Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Deutschland, das Land der Dichter, Denker und Sprenger:D
    Gefällt mir :)

    Da könnte man vielleicht sogar noch Fördergelder beantragen :)
     
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  2. Willste jetzt auch noch Uran fördern? ;)
     
  3. Auch noch?
    :)
    Da war mal was mit fördern und fordern...und seit dieser anhaltenden Gesetzeslage diesbezüglich mache ich ausschließlich letzteres...aber das hat ja überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun...

    Ich werfe mal in den Raum, daß es den 27er in absehbarer Zeit nicht mehr geben wird.
    Die Fackunde für Kat 2 ist ja sowieso totaler Blödsinn, für Kat 3 braucht man keine, wenn dann müßte dafür ein anderer Schein her, und der 27er für Kat 4 wird wohl irgendwann Geschichte sein.
     
  4. habe die erlaubnis heute bekommen (nach einer woche nach antragstellung) ... steht folg. drin:

    erlaubt ist, nicht gewerbsmäßiger umgang mit pyro. gegenständen der kat. 2+3

    nicht mehr wie max. 50kg pro klasse (insgesammt 100kg)

    abbrennen nur in gesetzl. erlaubten zeiten

    es erfolgt keine längerfristige lagerung

    gültig bis 2020

    ---

    keine auflage für versicherung, auch kein arzttermin zur alkoholkontrolle (was ich ehrlich gesagt, schon ziemlich krass gegen die persönlichkeitsrechte finde...)

    kosten 120€

    mfg
     
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  5. Das ging ja fix. Bedenke bitte dabei das Deine Haftpflichtversicherung wahrscheinlich nur Feuerwerk Schäden bis Klasse 2 abdeckt und nicht die Klasse 3!
    Mach Dich bei Deiner Versicherung schlau und lass Dir das alles schriftlich bestätigen!

    Denk daran das außerhalb der beiden Tage jedes Feuerwerk der Klasse 2 und oder Klasse 3 angezeigt werden muss! Das dauert in der Regel ca 14 Tage! Sonst kann es Probleme geben. Ich hatte es einmal das die Behörde die Polizei nicht verständigt hat und die standen sehr schnell auf dem Abbrennen! Die Unterlagen von der Gemeinde haben alles schnell und problemlos geregelt
     
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  6. Wie ist denn die Mengenangabe 50 bzw. 100kg zu verstehen?
     
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  7. Kultursprengungen - also alles was mit Agrar zu tun hat. Anlegen von Senken und Tränken, Baumstämme ausbuddeln, Fällen von unter Spannung stehenden Windbrüchen im Wald etc. Das Ganze macht die Arbeit wesentlich leichter.
    Was das Ausstellen betrifft - warum soll da das Amt bestraft werden? Sie haben sich nur an die gültigen Gesetze gehalten.
     
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  8. Wenn das wirklich so drin steht ohne Beschränkung, dann ist beinhaltet das auch das auch Herstellen, Bearbeiten und Verarbeiten, quasi eine Erlaubnis zum delaborieren.

    Oh und die schlechte Nachricht ist, mit demn Eintrag darfst du F3 nicht erwerben.
    Der Erwerb ist nämlich nicht Teil des Umgangs sondern des Verkehrs.
     
    Meitingen gefällt das.
  9. ich wünsche euch noch einen guten rutsch in 2016...

    klinke mich jetzt hier aus, ist mir alles zu d**f hier mit "darfst jenes nicht und könnte auch dieses sein..."

    habe meine bestellung gestern getätigt bei einem freundlichen deutschen (seriösen) händler und ein paar F3 artikel von jorge gekauft.

    nachdem ich die erlaubnis per scan dort eingereicht hatte.

    wenn das alles nicht zulässig wäre, hätte diese firma sicherlich keinen
    kauf mit mir abgeschlossen. punkt!

    wird dieses jahr mal anderes, nicht immer der gleiche weco/lidl/black-ice
    einheitsbrei wie die letzten jahre..

    dafür hat sich der aufwand(auch finanziell) gelohnt.

