Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. #676 JonnyThunderkong, 22. Dez. 2016
    Zuletzt bearbeitet: 23. Dez. 2016
    Jedes mal, wenn ich denke, dass ich endlich die passenden Antworten und Vorlagen für den Antrag etc. habe, passt wieder etwas nicht. :mad:
     
  2. und wer von den forenusern hat damit bereits erfolgreich einen 27er ausgestellt bekommen? bzw. mit welchen auflagen, keller/haus als bunker umbauen, extra versicherung, wieviel KG pro klasse - das würde mich mal interessieren....
     
  3. Da ich den erst vor ein paar Tagen erstellt hab hat wohl keiner damit einen Schein bekommen. Oo
     
  4. wir haben doch zeit schmitzrocket :)

    alle zeit der welt....
     
  5. Darf man oder besser gesagt kann man mit dem 27er ganzjährig Feuerwerk kaufen ohne eine Sondergenehmigung zu beantragen ?
     
  6. Ja, aus dem Grund will ich den nächstes Jahr auch endlich mal haben :D
     


  7. Ja das darfst du! [emoji6] Aber wenn es Dir nur darum geht, ganzjährig Feuerwerk zu kaufen dann reicht auch einfach eine Gewerbeanmeldung... Damit geht das auch und du sparst Dir Zeit, Geld und Nerven im Vergleich zum 27er... [emoji6]

    Viele Grüße!!


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  8. Irgendwie sollte es da mal eine einheitliche Regelung geben.
    Damals habe ich habe nur die Auflagen mit der Versicherung, der Anzeige und halt nur für private Zwecke eingetragen bekommen.
    Die Versicherung hatte höchste Prio! Mittlerweile brauch ich den Nachweis nicht mehr bringen, da die Versicherung vom 7´er greift und die Sachberabeiterin damit zufrieden ist.
    F2 wurde damals auch nicht mit eingetragen.....

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    27_2.jpg
     


  9. Da hast du wohl recht! Es wird wirklich in jedem Bundesland anders geregelt! [emoji849]

    Beste Grüße


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  10. Bei mir z.b. steht gar nichts wegen Versicherung drin! Bei meiner Haftpflicht (SV Versicherung) ist F3 aber mit dabei.
    Dafür steht bei mir drin das die Erlaubnis nur für für Artikel gilt, die eine BAM Nummer haben und somit zugelassen sind. Das ist aber seit kurzem ja eh hinfällig, da CE ja nun reicht.

    F2 steht bei mir auch drin und das ohne Einschränkungen.

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  11. Also ich habe Kat 2 mit drin stehen

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  12. Hey Leute ! Kann mir zufällig jemand sagen wo ich die zulässigen Satzmengen finde für Kat. 3 ohne Beschränkung? Hab die Angaben zwar schon 100 mal auf Feuerwerk.net ( http://www.feuerwerk.net/wiki/Kategorie ) gelesen aber ich suche diese natürlich noch auf einer offiziellen Seite... [emoji849][emoji6]

    Viele Grüße


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  13. Der Text der EU-Norm ist leider online nicht frei verfügbar, sondern kostet 100€ (wtf)

    ich hab im Forum dieses PDF gefunden, in dem der gleiche Inhalt wie im wiki-artikel ist
     

    Anhänge:



  14. Wow 100€ ??? [emoji15] WTF... Aber hey vielen Dank!! Auf dem PDF steht zumindest die Norm an Hand derer man alles nachvollziehen kann...

    Beste Grüße !


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  15. Ich hab grade noch ein bisschen recherchiert und dabei festgestellt, dass ich bei mir in der Hochschulbibliothek kostenlos einsehen könnte.

    http://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen

    Hier auf der Karte kannst du mal schauen, ob es so eine Gelegenheit auch bei dir in der Nähe gibt. Die Informationen sind in DIN EN 15947-5 enthalten, das steht ja auch als Quelle im Wiki
     
  16. Hey Tommi,

    Vielen Dank für die Infos! Hat mir wirklich weiter geholfen!

    Beste Grüße


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  17. soll sich ja eh erledigt haben wegen F2 also zwecks mit anzeigen.
    Von daher....bei mir steht auch nur F3 drin aber man kann trotzdem überallF2 erwerben.
    Wieso auch nicht ;-)
    Laut § 23 und 24 braucht man eine Erlaubnis, die haben wir ja.

    Frohes Fest euch allen ;-)
     


  18. Jep, so sehe ich das auch! Dir auch frohe Weihnachten! [emoji4][emoji1316]


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  19. Ob Du den bekommst, hängt leider nicht ausschließlich von Dir ab.

