Böller & Pfeifen Funke Luftheuler in F2

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Zelfi, 20. Dez. 2016.

  1. Pyrotechnik im Quadrat hat mir vorhin telefonisch bestätigt, dass es die Fontänen dieses Jahr (Stand heute) nicht für den "normalen Endkunden" zu kaufen gibt (für Scheininhaber sind sie erhältlich). Problem ist wie oben erwähnt die Thematik Einzelgegenstand Pfeifeffekt. Damit tun sich die Behörden schwer. Bleibt zu hoffen, dass es nächstes Jahr funktioniert.


    Habe jetzt immerhin paar Funke Böller bestellt und freue mich sehr drauf.

    Gruß Vic
     
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  2. Nochmal weil gerade gefragt wurde. Aktueller stand was zulassung von Feuerwerk angeht.

    Der EuGH hat in einem Urteil vom 27. Oktober 2016 (C-220/15) entschieden, dass Deutschland nicht verlangen darf, dass bereits CE-geprüfte Feuerwerkskörper nocheinmal der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) an-gezeigt werden müssen (§ 6 Abs. 4 der 1. SprengV),bevor sie auf den deutschen Markt verwendet werden können. Aufgrund dessen hat die BAM auf Weisung des Bundesministeriums des Innern (BMI) dieses Anzeigeverfahren mit Wirkung vom 10. November 2016 außer Vollzug gesetzt


    Auf Deutsch heißt das die BAM schaut nur nach ob die Ware den deutschen gesetzten entspricht und es diesem fall verstößt man offensichtlich gegen

    § 20 Abs. 4 der 1. SprengV § 20 Abs. 4 der 1. SprengV entsprechen.

    Dort ist z.B. festgelegt, das Feuerwerkskörper der Kategorie 2
    in Deutschland nicht von Endverbrauchern verwendet werden dürfen wenn es sich dabei um Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, Schwärmer oder pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand Handelt.
     
  3. Dann dürfte es hier doch keine Salutbattien geben, oder ?! ???
    Diese Paragraphenreiterei ist echt nicht meine Welt .. :mad:

    Kann das bitte mal jemand für Leute "die Normaldeutsch" reden, übersetzen ?
     
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  4. Eine Knallkörperbatterie ist ne Knallkette. Eine Salutbatterie wäre "Feuerwerksrohrbatterie"
     
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  5. #230 Carschrotter, 27. Dez. 2016
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dez. 2016
    damit sind Böllerketten also Boden-Knallkörper gemeint ;). Ich glaube in den EU richtlinien steht das auch genauer definiert was nun "Salut" (Feuerwerksrohrbatterie siehe oben) und was Knallkörper ist, habe ich aber leider gerade nicht zur Hand
     
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  6. Mich kot*en diese Einschränkungen einfach nur noch an!

    Sorry, musste einfach mal raus.

    Ich hab mich so auf die Teile gefreut. :/
     
  7. Ich hoffe wir werden kommendes Jahr noch einmal in den wohl verdienten Genuss kommen, nach 10 qualvollen Jahren, ohne das feine Lied der zu Silvester dazugehörigen Luftheuler, erneut die wunderbaren Pfeifgesänge selber erzeugen zu dürfen.

    Wir reden hier über eine Handrakete, so wie ich das sehe.
    Eventuell kann man auch vorübergehend eine Variante mit Stab herausbringen, diese würde definitiv auf den Markt dürfen. Wobei es mich schon ankotzt, dass man diese Luftheuler für Scheininhaber freigibt, aber nicht für die normalen Silvesterzündler.
    Ich kann das einfach in diesem Fall nicht nachvollziehen.

    [​IMG]
     
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  8. Muss Funke wohl doch ein Stöckchen drankleben und die Packung etwas länger machen.. :(
     
  9. Die ganze Sache mit dem Wiederaufleben des klassischen Luftheulers wird daran scheitern, daß sich Feuerwerkskörper nicht auf unberechenbare oder unvorhersehbare Weise bewegen dürfen (Anlage 3 zur 1. SprengV). Das war nun mal ein Markenzeichen der bisherigen Luftheuler als Einzelgegenstand. Problem daran war auch das -vorgesehene- Starten aus der Hand, was sich in Bezug auf die Flugrichtung kaum kontrollieren läßt.

