Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Finde aber beide trotzdem sehr schön...wenn man die abbrennen dürfte wäre dass für mich schon ein Riesen Erfolg.
     
  2. @PyroWolle

    Selbstverständlich gibt es die Fachkunde!
    Der Großfeuerwerkerlehrgang bezieht sich auf alle Klassen, darunter auch F3!

    Und wenn man diese Fachkunde vorweisen kann dann gibt es rechtlich keinerlei Gründe den Antrag auf einen unbeschränkten §27er zu versagen!

    Zitat der Lehrgangsbeschreibung:
    "Die Fachkunde bezieht sich dabei auf die Kategorien F2, F3, F4, S1, S2, T1, T2, P1 und P2 (bzw. der entsprechenden Klassen, pyrotechnischen Sätze und Schwarzpulver)."
     
    FredXPerry gefällt das.
  3. Das ist der Großfeuerwerkerlehrgang F3 mit einschließt, sollte klar sein.
    Aber wenn ich den schon habe werde ich ja einen 27er mit F4 beantragen. Dann hast du recht.
    Aber hier geht es ja ausschließlich um den 27er bis F3. Eine "Fachkunde" nur für F3 gibt es nicht.

    Die Beschränkung, gerade 20 Abs. 4, sind meiner Meinung nach willkür. Wenn man es wirklich darauf anlegt, also auf rechtlichen Wege und man gut vorbereitet ist, hat. Man bestimmt eine gute Chance diese Beschränkungen ausgetragen zu bekommen.

    Viele zeigen ja, dass es möglich ist. Bei mir auch.
     
  4. Nein, denn genau zu dem Thema gibt es ein Urteil. Ich glaube vom Verwaltungsgericht Regensburg (bin jetzt aber nicht ganz sicher ob es Regensburg war).
    Und da hat der Kläger verloren. Der wollte den 27er ohne Fachkunde für F2, ohne die Einschränkungen gem. Paragr. 20 Abs. 4. Musst mal googeln bzw. hier im Forum suchen.
     
  5. Zitat von SprengVWV Abs.1.4:

    "Das Feuerwerk muss spätestens um 22 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ), im Mai, Juni und Juli spätestens um 22.30 Uhr MEZ, beendet sein. Während der Zeiten, in denen die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) als gesetzliche Zeit vorgeschrieben ist, muss das Feuerwerk spätestens um 22.30 MESZ, im Mai, Juni und Juli spätestens um 23 Uhr MESZ beendet sein."

    ----

    Demnach darf am 31.12. kein Scheininhaber legal F3-Feuerwerk nach 22 Uhr schießen ??? ? Weiß jemand genaueres?
     
  6. Nö nur nach Ausnahme. Zumindest für angezeigte Feuerwerke muss eine Ausnahme nach dem LImschG gestellt werden. Finde ich aber nicht schlimm, da ich persönlich nichts davon halte, ein angezeigtes Feuerwerk um 24 Uhr zu schießen. Das hebt sich ja dann so oder so nicht mehr von den anderen Feuerwerken ab. Was ich viel schöner finde, um 21 Uhr ein Feuerwerk schießen und dann um 24 Uhr auf einen Berg oder schönen Aussichtspunkt fahren und dann eine Stadt an Silvester von oben beobachten. :) Oder ebend Feuerwerk anzeigen für 21 Uhr und dann um 24 Uhr noch ein bisschen F2.

    Ausnahmen gibts schon, kosten aber wahrscheinlich extra. Da ich noch kein Feuerwerk nach 21:30 angezeigt habe, kann ich nichts zu der Praxis sagen.
     
  7. Die Zeiten gelten nicht für den 31.12 bzw. kannst Du auch eine Ausnahmen für die anderen Zeiten beantragen!
    F3 Raketen sind auf 180gr NEM begrenzt!
     
  8. Steht wo? Vorsicht, wenn dann muss das lokal von der Gemeinde / Verbandsgemeinde / Kreisverwaltung / Stadtverwaltung etc. öffentlich bekannt gegeben worden sein. Und dann auch noch für F3 Mittelfeuerwerk. Meistens wird das jedoch gar nicht oder nur für F2 Kleinfeuerwerk bekannt gegeben. Und dann ist das noch je nach Bundesland ggf. unterschiedlich.

