Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Eigentlich ist diese Erlaubnis ein Mischmatsch aus dem Böllerschein und dem für pyrotechnische Gegenstände. Das ist eigentlich auch Blödsinn.
     
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  2. Der eigentliche Sinn der Erlaubnis ist nun mal das Feuerwerken. Du kannst auch ne Tonne Feuerwerk in einen Bunker legen und jeden Tag bewundern. Außer Spesen dann nix gewesen. Da lieber mal nen Feuerwerk machen und den Sinn der Erlaubnis so am einfachsten nach außen darstellen.
     
  3. Das ist eben das Problem das ich schon in Post 337 angemerkt hatte. Zwar gibt es ein Gesetz das alles genau regelt, aber mal einen vernünftigen einheitlichen Schein auszuarbeiten der für das Land Deutschland und allein für Feuerwerker gilt ist leider nicht möglich.
    Bei einem stehen nur 2 Sätze drin und bei mir ist alles vollgeschrieben. Echt verrückt.

    Übrigens wurde mir schon vor Antragstellung schriftlich vorgelegt, dass genau diese ganzen Dinge im Schein stehen werden. Somit blieb mir die Wahl den Antrag zu stellen oder nicht.
     
  4. Gibt es den Schein im Kat. 3 Bereich denn nun wirklich nur für Privatpersonen (27er) ? ..
    Bei mir hat es ja leider nicht geklappt. Da muss ich mich dann bei Gelegenheit intensiver drum kümmern. Der Kreis hatte schon mal gar keine Ahnung. Und die Bezirksregierung hat meiner Bearbeiterin beim Kreis gesagt das die Auswahl im Kat. 3 Bereich ohnehin absolut mau wäre und es kaum etwas gäbe. Naja die versuchen eben alles! Aber wenn ich das wüsste warum sollte ich dann den Schein beantragen? .. Ich glaube nicht das jemand der absolut keine Ahnung hat überhaupt weiß was dieser Schein ist und was man damit anfangen kann. Also warum tischt man mir so einen Mist auf? .. Naja meine fachliche Meinung dazu hat sie gehört und so hingenommen und trotzdem so getan als wäre der Herr von der BR im Recht :p
     
  5. Gängige Praxis ist das sicherlich nicht, aber der Schein ist so ok. Man darf damit sogar die Zink Raketen kaufen. Sind halt ein paar komische Auflagen drin :). Z.B. die Lagermenge und Eintragungen im Schein. Normalerweise macht man das mit der Jahresmenge nur für Schwarzpulver.
     
  6. Megaskylighter, ich würde es einfach nochmal versuchen. Einen fehlenden Verwendungszweck kann ja nicht als Ablehnungsgrund gelten. Die Ausübung einen Hobbys sollte da eigentlich reichen wobei man etwas besonderes abbrennen möchte als die allgemeine Masse. Und wieviele F3 Gegenstände es gibt ist erstrecht kein Grund. Dies wurde mir auch gesagt worauf ich auch nur die Firmen Jorge, Blackboxx & co aufzählte und die tollen Zink Raketen. Dies hat, zumindest bei mir, gereicht.

    Pingu, ich find den Schein auch ok. 30kg NEM/Jahr ist schon eine Menge mit der arbeiten kann. :)
     
  7. Leute, hier geht es ganz schön ab ;-)
    Also meine Meinungen kurz und knapp.

    1.Meine Haftpflicht deckt Kat3 mit ab und irgend welche Rechnungen machen für mich kein Sinn sorry.
    Muss ja auch jeder selber wissen. Hab auf jeden Fall kaum Ausgaben ;-)

    2.Genau Vorteil ist einfach das Erwerben von F2 unter dem Jahr.F3 natürlich auch, gibt echt tolle PTGs

    3.Jeder wird schon in den Jahren Feuerwerk anzeigen oder nicht?Bin auch der Meinung 27er zählt 5Jahre unabhängig ob ich was anzeige oder nicht. Wenn es doch so wäre werden die die ihn dann nur zum angucken haben ihn halt abgeben ;-D aber interssantes Thema.

