Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Aber was macht es für einen Unterschied wenn ein Erlaubnisinhaber mit Fachkunde an Silvester frei irgendwo 905 oder F2 Bks Böller zündet oder ob ein Erlaubnisinhaber ohne Fachkunde diese irgendwo zünden würde?
     
    felirbg gefällt das.
  2. Macht grundlegend keinen Unterschied. Aber die Zahl der Erlaubnisscheininhaber mit Fachkunde ist wohl um längen geringer als wie die ohne Fachkunde. Und das ist dann schon ein erheblicher Unterschied. So kann man das Ganze schon massiv einschränken.
     
  3. Naja als das Gesetz so erlassen wurde war ja gar nicht abzusehen das es überhaupt je einen Erlaubnisscheininhaber ohne Fachkunde geben wird der evtl. an Silvester diese Artikel zündet . Die Zahl der Erlaubnisscheininhaber ist erst gestiegen als die Zahl der Produkte gestiegen war.
    Und wer sagt denn das nicht auch F3 einfach so gezündet wird. Wenn was passiert und du wirst erwischt bist du als Scheininhaber dran . Genau das gleiche gilt für F2 ob mit oder ohne Fachkunde. Da nimmt der Gesetzgeber keine Rücksicht .
     
  4. Das auch illegal gezündet wird ist dem Gesetzgeber klar. Aber das Gesetz befasst sich nun mal mit dem legalen zünden, und das wird dann eben dadurch klar eingeschränkt. Und das auf Grund von gestiegener Anzahl von F3-Produkten nun mehr Scheine beantragt werden, keine Ahnung. Glaube ich pers. eher nicht. Jedenfalls nicht in großem Maß. Die meisten werden weiterhin den Schein beantragt haben um halt unterm Jahr legal zu kaufen (vor allem F2) und dann ab und an per offizieller Anzeige zu verwenden. Es gibt zwar schon um einiges mehr an F3-Produkten, aber so wahnsinnig überzeugend und genial sind die teilweise nun auch nicht. Vom Preis brauchen wir dann schon gar nicht anfangen. Aber das ist ALLES nur meine persönliche Sichtweise. :)
     
  5. Ich gebe dir Recht das es eine Einschränkung bedeutet. Ich glaube aber nicht das der Gesetzgeber hier zum Zeitpunkt der Verkündung schon den Erlaubnisscheininhaber ohne Fachkunde im Sinn hatte. Ich glaube nicht das man die Marktentwicklung so weit vorhersehen konnte.
    Wenn sich mit der Novellierung des Gesetzes und der Verordnungen zur Anpassung an die EU -Richtlinien kein klareres Bild ergibt wird man wohl nicht drumherum kommen diesen Teil des Gesetzes auf anderer Ebene klarzustellen.
    Das würde allen Seiten helfen.
     
  6. Ja, und zwar am einfachsten durch ein Verbot aller Bodenknallkörper und Raketen in F2.
     
  7. :D
    Es würde reichen aus §20 Abs.4 1.SprengV die Punkte 3. Und 4. zu streichen.
    Und in §4 Abs.2 Satz 2 der 1.SprengV wäre folgende Veränderung vorzunehmen.
    " Satz 1 gilt nicht auf folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 :
    Schwärmer und pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstände. Sowie auf Stoppinen . "
    So wäre die Verwendung von 905 und kleinen Blitzknallern lediglich an eine Erlaubnis gebunden nicht aber an eine Fachkunde. Die EU - Richtlinien würde man somit auch gleich einhalten.
     
  8. Das BMI sollte einfach mal klarstellen, dass § 5 Abs 4 1. SprengV sinngemäß auch für F2 gilt, da muss man nicht das SprengG für ändern.
     
  9. Du meinst sicher §4 Abs.5
     
  10. Soderle.
    Ich hab meinen Schein auch bekommen, völlig ohne weitere Nachfragen:)
    80 Taler darf ich zahlen - mit einem kleinen Schreibfehlerbonus ('Abtrennen' statt 'Abbrennen' in den Hinweisen auf der letzten Seite:D)
    Einziges Manko: wie zu Erwarten die vollen Einschränkungen nach §20.
    Da muss ich nochmal gucken in wiefern ich da nochmal eine Änderung beantragen kann. Der eigentliche Grund warum ich den Schein beantragt habe waren eigentlich Zinkis.

    Andere Frage:
    '[...] erhält hiermit aufgrund des §27 Abs.1 des Sprengstoffgesetztes die Erlaubnis zum NICHT GEWERBSMÄßIGEN (sic.) Umgang und Erwerb. Vom Umgang ausgenommen sind das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen."

    Wie verhält sich diese Zeile in Verbindung mit der Verbringung von Fw? Muss das Verbringen explizit drin stehen wenn ich damit aus Polen verbringen will?
     
  11. Der Umgang beinhaltet in deinem Fall das Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Vernichten sowie den Transport innerhalb der Betriebsstätte.
    Da ist das Verbringen also schon mit drin. Und eine Verbringung aus Polen kann jeder volljährige Bürger. Das Feuerwerk muss natürlich in Deuschland zugelassen sein.
     
    Burning_Skies gefällt das.
  12. Also ich glaube dank mir gibt es jetzt in meiner Region ein Formular zur Beantragung.

    Nach mehrfacher Nachfrage seid Dezember, totaler Verzweifelung der Landkreis Mitarbeiter und immer wieder erhaltenden Sätze wie: " Ist in Bearbeitung. Bitte nochmal später anrufen." erhielt ich kurz vor Ostern eine Mail mit diesem Anhang.Wahrscheinlich aber nur weil ich schon wieder nachgefragt habe :D Nun bin ich mal gespannt obs denn jetzt nach nem 1/4 Jahr endlich klappt.