    Spätestens dann musst du eine Ausnahme nach dem LImschG beantragen. Das kann u.U. zusätzlich kosten.

    LImschG §4 Absatz 5:

    Hier ein Beispiel für den Ort Plettenberg:

    Quelle: http://www.plettenberg.de/fileadmin....8_Ordnungsbeh._VO_Ausnahmen_nach_LImSchG.pdf

    Der letzte Halbsatz ist hier eindeutig. Gilt also nur für F2 Kleinfeuerwerk und nicht F3 oder F4, da dafür eine Erlaubnis notwendig ist.
     
  9. #609 Yanky01, 15. Dez. 2016
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dez. 2016
    Neien 200g! Nur die momentan erhältlichen Pyrotrade Raks F180 haben gerade mal eben 180g, erlaubt wären aber bis 200g in Kat3. Oder ist da jetzt wieder was an mit vorübergegangen?
    Dan lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
    Und mit der Kat 3 zulassung für Raketen ist bei Zink auch wohl was am werden die Infos dazu sollen aber wohl erst 17 genauer werden, schauen wir mal.
     


  10. Sehe ich das richtig dass es also eigentlich lediglich darum geht dass BKS in Kategorie F2 verboten ist ... wenn man aber die Erlaubnis Paragraph 27 für Kategorie F3 besitzt, BKS Böller als Beispiel durchaus erlaubt sind mit bis zu 5 g laut Satzmengenverordnung??? Natürlich CE F3 voraus gesetzt wie bereits angesprochen ... [emoji6]


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  11. BKS in F2 ist nicht verboten. Aber man braucht dafür eine Erlaubnis. Steht so ja auch in der SprengV.

    Mein zuständiges RP hat mir dazu geschrieben, dass eine Erlaubnis nach Paragraph 27 für F3, auch für die Kategorien F2 und "F2+" gilt.

    Da sind sich aber wieder alle uneinig.

    (F2+ -> F2 Paragraph 20 Abs. 4)
     
  12. Ok, es sind 200gr insgesamt (aber waren das nicht max 180gr Effektmasse + Treibladung ?!) ich wälze nochmal meine Unterlagen oder schreibe die BAM mal direkt an. Jetzt bin ich neugierig geworden ;)

    Das hatte ich auf die schnelle gefunden
    - Gesamt NEM von 200g deren Zusammensetzung aus max.
    - Knallsatz oder Zerlegerladung: max. 50 g Schwarzpulver
    - oder 20 g Nitrat-Metallknallsatz
    - oder 10 g Perchlorat-Metallknallsatz"
     
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  13. Puhhh alles malüberflogen^^
    schön dass einige sich hier erkundigen aber ein paar sollten sich nochmal genau belesen und so weiter.:D

    Zum Thema F3 + F2 im Schein hat sich dann eh erledigt.
    Mit dem 27er kann man dann kein F2 mehr mit anzeigen.
    Total Sinnlos aber die wollen jetzt Kassen füllen.

    und §20 Beschränkung ist genauso Sinnlos aber soviel F2+ gibt es ja eh nicht.
    vondaher egal.Die Zink 900er Reihe ausser 930 und glaube die Saluts sollen ab 2017 in F3 eingestuft werden. Oder sind es schon.

    Thema Ausland, was wie weit erlaubt ist sollte jeder wissen^^
    Aber wegen dem Verbringen muss ich nachhaken.
    Also ich bin Privatperson und muss eigentlich nicht wissen wieviel ich imAuto transportieren darf. Macht ja ein Leihe ab dem Verkauf auch nicht.
    Also wenn ich mich aber nach ADR richten soll gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
    Viele sagen fahre nach 1000Pkt Regel, andere sagen zählt nur für Gewerbetreibende.
    Wo steht das aber???
    Wäre also 1.1.3.6

