Großfeuerwerk Zink 915

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Hawergetzi, 8. Jan. 2016.

  1. Mal ne Frage ???,
    die Zink 915 hat ja eine NEM von 170g.
    Weiß jemand wie sich das aufteilt? Treiber Zerleger und Effekt?:rolleyes:
    Wäre (mal abgesehen das ich nicht weiß was für`n Zerleger drin ist) rein theoretisch von der reinen NEM nicht eine Einstufung in Kat.3 möglich?
    Ist ne reine Neugiersfrage, ne 905er reicht dicke wenn mein 27er da ist.:D:cool:

    Gruß
    Hawer
     
  2. Theoretisch können alle Raketen von Zink außer die 901-903 und 930 in Kat3 eingeordnet werden. Hatte schonmal bei Zink angefragt, aber hier ist nix geplant.
     
  3. Pinto und Liebenwein/Weco haben ganz nette F3 Raketen im Angebot :joh:
     
  4. Die 915 hat 180 Gramm NEM.

    - 171 Gramm Sterne....
    - 2 Gramm Zerleger Ladung
    - 7 Gramm Treiber

    So ist es mir mal gesagt worden. Alle Angaben deshalb ohne Gewehr!
     
  5. Jo , besser so !
    Man will ja keinem drohen , nich ? :D
     
  6. 7g für den Treiber kommt aber definitiv nicht hin bei dem Gewicht und dem langen Aufstieg.
     
  7. Warum nicht? Die normalen Treiber der großen F2 Raketen haben alle zwischen 4,5 und 5,5 Gramm nur!
     
  8. Der Treiber hat einen Durchmesser von 2,4cm. :joh:
    Das sind garantiert mehr!

    Und das Teil wiegt etwas mehr als irgendwelche Weco Großraketen...
     
  9. ..den Satz solltest du in deine Signatur packen :D


    Die Treiber haben definitiv mehr Satzmenge, denke so 20g-30g könnten sich hinkommen. ~2g Zerlegerladung hat schon ne 905er....

    vllt. kann ja hier ein Profi mit Fakten weiterhelfen :joh:
     
  10. Haha ja 4.5 - 5.5g bei Kat. 2 Raketen.. Drücken dann aber auch nur maximal noch 15g NEM und etwas Papier hoch. In der 915 sind dann noch immer über 100g NEM die nach oben müssen :p
     
  11. Naja, wenn du meinst. Ich weiß das ich recht habe.
     
  12. Wenn die NEM Angabe in Kat 4 den Treiber ausschließt dann könnte er in der Tat über 7 Gramm haben. Ansonsten wären 180 Gramm Angabe zu wenig.
     
  13. Nein, die Angabe ist inklusive Treibsatz, exklusive Anfeuerung/Zündschnur.

    Zink verwendet Weichkorn-Schwarzpulver zum Pressen ihrer Treiber mit verkürzten Seelen und klassischer Zehrung, in der 901 beträgt der Anteil der NEM des Treibers bereits ca. 15 Gramm, in den 91x-Varianten ist er entsprechend größer.

    Mit 5g Schwarzpulver-Treiber in der Zink-Bauart kriegst du allenfalls eine Sternrakete Comet oder Stern I in die Luft... oder halt eine Weco "Made in Germany"-Rakete, die ja bekanntermaßen nicht sehr hoch aufsteigen. ;)
     
    Pfauknaller, VuuRWerK, mr.mojo und 5 anderen gefällt das.
  14. Wäre ja auch absoluter Schwachsinn wenn die NEM Angabe den Treiber ausschließen würde! ;)
     
  15. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Gesetzestext des Luftfahrtbundesamtes, wonach eine Genehmigung für den Aufstieg von Raketen erforderlich ist, deren Treiber mehr als 20 Gramm NEM enthalten.
     
  16. Definitiv aber enthält die 915 weiße Blinker 171 Gramm Sterne!!!!

    Dann stimmt die Angabe 180 Gramm NEM zugunsten des Kunden nicht!
     
  17. Blitzcracker,

    bei dem Passus geht es hauptsächlich um Modellraketen bzw. die Aufstiegshöhe eines ungelenkten Flugkörpers im deutschen Luftraum. Früher gab es mal eine Verbindung zwischen diesen Gesetzen und dem SprengG, das hat aber mittlerweile vor dem Hintergrund des entsprechenden EU-Regulariums keine direkte Bedeutung mehr, zumindest nicht für Feuerwerkskörper. Es gibt eigentlich keine mit CE-Kennzeichnung versehene und als Kat.4 zugelassene Rakete, die eine für den Flugverkehr problematische Höhe erreicht. Würde ja auch keinen Sinn machen, weil man dann selbst bei Großgeräten den Effekt kaum noch wahrnehmen könnte. :)
     
  18. Das weiß ich alles nicht so genau. Jedenfalls wurde dieses Gesetz damals geändert, als die neue Kat 2 mit höheren Satzmengen bei Raketen eingeführt wurde.
    Das haben wir damals auch im Forum diskutiert, das entsprechende Thema ist bestimmt auch noch vorhanden.
    Und dabei ging es allgemein um Raketen, nicht speziell um Modellraketen. So ist das halt, wenn alles genau reguliert werden soll, da weiß am Ende niemand mehr so richtig, was jetzt eigentlich genau gilt...
     
  19. Jup, das ist wie mit der Steuergesetzgebung, die dir selbst Fachleute nicht in allen Details erklären können. Irgendwann wird ein Gesetzeswerk so umfangreich (oder aufgebläht, je nachdem wie man das sieht), daß es ein Eigenleben entwickelt und nur noch mit großem bürokratischen Aufwand umgesetzt werden kann. Im Hintergrund steht oft der Wille, möglichst alle Eventualitäten abzubilden, um es allen Leuten rechtzumachen, was jedoch meist das Gegenteil bewirkt.
     
    Blitzcracker gefällt das.
  20. Ja, das war früher so. Man musste extra beim Luftfahrtbundesamt eine Aufstiegserlaubnis beantragen für Feuerwerkskörper (ungelenkte Aufstiegeffekte), deren Masse >20gr. war. Unabhängig davon, wie hoch die Effekte aufstiegen. Dise Erlaubnis war dann 5 Jahre gültig.

    Seit ein paar Jahren (5/10 ?) braucht man diese Erlaubnis nicht mehr aufgrund einer EU-Harmonisierung der entsprechenden Luftfahrverordung <-> SprengG <-> EU-Recht.

    Entbindet aber trotzdem nicht von der Pflicht ein Feuerwerk in der Nähe eines Flugplatzes direkt an den entsprechenden Flughafen zu melden und brav seine Gebühr zu zahlen.:D
     
  21. Werden die Zink 915 noch Hergestellt ?
     
  22. Ja, aktuell in weiß und in rot erhältlich.
     
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