Termin | News Johannisberg Bürgerinitiative protestiert gegen Anzahl von Feuerwerken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 19. Juli 2014.

  1. Die grosse Demaskierung

    Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für alle Glückwünsche und Solidaritätsbekundungen hier im Forum.

    Nachdem sich die gute Nachricht über die Feiertage in Windeseile in der digitalen Welt verbreitet hat, ging mit leichter Verspätung der Wiesbadener Kurier noch einmal in gedruckter Form auf das Thema ein: http://www.wiesbadener-kurier.de/lo...-darf-feuerwerke-nicht-verbieten_16903432.htm

    Obwohl im Prinzip nichts Neues im Artikel drinsteht, kam prompt ein Kommentar aus der Ecke unserer Freunde von der "Stille Nacht" Fraktion. Selber lesen und schmunzeln.

    Danach ging es so richtig bei der BI auf Facebook zur Sache. Im Moment setzen die Mitglieder scheinbar alles daran, sich des letzten Rests von Form und Anstand zu entledigen. Meine Lieblingskommentare (Originalzitate):

    "Ja, nee, is klar. Umwelt und Tierwelt sind ja von vornherein egal und für den Mensch ist es keine Gefährdung der Gesundheit. Dass auch Lärm krankmacht, ist sowieso egal. Und eigentlich ist das ja auch kein Lärm, sondern bunte Himmelskunst. Na, Hauptsache die Veranstalter reiben sich die Hände und machen keine Verluste..."

    "Also gehen wirtschaftl. Interesse n vor. A...l...!" (Damit sind die Kasseler Richter gemeint, Anm.)

    "Nach diesem Urteil darf wieder jeder hergelaufene Drecka..... das belästigen der Anwohner im Schloß oder im Schwarzenstein in Auftrag geben. Geprüft. Pyrotechniker, Sprengmeister hin und her. Weil irgendwelche Leute das lustig finden, werden die Anwohner in Ihrer Ruhe gestört. Lärm macht krank und Tischfeuerwerk tut es auch."

    "Das dusselige Volk zählt halt nicht. Hauptsache, die gut zahlenden Außerstädtischen fühlen sich wohl, haben ihren Spaß und bringen Geld in die Kasse."

    Unter normalen Bedingungen habe ich eigentlich immer einen lockeren Spruch in Reserve, aber ich denke die offensichtliche Motivation der "geplagten Bürger" kann ich einfach mal so unkommentiert im Raum stehen lassen. Als Professor J. würde ich allerdings einen längeren Urlaub in Erwägung ziehen, nachdem seine Klientel ihre Masken abgelegt hat. Ist ja nur noch peinlich. So viel zum Thema Niveau.

    Um die Sache endgültig zu verschlimmbessern, hat sich jetzt auch noch "Stille Nacht" auf der BI Seite zu Wort gemeldet und metaphorisch ranzige Butterstücke in das Chaos geschleudert. Der offene Brief ist ein Brüller:

    "Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kilian, geschätzter Herr VGH-Richter Pabst,
    Die Einstufung von Pyrotechnik der Klassen 2 bis 4 als nur lästig, aber gesundheitlich unbedenklich, welche die Grundlage für das oben genannte Urteil bildet, ist schlichtweg haltlos.
    In der deutschen Sprengstoffverordnung wird schon Pyrotechnik der Klasse 2 als (gering) gefährlich eingestuft und darf – aus gutem Grund – erst ab 18 Jahren verwendet werden.
    Die Praxis zeigt: Allein seit Januar 2016 haben wir nur in Deutschland bereits 3 Todesfälle, 264 Verletzte und 513 Brände aufgezeichnet.
    Seit 2010 waren es 32 Tote, 2011 Verletzte und 3535 Brände.
    Demzufolge ist Pyrotechnik natürlich als Gefahr für Leib und Leben einzustufen.
    Und diese Gefahr steigt mit der Besiedelungsdichte, weshalb die Entscheidung der Geisenheimer eine kluge und verantwortungsvolle im Sinne ihres Auftrags zum Schutz der Bürger ist.
    Statt dieses Maßnahme zugunsten von privatwirtschaftlichen Interessen zu unterminieren, sollten Sie endlich veranlassen, Vorfälle mit Pyrotechnik von Behördenseite zu erfassen und die gesundheitlichen Auswirkungen der in Pyrotechnik enthaltenen Giftstoffe (u.a. Arsen, Blei, Borsäure, Hexachlorbenzol, etc.) über Luft, Grundwasser und Boden, insbesondere im Umfeld entsprechender Industrie und Unternehmen, zu erheben.
    Wir können dem Bürgermeister von Geisenheim nur dringend raten in Revision zu gehen und stellen ihm gerne unsere sämtlichen gesammelten Daten zum Thema zur Verfügung." (Originalzitat)

