Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Bisher habe ich auch noch keine Antwort auf meine Email Anfragen erhalten, in denen ich nachgefragt habe, inwiefern die Bearbeitung meines Antrags schon fortgeschritten ist. Man könnte das Gefühl haben, dass die alles versuchen, damit man diese Erlaubnis nicht bekommt. Aber so schnell geb ich nicht auf, auch wenn ich dort "nicht" anrufen werde....... keine Lust auf abenteuerliche Gespräche am Telefon!
     
  2. Wie lange wartest du denn schon?
     
  3. Sollten jetzt knappe 6 Wochen sein!
     
  4. echt traurig zu lesen hier :(

    ich hoffe echt bei mir läuft das nicht so bescheiden....
     
  5. Guten Tag zusammen,
    nachdem ich hier nun einiges durchgelesen habe, habe ich auch einen Antrag auf Erlaubnis nach §27 SprengG für Kategorie F2 und F3 bei meinem zuständigem Amt in Hamburg gestellt.

    Nach nur einem Tag rief mich der Sachbearbeiter an und sagte mir, dass es in Hamburg nur mit Fachkundenachweis und anderen Vorraussetzungen möglich ist, an die Erlaubnis zu kommen. Ich bat Ihn, mir das nochmal per mail zu schicken, woraufhin ich folgendes bekam:

    ------------------

    … Daher fordert das Amt für Arbeitsschutz der BGV Hamburg zur Bearbeitung von Anträgen nach § 7, § 20 und § 27 für das Verwenden von Pyrotechnik der Kategorie 2 und/oder 3


    • Fachkundenachweis
    Soweit keine speziellen Fachkundelehrgänge für das Verwenden von Feuerwerken der Kat. 2 und/oder 3 angeboten werden, kann die Fachkunde durch Absolvieren eines Kat. 4-Großfeuerwerkerlehrgangs oder eines Bühnenpyrotechnikerlehrgangs nachgewiesen werden. Hinweis: Die Teilnahme an diesen Lehrgängen erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung / Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    • Altersnachweis (Mindestalter 21 Jahre)

    • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung;
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung;
    • Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung

      -------------------------------------

      Ist das so rechtens, dass die Vorraussetzungen so angesetzt werden, dass man im Prinzip keine Erlaubnis nach §27 SprengG erhalten kann, sondern nur mit dem Kat 4 Großfeuerwerkerlehrgang?
      Denn Fachkundelehrgänge für Kat 2 oder Kat 3 gibt es doch gar nicht!?

      Ich habe noch die kleine Hoffnung, dass die das absichtlich erstmal so schreiben (Ist ja auch keine korrekte Ablehnung meines Antrags), um einen abzuschrecken und nicht so vielen Leuten diese Erlaubnis auszustellen. Vielleicht stellen sie die Erlaubnis doch aus, wenn man freundlich mit den korrekten Paragraphen oder Gesetzen/Verordnungen kontert (wobei man das ja eigentlich auch nicht machen soll)

      Was meint ihr?

     


  6. "Interessanter Versuch" würde es auch gut treffen ;), nein, das ist einfach Nummer 268 des mittlerweile breiten Spektrums abenteuerlicher Versagungsexperimente. Unwissenheit traue ich mir stets nicht vorzustellen, gerade in solch einem sensiblem Rechtsbereich....(aber man weiß ja nie).

    Sollten alle persönlichen Voraussetzungen deinerseits erfüllt und die Anträge ordnungsgemäß ausgefüllt worden sein - dann an Antrag festhalten und um einen widerspruchsfähigen Bescheid bitten. Dieser muss (sollte;)) dann die tatsächlichen, rechtskonformen Versagungsgründe enthalten, oder eben auch nicht ;).



     
  7. Fachkunde für F2 macht gar keinen Sinn, wie sonst kann begründet werden, dass mann zwischen 29.12 und 31.12. Keine Fachkunde benötigt? Wird an diesen Tagen F2 plötzlich ungefährlicher?

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__6.html

    Hier steht wann eine Fachkunde vorhanden sein muss, und diese wird bei F2 und F3 nicht erwähnt, lediglich bei F4!

    -Haftpflicht: hier musst halt eine abschließen
    -Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    -> das ist im Prinzip nichts wildes. Geht normalerweise mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung einher. Hier mal der Pendant aus dem WaffG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html
    Bei Waffenanträgen muss man daher i.d.R. auch versichern, dass man nicht alkoholabhängig ist etc. Bestehen Zweifel können hier weitere Nachweise verlangt werden. Das sind aber die Ausnahmen. Können die nicht von einem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte ein Formular "abzweigen" die ensprechenden Passus enthält?

