Ausserdem: Der Pyrotechniker nutzt den Abbrennplatz und ist somit lediglich Nutzer aber nicht Anlagebetreiber.( Aha. Also Grundstück kaufen, Mörser baurechtlich konform in den Boden einbetonieren und Effekte verkehrt herum laden, dann ist laut HSGB wieder alles im grünen Bereich).

    Und das Sprengstoffrecht gilt in diesem Fall schon mal gar nicht, denn das regelt ja bekanntlich nur die explosiven Aspekte des Feuerwerks. (Nochmal Aha. Den Kommentar dazu verkneife ich mir lieber).

    War doch gar nicht so schwierig. Weiter geht es im Text:

    Ohne die schnuckelige Gefahrenabwehrverordnung wäre die Gemeinde schliesslich völlig hilflos. Sie muss auch abstrakte Gefahren abwehren können, denn... "es besteht kein Zweifel, dass das Abbrennen von Feuerwerk sowohl zu Gesundheitsbeeinträchtigungen als auch zu Eigentumsstörungen führen kann." Es ist für den HSGB "nicht nachvollziehbar", warum das VG Wiesbaden eine konkret begründete Gefahrenlage eingefordert hat. (Für mich allerdings schon).

    Schließlich sind "...wie auch durch die Bevölkerung dargestellt- Gefahren im Sinne der Schutzgüter auch über ein Besorgnispotential hinaus vorhanden" (Zitat Ende).
    Halt durch, Mieze. Nicht schlappmachen, nur noch die letzte Hürde.

    Warum es Ausnahmen von der Regel gibt? Na klar, auch das lässt sich hinbiegen.
    "Es handelt sich dabei nämlich um überregionale und seit langer zeit bestehende Veranstaltungen, für die aus Sicht der Antragsgegnerin eine Ausnahme vorgenommen werden soll..." (Verstehe. Und was ist mit dem Feuerwerk zum Jahreswechsel?)

    Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Offensichtlich hat es sich noch nicht zu Herrn P. herumgesprochen, aber geht es bei der Anzeige eines Feuerwerks nach der 1. SprengV nicht in erster Linie um die Wahrung wichtiger Schutzgüter Unbeteiligter? Wie sieht er die Verhältnismässigkeit gewahrt, wenn er Feuerwerke der Kategorie 4 harmloser einstufen möchte als solche der Kategorie 2? Warum verlangt §7 der GefAbwVO eine "Ausnahmegenehmigung" (?) nach der 1.SprengV, wenn Bundesrecht nach Darstellung des HSGB irrelevant ist? Da war doch auch noch irgendwie ein Unterschied zwischen dem privaten und gewerblichen Verwender Pyrotechnischer Gegenstände, oder nicht? Und so weiter, und so weiter...

    Mieze, du gehst am Stock! Unser Rechtsbeistand wird sich freuen.

    Mal sehen, was die Kasseler Richter dazu meinen. Wir sind gespannt.
     
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  16. Der schwarze Freitag von Kassel