    Noch Fragen? Das ist genau, was den Johannisbergern gerade noch gefehlt hat. Ein paar "Fachleute" mit tiefgreifendem Verständnis der Materie. Der Herr Bürgermeister K. und die Stadtverordneten werden begeistert sein. Schade nur, dass die Jungs von "Stille Nacht" keinen Plan zu haben scheinen, worum es in Kassel überhaupt ging.

    Immerhin erwarten wir den Schriftsatz vom VGH mit der ausführlichen Begründung bereits in der nächsten Woche, schwarz auf weiss. Spätestens dann melde ich mich wieder. Es bleibt spannend.
     
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  2. Offener Brief an die BI


    Sehr... na ja, geehrte BI kann ich nicht schreiben. Liebe Jungs von "Stille Nacht"

    Ihre vollkommen halt -und sinnlosen Anschuldigungen der Stadt Geisenheim gegenüber und ihr grenzenloses Nichtwissen zur Marterie Feuerwerk/Pyrotechnik im Allgemeinen waren schon mehr als genug und schon ein Dokument der Peinlichkeit und des Schreckens. Doch ich kann Sie nur fragen, was Sie veranlasst, nun auch auf sozialen Netzwerken über Feuerwerk und über jede Gruppe Menschen, die einfach nur Feuerwerk/Pyrotechnik mag, herzuziehen, und zwar in einer Art und Weise, wie ich sie nur noch als erschreckend bezeichnen kann. Ich zitiere:

    Nun, auch ihr grenzenlos vorhandenes Nicht -oder Halbwissen hat wohl bei allen Forianern, die das hier mit verfolgen für endlose Lachanfälle gesorgt.

    Gibt es einen besseren Beleg für ihr Halbwissen? Ich und wohl viele andere hier sagen NEIN.

    Die in Ihrem Brief geschilderten Sachverhalte sind stellenweise dermaßen überzogen, daß ich hier vor dem Computer Lachsack spiele.

    Die insgesamt 35 Toten durch Pyrotechnik (Ich weiß nicht, ob Sie etwaige Hausbrände mitgezählt haben) und auch ein großer Teil der insgesamt 2275 Verletzten geht auf das Konto des Missbrauchs, also der nicht ordnungsgemäßen Verwendung von Pyrotechnik, und auch auf den in der Bundesrepublik Deutschland in allen Formen verbotenen Gebrauchs von Pyrotechnik der Kategorien III und IV, auch der Verwendung der oftmals Polenböller genannten ausländischen Knallfeuerwerks ohne Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung.

    Des weiteren kann ich ihnen auch nur mit Verlaub ein ganz dünnes Nervenkostüm attestieren. Denn solche Feuerwerke zu Feierlichkeiten gehen nun mal nicht endlos. Ein solches Vorkommen von Feuerwerken zu festlichen Anlässen haben wir im Kreis HG auch. Beschweren wir uns endlos: NEIN:

    Weiters befinde ich auch die Beleidigung ihrerseits durch die Herren und Damen B. und W. gegenüber den verantwortlichen Richtern als kleinkariert, peinlich und unter jedem Niveau, das die Welt kennt.
    Die Richter bewerten die Sachlage rein objektiv. Und finden Sie nicht auch, daß man ab und zu im Leben auch mal verlieren sollte? Daß Sie sich wegen eines solch banalen Anlasses gebärden wie kleine Kinder finde ich äußerst beschämend.

    Im Übrigen: Solche Feuerwerke kommen bei Ihnen im Schnitt nicht mal alle zwei Monate vor, und Sie wohnen nicht direkt neben dem Schloß Wenn sie das Abbrennen von Pyrotechnik in einem solchen Maße stört, daß Sie meinen, eine BI zu gründen, die jetzt seit knapp zwei Jahren der Stadt Geisenheim, dem Kreis Rüdesheim und zu guter Letzt den hessischen Richtern, und wenn Sie in einem solchen Maße weitermachen, wohl auch dem BGH auf der Tasche liegt und immer dann den Lehrer-Lämpel-Gedächtnis-Finger erheben zu müssen, wenn man es wagt, FWK abzubrennen, dann:

    Schließen Sie Ihre Fenster und/oder hören Sie laute Musik, oder kaufen Sie sich Ohrenschützer.

