Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
    Ich meine es so wie ich geschrieben habe, ausser die 930 und die saluts.
    Also soll heißen dass diese nicht in F3 eingestuft werden. Der Rest der Reihe ja.

    Ich kaufe in CZ Klasek und bei Lidl da sollte nix gefälscht sein^^

    Ich hatte ja Emailverkehr mit dem Zoll und mache mir da natürlich auch meine Gedanken.

    Für mich ist das leider nicht eindeutig,Sorry.

    und ja bin ich:blintzel:
     
  2. Ich habe vor ein zwei Jahren mal ein Video auf Yotube gesehen, da hat sie einer auseinander genommen, es waren von den den 22Gramm nem gerade mal 3,4 Gramm Nitrat Flash, erlaubt sind 20g Nitrat oder 10g Perchloratsatz

    Ich habe die Thunder Rockets vor zwei Wochen selbst geschossen, mit 27er. . So toll fande ich die jetzt garnicht, sind zwar laut aber da sie relativ hoch fliegen kann man gleich die guten Nico Raketen kaufen, die kommen kaum leiser rüber...
     
  3. ??? Hab sie auch bereits gehört und frage mich grade welche Nico Raketen denn diese Qualität haben sollen? Vlt. haste ne schlechte Charge erwischt oder so, vlt. kennst du aber auch die brecher Nico Raks die da mithalten können - kläre mich bitte auf :joh:
     
  4. Hatte die Metalhead Raketen.

    Klar sind die Thunder Rockets viel lauter, da sie aber viel höher als die Nico fliegen kommen sie nur etwas lauter als die Nico rüber. Habe beide direkt nacheinander geschossen.
     
  5. Moment, 3.4g Nitrat flash sind doch sogar in F2 erlaubt (maximal 4g Nitrat oder 2g Perchlorat-flash), irgendwas stimmt da nicht
     
  6. Hier :)

    [youtube="Thunder Rockets von Pyrofactory - F2 Salutraketen - Jorge JR101"]VQW7QP2w9Sg[/youtube]
     
  7. Habe jetzt mal beim Landkreis Leipzig angefragt bezüglich Verwendung von Klasse 3 Feuerwerk
    für den privaten Gebrauch.

    Hier die Antwort.

    Sie benötigen hierfür eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.


    Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang nach § 32 der Ersten Sprengstoffverordnung.


    Um jedoch an einem solchen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche von uns nach dem erfolgreichen Prüfen Ihrer Zuverlässigkeit ausgestellt werden kann. Anbei finden Sie den Vordruck zur Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    Schließlich kann nach erfolgreicher Absolvierung des Grundlehrganges und Vorlage Ihres Fachkunde-Nachweises die sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    So der Lehrgang an sich geht mehrere Tage und kostet ein paar hunderte von euros.
    Und hier noch eine andere Anfrage vom anderen Sachbearbeiter der es dann an den
    anderen von der oberen Antwort weitergeleitet hatte,

    Pyrotechnische Gegenstände sind nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffrecht (1. SprengV) in acht verschiedene Kategorien eingeteilt.
    Gemäß § 22 1. SprengV dürfen dem Verbraucher nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 überlassen werden und dies auch ausschließlich nur im Zeitraum vom 29. Dezember bis 31.Dezember eines Jahres.
    Pyrotechnische Gegenstände weiterer Kategorien wie 3 und 4 dürfen nur Personen überlassen werden, welche eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder eine Befähigungsschein zum Abbrennen von Feuerwerken nach den §§ 7, 20 oder § 27 SprengG oder zum Erwerb berechtigt sind oder mit pyrotechnischen Gegenständen umgehen dürfen. Sollten einer der vorbenannten Erlaubnisse / Befähigungen von Ihnen benötigt werden, so ist hierfür Frau ..... wiederum die richtige Ansprechpartnerin.


    Im freien Handel kann man als Normalverbraucher pyrotechnische Gegenstände bis max. Kategorie 2 käuflich erwerben
     
  8. Und was soll uns das jetzt sagen, außer das der Sachbearbeiter keine Ahnung hat?
     
  9. Und genau das ist der Grund, wieso man beim Antrag auf den 27er den Auszug aus dem SprengG ebenfalls beilegen soll, da in diesem steht, dass keine weitere Fachkunde, bzw. kein Lehrgang dafür nötig ist.
     
  10. Kann ja sein dass offiziell mehr als 4g enthalten sein sollen, der Chinese aber etwas geschlammt hat....

    Ob es Nitratflash war kann ich nicht beurteilen, jedenfalls sah das BKS in dem Video sehr hell und klumpig aus, also eher minderwertig. Die Chinesen nutzen ja sowieso fast nur Nitrat...
     
