Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Dass man immer Sorgfalt walten lassen sollte, ist generell klar. Dass man über das notwendige Wissen verfügen sollte, auch. Jedoch ist doch die Frage, wo dieses Wissen herkommen kann/soll. Sinn dieses Forums ist es auch - so interpretiere ich es jedenfalls - diese z.T. eklatanten Wissenslücken zu schließen. Es ist doch ein Ort des Austauschs unter Experten, aber auch angehenden Experten. Wie will man denn Fachwissen erwerben, wenn man keine Fragen - und seien sie noch so primitiv - stellt? Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wo ich mich ansonsten erkundigen sollte, wenn ich zur Interpretation eines Gesetzestextes Hilfe brauche - bei gutefrage.net? Insofern sind hier Nachwuchspyros (und es sei am Rande bemerkt, dass es hier um F3, nicht um F4 geht und deswegen keine Lehrgänge vorgeschrieben sind) ganz klar angewiesen auf das Wissen der alten Hasen und vor allem auf die Bereitschaft der alten Hasen, ihr Wissen zu teilen. Die nächste Generation soll doch wohl auch komepetent zu Werke gehen (dürfen/müssen)!
    Auch einen schönen Abend

    Nachtrag bzgl. des Sinns dieses Forums in Form eines Zitats von Markus Klatt: "[font=arial,helvetica,verdana][FONT=arial,helvetica,verdana]Leider ist es nicht einfach, Antworten auf diese Fragen zu bekommen. Von Feuerwerkern auf einem Abbrennplatz erhält man kaum Informationen und Literatur über dieses brisante Thema ist knapp bemessen. [/FONT]Mit der FEUERWERK Homepage möchte ich es Interessierten ermöglichen, sich umfassend über Feuerwerke und zivile Pyrotechnik zu informieren."[/font]
     
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  2. Das stimmt ja nun so nicht ganz. Der Verkehr ist nicht Teil des Umgangs und in der Erlaubnis steht ja drin, dass Umgang und Verkehr erlaubt sind. Also betrifft die Einschränkung in den Auflagen nicht den Erwerb (oder andere Dinge des Verkehrs). Ansonsten hast du natürlich recht mit deinen Ausführungen.

    Sehe ich genauso, das Aufbewahren wir in den Auflagen nicht mit aufgeführt und wäre genau genommen nicht erlaubt. Der Verweis auf Anlage 6 ist allerdings keine gültige Rechtslage. Denn Anlage 6 ist für die gewerbliche Aufbewahrung nach LR410, Anlage 7 für die nicht-gewerbliche. Es steht zwar standardmäßig im Heftchen drin, ist aber so gesehen ein Fehler der Behörden (der für gewöhnlich nicht auffällt). ;)
     
  3. Ich glaube, du hast etwas an der Kritik falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass hier Fragen im Forum missbilligt werden. Es ist allerdings fraglich, wieso diese Fragen nicht vorher gestellt werden, sondern zum Teil erst nach der Beantragung von Erlaubnissen. Dass du schreibst, das Forum sollte zur Wissensbeschaffung da sein, ist also vollkommen richtig. Es ist aber nicht dazu dar, im nachhinein zu beantworten, ob man alles richtig gemacht hat. Ich kann ja auch bei Führerschein nicht fragen "Wofür ist das rechte Pedal da?" (um mal bei dem Vergleich zu bleiben) ;)
     
  4. Da hast du natürlich Recht, wenn das so gemeint ist ;)
    Allerdings kann man folgenden Satz halt auch anders lesen: "Sorry, aber wenn ich teilweise hier die Fragen lese, muss ich einfach sagen, dass einige den 27er Aufgrund von Unwissen gar nicht hätten erhalten dürfen oder noch nicht erhalten sollten."
    Wie dem auch sei, ich bin dankbar für die Community, die so häufig richtig gut hilft!
     
  5. Naja, da steht aber, "die Erlaubnis wird die folgt beschränkt", nicht "der Umgang wird wie folgt beschränkt".

     
  6. Das mit dem "Chaos" wird sich wohl nie ändern hab ich das Gefühl...:rolleyes:
     
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  7. Ich bin gespannt was in meinem drinstehen wird, den ich in hoffentlich 2-3 Wochen abholen darf. Vielleicht gibt es ja wieder neue Formulierungen die man noch nicht kennt.
    Zum Glück muss ich ihn abholen und kann sofort prüfen ob alles so geschrieben ist wie es sein soll. Denn ehrlich gesagt habe ich keine Lust unsinnige Auflagen zu bekommen für die ich so schon einen Haufen Kohle da lasse. Ich bin gespannt und zuversichtlich :)
     
  8. F3 Schein und Drumherum

    So F3 Schein noch nicht beantragt,nach Rücksprache mit dem Amt soll ich noch Bescheinigungen von meinen Ärtzten beilegen da ich in ständiger Behandlung bin.(Erwerbsminderung) Auch auf die Lagerung und Versicherung wurde ich hingewiesen.
    Aber vieleicht hat sich das Thema sowieso bald erledigt,da mein befeundeter Händler in Polen Stess mit dem Gewerbeausichtsamt hat, war am Freitag bei ihm und haben das Sortiment von Jorge,Triplex bis Zink von F1 bis F3 durchsortier,die vom Amt kammen auch grade wieder.
    (Die Händler bekommen da jetzt auch Ärger wenn sie jedem alles vekaufen.)
    Aber nun mal ne Frage wo kommt Maxsem her CE-Zeichen sind nicht korekt ISO Zulassng nicht bekant.
    Wenn sarwas zu macht brauch ich kein F3 mehr.

