Signalmunition Kleiner Waffenschein wie lange dauert das ?

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Matrix007, 12. Nov. 2015.

  1. Hallo habe am 02.11.2015 ein Antrag auf einen Kleinen Waffenschein gestellt (Hessen) jetzt wollte ich mal fragen wie lange die Bearbeitung dauert ?


    Hab heute einen Brief bekommen der ist vom 09.11.2015


    Durchführung des Waffengesetzes (WaffG):

    Ihr Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis vom 02.11.2015


    Sehr geehrter Herr XXXXX

    Ich bestätige ihnen den Eingang Ihres Antrages für eine waffenrechtlichen Erlaubnis.

    Der Antrag wird von mir geprüft: Sie erhalten weitere Nachricht, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.


    Im Polizeiführungszeugnis Gross Klein Mittel gucken die auch rein ob man vorbestraft ist und so weiter aber damit habe ich

    Kein Problem mein Polizeiführungszeugnis ist weiß wie Schnee weil ich Hatte noch NIE was mit der Polizei zu tun und so wird es auch bleiben.


    Schreckschusswaffe hab ich mir die Atak Silah Zoraki 918 Titan Schreckschuss 9mm schon gekauft (NEU)
    wenn es zb. dieses Jahr nichts mehr wird mit dem Kleiner Waffenschein dann muss ich halt am Silvester auf mein Grundstück schissen mal abwarten.
     
  2. Meiner Meinung nach darfst Du selbst MIT kleinem Waffenschein nur auf deinem befriedetem Grund schießen. Der kl. Waffenschein erlaubt Dir lediglich das Tragen der Waffe.
     
    Knallbiest und sfrederik gefällt das.
  3. #3 Matrix007, 12. Nov. 2015
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dez. 2015
    Bitte mal lesen.


    Ich kenne es nur so wenn man den Kleiner Waffenschein NICHT hat und will schießen an Silvester darf man dann nur auf sein Grundstück.

    Und mit Kleiner Waffenschein darf man fasst überall schießen an Silvester außer Friedhof, Kirche, usw.
     
  4. Ja, der kleine Waffenschein bringt dir Silvestertechnisch gar nichts. Er erlaubt nur das verdeckte tragen einer schreckschuss.
     
    since89 und tribun77 gefällt das.
  5. Dann lies doch mal genau. Wo steht da geschrieben, dass Du mit dem kleinen Waffenschein außerhalb des befriedeten Grundes rumballern darfst? Oder hab ich da jetzt was überlesen?
     
  6. Hab jetzt mal bei der Waffenbehörde (Hessen) angerufen und nachgefragt.

    Wenn ich jetzt am Silvester bei einem Freund schießen will mit meiner Zoraki 918 Titan Schreckschuss 9mm und habe den Kleinen Waffenschein NICHT das darf ich NICHT darf dann nur auf mein Grundstück schießen.


    Und wenn ich denn Kleinen Waffenschein habe darf ich schießen beim Freund am Silvester und darf auch die Zoraki 918 Titan Schreckschuss 9mm verdeckt mit führen.
     
  7. Das ist schlichtweg Unsinn. Du darfst (wie es auch bei "Waffen Ostheimer" steht) auf befriedetem Grund, mit Erlaubnis des Besitzers, schießen. Auch ohne kleinen Waffenschein. Auf deinem eigenen Grund sowieso.
     
    Pyrodani und sureshot gefällt das.

  8. Das heißt wenn ich zb. am Silvester zu mein Freund gehe Ohne Kleinen Waffenschein hab ihn noch nicht und er erlaubt es mir darf ich bei ihm schießen obwohl ich den Kleinen Waffenschein noch nicht habe ?


    Das Problem ist jeder sagt was anderes.
     
  9. Schaue doch einfach mal ins Waffengesetz, da ist das genau definiert. Meiner Ansicht nach, darfst Du das. Wichtig! Wenn Du zu deinem Freund gehst/fährst, darfst Du ohne Schein die Waffe nicht verdeckt tragen. Also am besten die Waffe in dem Waffenkoffer dorthin transportieren/mitnehmen.
     
  10. Wie schon gesagt: Du darfst grundsätzlich auf befriedeten Grundstücken auch ohne kleinen Waffenschein schießen, sogar das ganze Jahr über. Wichtig ist, wie ebenfalls bereits erwähnt, dass du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers hast und Ruhezeiten einhältst bzw. niemanden störst. Das dürfte bei Kalibern jenseits 6mm allerdings schwierig werden, jedenfalls in dichter bebauten Gebieten.
     

  11. Das tragen von der Waffe ist mir eigentlich nicht so wichtig, ich will die Waffe nur am Silvester benutzen dann kommt die Waffe bei mir in Tresor bis zum nächsten Silvester.
     
  12. Nach Paragraph 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1b Waffengesetz ist das Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.

    Bei dem Freund dürftest Du also auch ohne KWS innerhalb des Grundstücks schießen. Der Unterschied ist ohne KWS der Transport der Waffe und Munition dort hin. Ohne müsste man die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition, transportieren. Mit KWS darf man sie geladen am Körper führen.