    4. junge junge, Royan dein Schein ist ja echt Wahnsinn Da kann ich ja bei mir Froh sein.
    Aber solange du zufrieden bist!!

    5. Hat einer schonmal als Grund Artikeltest oder sowas angezeigt?
    Sie möchte ja immer einen Anlass der passt haben.
    Aber gleichzeitig könnten sie Denken schon wieder Hochzeit....

    Viele Grüße
     
  8. Aufbewahren fehlt. D.h. du kannst praktisch nix mit dem Schein anfangen.
     
  9. Nein, eben nicht praktisch, sondern theoretisch kann er nichts damit anfangen.
    In der Praxis wird dieser Umstand nämlich niemals auffallen.
    Davon ab, bei der derzeitigen Gesetzeslage könnte man sich diese ganze Scheinheiligkeit auch gleich sparen.
    Allein die letzten zwei Seiten dieses Threads bestätigen das vorherrschende Chaos in diesem Bereich.

    Also, allen Scheininhabern wünsche ich viel Spaß und Erfolg bei dem, was sie mit ihrem Schein vorhaben :D :cool: :blintzel:
     
  10. Das sehe ich anders:

    Sobald etwas passiert, wird ganz genau geprüft was man durfte und was nicht. Dazu auch was in dem Schein steht. Wenn z.B. jemand mehrere kg NEM F3 aufbewahrt und nicht aufbewahren darf laut dem 27er, es zu einer Selbstentzündung und zum Schadensfall kommt, wird keine Versicherung zahlen.

    Oder wenn jemand ein Feuerwerk macht, ohne die Erlaubnis aufzubewahren, etwas passiert (z.B. Personenschaden) und nicht belegen kann, dass die Gegenstände noch am selben Tag geliefert wurden, da man ja nicht aufbewahren darf, könnte auch der Versicherungsschutz wegfallen.

    In meinem Schein hat auch das Aufbewahren gefehlt. Des Weiteren stand zwar pyrotechnische Gegenstände etc. drin, wurde jedoch mit / von den Stoffen Schwarzpulver beschränkt. D.h. ich durfte mit meinem Schein nur pyrotechnische Gegenstände erwerben und verwenden, die ausschließlich Schwarzpulver enthalten. Ich habe das ändern lassen. Normalerweise ist das kein Problem, wenn man genau erklären kann, warum etwas geändert werden muss. Ich meine was bringt dir eine Erlaubnis, wenn die so eingeschränkt wird, dass du praktisch nichts machen darfst? Dann ist das nur nutzloses Papier. Wenn ich eins gelernt habe, dann Papier schwarz machen :).
     
    ViSa gefällt das.
  11. Ok, aber dein Beispiel bleibt trotzdem der extreme Ausnahmefall. Ich habe ja extra geschrieben, in der Praxis fällt so etwas normalerweise nicht auf. Es gibt auch Leute, die fahren jahrzehntelang Fahrzeuge ohne Führerschein...
    Ansonsten, wäre ich der Betroffene, ich würde einen Teufel tun, die Behörde auf ihren Fehler aufmerksam zu machen. Wichtig ist eben, was man beantragt hat, damit weise ich nach, daß der schwarze Peter bei der Behörde liegt. Was kann ich dafür, daß der Gesetzgeber Mist gebaut hat? Dafür soll ich dann noch den Kopf hinhalten? Niemals.
     
  12. Das kommt drauf an!

    In manchen Fällen wie bei mir (Verwenden nur von PtG's die ausschließlich SP enthalten), kann man von einem Fehler sprechen, da dies so in der Praxis nicht existiert.