  11. @bikerday wohne im salzlandkreis ... gar nicht soweit weg. was der gute
    sachbearbeiter das geschrieben hat, ist allerdings nicht korrekt.

    ich würde die erlaubnis beantragen, dann kriegt man auch einen schriftlichen bescheid darüber. bloß für dieses jahr ist es wohl zu spät.
    (obwohl: Dauer für die Erteilung kann 4 Tage oder 4 Monate sein)

    das geht zb. so: :) (an ALLE : es ist nur ein beispiel, keine rechtliche gewähr)


    der Antrag (es ist IMMER der für §27 SprengG) so ausfüllen:

    man kreuzt nur "Erwerb" an und unterstreicht "verwenden"

    "zu welchem zweck" schreibt man:
    abbrennen von pyrotechnischen gegenständen der kategorie 2 + 3, als privatperson und an den erlaubten, gesetzlichen zeiten

    wenn man ein haus sein eigen nennt, könnte auch das hilfreich sein:
    abbrennen passiert nur auf befriedeten privatbesitz/grundstück

    und dann schreibt man rein - und das ist wohl das wichtigste:

    gemäß EU richtline 2013/29/EU ist das verwenden, erwerben etc. von pyrotechnischen gegenständen der kategorie 3 (bzw. F3) ohne fachkenntnisse zulässig, daher beantrage ich die Erlaubnis
    nach §27 Sprengstoffgesetz....

    klug wäre bestimmt auch, wenn man die seite L 178/34 der richtline + deckblatt gleich mal ausdruckt und dem antrag beilegt - da weiß die Behörde auch gleich,
    wo sie nachzulesen hat ^^

    bei aufbewahrung machen wir ein NEIN

    unter "fachkenntnisse" darf man sich ruhig wiederholen: nicht notwendig, siehe 2013/29/EU

    für KLASSE nehmen wir immer : pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und 3

    NICHT FEUERWERK schreiben ^^

    waffenschein, jagdschein etc. - muss jeder wissen, ob er das hat oder nicht

    wenn man dann noch "zuverlässig" ist (und eine weiße weste hat....) - dürfte der genehmigung wohl nichts mehr im wege stehen.


    Alles andere, was hier so rumgeisteret wie Drogen- oder Alkoholtest, extra Versicherung, Bunkeranlage - sind meiner Meinung nach die Behörden für zuständig.
    Verstehe auch nicht, wie man so eine Erlaubnis ausstellen kann, ohne Maximalmengen einzutragen. War hier doch erst ein Bild davaon drin. Oder es war ein Fake.
    Der eine kriegt 2Kg eingetragen und der andere 50kg... naja, muss man alles nicht verstehen.

    Wünsche dir viel Erfolg bikerday, wenn du diese grüne Pappe hast, kannst du dich ja mal melden.

    Wie's alles weitergeht wird man sehen, so rosig steht es um den Versand von F3 Ware nämlich nicht, hatte mich erst mit einem Händler darüber unterhalten. Und nicht
    jeder wohnt in der Grenznähe oder möchte extra zu einer "Abholstation" fahren. Mfg
     
  12. Nicht böse gemeint, aber eher ein Beispiel dafür, wie man seinen Antrag NICHT ausfüllen sollte.....
     
    BastiBerlin, DerFuchs und poison gefällt das.
  13. Dabei klingt es für mich ganz gut.
     
  14. der Text steckt voll Fehler
     
  15. Dann wäre es nett, wenn man schon jemanden kritisiert, zu zeigen wie es denn richtig wäre.

    Mit dem Finger auf jemanden zeigen ist immer schnell und einfach.
     
    powerfluse und JonnyThunderkong gefällt das.
  16. Wie der Antrag richtig aussehen sollte findet ihr in der Anlage.
     

    Anhänge:

  17. Ich gehe davon aus das die Videobeschreibung falsch ist.
    Die Raketen sind nicht F2 sondern Klasse 2, das steht auch hinten auf der Rückseite der Verpackung, ist im Video zu sehen.
    Und das ist ein enormer Unterschied, nicht nur in Deutschland sondern insbesondere in Österreich ;)

    Allerdings hat es sich mit dieser Klasse 2 auch bald in Österreich erledigt und dann fallen die Raketen garantiert in F3.
     
  18. Normalerweise gehören die Raketen in Kat. F2, da in der Kat. F2 bis zu 4g Nitratflash in Raketen erlaubt ist und die Raketen nur 3,4g Flash enhalten... Die Restlichen 18,6g sind für den Treiber mit Schweifaufstieg.

     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  19. Vielleicht möchte Jorge für die Raketen einfach gar keine F2 Zulassung beantragen. Ich glaube gelesen zu haben, dass so eine Beantragung in F2 recht teuer sein kann. Die Raketen wären wahrscheinlich in der Lagergruppe 1.3G, somit für den Versand uninteressant. Zudem kommt noch, dass Jorge ausserhalb von Onlineshops und Fachhändlern kaum zu bekommen ist (vom Ausland mal abgesehen), also noch einen Grund weniger, für diese Raketen eine F2 Zulassung zu beantragen, da der Gewinn sich nicht lohnen würde - sofern nicht jeder zweite Käufer mindestens eine Palette davon abnimmt.

    Wer weiß? ???
     
  20. Und im östlichen Ausland ist F3 frei Verkäuflich, also kein Anreiz da, ne niedrigere Einstufung zu erreichen
     
  21. Stimmt, das kommt auch noch dazu.

    Wäre in Deutschland aber schon sehr heftig diese Rakete in F2. :D
     
  22. Rein von der Nem her, sollten die 3,4g Nitrat Flash stimmen, hast du natürlich Recht.

    Aber die Einstufung in eine bestimmte Kategorie ist nicht alleine von der Nem abhängig ;)

    Ich gehe davon aus das bei den Jr 101 der Schalldruck auf 8m zu groß ist um in Kat.2 eingestuft zu werden.

    Deswegen Kat.3 und 15m Abstand.

    Und auf den im Video gezeigten Thunder Rockets steht nach wie vor Klasse 2 hinten auf der Verpackung, wie im Video zu sehen ist.
    Also "alte österreichische Klasse 2" und nicht Ce F2.
     
    audiopyrophil gefällt das.
  23. Für mich ist heute schon Weihnachten!! [emoji5]
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