    Zu guter Letzt finde ich diese ganze Posse äußerst peinlich. Ich bin bisher davon ausgegangen, daß Senioren und insbesondere erwachsene Menschen durchaus ernstzunehmen sind. Dieses Weltbild muß ich wohl relativieren.

    Finde es übrigens sehr interessant, daß Sie sich vorher nicht informieren, aber sich dann (mit Verlaub) zu gebärden, als hätten sie schon alle pro Nase mindestens zwanzig Pyrotechniker.

    Daß ausgerechnet ein Jugendlicher wie ich Sie zur Ordnung rufen muß, hätte ich nie gedacht.

    Falls irgendein Mitglied der BI oder "Stille Nacht" bis hierhin mitgelesen hat: Informieren Sie sich, und lassen sich diesen Beitrag eine Lehre sein.

    :fwk: :fwk: :fwk:

    Jetzt erst recht:

    ALLZEIT GUT SCHUß!

    LG
    reibkopfkracher66 und wohl die meisten des Feuerwerk-Forums
     
  3. #403 Fireblader, 17. Mai 2016
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2016
    in dem Beitrag von Heinrich Müller finden sich genau diese Argumente , Thesen und Parolen dieser Typen wieder , aus denen jeder mit einem gesunden Menschenverstand erkennen müßte , das mit solchen Menschen jede Diskussion vermieden werden muß.
    Diese interessieren sich nicht für die Hobbies und Bedürfnisse der anderen Mitbürger , sondern nur für sich. Selbst Staatsorgane wie Gerichte usw. sind für diese null und nichtig , allein ihre Sache zählt.

    UNBELEHRBARKEIT , AUFHETZUNG , ENGSTIRNIGKEIT , EIGENBRÖDLEREI , NULL TOLERANZ

    das sind normale Worte die dazu passen. Zu einem anderen Wortschatz sollte man sich nicht hinreißen lassen.
     
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  4. Immer dasselbe... wenn die Argumente ausgehen und tiefergehendes Wissen nicht vorhanden ist werden Beleidigungen und irgendwelche geistigen Ausscheidungen von sich gegeben. Einfach armselig.... :cry:
     
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  5. Abartig, aber anscheinend normal, daß man solche Sachen in der Anonymität von FB etc. losläßt.
    Ich kann nur raten, darüberzustehen und sich nicht beirren zu lassen.
    Wünsche Dir (Euch) die Kraft, das durchzustehen.
    LG,
    GB
     
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  6. Das Visier bleibt zu. Basta!

    Der Kurier musste heute unter "Lokales" noch eine Schippe nachlegen. Hier der Link zum Artikel: http://www.wiesbadener-tagblatt.de/...-erwartet-ein-ertraegliches-mass_16910517.htm

    Soso, die BI hegt also grosse Erwartungen. Prof. J. setzt "auf die Vernunft der Beteiligten" und droht mit zivilrechtlichen Konsequenzen, falls wir nicht tun, was die BI möchte, denn:

    "Auch wenn die Feuerwerksbefürworter zum Teil mit Unterstellungen, Tatsachenverdrehungen, falschen Behauptungen, Beschimpfungen und ähnlichen Stilmitteln versucht haben, die BI zu diskreditieren, haben wir uns nicht provozieren lassen, sondern sind ruhig geblieben, haben Fakten nachgewiesen... und sachlich die Öffentlichkeit informiert." (Originalzitat Prof. J. vom 05.12.2014)

    Kürzlich mal bei der BI auf Facebook reingeschaut, Professor? Langsam dürfte es auch dem gutgläubigsten Zeitgenossen dämmern, was von diesem Gerede zu halten ist.

    Ausser natürlich Bürgermeister K. Der wird vorsorglich von Professor J. mit Dank überschüttet und hat sich natürlich "nichts vorzuwerfen". Immerhin ist er so smart, die Finger von den Leipziger Richtern zu lassen-diesmal hört er wenigstens auf den Rat des HSGB. Dass er Steuergelder in nicht unbeträchtlicher Höhe für ein Verfahren verbraten hat, "von dessen Ausgang er nicht überrascht sei" ist eine Sache, dass er aber nach eigenem Bekunden wider besseres Wissen als Verwaltungschef eine solche Verordnung installiert und verfochten hat, weist auf eine sehr spezielle Form von Rechtsverständnis hin. Offensichtlich ist es für die Stadt Geisenheim selbstverständlich, Unschuldige mit OWi Anzeigen einzudecken. Bei dem Visier hilft auch kein Rostlöser mehr. Ausserdem ist sowieso der HSGB schuld, hinter dem er wie üblich vorsorglich Deckung sucht.