    Beim fehlendem Aufbewahren jedoch nicht. Wenn jemand den 27er beantragt und keine Möglichkeit zum Aufbewahren angibt (Lager oder kleine Mengen), dann kann das Aufbewahren auch zum Schutz der Allgemeinheit aus der Erlaubnis raus genommen werden. Damit wird dem Erlaubnisinhaber nochmal deutlich gemacht, dass es ohne Aufbewahrungsmöglichkeit nicht erlaubt ist. Das ist dann kein Fehler, sondern nicht erlaubt und steht so schwarz auf weiß in der Erlaubnis. Sobald eine Möglichkeit zum Aufbewahren nachgewiesen wird, kann der Schein wieder geändert werden. Kostet dann aber wieder Geld und Zeit, ca. die Hälfte der für die Erlaubnis oder Genehmigung vorgesehenen Gebühren.

    Am besten ist es, wenn man sich vor der Beantragung der Erlaubnis schon Gedanken um einen Aufbewahrungsort macht und diesen im Antrag mit angibt. Das macht vieles einfacher.

    In der Theorie sowie Praxis geht es ohne Aufbewahrungsmöglichkeit nicht. Eigentlich dürften die Scheine ohne eine Möglichkeit nicht ausgestellt werden. Die 72 Stunden Regel im Auto gilt auch nur für Schwarzpulver und nicht für PtG's. Also wohin damit ohne Aufbewahrungsmöglichkeit?
     
  13. Vielleicht nochmal zur Klarstellung:
    Ich habe ausdrücklich erwähnt, daß es darauf ankommt, was man beantragt, in diesem Falle eben auch die Aufbewahrung. Ich bin da auch genau deiner Auffassung, daß es ohne Aufbewahrung nicht geht.
    Man sollte also auch davon ausgehen, daß selbst ohne explizite Erwähnung des Aufbewahrens bei der Antragstellung, diese in jedem Fall von der Behörde mit eingetragen wird.
    Ich bleibe dabei, der Fehler liegt beim Sachbearbeiter.
    An anderer Stelle hatte ich schon einmal gepostet, daß ich sehr dafür bin, eine zenrale Bundesstelle für die Ausstellung der Scheine einzurichten, die die entsprechenden und eindeutigen Formulierungen einträgt.
    Auf kommunaler Ebene scheint ja offensichtlich die Kompetenz der Sachbearbeiter nicht unbedingt ausreichend zu sein...
     
  14. @pingufreak83 bleib locker ;-) wieso soll er nutzlos sein??
    Quark ;)

    Ich habe extra angegeben dass ich F3 kurz vor einem Feuerwerk hole und höhchstens 2Wochen aufbewahre.
    So wurde es mir von meiner Sachbearbeiterin Vorgwschlagen.
    Zudem Habe ich ein Lagerplatz in einem Bunker bei meinem Pyrotechniker.
    Also alles gut ;-)

    Ich bewahre nicht mal in der Kleinmengenregelung was auf.
    Also ich weis trotzdem nicht wieso die Erlaubnis Sinnlos ist hmmm.

    Grüße
     
  15. Ich habe nun Runde 2 eröffnet... :D

    Für den Text habe ich ca 30 Minuten gebraucht, habe immer Probleme mich verständlich auszudrücken :joh:
    Denk so ist das in Ordnung, wer Fehler findet darf sie behalten...^^
    Vielleicht ist das letzte Wort ja noch gar nicht gesagt...
     
  16. Mit Gewalt wird hierzulande die Fachkunde für diese normalen Kat F2 Artikel durchgedrückt...
    Ich verstehe auch nicht, auf welcher Grundlage...genau genommen gibt es keine...wir werden vera...
     
  17. In anderen Ländern ist das alles spätestens ab 21 Jahren für jeden zugänglich..
    Hier wo man schon einen Schein dafür braucht bekommt man nicht mal diesen so einfach..
    Und muss für diesen Geld zahlen!!! Und bekommt DANN AUCH NOCH Auflagen! Oh man..
    Hier werden an jeder Ecke eigene Brötchen gebacken! Und das gerade in dem Land welches die EU doch so fördert und weiterhin daran festhält das aufrecht zu erhalten! Profit Profit Profit..
     