    Danke für die Hilfe im Voraus
     
  9. Das was du da schreibst hört sich sehr supsekt an:rolleyes:
     


  10. Erklärung bitte
     
  11. F3 Schein und Drumherum

    Wenn ihr die Verkaufsstruckturen in Polen kennen würdet,erlärt sich manches von selbst besonders F3 und F4(auch da nur für Profis),aber seit dem Polizei und Zollabkommenn, Deutschland/Polen mitte 2015 haben die Behörden auch die Händler als Schluss der Vertreibskette auf der Liste.Betift nach Deutschem Recht die Bekanten §en 7/20/27 sowie die neue EU Richtline.
    Kann da gerne noch mehr Ausführen aber das gehört hir nicht rein.

    Gruß Lutz
     
  12. Ich frage mich schon eine Weile wie das mit der Anzeige zu Silvester ablaufen könnte. Nach Betrachtung eines Vordruckes müsste man jeden erlaubnispflichtigen PTG mit CE-Kennzeichnung benennen und mit genauer Uhrzeit und vorallem Ort des Abbrennens nennen.
    Wie macht man das wenn man mit Freunden um die Häuser ziehen möchte und beispielsweise hier und da mal eine 905er steigen lassen möchte oder auch nen BKS-Knaller? Wird dann das Abbrennen nicht schon grundsätzlich untersagt weil nicht immer alle Mindestabstände eingehalten würden? Oder lässt man einfach einige Orte in der Anzeige aus?
    Echt nicht einfach wenn man versucht alles richtig zumachen :D
     
    lbasset001 gefällt das.
  13. Die 905 sind Kat 2, die brauchst nicht Anzeigen.
     
    Z-MANN gefällt das.
  14. Nicht?

    Soweit ich weiß muss alles angezeigt werden was erlaubnispflichtig ist. Egal ob es noch zu Kat 2 oder schon zu Kat 3 gehört.
     
  15. F3

    Kat 2 Anzeigeflichtig und Gehnemigungspflichtig für Privatpersonen inerhalb des Jahres,
    Kat 3 Ganzjährig aber nicht einzele PtGs sondern als Ganzes, Laut Gesetz mit Schein
    nach § 27 nur Anzeigeplicht auser Berlin/Brandenbug Gehnemigungsplichtig aufgrund Lärmschutzverordnung, soweit mein Wissenstand.

    Lutz
     
  16. Natürlich meint ich an Silvester muss die 905 nicht angezeigt werden. Hab ja auch auf die Frage oben geantwortet.
    Innerhalb des Jahres muss die 905 ebenso wie alle Kat 2 Artikel natürlich angezeigt werden. Kat 3 sowieso auch an Silvester.
     
  17. Einen F3 Schein hat man auch nicht zum an Silvester um die Häuser ziehen!!! Genau da beginnt nämlich schon der falsche Weg. Lese ich ungerne so etwas..
     
    Basi, Z-MANN und kintor gefällt das.
  18. Darfst du auch gerne überlesen ;)

    Bin eh schon zu alt um um die Häuser zu ziehen. Es ist lediglich eine Frage über die korrekte Umgangsweise in einer solchen Situation die mich interessierte. :blintzel:
     
  19. Da der Abbrenner ein fester Ort ist, ist nix mir rumlaufen mir Erlaubnisscheinpflichtiger Ware und ballern. Ja man muss alle Artikel in ner Anzeige zusammenfassen.
     
    Royan gefällt das.
  20. Genau da will ich eigentlich auch bloß hin,meine Privaten Feuerwerke Kat2 mit Kat3 aufbessern.Habe ne große Verwandschaft und die haben auch alle den Platz für solche Events,muß mich leider damit zufiedenstellen da sich der Weg zum Profi vor 12 Jahren von heut auf morgen erledigt hatte,ohne das ich davon was wußte oder was angestelt hatte.:(
     
  21. So gestern mein Schein zugeschickt bekommen.
    Gedauert hat es gute 6 Wochen und gekostet hat er 127,50 Euro also noch recht günstig.
    Nur leider habe ich die blöde F2 Klausel drin bisschen bekloppt aber naja ruf mal den netten Herrn mal an warum.
    F 2 Raketen nur bis 20gr NEM aber F 3 bis 200gr
    F 2 Böller ohne bks aber F 3 bis 5gr komische gesetzte hier lol.


    Gruß Daniel
     
  22. Das hat schon seinen Hintergrund. Ohne die Auflagen könntest Du zu Silvester ohne Einschränkung z.B. BKS-Böller zünden. Mit der Einschränkung, darfst Du zwar auch BKS-Böller zünden, aber nur welche die F3 sind. Das wiederum bedeutet, dass Du auch zu Silvester das Abbrennen dieser Artikel anzeigen müsstest, also auch genau definieren wo der Abbrenner ist usw. usw. [emoji6]
     
  23. Jetzt geht mir ein Licht auf daran habe ich gar nicht gedacht, danke für deine Aufklärung tribun77 nur schade wegen den zinkies aber naja man kann ja nicht alles haben.

    Gruß Daniel
     
  24. Klar ist es schade. Und ja, gerade wegen den 905ern. BKS-Böller bräuchte ich pers. z.B. nicht.
     
    fisch gefällt das.
  25. Ja aber vielleicht bekommen wir ja mal schöne F3 von Zink.
    Aber die Traca von Jgw berckholtz ist nicht schlecht.
     
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