    Lothar K. von der BI sitzt jetzt als Mitglied der ZfB seit der letzten Kommunalwahl im Stadtparlament und nennt das geltende Recht "eine Farce". Nur zur Erinnerung: Das ist der Herr mit der selbst gebastelten Böllerabschussrampe (Quelle: Wiesbadener Kurier vom 31.12.2014). Er möchte gerne Platzpatronen abfeuern, ohne dafür ordnungsrechtlich belangt werden zu können, oder so ähnlich. Auf jeden Fall will er die ZfB instrumentalisieren, die BI nach Kräften zu unterstützen.

    Seine Gattin, Tanja K von der BI (die mit der selbst gebastelten... ach, das hatten wir ja schon) hat bereits ähnliches mit dem NABU probiert. Protokoll der Hauptversammlung der Ortsgruppe:

    "Auf der Burg Schwarzenstein dürfen inzwischen, statt der bisherigen 25 Feuerwerke im Jahr, lediglich nur noch zwei abgeschossen werden. Jedoch wurde mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung vor kurzem eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. Frau K..., die gerade Mitglied im NABU geworden ist, fragt, ob sich unsere Ortsgruppe, die Bürgerinitiative unterstützend, auch an die Stadt wenden würde, um weitere Ausnahmegenehmigungen zu verhindern. Da jedoch ein Einwand gegen diesen Lärm aufgrund naturschutzrechtlichen Gründen faktisch belegt sein sollte und letztendlich dieser Rechtsstreit auf juristischem Weg geklärt wird, werden wir uns in dieses Verfahren nicht einbringen." (Originalzitat)

    Netter Versuch. Meine Hochachtung an die Naturschützer. (Ausgenommen Frau K. natürlich)

    Also wird die BI auch zukünftig noch für erheiternden Lesestoff sorgen. Die Jungs von "Stille Nacht" klären derweil schon mal die Öffentlichkeit sachlich im Sinne des Professors bei der BI auf Facebook auf:

    "und das deutsche sprengstoffgesetz ******t darauf. in österreich wird jedes großfeuerwerk einzeln genehmigt. in deutschland müssen die sprengmeister ihr vorhaben nur anzeigen. die kommunen haben KEINERLEI handhabe, sich zu wehren. das ist skandalös. neben dem lärm sind auch die giftstoffe aus pyrotechnik zu erwähnen. bei der frequenz mit der in geisenheim gezündet wird, würde ich zumindest luft-, boden und grundwasserproben erheben, um zu ermitteln, ob nicht doch von einer gefährdung der gesundheit die rede sein MUSS."(Originalzitat)

    Da hätte ich die Patentlösung: Geisenheim löst sich vom Bundesland Hessen ab und wird von den Österreichern nach Hilfeersuchen des Stadtrates annektiert. Fortan gilt das Österreichische Pyrotechnikgesetz auch im Rheingau. Na Servus, Herrschaften. Habe die Ehre.

    Nicht wirklich relevant, aber trotzdem erwähnenswert: Die aktuelle OA Leiterin, Frau M.M. ist in den heiligen Stand der Ehe getreten und heisst fortan Frau M.H. Wir gratulieren.

    Und sehen mit Spannung in die Zukunft.
     
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  7. Der Mühe Lohn

    Wie versprochen melde ich mich, nachdem das Urteil der Kasseler Richter samt Begründung in vollständiger Form vorliegt. Dem Vernehmen nach soll der Spruch des VGH bereits bei einigen Behördenvertretern zu moderaten Panikattacken geführt haben. Wer das Ganze in der Komplettfassung geniessen möchte, findet eine Downloadversion als PDF auf der Homepage unseres Rechtsbeistands, bei dem wir uns an dieser Stelle für seinen kompetenten und engagierten Einsatz in der Sache recht herzlich bedanken möchten.

    Hier der Link: http://www.kanzlei-wuebbe.de/VGH_8_C_113615.N.pdf

    Die Kasseler Richter haben porentief gewirkt, denn der Spruch geht in seiner Tragweite erheblich über die Geisenheimer Posse hinaus. Auf Seite 6 lesen wir:

    "§ 74 S. 1 HSOG scheidet gemäß § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 HSOG als Ermächtigungsgrundlage aus, da für feuerwerkspezifische Gefahren, zu denen auch von Feuerwerken verursachte Lärmimmissionen gehören, eine abschließende spezialgesetzliche Verordnungsermächtigung im Sprengstoffgesetz besteht."

