Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich habe geschrieben, dass es in F3 Effekte gibt, welche es in F2 nicht gibt.:D
     
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  2. SprengG §27 Absatz 3: (http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__27.html )
    "(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
    […]
    2. der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist
    […]
    Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. […]“

    Grüße
    Felix
     
  3. Nochmal für ganz Doofe ich beantrage einen Schein für Umgang mit Kat 2 und 3.

    Dieser wird wenn ich Glück habe genehmigt kostet mich 100 € mal mehr mal weniger.

    Dann kann ich Feuerwerke anzeigen und IM Jahr abbrennen sowie halt meine Gemeinde ein Okay gibt?

    Kann ich dann auch IM Jahr Feuerwerk bestellen und jederzeit kaufen und bei mir Zuhause lagern sofern ich die baulichen Anforderungen erfülle?

    und viel wichtiger an den 2 Tagen an Silvester muss ich dennoch meine Kat 3 Sachen anzeigen wie die Zink 905?Oder ist das an diesen beiden Tagen auch ohne Anzeige erlaubt?

    Ich bin 29, weder vorbestraft noch plane ich irgendwelchen Blödsinn anzustellen.Aber es wäre verdammt cool mal anständige Raketen in den Himmel zu schießen.
     
  4. #79 since89, 5. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2016
    Hy, das ist richtig was du sagst. Umgang ist nicht richtig, nur Erwerb, Verwendung, Aufbewahrung und Verbringen.

    Bei mir haben sie die Verwendung aber auf den 31.12 und 1.1 eingeschränkt. Dass heißt ich brauche trotz des 27er eine Ausnahmegenehmigung wenn ich unterm Jahr zünden will.

    Dafür darf ich aber das ganze Jahr Feuerwerk der Kat2 und Kat3 erwerben und aufbewahren. Also ohne Einschränkung bzgl. BKS Knaller und 75g Kat2 Raketen.

    Das bei mir jetzt die Beschränkung zu Verwendung am 31.12 und 1.1 drin steht finde ich nicht weiter schlimm. Habe garnicht vor unterjährig Fwk abzubrennen. 1. Habe ich keinen Abbrennplatz, 2. brauche ich das Geld für andere Hobbys.


    Für mich war es nur wichtig die Artikel vorzeitig geliefert zu bekommen weil mir die letzten drei Tage im Jahr zu stressig werden wenn ich noch Arbeiten muss.
    Außerdem kann ich so an Silvester wenn ich es Anzeige auch Kat3 und Zink 905 sowie kleine BKS Knaller zünden.. Natürlich muss das denn aber auch angezeigt werden...
     
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  5. Nein, das ist falsch!

    @felirbg hat da ja schon das Richtige zitiert:

    Das Problem ist, dass man mit Erwerb und Verwendung nicht viel anfangen kann. Das würde nämlich bedeuten, dass man einen Artikel kaufen, der Artikel im Laden noch transportiert werden darf (Transport ist ungleich Verbringen, ersteres betrifft die Bewegung innerhalb der Betriebsstätte, also dem Laden und ist dort durch die Erlaubnis des Verkäufers erlaubt; Verbringen wäre dann die Bewegung auf der Straße) und dass der Artikel dann auf dem Betriebsgelände des Ladens verwendet, also angezündet werden darf. Satz 1 Nr. 2 gilt somit also doch auch wieder für Lagern/Aufbewahren und Verbringen.

    Trotzdem kann man erstmal mit der Argumentation ansetzen und hoffen, dass ein Sachbearbeiter sich darauf einlässt. Würde ich durchaus mal versuchen, möchte euch nur darauf hinweisen, dass es keine Garantie gibt ;)


    Ja richtig, mit einer Erlaubnis brauchst du die Feuerwerke nur anzeigen. Die Gemeinde kann da kein Okay geben, sie kann allerdings Auflagen erteilen, wie zB eine Brandwache oder besondere Schutzabstände. Völlig untersagen geht in der Regel aber nicht.

    Ja, du kannst kaufen und es darf dir auch überlassen werden. Lagern wirst du vermutlich zuhause nicht, wenn dann aufbewahren. Schau mal in die 2. SprengV Anlage 7 nach den Mengen.

    Auch an Silvester musst du Kat3 Artikel anzeigen. Wenn du nur Kat2 benutzen willst, brauchst du das allerdings trotz Erlaubnisschein nicht tun.
     
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  6. Die Zink 905er sind gar nicht Kat 3 die sind Kat 2, da musst du nix anzeigen.

    Das man ein Bedürfnis für das Verbringen braucht ist doch absurd.
    Hat das jemals ein Amt gefordert?
    Wenn man Verwenden darf, dann ist das doch schon ein Bedürfnis um Gegenstände zu verbringen.
     
  7. Habe niemals behauptet, dass die Zink 905 Kat.3 sind... Richtig lesen ;)
     
  8. Ich raff das leider immernoch nicht ganz:(
    Bezieht sich 'Satz 1 Nr.2' auf (3) Satz 2 oder auf (1) Satz 2 des §27?
    Rein vom Verständnis sollte das ja für (3) Satz 2 gelten.

    Dann kann man in seinem Antrag sowohl die Fachkunde mit 1. SprengV §4 (5), als auch ein Bedüfnis mit oben genannten Absätzen entfallen lassen.
    Da bleibt für das Amt ja fast kein Interpretationsspielraum mehr.
     
  9. Ich steig da auch noch nicht ganz so durch. Was muss denn alles genau im Antrag stehen bzw. auf was muss hingewiesen werden?
     
  10. Dier Paragraphendschungel in Deutschland ist aber auch sowas von Kompliziert :D:rolleyes:
     
  11. Ich denke das wird dir überlassen bleiben.
    Ich rechne bei sowas immer mit der 'Montag-Morgen-Mentalität' nach dem Motto: kenn ich nicht, bekommt der nicht.
    Demnentsprechend weise ich freundlich auf alle § und Absätze hin die relevant sind. Damit macht man klar, dass es einem ernst ist und man sich mit der Materie auskennt und der zuständige Bearbeiter hat gleich einen Überblick was man eigentlich genau von ihm will.
    Es würde sicherlich auch mit weniger Zeilen gehen als ich schreibe aber ich gehe lieber auf Nummer sicher.

    Ich beschreibe in meinem Anschreiben (seperat zum Antragsformular) mein Vorhaben hin (Aufbewahrung, Verwendung, Vernichtung etc), mit der Bitte ohne Einschränkung der Kat2 nach SprengV §20 (4) (sonst keine Zinkis), mache mit SprengV §4 (5) und SprengG §27 (3) klar, dass ich keine Fachkunde und kein Bedürfnis nachweisen muss und zum Schluss weise ich noch darauf hin, dass ich nur 'Kleine Mengen' aufbewahre und nur in gesetzlichen Zeiten abbrenne.

    Da ist meiner Meinung alles drin was relevant ist.
    Was meint ihr?:)
     
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  12. Jap, genau richtig verstanden. Das Amt hat aber immernoch genug um deinen Antrag abzulehnen...

     
  13. Das ist leider wahr. Na ich werds mal versuchen, vielleicht erwische ich ja einen guten Tag:D
     
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  14. Habe heute meinen Antrag auf Erteilung eines 27er Scheins gestellt. Mal schauen was da kommt :D
     
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  15. Da du beim Kreis Stormarn beantragst sollte das ganz gut laufen . Die kennen sich mittlerweile recht gut aus. ;) Die Bearbeitungszeit kann aber mal locker 6 Monate sein.
     
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  16. Passt doch locker bis Silvester ^^:D
     
  17. Und nicht das mir Klagen kommen, das ist mein Revier hier. :D
     
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  18. Hier wird soviel geschrieben über den "Bedürfnisnachweis".Wo ist der denn bei Feuerwerken notwendig.Ich brauchte keinen-und habe auch keinen nachgewiesen.
     
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  19. Brauchst ja auch keins nachweisen, aber die Ämter versuchen es immer wieder.
     
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  20. ich versuche es in Ostwestfalen erst garnicht :D
     
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  21. Antrag-Beispiel (Fragen)

    Anbei mein Antragsbeispiel + Fragen am Ende




    Wie sieht es nun mit der Anlage 2 aus, kann man da folgendes Übernehmen ?


    Hinzu kommt noch die Frage, ob einer in Berlin den Antrag abgegeben hat und wenn ja wo. Ordnungsamt ?

    Gruß und Danke
    Pascal

     
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  22. Es gibt bei der jeweils zuständigen Behörde Antragsformulare für die Erteilung eines 27ers, die es auszufüllen gilt.
    Ein formloses Schreiben ist nicht von nöten.

    Gruß
    Hawer
     
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  23. Hat jemand Erfahrung mit dem F3 Schein in Hessen?
     
  24. In Nordhessen im Schwalm-Eder-Kreis problemlos erhalten.
     
    gagan56 gefällt das.
  25. Behörde

    In Berlin (auf berlin.de) gibt es leider keine derartigen Formulare (lediglich Abbrennen unterm Jahr) weshalb ich dieses formlose Schreiben gewählt habe.
    Mir geht es aber vor allem um die Begründung, ist die so ok ?

    An welche Behörde habt ihr es geschickt ?
     
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