  18. Eigentlich hast du Recht mit den F3 Raketen. Jedoch gibt es auch da einen Unterschied. F2 Raketen müssen an Silvester nicht angezeigt werden. Bei F3 Raketen musst du das anzeigen. Ich denke mal es würde mehr Sinn machen, wenn die Zink Raketen auch in die F3 Kategorie verschoben werden. Dann wäre es egal. Da die ja so oder so nur mit Schein erlaubt sind, wäre das vielleicht besser.
     
    psymon gefällt das.
  19. Mit dieser Argumentation könnte man auch gleich alles in Kat4 einordnen.
    Wozu gibt es die verschiedenen Kategorien?
    Die deutsche Sonderwurst muß ein für alle mal endlich abgeschafft werden.
    Kaum zu glauben, wie man hier vera... wird...
     
  20. Oder einfachheitshalber nur die Sonderwurst der Zink 905?!
     
  21. Was habt ihr eigentlich immer mit den Zink 905?

    Die Kat 2 geht nunmal bis 75 Gramm, darauf hat man sich geeinigt, und dieselben Personen, die an genau diesen Bestimmunen mitgearbeitet/abgestimmt haben, führen mal eben so die Fachkunde für diese Artikel ein, die es nichtmal für Kat 3 braucht. Weiter wird uns die Verwendung der alten PII Artikel untersagt, deren Zulassung jahrzehntelang gesetzlich verpflichtend war. Größer kann der Hohn und Spott garnicht sein.
    Bei so etwas weiß man nicht mehr, was man noch sagen soll.
    Mehr Vera... geht einfach nicht...
    Ich habe längst meine Konsequenzen gezogen, und Einkommensteuer sieht dieser Staat schon seit fast zehn Jahren nicht mehr von mir, im Gegenteil, sie müsen bezahlen. So nicht. Und: selbst schuld. Ende der Scheinheiligkeit.
     
  22. Was Pingufreak in #395 geschrieben hat , ist DIE Antwort aller Fragen , für Diejenigen , die "nur" F3 in der Erlaubnis eingetragen bekommen haben .
    Da steckt keinesfalls Unwissenheit , oder Schlamperei dahinter , sondern das ist genau so gewollt , um die , in Deutschland überwiegend nicht gewollte , private Feuerwerkszünderei , zu unterbinden .

    Daran ist auch rein gar nichts unlogisch , denn wer F2 noch dabeistehen hat , ein grosses Privatgelände zur Verfügung hat und wer ordnungsgemäß Anzeigt , dem kann man praktisch kaum eine Anzeige verwehren.

    An Silvester gar , hat man überhaupt keine Handhabe gegen "Silvester"gross"Feuerwerker" ,die sich schon Wochen vorher gross Ausstatten und grosse Kat.2 Feuerwerke vorbereiten können.

    Mit Kat.3 Artikel sieht das Ganze völlig anders aus !!

    Man darf nur in der Theorie Raketen mit 200 NEM zünden , während man die 905er nicht mal kaufen darf.
    Die 905 darf man kaufen , wenn man Kat.2 eingetragen hat und wenn man sie an Silvester 5 m neben dem Hauseingang zündet , bekommt das idR keiner mit .....
    Hat man aber nur Kat.3 eingetragen , wird dieses Szenario eher nicht eintreffen .
    Man darf zwar NOCH größere Raketen kaufen , aber ohne Anzeige , auch an Silvester , nicht zünden .
    Die Anzeige für ein Feuerwerk , auch an Silvester, wird dann entsprechend beschränkt ( keine Raketen mit mehr als 20g z.B.) und legal zündet der stolze Scheininhaber dann eben keine 200 g Raketen....

    Also ich würde den Behörden nicht Unwissenheit , Dummheit , oder den Vorsatz der Verar...e unterstellen , sondern ganz genau das Gegenteil !!
     
    Z-MANN und felirbg gefällt das.
  23. nun kam auch schon die antwort..

    also ist das letzte wort doch schon gesprochen, ein versuch war es wert ;o)
     
    Flintenchirurg und psymon gefällt das.
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