    Es kommt noch besser:

    "Durch diese bundesrechtlichen Vorschriften ist der Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden Explosionsgefahren sowie der damit verbundenen Lärmimmissionen als feuerwerkspezifischen Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber geregelt",

    sowie:

    "Das vom Bund geschaffene Sprengstoffgesetz enthält keine Ermächtigung der Länder zu gesetzlichen Regelungen, insbesondere keine Verordnungsermächtigungen im Bereich des Sprengstoffrechts."

    Keine Extrawürste für Länderparlamente und für Kommunen erst recht nicht. Schlechte Nachrichten für Sachbearbeiter, die gerne mal eine landesrechtliche Vorschrift bemühen, um Feuerwerke aus fadenscheinigen Gründen zu untersagen.

    Weiter geht es im Text:

    "Die vom Verbot miterfassten modernen Feuerwerkskörper der Kategorien 2 bis 4, deren Verwendung in § 23 der 1. SprengV geregelt ist, sind indes nur solche, die unter Lärmschutzgesichtspunkten keine Gesundheitsgefahr darstellen."

    und:

    "Jedenfalls Feuerwerkskörper dieser Kategorien begründen mithin keine Gesundheitsgefahr, sondern lediglich eine Belästigung. Belästigungen stellen aber grundsätzlich noch keine abstrakte Gefahr dar, die den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung rechtfertigt."

    Das war's. Deutlicher kann man es kaum sagen. Schlechte Zeiten für die Dauernörgler von der "Stille Nacht" Fraktion. Wo sie auf ihrer Homepage der staunenden Bevölkerung gerade klarzumachen versuchen, dass von Feuerwerken eine erhebliche Strahlenbelastung (!) ausgeht. Mein Vorschlag: Bei Feuerwerken zukünftig auf Silberstrahlen (Jets) verzichten.

    Abschliessend vielleicht noch ein netter Beitrag aus der Sitzung des Johannisberger Carneval Vereins:

    "Warum die Stadt immer nur bei Johannisberg sparen und warum 300 Leute (darunter Zugereiste und sogar Menschen aus Winkel und Geisenheim!) gegen den 2.100 Seelen zählenden Einwohnerrest Recht bekämen und das Feuerwerk verboten würde?" (Originalzitat, Rheingau-Echo vom 22.01.2015)

    So viel zum Rückhalt der BI in der Johannisberger Bevölkerung.

    Jetzt muss die Stadt zurückrudern. Es bleibt spannend.
     
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  8. Moin,
    gehe ich Recht in der Annahme, das damit auch das Brandenburgische LImschG mit seinem "§ 12
    Abbrennen von Feuerwerken

    (1) Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen.
    (2) Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muß um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein; in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerkes um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen. Die Erteilung der Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen zum Schutz anderer und der natürlichen Umwelt verbunden werden."

    auf rechtlich wackeligen Füßen steht?
     
  9. Kurz und knackig:
    Zu (1): Nö, wenn du Erlaubnis hast = anzeigepflichtig, mehr nicht. Wenn es sich natürlich um öffentlichen Grund handelt hat die Obrigkeit da natürlich die Oberhand.
    Zu (2): Entspricht den Regelungen der SprengVwV, ab 22.00 / 23.00 Uhr fällt das in das Hoheitsrecht der ensprechenden Gemeinde/Stadt/Sprengel. Zweiter Satz: Du HAST die Erlaubnis, Auflagen und Abstände, besonders schützenswertes ist über das SprenG und seinen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften geregelt.
     
  10. Hi,
    die Anzeige ist ja auch kostenlos, nur die zwingend mit zu beantragende Erlaubnis nach LImschG wollen die bezahlt haben.
    d.h. ohne Erlaubnis, nix abbrennen!
     
  11. Die Gedanken in die Richtung hatte ich auch gerade. Wobei ich bereits festgestellt habe, das in Brandenburg anscheinend jeder macht was er will. Meine letzte Anzeige im Raum Brandenburg wurde rein nach dem SprengG behandelt ohne LImschG. Die 2 vorrangehenden Anzeigen nach dem von dir zittierten Part.