    Deswegen sind z. B. die momentan erhältlichen "Luftheuler-Ersatz-Konstruktionen" alle in Klasse 1, weil sich da schon von der schwachen Bauart her nichts bewegt. Als Batterie sind sie, warum auch immer, weiterhin in Klasse 2 zulässig, wahrscheinlich weil sie sozusagen aus einer festen Box zumindest in eine gewisse Richtung geschossen werden können. Als Rakete sowieso.

    Ein Luftheuler im klassischen Sinn darf m. E. überhaupt nicht mehr vertrieben und verwendet werden, auch nicht durch Scheininhaber. Bei den Funke-Zwittern ist dies nur möglich, weil sie als "Bodenfontäne" bezeichnet werden und bei einem Scheininhaber eine besondere Sorgfaltspflicht in Bezug auf das Beachten der Gebrauchsanweisung vorausgesetzt wird. Unsachgemäße Verwendung kostet im Schadensfall dann auch mehr.

    Bei den Moskitos sieht man übrigens wohl keine unberechenbare oder unvorhersehbare Flugbahn, weil diese sich -im Gegensatz zum alten Luftheuler- bei bestimmungsgemäßer Verwendung schräg nach oben in die Luft schrauben (sollen). So ganz klappt das natürlich auch nicht, ist aber nun mal so.

    Aufgrund dessen mache ich mir keine allzugroße Hoffnung auf eine Wiederkehr "getarnter" Luftheuler für die Allgemeinheit. Eigentlich schade.
     
  10. Müssten nicht die ganzen mini Pfeifraketen ohne zerleger, crackling o.ä. auch unter §20 abs. 4 fallen? Oder sind das wegen dem Stab keine Einzelgegenstände
     
  11. Tja, eine Definition zum "Einzelgegenstand" habe ich leider nicht. Fakt ist, die Dinger sind erhältlich, folglich handelt es sich dabei wohl nicht um Einzelgegenstände, sondern evtl. um "zusammengesetzte" Gegenstände oder "Mehrfachgegenstände".

    Wäre in gewisser Hinsicht auch logisch, ein zweiter Gegenstand (Stab) hängt ja dran und kontrolliert fliegt es damit auch noch.
     
  12. Diese Stab ist aber fest verbunden und deshalb ist dieses auch als Einzelgegenstand zu betrachten. Denke die haben nur eine Erlaubnis bekommen, weil sie nicht durch die Gegend fliegen. Ich vermute wenn min. zwei zusammen gebunden/verbunden sind wird eine Mehrfachgegenstand draus wird.
    Edit: Einzelgegenstand könnte sich auch auf das Verhältnis zur Erde beziehen. Es liegt im Zweifel lose auf den Boden (ohne halt). Das ist bei dem Heulern mit Stab nicht mehr gegeben.
     
  13. ich hoffe die kommen dann wenigstens für scheinis auf den markt so wie sie jetzt sind.
     
  14. @ Mr Bla

    Sehe ich nicht so. Pfeifraketen sind keine Einzelgegenstände i. S. d. 1. SprengV. Sonst könntest Du die nicht kaufen. Pyrotechnische Einzelgegenstände mit Pfeifsatz sind für Nicht-Scheininhaber generell nicht zu erwerben.
     
  15. Konnte auf die schnelle jetzt keine finden die nicht noch einen zusätzlichen Effekt hat. Somit fallen diese aus dem Gesetz raus. Soweit ich weiß sind nur Gegenstände die nur pfeifen nicht erlaubt.
     
  16. Das ist die Frage: Bezieht sich die Formulierung "Einzelgegenstand" auf die Bauweise oder die Befüllung bzw. den Effekt? Zielt es auf die Bauweise ab, müßten auch bloße Pfeifraketen ohne weiteren Effekt möglich sein. Zielt es auf die Befüllung bzw. den Effekt ab, könnte die Funke-"Bodenfontäne" mit Crackling-Mischung eigentlich in Klasse 2 frei erhältlich sein.
     
  17. Eine Knallbattarie ist eine Knallkette mit gemeint,

    Der Einzelgegenstand bezieht sich auf eine Pyrotechnischen gegenstand der nur heult und kein weiteren effekt hat. z.B die Höllenzauber von weco oder die schocker dürfen als einzelgegenstände benutzt werden weil sie ja noch über ein weiteren effekt besitzten.