    -Zuverlässigkeitsprüfung: hier wird das große Führungszeugnis etc abgefragt. Daher ziemlich ähnlich mit obigem Punkt. Mit ner weißen Weste kein Problem.

    Nicht von den Punkten einschüchtern lassen, normal alles halb so wild wenn man nichts auf dem Kerbholz hat. Nur den Punkt mit der Fachkunde müssen die sich nochmal ansehen. Sie sollen vor allem begründen, nach welchen Paragraphen sie auf die Notwendigkeit einer Sachkunde bei F2 und F3 kommen.

    Gruß Jochen

    //Edit: die haben doch natürlich schon einen entsprechenden Antrag auf die 27er Erlaubnis, da brauchst den Umweg über das Bsp mit dem WaffG garnicht.
    Du solltest jetzt erstmal klären wie sie auf die Fachkunde kommen. Oben hast du ja einen Link wo hervor geht, dasa das bei F2 und F3 nicht notwendig ist.
     
  8. Genau macht kein Sinn.... Aber es gibt ein rechtskräftiges Urteil, dass was anderes sagt. Und genau darauf wird oft verwiesen.
    Macht nämlich wirklich Sinn 905er mit 75g NEM zu verbieten, aber 200g in F3 zu erlauben!?!?

    Man könnte jetzt argumentum a maiore ad minus Anwenden, was in juristischen Kreisen oft getan wird, wenn die Rechtsprechung nicht eindeutig ist....
     
  9. Ich bin im Pyrobereich im rechtlichen Part nicht so tief unterwegs. Könntest du dieses Urteil vielleicht verlinken? Würde mich interessieren.

    Gruß Jochen
     
  10. So, hab jetzt eben doch mal Rückmeldung bekommt und mir wurde gesagt, dass der Antrag kommende Woche ab Montag mal vorgeprüft (?) wird und das momentan aber Zweifel daran bestehen, ob die Kreisverwaltung überhaupt für solche Dinge zuständig ist. Erst hab ich den Antrag an's Ordnungsamt geschickt, die haben mich aber dann an die Kreisverwaltung verwiesen, worauf ich denen zusätzlich noch die ärztliche Bescheinigung zugeschickt hab........ kann ja noch heiter werden. ???
     
  11. psymon gefällt das.
  12. Danke für den Link (danke-button ist bei mir noch nicht freigeschaltet...)!
     
  13. Da Zink jetzt auauch F3-Raketen bringt, kann man sich über das gesetz lustig machen und sich an 200g Raketen freuen
     
  14. Vielen Dank an PTU, Jochen und PyroWolle. Ich habe nun eine freundliche Antwort an den Sachbearbeiter abgeschickt und um Darlegung der Rechtsgrundlage für die Fachkunde zu Kat. F2 und F3 gebeten und habe selbst dargelegt, dass ich die anderen Punkte erfüllen kann.

    Ich warte gespannt auf Antwort und halte euch auf dem laufenden bzw. komme mit weiteren Fragen zurück ;)
     
  15. viel erfolg raoul.. und gruss nach hamburg.

    da ist der mirko neumann auch nicht weit weg :D:D

    @milan: wo hast du denn den antrag her? da muss doch auch stehen, wo man diesen einreicht. einfach irgendwo hinschicken ist nicht zielführend.

    ärztliche bescheinigung??! ohje....
     
  16. Hallo an alle, ich Denke seit einiger Zeit darüber nach den F3 Schein zu beantragen nun wollte ich hier mal in die Runde fragen ob jemand damit Erfahrung in Mannheim gesammelt hat zwecks Vorraussetzungen, Antragstellung und Kosten.
     