    Eigentlich müßte man sowas auch mal rechtlich klären lassen, meiner Meinung nach steht die LImschG unter dem SprengG. Niedriges Recht kann höheres nicht beschneiden.
     
  12. Genau so ist es. Zudem ist ein "Gebühren-Oktroy" eine berufbehindernde Maßnahme.
    Es spricht nichts gegen eine Pacht bei öffentlichem Grund, alles andere ist haltlos.
    Btw. @Heinrich Müller: Großartig durchgezogen! Ich habe schon geahnt, dass ihr da den Meister Wübbe im Boot hattet, ist einfach das nonplusultra :)
     
  13. Hallo zusammen,

    Herzlichen Dank für die Blumen, bin allerdings kein Meister sondern nur Rechtsanwalt.

    Meines Erachtens kann man das Urteil in seiner Tragweite für die Branche kaum überschätzen.

    Zur Frage von Budimex bzgl. Landesimmissionsschutzgesetzen darf ich auf § 51 SprengG verweisen:


    (1) Soweit sie nicht bereits auf Grund des § 39 des Sprengstoffgesetzes vom 25. August 1969 außer Kraft getreten sind, treten außer Kraft
    ...
    4.
    sonstige landesrechtliche Vorschriften, deren Gegenstände in diesem Gesetz geregelt sind oder die ihm widersprechen.


    Das gilt nach § 51 Abs. 2 SprengG auch für die 1. SprengV.

    Damit sind Landesimmissionsschutzgesetze, die Feuerwerk regeln, AUTOMATISCH außer Kraft getreten und haben keine Rechtswirkung mehr.

    Zugegeben, es dürfte in einigen Fällen schwierig sein, einem Landesbeamten das klar zu machen, wenn das Landesparlament die Regelung nicht auch formell aufhebt. NRW hatte z.B. vor Jahren da ein partielles Einsehen gehabt und hat den § 11 Abs. 1 LIMSchG NRW abgeschwächt, von Genehmigung auf Anzeige wie in der 1. SprengV. Bei Ihnen scheint da noch die alte Fassung textlich vorzuliegen.

    Spielt rechtlich allerdings alles keine Rolle, meiner Ansicht nach sind diese Regelungen das Papier nicht (mehr) wert auf dem sie stehen. Hinsichtlich Gebühren nach LImSchG gilt da das, was ansonsten auch gilt: Ohne wirksame Ermächtigungsgrundlage auch keine Gebührenerhebung.

    Von daher habe ich da erhebliche Zweifel, ob es als Rechtens anzusehen wäre, wie bei Ihnen da Gebühren aufgrund des LImSchG zu erheben.

    Wäre ein nächster interessanter Fall.
     
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  14. Vielen Dank für diese Aussage. Das kann man ja fast genau so wie geschrieben, dem Beamten in die Hand drücken. Kurz und knackig...
     
  15. Kurze Frage,

    da es mir zumindest schwer fällt Widersprüche auf Gebührenbescheide oder gar Abbrandverbote in Paragraphen strotzendes Beamtendeutsch zu formulieren -

    wäre es Grundsätzlich möglich einen Formbrief mit besagten Paragraphen als Formatvorlage zu erstellen?

    Ich wäre jedenfalls für diese Hilfe schonmal sehr dankbar.

    Grüße,
    Stephan
     
  16. Hallo Stephan,

    aus meiner Sicht leider nein, denn jede Behörde macht das anders und beruft sich auf andere Gründe, so daß man keinen "Muster"-widerspruch für praktisch alle Fälle abfassen kann, zumal auch jedes Bundesland das anders handhabt.

    Es gibt Behörden, da ist ein Widerspruchsverfahren eine reine Formalie und wird in 99% der Fälle abgelehnt, es gibt Behörden die prüfen ernsthaft und geben einem WIderspruch auch mal statt und dann gibt es noch Bundesländer, die haben das Widerspruchsverfahren ganz abgeschafft: Hoch lebe der Föderalismus!

    Von daher bedauere ich es, aber es gibt dazu aus meiner Sicht leider keine einfache Musterantwort, die man für alles anwenden könnte.

    Aber (und das ist ein großes ABER) es gibt eine sehr interessante neue Entscheidung, auf die ich (nicht ganz uneigennützig) hier hinweisen möchte:


    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=48615


    Diese Entscheidung ist aus meiner Sicht ein weiteres Beispiel dafür, daß es sich lohnen kann, sich gegen ungerechtfertigte Beschränkungen auch juristisch zur Wehr zu setzen.
     