    Und reine Pfeiffraketen gibt es eigentlich nicht mehr und wenn dann ist es so.

    Das der Treiber und der Heulsatz getrennt sind und das heulen erst nach abbrennen des treibers zündet damit hätten wir auch hier 2 effekte den Treiber und das heulen. Bei Heuler ist es aber so das der Pfeifton durch das Abbrennen des Satzes und die in Schwingungen versetzte Gassäule in der Hülse das pfeifen erzeugt. Sprich hier ist ein und die selbe ladung zuständig. Und die frage wegen der Battarien. In den Pfeiffbattarien ist nichts anderes verbaut als ein normaler heuler.


    Achja reine Pfeifraketen wie die Ghost Whistle Rockets von Blackbox sind Trotz ihrer 20g nem kat 4


    Richtig dafür müssten die Heuler aber erstmal ein Crackling haben. Ist zwar nicht so das es das nicht nicht gab oder heuler mit knall aber im prinzip ja. Weil hier dann nach dem Heulen eine zweiter effekt zündet deswegen sind Tolle lola und TSr auch wieder zu haben.

    Achja wer sich fragt warum Pfeifpatronen nicht verboten sind. Die Fallen ins waffengesetzt deswegen hat das spreng hier kein direkten einfluss.

    Ps. Für heuler sind ssw mit ratter und pfeiffer beste alternative.
     
  18. Die Ghost von BB ist nur Kat 4, weil sie sich nicht um eine (ziemlich teure) F3-Zulassung bemühen. Oder es ist zu vuelviel BKS drin...
     
  19. Hallo alle zusammen,

    hier mal kurz der aktuelle Stand von unserer Seite aus:

    Wir haben die bei der BAM angerufen, um uns diesbezüglich zu informieren. Von der freundlichen Dame dort wurde uns mitgeteilt, dass die hier zuvor zitierte Einschränkung von "pyrotechnischen Gegenständen mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand" sich ausschließlich als Luftheuler im klassischen Sinne, d.h. als unkontrollierbar fliegendem Gegenstand beziehe.
    Uns wurde zwar gesagt, dass wir für unsere Produkte FLH1 und FLH2 in ihrer jetztigen Form ohne Standfuß, Stiel o.ä. von der BAM als benannte Stelle keine Zulassung als Fontäne erhalten hätten, und auch keine BAM-ID bekommen hätten, wäre diese noch aktuell.
    Es wurde aber auch ausdrücklich gesagt, dass die BAM ID nicht mehr notwendig sei, und wenn wir die Zulassung als Fontäne von einer benannten Stelle hätten, sei diese auch gültig und beide Artikel dürften in Deutschland ohne weitere Einschränkungen als Gegenstände der Kategorie 2 verkauft werden.
    Wichtig wäre hierbei, dass aus der deutschsprachigen Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen muss, dass der Artikel so verwendet werden soll, dass er sich nicht unkontrolliert bewegen kann (also z.B. dass der Artikel in den Boden, Sand o.ä. gesteckt werden muss). Dies ist bei uns der Fall, also kein Problem.

    Nun allerdings zu dem Problem, welches wir haben: Die Dame von der BAM wollte uns dazu nichts schriftliches geben, mit der Begründung, dass die BAM dafür nicht zuständig sei (die BAM ist nurnoch eine von vielen benannten Stellen, sowas fällt aber wohl in den Tätigkeitsbereich der Marktaufsichtsbehörde).
    Das Problem ist, dass für die Marktaufsicht die Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind, die jedoch nur lokal zuständig sind. Soll heißen, in der einen Gegend könnte es so beurteilt werden von Gewerbeaufsichtsamt A, in der anderen Gegend wieder anders von Amt B.
    Aus diesem Grund hatten wir versucht eine schriftliche Stellungnahme der BAM als anerkannte Institution zu erhalten, da die Gewerbeaufsichtsämter auf Grund mangelnder Sachkenntnis vermutlich im Zweifel sowieso oft dort anfragen. Leider wollte man uns etwas derartiges jedoch wie erwähnt nicht geben.
    Wir überlegen aktuell, wo man vielleicht doch noch etwas schriftliches kriegen könnte, da man sich auf eine mündliche Aussage im Zweifel schlecht berufen könnte.