    Ausgerechnet Freitag, der 13.! Diesen schicksalsträchtigen Termin hatten sich die Kasseler Richter ausgesucht, um sich die Geisenheimer Gefahrenabwehrverordnung vorzuknöpfen.
    Der Vorgang selbst nahm nicht einmal eine volle Stunde in Anspruch, gestalte sich aber insgesamt recht spannend. Unter den Augen des Hessischen Löwen im grossen Sitzungssaal traten an:
    ... in der linken Ecke die Herausforderer, das Team aus Pyrotechnik und Rechtsbeistand, in der rechten Ecke die Titelverteidiger, repräsentiert durch Herrn P. vom HSGB und unseren Lieblings(Ex)OA Leiter, Herrn H. aus Geisenheim. Frau M., die eigentlich erscheinen sollte, war aus gesundheitlichen Gründen leider verhindert.
    Der Vorsitzende Richter eröffnete das Match in gewohnter Weise, stellte die Anwesenheit der Beteiligten fest und liess sich als Warm Up eine in knapper Form vorgetragene Zusammenfassung der gegensätzlichen Standpunkte der Parteien bestätigen.
    Im Wesentlichen reduzierte er dabei die Streitfrage auf zwei Punkte:
    1. Reicht das SprG oder darf es noch ein bißchen mehr sein?
    Die Titelverteidiger brachten sofort ihre Lieblingsfassung zu Gehör: Das SprG regelt doch nur die Gefahren, die dem explosiven Charakter des Feuerwerks geschuldet sind. Lärm gehört nicht dazu, also brauchen wir die GefAVO!
    Damit waren die Herausforderer natürlich nicht einverstanden. Schliesslich geht sowohl die 1.SprengV mit dem Hinweis auf die Belange lärmempfindlicher Objekte als auch die Normung der Pyrotechnik mit der Limitierung der Schalldrücke sehr wohl auf die Aspekte der Lärmimmission ein.
    Na schön, wenn denn schon die Gesundheit nicht gefährdet ist, was ist dann aber mit der Belästigung? Alles inklusive, so die Herausforderer, das SprG ist ein umfassendes und abgeschlossenes Regelwerk.
    2. Dürfen die das überhaupt?
    Auch hier wieder der bekannte Tenor aus der Verteidigerecke. Wir müssen die Bevölkerung vor abstrakten Gefahren beschützen dürfen. Feuerwerk ist gefährlich und die allgemeine Lebenserfahrung lehrt... und so weiter. Dann kommen die zahlreichen Beschwerden ins Spiel. Schliesslich habe man ja auch in anderen Fällen eine Regelung über das HSOG treffen können, wenn es um Lärmbeschwerden geht.
    Hier kontert der Herausforderer zutreffend: Lege man bei der Pyrotechnik die Maßstäbe des allgemeinen Lärmschutzes zugrunde, könnte de facto überhaupt kein Feuerwerk mehr abgebrannt werden. Absolut geräuschloses Feuerwerk gibt es nicht.
    Jetzt wird der Unparteiische sehr aufmerksam und packt überraschend und zur grossen Freude der Herausforderer die wohlbekannten Begriffsbestimmungen des SprG aus. "Pyrotechnische Gegenstände... die unter Ausnutzung der in ihnen enthaltenen Energie Licht-,Schall-,...wirkung usw.,usw. Aha.
    Keine weiteren Fragen, auch die Beisitzer verzichten dankend. Das Gericht zieht sich für ein Viertelstündchen zur Beratung zurück.
    Dann der erlösende Spruch:"§7 der GefAVO ist rechtsunwirksam." Klarer Sieg nach Punkten für die Herausforderer. Die mündliche Begründung ist einfach und überzeugend.
    1. Feuerwerk wird durch das Sprengstoffrecht umfassend und abschliessend geregelt. Keine Stadt oder Gemeinde in Hessen hat das Recht, daran herumzuschrauben.
    2. Lärmbelästigungen sind kein Grund, so ein Theater zu machen. Feuerwerke erzeugen bestimmungsgemäss Geräusche und rechtfertigen kein Totalverbot auf der Basis des HSOG.
    Das Urteil ist rechtswirksam. Eine Revision wird nicht zugelassen.
    Die Kosten für das Match zahlt der Verlierer, in diesem Fall die braven Steuerzahler Geisenheims. Und die erhofften Einnahmen aus den Bussgeldbescheiden (insgesamt inzwischen auch schon 20.000 Euro) kann die Stadt ebenfalls vergessen.
    Ein rabenschwarzer Tag für alle Feuerwerkshasser in Hessen, fürwahr. Ich hoffe, dieser Spruch wird dem einen oder anderen Kollegen von Nutzen sein.
    Wir sind gespannt wie es weitergeht.
     
    Rocketboy25, walter, Twistone und 44 anderen gefällt das.
  17. Jeder Sieg der Feuerwerker ist ein Sieg für uns! Glückwunsch und beide Daumen hoch!!!:friendsdrink:
     
    CeBee, Fireblader und derVolk gefällt das.
  18. Erstklassige Arbeit und Hut ab vor dem Durchhaltevermögen. Von voin herein war klar, dass ihr im Recht wart, nun ist es schwarz auf weiß. Wäre schön, wenn man das Urteil irgendwo einsehen könnte. Das könnte man dann als ultimativen Meinungsverstärker einsetzen :)
     
  19. Danke und herzlichen Glückwunsch! !
     
  20. Glückwunsch!
    Super Sache und Hut ab vor Eurem Durchhaltevermögen. :)
     
  21. Könnte in ein paar Tagen/Wochen hier zu finden sein: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#default:0
     
  22. Äußerst erfreulich zu hören, dass dieser Irrsinn der Stadt Geisenheim endlich ein Ende gefunden hat. Ich ziehe meinen Hut vor der Firma Hübner und ihrem Rechtsbeistand, die ein ausgesprochen gutes Durchhaltevermögen (und die damit einhergehenden Nerven) besitzen, diese präkere Situation gemeistert zu haben.
    Damit herzlichen Glückwunsch nach Göllheim.
    Und auch ein großes Dankeschön an den Berichterstatter hier im Forum, der uns mit seinem sehr netten Schreibstil umfangreich informierte!

    Glück auf!
     
    rommels und CeBee gefällt das.
  23. Super!!

    :knaller:
    Gratulation aus dem Taunus für den Sieg gegen den Paragraphenwahnsinn! Unfassbar, was diese Bürgerinitiativen sich manchmal erlauben!
    Völliger Unsinn, was ich da zum Thema "Kein FWK in Geisenheim" gelesen habe. Solche Fälle müßten öfter so ausgehen, denn: "Steter Tropfen höhlt den Stein!"
    Wir reisen jetzt nach Geisenheim zu den Verantwortlichen für diesen Treppenwitz und fragen: :duwolle: (Endlich gibt's mal einen Grund den Kollegen einzusetzen)
    Wunderbar! Klasse! Freu mich riesig für euch!!

    (Ist unter den Mitgliedern eine gewisse Frau Esen-Baur? Die terrorisiert schon seit Jahren mit ihrer "Oppa-und-alles-genau-nehmen-und-NEIN-zu-allem (ist wirklich so!)-Partei KfB (Kronberg für die Bürger) unsere Stadt.)

    Grüße und jetzt erst recht: GUT SCHUß!

    :phantastic: :schacka: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :good: :haehae: :quote: :applause: :crazy: :victory: :victory: :victory: :narr: :narr: :narr:

    :fwk: :fwk: :fwk: :fwk: :fwk:

    LG
    reibkopfkracher66
     
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