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  17. Ich habe dieses Thema seit Beginn mit großem Interesse verfolgt und möchte auf diesem Wege der Fa. Hübner meinen größten Respekt zollen, diesen risikoreichen und anfangs möglicherweise kostspieligen Weg zu gehen! Es hätte ja auch nach hinten losgehen können.

    Des Weiteren mein Respekt an RA Wübbe dem es gelungen ist mit einer offensichtlich hervorragenden Argumentationskette das Gericht zu überzeugen. Chapeau!

    Von "Heinrich Müller" hervorragend in Schriftform umgesetzt, sehr guter Lesestoff, informativ und immer dieser schöne schwarze Humor dabei.

    Dieses Urteil ist für mich als juristischen Laien als wirklich richtungsweisend anzusehen. Im Einzelnen verstehe ich es zusammenfassend so:
    Das Gericht hat festgestellt das die Zuständigkeit im Sprengstoffrecht ausschließlich beim Bund liegt. Kein Land, keine Gemeinde, keine Stadt, keine Behörde hat hier das Recht "herumzufummeln", insbesondere dieses Gesetz nicht durch Verordnungen, Beschränkungen etc. zu verändern zu verbiegen oder zu beschneiden. Klargestellt wird dieses nochmals durch den §51 SprengG. Alles nötige zum Abbrennen von Feuerwerken ist im SprengG geregelt und damit basta.

    Als Beispiel nenne ich hier einmal das übliche Verbot von Salutbomben, von vielen Behörden als Gefahr der öffentlichen Sicherheit eingestuft-null und nichtig (Laut ist keine Gefahr), so lange alle spengstoffrechtlichen Aspekte vom Pyrotechniker berücksichtigt werden. Und und und......

    Lasst uns verantwortungsvoll mit diesem Urteil umgehen und dem Gesetzgegber keinen Anlass geben dieses zu ändern!

    Das war ein guter Tag für die Feuerwerkerei, in diesem Sinne:

    Gut Schuss und Gruß
    Rippenbruch
     
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  18. so auch ich möchte in dieser Sache zum Abschluß der Fa Hübner ganz herzlich Gratulieren,über den Erfolg,und hatte wie viele Kollegen Großfeuerwerker den Thread mitgelesen verfolgt.Es war oft selbst emotional betrachet für mich als Herzblutpyrotechniker sehr empfindsam,was man hier erlebete,und oft hatte man auch gelacht über manche Vorkommnisse.Ich kann nur sagen Hut ab,denn nicht jeder Verantwortliche Pyro würde so was durchhalten.Und wünsche euch weiterhin auf dem Wege alles Gute und viel Erfolg.Und nicht zu vergessen auch von mir mein Dank an RA Wübbe für diese Großartige Unterstützung.In dieser Hinsicht finde ich es toll, das es noch Feuerwerker, Profis gibt die gemeinsam in diesem Sinne Erfahrung,Kraft und Hoffnung teilen.

    LG Suko-:)
     
  19. Hallo zusammen,
    wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, gibt es noch einen interessanten Punkt:

    Die Verwaltungsgebührenordnung in Hessen, in welcher die Anzeige eines Feuerwerks gebührenpflichtig ist.

    Da wir aber eine Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz haben, sehe ich die Berechnung von Gebühren über die Verwaltungsgebührenordnung als Problem an.

    Was ist eure Meinung?

    Viele Grüße
    Ralf
     
  20. genauso sehe ich das auch.
    Das Gericht hat nun zweifelsfrei festgestellt das alle sprenstoffrechtlichen Belange im SprenG und deren Verordnungen geregelt sind und der §51 anderslautende, widersprüchliche Gesetze/Verordnungen ausser Kraft setzt. Ergo gilt hier die Spreng KostV. In dieser findet sich explizit keine Gebühr für die Entgegennahme einer Anzeige.
    Stattdessen werden häufig irgendwelche Verwaltungsgebührenordnungen, welche mit dem SprengG absolut gar nichts zu tun haben oder der "Gummiparagraph" der Spreng KostV (Abschnitt III: Gebühren in sonstigen Fällen) an den Haaren herbeigezogen.