    Die mündliche Aussage wurde aber defintiv so getroffen, von daher beliefern wir unsere Händler mit diesem Artikel, weisen jedoch ausdrücklich jeden Käufer auf das oben geschriebene hin und hoffen, dass wir doch nochmals in schriftlicher Form eine Stellungnahme einer zuständigen Stelle werden erhalten können.


    Noch kurz an jene, die meinen, der Name sei eventuell ungünstig gewählt. Unsere Artikel heißen "FLH1" und "FLH2", unter diesem Namen sind sie auch zugelassen, in den CE Zertifikaten finden sich keine weiteren Begriffe.
    Luftheuler/Silberheuler ist nur auf das Produkt selbst mit Aufgedruckt aus optischen Gründen, und weil es ein bekannter, werbeträchtiger Name ist.
    Andere Firmen nennen Ihre Böller auch "Kalaschnikov" etc und müssen sich auch keine Sorgen wegen des Kriegswaffenkontrollrechts machen ;)
    Wichtig ist einzig uns alleine, als welcher Typ das Produkt zugelassen ist - in diesem Fall Fontäne - und dass dieser mit aufgedruckt ist.

    Zudem möchten wir uns übrigens auch nochmals distanzieren von der in einigen Videos zu sehenden unsachgemäßen Anwendung. Hier 2 Videos von uns, in denen zu sehen ist, wie unsere Pfeifffontänen korrekt zu verwenden sind:


    [youtube="FLH1"]GlxiKwLTQT8[/youtube]

    [youtube="FLH2"]5jhEEK3-A5I[/youtube]

    Wir werden jedenfalls weiter dran bleiben, und sobald es etwas neues gibt würden wir uns hier melden. Wir sind auch für Tipps und Ideen dankbar, vielleicht hat ja jemand hier schon Erfahrungen, wie man in einer solchen Situation im deutschen Behördenwirrwarr doch noch jemanden findet, der bereit ist die Verantwortung zu übernehmen uns das ganze auch nochmals in schriftlicher Form zu bestätigen, dass man es auch wirklich schwarz auf weiß hat.
     
  20. Danke für eure mühe, uns all die tollen Artikel wieder zu ermöglichen!
     
  21. Hallo funke Team,
    Ihr seid die besten mit eurem Einsatz gute Artikel hier zu etablieren. Lasst euch nicht klein kriegen von den Behörden weil nach Anleitung sind die Artikel genauso erlaubt wie knallerbsen.
    Ich finde eure Arbeit super und freue mich mehr von euch die nächsten Jahre zu sehen :)
     
  22. dass man ne visco an eine pfeiffpatrone klebt, da krieg ich schon wieder ne' hals. ich hasse solche dämlichen basteleien.

    da kauft man sich gefälligst ne rg3 - und geniesst den pyroeffekt am himmel, da wo er
    hingehört.

    1x offtopic:
    ich habe 2016 noch nie soviele schreckschuss, self-made vogelschreck-batterien, kreiselblitz im weco dragon eye, knallraketen bastel videos im internet gesehen?!
    was geht eigentlich im moment ab?
    irgendwie ist das alles sehr extrem geworden.
    vorab "test" feuwerkskanäle (die einfach nur kacke sind....) sprießen überall aus dem boden
    jeder meint, er müsste da auf den zug mit aufspringen.
    + alle wollen die "mega" batterie, am besten nur das beste (made in germany...) - aber geld will auch keiner dafür bezahlen, da wird um 1€ beim d-schinken gestritten....
    ich kann die ausgebildeten pyros langsam verstehen.

    mfg
     
  23. Dann bleibt ja nur zu hoffen dass ihr das bis nächstes Jahr schafft einen deutschen beamten zu finden, der sich traut das Schriftlich zu geben. Wir bei den deutschen Behörden glaube ich schwierig werden. Musste ich leider selbst schon mehrfach feststellen. Da fragt man bei den zuständigen Behörden an, weil einem das gesetzt etwas schwammig vorkommt und möchte gern eine Fixe aussage. Anstatt diese zu tätigen bekommt man nen Auszug ausm Gesetzestext mit dem Hinweis, sieh selbst zu wie dus auslegst, wenns falsch ist haste pech gehabt und bekommst ne strafte.
     
    Quinzy gefällt das.
  24. Welcher Shop hat die Dinger denn jetzt ab morgen?
     
  25. Pyrounion hat sie definitiv nur ist die frage ob sie die verkaufen werden. Ich frage mal ebend an
     
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