    Die übrigen Ausnahmen des Par. 12 Abs. 4 WaffG sind in dem Schreiben der Firma Ostheimer aufgeführt.
     
    tribun77 gefällt das.
  13. Ich bin mal so frei...

     
    Taunussucher und sureshot gefällt das.
  14. Hallo Matrix007,

    bitte auch daran denken, dass die Geschosse bis zum Umsetzen nicht das Grundstück verlassen haben.
    Also auch Luftlinie beachten.
    Nicht quer aus dem Garten die Nachbarn unter Feuer nehmen....[​IMG]

    Viel Spaß!

    Gruß aus dem Taunus!
     
    tribun77 gefällt das.
  15. Der feine Unterschied für Inhaber des KWS beim Schießen außerhalb befriedeten Besitztums ist, dass sie damit nur eine Ordnungswidrigkeit begehen. Folge: Geldbuße, aber keine Vorstrafe.

    Ohne KWS kommt eben noch das Führen ohne Erlaubnis dazu, was wiederum eine Straftat darstellt. Folge: Strafrahmen bis zu 3 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe, also ggf. eine Vorstrafe im Register...
     
    T.o.1 und tribun77 gefällt das.

  16. Sag ich doch die ganze Zeit ich muss mir überlegen wie ich es mache am Silvester wenn ich bis dahin denn Kleinen Waffenschein noch NICHT habe.
     
  17. Häh??
    Was hast Du die ganze zeit gesagt?? Wie sureshot schon schreibt, ist es auch mit KWS nicht erlaubt außerhalb befriedetem Besitztums rumzuballern. (die Strafe ist halt nur eine andere) Du willst doch aber auf befriedetem Besitztum schießen. Und dafür brauchst Du keinen KWS.
     
    Taunussucher gefällt das.
  18. Nein!
    Jetzt lies doch aber bitte auch die Posts der anderen User richtig und aufmerksam durch!

    Du willst doch nur auf dem Grundstück Deines Freundes rumballern.
    Also Waffe im Koffer getrennt von der Muni in eine Plastiktüte (Wahlweise auch Jutebeutel!) gesteckt und ab zu Deinem Freund aufs Grundstück.
    Dort erst die Waffe startklar machen und schon kann es losgehen!
    Durch die Straßen laufen und und rumballern ist so oder so nicht drin, egal ob mit oder ohne KWS, da hat sich auch nichts dran geändert.

    Also erkläre doch bitte nochmal Dein Problem oder Deine Sorge ohne KWS?


    Edit:
    Da war jemand schneller...
     
    tribun77 gefällt das.
  19. Ich verstehe das so mit dem Kleinen Waffenschein kannst du die Waffe von A nach B tragen natürlich verdeckt.

    Und schließen am Silvester darf ich fasst überall egal mit oder ohne Kleinen Waffenschein und wenn ich das okay habe das ich zb. bei meinem Freund auf sein Grundstück schießen darf.


    Sorry Leute das ich Euch damit nerve.
     
  20. Lies doch mal richtig!
    Du darfst außerhalb befriedetem Grund nicht rumballern, egal ob unterm Jahr oder zu Silvester. Es ist auch egal ob Du einen KWS hast.
    Der KWS berechtigt dich lediglich eine SSW etc. verdeckt zu tragen.
    Wenn Du also zu deinem Bekannten gehst/fährst und den KWS noch nicht hast, musst Du die Waffe, wie schon oben von "T.o.1" erwähnt, transportieren.
    Das darfst Du das ganze Jahr über. Beim Schießen mit der SSW gibt es keinen Unterschied ob unterm Jahr oder zu Silvester. die entsprechenden Gesetze beziehen sich auf das ganze Jahr.

    Hoffe, hast es jetzt verstanden. :rolleyes:
     
  21. Schießen:
    Überall auf Privatgrund mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

    Transport:
    Geschlossenes Behältnis, Waffe und Munition getrennt.

    Führen:
    Tragen der Waffe am Mann nur mit kleinem Waffenschein,


    Einfach.


    Kann mir jemand den Passus nennen wo vorgeschrieben wird, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist?
     
    T.o.1 und tribun77 gefällt das.
  22. sollte man meinen... :D
     
  23. nein lass gut sein.
     
  24. Wenn es so wäre, beginge jeder eine Straftat (wie wir jetzt Dank Sureshot wissen) wenn man die Waffe ohne KWS vom Waffenladen nach Hause trägt oder hin zur Reparatur o.ä.

    Du darfst mit KWS die Waffe mit Muni in der Trommel bzw. Magazin am Körper tragen...sogar geladen, gespannt und entsichert. Und das braucht man mMn nur wenn man die Waffe zu Selbsverteidigungszwecken nutzen möchte/muss.

    Also ich habe 4 ptb Waffen und keinen KWS, weil ich ihn nicht brauche!
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden