Besucher Wie verboten ist der Heuler?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von heulender, 1. Januar 2016.

Schlagworte:
  1. Gestern habe ich noch drei Packungen Heuler gefunden.
    Darf man die an Silvester zünden, weil mit BAM Klasse 2 von damals oder nicht,
    weil sie ja inzwischen "verboten" sind?
    Falls man sie noch zünden darf, bezieht sich das Verbot nur auf die Herstellung
    oder auch auf den Verkauf von Restbeständen?
    (Letztere Frage nur aus Interesse; meine will ich selber zünden, wenn möglich)
     
  2. Nun, in der in der alten Form ist er ganz verboten, außer Besitzmäßig. Das heißt, dass du ihn auch an Silvester nicht zünden dürftest, Verkauf und Weitergabe an Laien fallen auch darunter.
    Andererseits: wenn ein normaler, unwissender Mensch die Schachteln gefunden hätte (und nicht deswegen ins Forum oder die BAM-Liste schaut), wäre die Gedankenkette eventuell "Oh, eine Schachtel mit ganzen Heulern, lang nicht mehr gesehen. BAM PII ist drauf: mal gucken, ob sie es nächstes Jahr noch tuen"...
    Bei normaler Aufbewahrung und korrekter Handhabung werden oder sind sie ja nicht gefährlicher. Nur, wenn es (im Schadensfall) ganz blöd kommt, könnte einer dem Anzünder einen Strick draus drehen.
     
  3. Hi,

    wie du schon selbst sagst, sind die alten BAM PII-Heuler inzwischen für uns zur normalen Verwendung verboten, d.h., du dürftest sie nicht zünden. Dieses Verbot erstreckt sich natürlich auch auf die anderen beiden von dir angehängten Fragen.
     
  4. Was die vorangegangenen Poster geschrieben haben stimmt.
    Aber.......
     
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