    Wenn der Gesetzgeber speziell gewollt hätte das eine Anzeige kostenpfilichtig ist, so hätte er dieses auch klar und deutlich in der Spreng KostV vermerkt. Schließlich ist dort sonst auch jeder Furz und Feuerstein geregelt Dieses geht aber widerum nicht, da eine Kostenschuld nur auf Antrag entsteht und wir ja nicht beantragen sondern anzeigen.
    Folglich hat meiner Meinung nach der Hessische Landtag seine legislative Kompetenz hier deutlich überschritten in dem er zu Unrecht in eine Verordnung des SprengG eingegriffen hat.
    Aber wo kein Kläger da (bisher) kein Richter....Hier müsste mal jemand nachhaken:dontthinkso:

    Gruß und gut Schuss
    Rippenbruch
     
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  21. Im Abschnitt 3 der KostV SprengG steht ein Gebührenrahmen von 60-600 DM für die
    Zitat" Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in Abschnitt I oder II aufgeführt sind"

    Zitat"
    Diese V gilt gem. § 47b G 7134-2 v. 13.9.1976 I 2737 in den Ländern bis spätestens zum 14.8.2018 fort, solange die Länder insoweit keine anderweitigen Regelungen getroffen haben"

    Da Hessen aber nunmal eine andere Verordung geschaffen hat, widerspricht diese nicht dem SprengG bzw. dessen KostV.

    Die hessiche Gebührenverordnung beruft sich auf §23 Abs. 3 des SprengG. Da die hessische Bearbeitungsgebühr unter 600DM (306,77 €) bleibt ist dies m.M. nach legitim.
     
  22. Diese Prüfungen und Amtshandlungen wenn sie denn erfolgen, erfolgen weder im Interesse, noch auf Veranlassung des Anzeigenden. Cave! Eine Anzeige ist kein Antrag! Anzeige = Bescheid sagen (Kost nix); Antrag = Fragen ob man was darf (Kost was)
     
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  23. Immer so wies man gerade braucht. Wenn nix passiert will man alles gratis haben und wenn was schiefgeht heisst es wieso hat man mir nix gesagt.

    Wenn du dem Amt ein Feuerwerk anzeigst und das Amt checkt ob evtl. ein angrenzende Wald wegen tagelanger Hitzewelle gefährdet ist, oder ob vielleicht an dem tag ein Event geplant ist, das nicht mit deinem Feuerwerk zusammenpasst, oder ob gerade in der Zeit deines Feuerwerkes gerade die Wasserzufuhr neu gemacht wird und dann blöderweise nicht gelöscht werden kann, ja dann macht das das Amt nur aufgrund Deiner Anzeige. Aus Spass machen die sowas nicht!

    Das erfolgt dann sowohl auf Deine Veranlassung und auch in Deinem Interesse!

    Carsten
     
  24. #424 shot, 8. Juni 2016
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2016
    Jetzt wird es ganz irre!

    Gerade eben ein Schreiben per Mail als Kenntnissnahme gegenüber unserem Kunden erhalten. Wir haben das Feuerwerk Fristgerech angezeigt, das Feuerwerk findet auf einem Privatgelände statt und liegt in und an keinem Waldgebiet. Unser Anwalt macht los!

    Sämtliche Kleinstbehörden drehen durch!

    Sehr geehrter Herr ................,

    ich habe leider eine traurige Nachricht für Sie:

    Mein Mann war gestern beim Amt in Altlandsberg, um sich nach der Genehmigung für das Feuerwerk zu erkundigen und musste feststellen, dass die diesbezügliche E-Mail von Herrn ..... gar nicht gelesen und bearbeitet worden war, sie war im Spam-Ordner gelandet.

    Mein Mann hat sich dann bemüht, von den zuständigen Mitarbeitern die Genehmigung für das Feuerwerk zu erhalten. Es hieß, das wäre jetzt sehr kurzfristig, der Ortsbeirat müsste befragt werden, das wäre jetzt nicht mehr zu schaffen.
    Mein Mann hat daraufhin vorgeschlagen, selbst mit dem Ortsbeirat in Wegendorf zu sprechen, um den Prozess zu beschleunigen.

    Nun haben wir die Nachricht vom Ortsbeirat erhalten, dass aufgrund der großen Trockenheit das Feuerwerk nicht stattfinden darf.

    Es tut mir leid, dass wir Ihnen keine andere Nachricht geben können.

    Ich bin aber überzeugt, dass die Hochzeit aus so sehr schön wird.

    Vielleicht bringen Sie einen temporären Swimming-Pool mit?

    Vielen Dank -

    Mit freundlichen Grüßen

    ...................................
     
  25. @shot: Ganz ehrlich!? Ich glaube das Hochzeitspaar hatte keine Lust mehr sich ein Feuerwerk zu gönnen.
    Hört sich ziemlich ausgedacht aus.
     
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