    mfg & machts gut
     
    Z-MANN, Mr.Matthew und Flintenchirurg gefällt das.
  10. Erwerb und Umgang sollte zwar erlaubt sein , aber wenn der Umgang mit F3 erlaubt wird ....Ja dann muss man das Zeug auch erwerben können ...
    Wenn s jetzt mal wirklich jemand genau wissen will und diese "Feinheiten" herauslesen kann ....Keine Ahnung was dann passiert .
    Eventuell , je nach Standort wo gezündet wird , nochmal beim Amt nachhaken .
    Weil : Auf dem Spiel steht u.a. die Erlaubnis selbst , falls da mal irgendwas aus dem Ruder laufen sollte und vielleicht das Feuerwerk mit den F3 Artikel auch nicht angezeigt war.....
    Man sollte nicht alles auf die leichte Schulter nehmen und Begrifflichkeiten sind u.U.rechtlich gesehen ziemlich wichtig...
     
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  11. @Sgt.Lapdance hast du das Schreiben hier aus diesem Tread zum Amt geschickt oder haste ein eigenes aufgesetzt ?
     
  12. Hi!

    Hier in Baden Württemberg gibt's die Infos und den Antrag auch online.
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=891631

    und das Formular
    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=891696&vbmid=0&letter=E&action=forms

    Den Service gibt es evtl. auch in anderen Bundesländern.


    Eine Übersicht der Feuerwerkseinteilung habe ich "zufällig" hier gefunden:
    http://www.feuerwerk-sauer.de/literatur/gesetze-vorschriften
    (Keine Garantie auf inhaltliche Richtigkeit)

    Grüße
     
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  13. Ob das nur für BaWü zutrifft weiß ich nicht , bin auch im Ländle Zuhause....
    Ich nutzte damals das Online Formular , welches auf der Internetseite meiner Stadt bei den Downloads war , worauf mich sogar der Leiter des OA aufmerksam machte :D
    Dieses Formular ist eigentlich das für die Böllerschützen usw.
    Entsprechend viele Spalten blieben dann auch unausgefüllt ....
     
  14. Ich werde mich wohl Anfang nächsten Jahres auch um einen Schein bemühen.
    Der Landkreis hat auf seiner Internetseite netterweise einen Vordruck für einen Antrag bereit gestellt. 50 Taler für einen Schein (plus eventuelle Bearbeitungsgebühr) finde ich auch völlig in Ordnung.
    Sieht bei mir ebenfalls so aus. Alles Relevante lässt sich mit wenigen Worten zusammenfassen.
    Dazu gibt es noch ein freundliches (aber bestimmtes) Anschreiben mit Verweiß auf das Entfallen der Fachprüfung etc.:)
     
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  15. Wienlange hat die Bearbeitung bei euch gedauert?? Ich hab vor knapp einem Monat den Antrag hingeschickt und bis jetzt keine Reaktion bekommen.
     
  16. Also ich bekomme meinen übermorgen, sehr teuer bei uns mit 200€uro.

    Bis jetzt hat es ganze 3 Monate gedauert.
     
  17. Heute hab ich die Antwort bekommen, das der Nachweis der Fachkunde benötigt wird und vorher der Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann. Wäre ja auch zu einfach gewesen, wenn es sofort geklappt hätte...
     
    Mr.Matthew, Meitingen und Limzero gefällt das.
  18. Noch mal zum Mitschreiben:
    Für KAT 2/3 ist gesetzlich keine Fachkunde nötig.Sonst müßte jeder Bürger,der für Silvester Feuerwerkskörper kauft,diese Fachkunde nachweisen.
    So habe ich beim Amt argumentiert.
     
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  19. Zum Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten unb Erwerben von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 braucht man keine Fachkunde.
    § 4 Abs. 5 1.SprengV sagt:
    Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.

    Manche Behörden vertreten die Aufassung die auch mitlerweile gerichtlich bestätig ist, dass für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 die dem §20 Abs 4 der 1. SprengV unterliegen (das sind jene für die man eine Erlaubnis braucht z.B. BKS Böller) ein Fachkundenachweis erforderlich ist. (https://openjur.de/u/557035.html)
    Fachlich ist das unsinnig, da jeder F2 Gegenstand auch als F3 erlaubt wäre und ihr dann keine Fachkunde bräuchtet.
    Wenn die Behörde die Fachkunde für F2 verlangt habt ihr schlechte Karten. Am einfachsten ist dann den Schein nur für Kategorie 3 zu beantragen, wobei ihr dann aber keine erlaubnispflichtigen Kategorie 2 Artikel wie Zink 905er erwerben könnt.