  17. antrag gibt's schon mal hier:

    https://www.mannheim.de/sites/default/files/page/1568/erlaubnis_nach_27_sprengg_aktuell1.pdf

    fachbereich waffen/jagdrecht, das formular ist auch recht "übersichtlich", habe schon schlimmere gesehen.

    gebühren, können variieren. ich selber habe 120€ bezahlt. (wie so eine erlaubnis aussieht - siehe mein fotoalbum)

    das regelt jede gemeinde/landkreis leider anders.

    einfach antrag stellen. es gibt eine eu/eg-richtline, da steht alles drin. darauf würde ich mich beziehen! und nix weiter. F3 ohne sachkunde.

    die prüfen deine zuverlässigkeit.

    nicht "feuerwerk" schreiben. besser ist pyrotechnische gegenstände der klasse 2 und 3.

    riesige romane als anschreiben und auszüge von gesetzestexten würde ich auch nicht mitschicken, bringt alles nichts und verkompliziert die ganze sache nur, siehst du ja weiter oben...

    probier mal, ob du die grüne pappe kriegst ;-)

    mfg
     
    Feuerwerk-Verrückter gefällt das.
  18. Würde mich diesem Anschließen, jedoch für die Stadt Köln:)
     
  19. Den Vordruck/Antrag (auf Erteilung einer Erlaubnis nach §27 des Sprengstoffgesetzes) kann man wohl persönlich(!) hier abholen/stellen:

    http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/erwerb-umgang-mit-sprengstoffen-1

    Na dann viel Erfolg :D
     
  20. So, auf gehts in die nächste Runde ;)

    Nach meiner Frage zu der Rechtsgrundlage für die geforderte Sachkunde für Kat. F2/F3 kam folgendes zurück:
    -------------
    [font=&quot]Sie fragen nach der Rechtsgrundlage für das von Herrn XXX genannte Erfordernis eines Qualifikationsnachweises im Zusammenhang mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG für die Verwendung von Pyrotechnik Kat. 2/3: [/font]
    [font=&quot]Zwar ist z.B. für Pyrotechnik der Kategorie 3 aufgrund von § 4 Absatz 5 der 1. SprengV das Fehlen einer Fachkunde kein Grund für die zwingende Versagung einer Erlaubnis. Aber zur Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 SprengG besagt dessen Absatz 2 im Satz 2: „[/font][font=&quot]Sie [die Erlaubnis] kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.“ Um die genannten Gefahren, Nachteile und Belästigungen auszuschließen, bedarf es unter anderem - auch bei Pyrotechnik „unterhalb“ der Kategorie 4 - bestimmter Kompetenzen des Erlaubnisinhabers, z.B. zur geeigneten Planung und Durchführung eines Feuerwerks. Daher müssen bei einem Erlaubnisinhaber solche Kompetenzen nachgewiesen sein. Soweit passgenaue Schulungsangebote nicht verfügbar sind, kann ein Kompetenznachweis auch durch einen Lehrgang für Feuerwerk der Kategorie 4 erfolgen.
    ---------------------

    Die sind aber auch widerspenstig hier... "passgenaue Schulungsangebote" für Kat F2/F3 gibt es doch nicht, oder? Wäre das nicht eine Marktlücke für jemand mit §20 Schein? Dass da jemand solche Schulungen anbietet?:shocked:
    [/font]
     
  21. Waow - das ist ja mal der Zonk :eek: Wer hat da gegen Argumente? Evtl. hilft der Verweis an andere Fälle / Ämter & Ansprechpartner, damit sie sich über die gängige Praxis informieren können? Wahrscheinlich hilft da nur einklagen =\
     
  22. Einklagen kannst du imho vergessen.

    Die Behörde schöpft hier nur die Möglichkeiten, welche das SprengG bietet, aus.

    Sicherlich wäre es eine Möglichkeit, das ein Lehrgangsanbieter für F4 ebenfalls Lehrgänge für F3/F2 anbietet.
    Das Problem dabei ist, das nirgendwo geregelt ist, welche Bestandteile diese F3 Lehrgänge haben müssen. Da hier also keine Grundlage existiert, schreibt die Behörde dann die Fachkunde F4 vor, bei der sehr wohl "Vorschriften" existieren, wie die Lehrgänge stattzufinden haben.
     
  23. Ob diese Auflage verhältnismässig ist hat ein Gericht zu prüfen. Es entspricht jedenfalls nicht der gängigen Praxis (und auch nicht dem Sinn der EU-Regelungen).
     
  24. Die wollen dir den einfach nicht geben. :D:D:D:D:D:D
     
  25. Vielleicht hast du ja einen Pyrotechniker den du gut kennst. Der könnt dir ja sowas ausstellen wie "Herr xxx wurde im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F3 unterwiesen. Weiterhin hat Herr xxx Kenntnisse über die richtige Aufbewahrung im Rahmen der Kleinmengenregelung sowie der Vorschriften zum Abbrand der PTGs (Anzeige, Lärmschutz usw)"
    Damit würde ich es probieren.


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