    Für alle anderen packe ich den Anhang hier mit rein, vielleicht hilft er Euch ja auch. :)
     

    Anhänge:

  13. Es tut mir leid Deine Euphorie etwas bremsen zu müssen, aber das ist ein ganz normaler Antrag für eine 27er, nicht gesondert für F2/3.
    Ergo vermutlich nicht eigens für Dich erschaffen. ;)

    Natürlich trotzdem Toi Toi Toi für Dein Vorhaben!!!
     
  14. Richtig! Das ist ein ganz normaler Antrag. Es sei denn, man braucht für das Feuerwerk jetzt einen Jagdschein :D

    In Berlin wartet man nun seit geschlagenen 9 Wochen auf die Erteilung der Erlaubnis. :rolleyes: Kann sich also nur noch um Jahre handeln. Zum Glück ist Silvester noch ein paar Tage hin :blintzel:
     
  15. Antrag ging am 14.01 raus.. Aktueller Stand ist nun: verweigert, kein Verwendungszweck und die BR hat dem Kreis gezwitschert das die Auswahl im F3 Bereich ohnehin gleich 0 wäre. Interessant was die sich alles einfallen lassen! ;) .. Das kann noch lustig werden. Auf meine Worte das es mittlerweile schon eine ordentliche Auswahl gibt und die Hersteller immer mehr auf den Markt bringen wurde immer nur mit der Aussage der BR argumentiert. Herrlich! :p

    Jorge hat eine riesige F3 Auswahl mit deinen Effekten..
    Gaoo hat ein paar Cakes..
    Blackboxx ebenso..
    Nico ebenso..
    JGWB hat ein paar feine Artikel..

    Klar möchte man nicht jedem einen 27er für F3 ausstellen.. Aber über den Briefverkehr und den Telefonaten sollte dem gegenüber schon klar geworden sein das ich nicht irgendeiner ohne Ahnung bin.. Mir wurde aber auch noch erzählt das ich ja bei der Stadt eine AG auf F2 stellen kann wenn ich Feuerwerk machen möchte.. Achhhhhh echt? Ist mir neu! Haha, herrlich :p
     
  16. Da muss man denen also noch den Verwendungszweck von Feuerwerk erklären, oder wie!? :D
    Und das die Auswahl bei F3 Feuerwerk zu klein ist, ist natürlich auch eine großartige Argumentation für die Verweigerung der Erlaubnis :rolleyes:

    Auf was für Ideen die immer wieder kommen. Verrückt
     
  17. Ich kann mir auch einen Angelschein ausstellen lassen, obwohl in dem zugeteilten Bereich keine Fische sind. Aber kreativ sind die da schon, muss man denen lassen.:p
     
  18. Kannst denen ja mal die aktuelle F3-Liste der Bam zusenden:D
    Mich haben sie auch kritisch nach Verwendungszweck gefragt. Da hab ich dann gesagt, dass ich für Feuerwerke neue (und nicht in Kat2 erhältliche) Effekte suche und mich damit choreografisch weiterentwickeln will.
     
    Basi gefällt das.
  19. Hallo zusammen,
    ich bemühe ich mich derzeit auch um eine Erlaubnis nach §27 SprengG (nicht gewerblich) zum Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerben und Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen (PTG) der Kategorie 3 (F3) - eigentlich wollte ich auch uneingeschränkt F2 drin haben, jedoch hat mir die Kreispolizeibehörde (Lippe) diesen Zahn schon gezogen...
    Gefordert wird neben Einreichen eines Formulars der Beleg einer spezifischen Haftpflichtvers. Gebühren liegen wohl zw. 100 und 130 Euro. So weit, so gut und bekannt. Was mich nun aber überrascht hat, ist Folgendes: Die wollen bei mir eine Ortsbesichtigung durchführen, um zu prüfen, ob ich eine Aufbewahrung gewährleisten kann. Ist das schon mal jemandem begegnet? Muss das wirklich sein?
    Salute
     
  20. Keine Ahnung ob dies so sein muss ,aber ist doch wirklich nicht schlimm...oder ?
     
    ulid2006 gefällt das.
  21. Naja, aber schön ist es auch nicht, da ich dafür die Kosten übernehmen soll - die Höhe kann ich leider nicht sagen. Außerdem war mir das völlig neu, deshalb hab ich hier das mal kundgetan...
     
  22. Na dann frag doch einfach nach warum sie die Begehung machen wollen obwohl doch das Aufbewahren (in entsprechenden Mengen) generell Genehmigungsfrei ist. Und warum du dann für einen aus deiner Sicht unnötigen Vorgang zahlen sollst. Vielleicht sehen die das ja ein und kommen kostenlos. ;)
     
    ulid2006 gefällt das.
  23. Ja, das könnte ich mal versuchen. Aber generell: Kann mir da irgendwas passieren, wenn ich mich im Rahmen der Auflagen der Mengen bewege? Ich meine, wenn ich die nicht überschreite, dann müsste das Aufbewahren doch sogar im Keller eines Wohnhauses ok sein, oder gilt für F3 was anderes? Hat jemand vielleicht einen Link, wo ich das nochmal nachlesen kann?
     
  24. Lies dich besser noch mal etwas mehr ein!

    Die F-Einstufung taucht doch in der Anlage7 zur 2. SprengV garnicht auf, oder? ;)
    Das Limit für die Aufbewahrungsmengen gibt die Lagergruppe (1.4 S/G, 1.3 etc) vor...
     
    ulid2006 gefällt das.
  25. ulid2006 und Germanytraveller gefällt das.
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