    Manche Leute scheinen auch generell den kompletten Umgang zu beantragen, dafür ist natürlich ein Fachkundenachweis erforderlich.

    Was ihr beantragen müsst ist exakt das hier:
     
    Mr.Matthew, DerPyro97 und Homer030 gefällt das.
  20. Ist ja auch nicht so, das ich damit nicht gerechnet habe.

    Darauf hab ich mich auch schon lange vorbereitet und die passenden Gesetzestext und Verordnungen vorbereitet :D
    Mal gucken was als nächstes zurück kommt als Antwort.
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  21. Diese Klage in Bayern ist ja schon 4 Jahre her.
     
  22. Leider habe ich die Begründung in der Klage nicht verstanden. Wie kann ein Gericht es schaffen, weiterhin die Fachkunde für Kat F2 zu fordern, wenn für die Kat F3 keine erforderlich ist. Mir ist das absolut schleierhaft.
    :sneaky:
     
  23. Die Bayern sagen das sie sich an das Gesetz halten. Und das Gesetz fordert in §4 Abs.2 der 1.SprengV die Fachkunde für Artikel die unter §20 (4 ) fallen. Im selben § wird auch erklärt das der §20 nicht für Kategorie 2 gilt. Das würde bedeuten das der 20er auch F2 selbstständig anzeigen kann und abbrennen kann ohne einen 7er. Hier sagt der Gesetzgeber aber die Regelungen aus §4 Abs.2 gelten nur zu Silvester obwohl das nirgendwo steht. Das hat jetzt zwar nichts direkt mit diesem Thema hier zu tun zeigt aber das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
    Ich Denke wenn sich jemand mal außerhalb von Bayern dazu entschließen würde erneut gegen diese Eintragung vorzugehen( viel Zeit und Geld mal vorrausgesetzt) kann es mitunter auch zu einem anderen Urteil kommen.
     
  24. @microstar

    Es ist genau so mit den Kultursprengungen, wie Boule es geschrieben hat.

    Bei den §27 für Explosivstoffe zum Zwecke der Vollrichtung von Kultursprengungen ist das Bedürfnis der einzig richtige Knackpunkt.
    Als Bauer, Waldbesitzer oder Jäger ist man da aber schon weit vorne und hat einen Rechtsanspruch.

    Das Problem für die Behörde ist halt, dass wenn sie rechtswidrig ablehnt, dafür auch voll einzustehen hat -> Schadensersatz!

    Die Nummer hat ein Kamerad durchgezogen.
    Wiederladeerlaubnis wurde rechtswidrig nicht verlängert.
    Er hat ordentlich RWS 308 Target Elite Plus gekauft - Listenpreis natürlich...
    Im Widerspruchsverfahren wurde die Genehmigung erteilt und auf Antrag hin festgestellt:
    1. Die notwendigen Kosten des hinzugezogenen Rechtsanwaltes werden auf Basis Streitwert 5000 Euro erstattet.
    2. Nachgewiesener Schaden wird erstattet

    Im Betragsverfahren hat er dann seine Rechtsanwaltskosten voll bekommen und die Preisdifferenz von Wiedergeladenen zu Fabrikpatronen. Das war meine ich ca. 67 Cent zu ca. 2,25 Euro pro Patrone.

    Eine weitere Möglichkeit das Bedürfnis nachzuweisen ist die grundgesetzlich geschützte Betätigung als Künstler oder als (Hochschul) Lehrer. Da wird die Luft zur Argumentation für die Behörde schnell dünn...

    Ein Beispiel für Künstler wäre Sprenungen mit Objekten auf Kupferplatte und die Anfertigung von Tiefdrucken von diesen besprengten Kupferplatten. Wird auch tatsächlich zB mit Blättern gemacht.

    Gruß,

    frogger
     
  25. Hallo miteinander,

    bezueglich des nachzuweisenden Beduerfnisses, liegt ein solches in ausreichender Form vor, wenn ich meinem Hobby einmal pro Jahr (Sylvester) nachgehen moechte? Ich koennte mir vorstellen, dass dann von Amts wegen auf die frei verkaeuflichen F2 Sachen verwiesen wird. Wie habt Ihr das geregelt?
    Besten Gruss und schon mal vielen Dank!
     
    Mr.Matthew gefällt das.
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