Sicherheit 1.4 im Keller lagern

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Bianco500, 18. Juli 2016.

Schlagworte:
  1. Hallo,

    ich habe seid ein paar Wochen den 27er für Kat. 2 u. 3.
    Als Lager habe ich bei der Stadt meinen Keller angegeben.

    Der Keller wurde auch von der Stadt als gut befunden (Betonraum mit maßiver Tür)

    Natürlich darf nur gemäß Kleinmengenregelung gelagert werden.

    Soweit alles gut.

    Nun zu meinem Problem.
    Meine Nachbarn (5 Parteien Haus) sind um es freundlich zu sagen exrem kleinkariert.
    Da ich Gefahrensymbole an der Kellertür anbringen muss, bleibt das nicht unbemerkt.
    Der Eigentümer von meiner Wohnung (nur von meiner Wohnung, die restlichen Wohnungen gehören jemand anderem der auch im Haus wohnt) hat da kein Problem damit, mit ihm vetstehe ich mich auch sehr gut.

    Ich gehe fest davon aus, das sowie die Schilder an der Tür sind, es mir versucht wird zu verbieten.

    Muss ich mir da sorgen machen, oder kann ich getroßt auf meinen 27er, Kleinstmengenregelung, und Erlaubniss von meinem Vermieter verweisen?

    Ich hoffe das mir jemand helfen kann.

    Gruß Markus
     
  2. Du hast den Schein, hält die Lagermenge ein, dein Vermieter und die Stadt sind einverstanden.. Sollte doch eigentlich alles in Butter sein! Legal ist es so definitiv. Gut die Bewohner des Hauses nutzen den Keller quasi alle zusammen und können vielleicht meckern und ihre Bedenken äußern.. Aber das ändert doch nichts daran das die Stadt es so abgenickt hat und du die Mengen ohnehin einhältst. Da würde ich mir keine weiteren Sorgen machen.

    Gruß
     
  3. Ja die zuständige Beamtin war mir da sehr sehr freundlich, und hat wie ich finde sich sehr für den Schein eingesetzt. Sie hat nicht von einer Kennzeichnungspflicht gesprochen, sondern hat gesagt das ihr das lieber ist das ich die Schilder anbringe.
    Da mir alle so entgegen gekommen sind, und ja nunmal auch unregelmäßigen abständen kontroliert werden soll, bin ich schon gewillt das auch so zu machen.

    Das mit einer Trennwand fällt weg. Die möglichkeit besteht nicht.

    Ich denke ich schaue mal wie sich das hier mit den Nachbarn entwickelt, sonst werde ich im Notfall auf die Garage von meinen Eltern ausweichen, was allerdings immer mit fahrerei verbunden währe.

    Und für den fall der fälle, bin ich mich im mom nach einer geeigneten Versicherung am umschauen. Für die Feuerwerke an sich denke ich wird erst erst mal die Röhder Club mitgliedschaft denke ich. Hat da zufällig jemand erfahrungen?



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  4. Ich hab dir eine PN geschrieben. Ist einfacher....
     
  5. Nachbar : "Warum haben sie diese Schilder angebracht?"
    Du : "Weil ich Lust drauf hatte und Feuerwerksfan bin. Ich finde diese Aufkleber cool/witzig/ansprechend/schönheitsfördernd/testosteronfördernd/usw."
    Nachbar : "Finden sie das nicht albern?"
    Du : "Nein. Einen schönen Tag noch."

    Fertig ist die Laube. Solange keine Kennzeichnungspflicht besteht, besteht ganz sicher auch keine Auskunftspflicht gegenüber Nachbarn.
     
  6. :) :) :)

    Auf kurz oder lang würde jemand schon sehen das ich Material da rein und raustrage ;)

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  7. Und jetzt um wiederholten Mal:es wird nicht gelagert.Nach der Kleinmengenregelung heißt es AUFBEWAHREN,und nicht kennzeichenpflichtig
     

  8. Na und??
    Lass dir das OK vom Vermieter ebenfalls schriftlich geben. (die Kleinmengenregulierung hast du ja auch schriftlich..)
    Dann haben die Nachbarn keine Möglichkeit mehr dir an die Karre zu fahren..

    Und sonst, würde ich es so machen wie es OxymoronDUS schreibt.. :p
    Aber du hättest ja keine Kennzeichnungspflicht, klär das mal ab mit der Stadt..
     
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