    Wenn ich nach 1.1.3.1a fahre sagst du die Regelung mit den 50kg Bruto
    da steht bei mir aber ein a) und da stehen nur UN Nummern die nicht für uns sind,
    Hmmmmm.
    Ich fahre Samstag nach Cz einkaufen und nehme mir was mit,
    Will den Kofferraum vollladen und gut.Ist ja fürmich Privat und alles Einzelhandels verpackt. Oder in einem zugelassenen Karton.
    wenn ich jetzt aber mit einem Transporter vollbeladen kontrolliert werdeist es was anderes. Das wird nicht mehr als Privat abgenommen.
    Das Thema ist sehr interessant und möchte ich diskutieren:)

    Thema Zoll anmelden, man muss es nicht anmelden, schon öfters drüben gewesen und immer alles gut. Auch letztens nochmal eine Bestätigung vom Hauptzollamt Dresden mir schicken lassen. Und auf der Seite vom Zoll steht es ja auch so.

    Nagut, das wars erstmal.
    Schönes Weihnachtsfest Pyros.

    LG Robert;)
     
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  14. Sind noch nicht und mich würde es stark wundern, wenn die 901 / 902 als F3 eingestuft wird. Beides ist 1.1. Woher hast du denn die Info?

    50kg Brutto 1.4, nicht 1.3 ;).

    Und man hört ab und an mal, dass in CZ die CE oft gefälscht wird. Darauf würde ich mich nicht einlassen. Aber ist ja deine Sache...

    Wegen ADR. Der einzige Punkt über den man vielleicht diskutieren kann, ist die Definition "Unternehmen". Alles andere ist eindeutig.

    Wegen Zoll. Man muss es nur anzeigen wenn man von Drittländern (außerhalb der EU also) einführt. Es ist aber sicher nicht verkehrt, wenn man das auch für EU-Länder macht oder zumindest vorher mal mit dem Zoll darüber spricht.

    Bist du derjenige, der in der Facebook-Gruppe seinen 20er + 27er gepostet hat?
     
  15. Zitat:
    BKS in F2 ist nicht verboten. Aber man braucht dafür eine Erlaubnis. Steht so ja auch in der SprengV.

    Welche Erlaubnis?Entweder ist die Ware im Drahtkäfig oder in 1.3 eingegliedert zur Abholung.
     


  16. Ja stimmt verboten in dem Sinne nicht , aber was bringt es wenn es laut Schein beschränkt ist? Und warum wird hier eigentlich beschränkt? Je mehr man sich darüber unterhält, umso mehr kommt man zu dem Schluss, dass es wirklich nur Behörden Willkür ist... [emoji85][emoji85][emoji85]


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  17. Das ist ja echt lustig wie hier alle aneinander vorbei reden.

    Der eine meint BKS in Batterien der andere BKS in Bodenknallkörpern.

    Btw. die ZINK 902 hat doch viel zuviel BKS für F3.
     
  18. Alles meine Schuld ich habe angefangen zu fragen
     
  19. Vorallem haben die ja eh schon ne F4 Zulassung.
    0589-F4-0361
     
  20. Da werden wir alle wohl abwarten müssen, bis Zink näheres bekannt gibt. Also ich würde mich freuend wenn mehr Raketen wie die PGE180F oder 905 kommen würden. Laute Zerleger und schöne Buketts.


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  21. Unmöglich dass 901/902 in F3 eingestuft werden, da zu viel BKS.

    F3 Raketen

    Raketen 200 g
    enthaltener Knallsatz oder Zerlegerladung:
    -50 g Schwarzpulver
    -20 g Nitrat-Metallknallsatz
    -10 g Perchlorat-Metallknallsatz
     
  22. Dann vielleicht eine abgespeckte F3 Variante. :eek:
     
  23. Da gibts ja die Jorge thunder rockets.

    Ich weiß nicht wie viel BKS-Zerleger in der 915 (und den anderen baugleichen Raketen) ist, aber 10g würden da auf jeden Fall für ne richtig geile Ausbreitung reichen
     
  24. Finde ich klasse, dass es die "umgelabelt" von Pyrofactory als Thunder Rockets gibt - und das in F2. In Deutschland undenkbar.
     
  25. bitte WAS?!?!?!
     
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