    Auf die Gefahr hin, dass das hier bereits gepostet wurde, empfehle ich, mal knapp 40 min Zeit zu opfern um sich einen entsprechenden Beitrag aus dem YT-Channel "Little Sparkler" anzutun:
    https://www.youtube.com/watch?v=25W9PVuLAeE
    (Hätte man in weitaus komrimierterer Form 'rüberbringen können - aber egal)

    Fakt ist jedenfalls, dass (obwohl es sich hier um Bundesrecht handelt) jeder Sachbearbeiter offenbar *frei Schnautze* entscheiden kann. Soll heißen: Wenn dem Deine Nase nicht passt, hast Du verspielt. So viel erstmal dazu.

    Wenn Du, wie in meinem Fall passiert, an eine BeamtIn gerätst, welcher Du erstmal erklären musst, woraus sich das Akronym NEM überhaupt bildet, dann weißt Du, dass jeder weitere Dialog vertane Zeit ist.

    Ich möchte trotzdem meinen Dialog mit der allesentscheidenden BeamtIn hier mal zum Besten geben - diesen allerdings auf das Wesentliche reduziert:

    Ich: Bitte um Zusendung eines Antragsformulars für (exakt rechtliche Definition)
    Sie: Hammanich
    Ich: Hmm, in *anderes Bundesland* geht sowas online.
    Sie: Wir sind hier nicht *anderes Bundesland*
    Ich: Aber es muss doch einen Vordruck geben.
    Sie: Sagte ich doch bereits: GIBT ES HIER NICHT!
    Sie: Wofür brauchen Sie sowas überhaupt?
    Ich: Ich mache choreografierte F2 Feuerwerke. Kostet Zeit, möchte früher kaufen dürfen.
    Sie: Kaufen Sie an den gesetzlichen verkaufsoffenen Tagen, das ist legal.
    Ich: Aber dann muss ich Explosivstoff das ganze Jahr über bei mir einlagen...
    Sie: Wenn Sie das an den verkaufsoffenen Tagen kaufen, ist das legal.
    Ich: Ich will aber nicht so viel NEM 12 Monate in meinem Haus lagern müssen...
    Sie: Was ist NEM?
    Ich: NettoExplosivMasse
    Sie: Sie können Ihr Feuerwerk 1 Jahr vorher an den verkaufsoffenen Tagen einkaufen. Das ist völlig legal, dafür brauchen Sie keine besondere Genehmigung.
    Ich: @+%$#&€ <-- was ein Kardinalfehler meinerseits war.

    Ich: .oO (Hat diese FrauIn überhaupt verstanden, um WAS es EIGENTLICH geht?)
    Man:bad: kann sich bei sowas nur noch an den Kopf fassen...

    Und überhaupt hasse ich Dialoge, welche sich im Kreis drehen.

    Mein Fazit: Deutschland verblödet zusehens (und langsam vermute ich, dass das von irgendwem auch so gewollt ist).

    Für Dich hoffe ich jedenfalls, dass Du einen weitaus kompetenteren Ansprechspartner findest - und ich drück' Dir alle verfügbare Daumen für den Erfolg!
     
    Quinzy, pingufreak83 und MegaSkylighter gefällt das.
  20. Ach du heilige... Bei sowas könnte ich nicht lange ruhig bleiben und müsste irgendwann auflegen :dontthinkso:

    Ich bin gespannt wie das bei mir ablaufen wird. Sobald ich mich rantraue werde ich natürlich hier berichten!
     
  21. Ich finde das Video von Little Sparkler ganz gut gelungen. Es werden zwar ein paar Sachen durcheinander geworfen und nicht richtig erklärt, aber das hätte auch zu weit geführt. Die wichtigste Nachricht für F3 Scheinis ohne Fachkunde ist auf jeden Fall gut rüber gekommen...
     
  22. Ich bin bei solchen Sachen meist tiefenentspannt. Da hätte ich sie ganz ruhig gefragt ob ich mal bitte Ihren Vorgesetzen sprechen dürfe bzw. jemanden der sich mit dem Sprengstoffgesetz auskennt.
    Ich weiß, es ist immer leicht gesagt, aber was hat man für eine Wahl wenn der Gegenüber einen nicht versteht!?
     
    Quinzy gefällt das.
  23. @megaknall: schriftlich beantragen, dass man kat.3 abbrennen möchte

    in dänemark, polen, tschechien gehts doch auch - und die leute leben auch noch alle und
    haben immernoch 10finger dran.

    habe mir den roman von pyronymus bumms jetzt auch nicht durchgelesen aber anrufen ist immer eine ganz doofe idee..

    mfg
     
    DerPyro97 und Quinzy gefällt das.
  24. Erstmal ein frohes neues Jahr an alle die hier geschrieben haben! :)

    Werde mein Glück diesen Monat mal versuchen,da soweit alles ausgefüllt ist
    für den Antrag.
     
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