Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Wäre es denn sinnvoll, sich dann auf Spreng LR410 (Lagermengen Auslegungssache) zu beziehen, wo die Lagermengen ja nicht wirklich begrenzt sind, oder vllt. auf Anlage 6 (Tabelle/gewerblich)? Ich will mir ja nicht selber einen Strick drehen, mit zu geringen Lagermengen.
     
  2. Die sind begrenzt auf 50kg 1.3G oder 350kg 1.4G . Sobald ein 1.3G Artikel vorhanden ist, wird alles als 1.3G behandelt.
    LR410 Vorschiriften beachten wie z.B. 2 x 6 kg Feuerlöscher vor der Tür, Hinweisschild vor der Tür, örtliche Feuerwehr und das GAA benachrichtigen, Versicherung für LR410 abschließen (ab 400€ im Jahr) usw.
     
  3. Nein. Das Ganze funktioniert so: Erste Instanz Gesetz, zweite Instanz Verordnung, dritte Instanz Richtlinie. Was in den ersten Instanzen eingeschränkt wird, darf in den nachfolgenden Instanzen nicht gelockert werden. Es sei denn es sind Ausnahmen oder Ermächtigungen definiert.
     
  4. Hi,
    wo findest du denn das mit der benachrichtigung der Feuerwehr und des GAA, sowie die Versicherung für LR410? Hinweisschilder und Feuerlöscher(da auch nur 1x6kg) ok.
    Hab das nirgends finden können in der Richtlinie.

    Dank und Grüße
     
  5. Das wurde mir bei der Anmeldung zum LR410 vom GAA mitgeteilt. Das kann schon wieder von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Ich habe die Auflagen erfüllt, da die nicht weh tun und so habe ich auch eine Sicherheit bei einem Schadensfall. Ich schaue mal wenn ich zu Hause bin, was ich für Richtlinien finde

    Edit: 6kg stehen in der LR410, da habe ich mich vertan sry. Hängen trotzdem 2 bei mir am Container ;)
     
  6. Ich denke, ich werde es auch mal mit der Kleinmengenregelung nach SprengLR410 probieren und mich mal auf max. 50 kg beziehen, das sollte ja sowieso ausreichen. ;)

    Denn das mit den 10 kg 1.4G / 3 kg 1.3G haben die mehrmals bei mir angesprochen..... z.B. "Gut, wenn Sie möchten, dass wir diese geringen Mengen im Schein eintragen, dann machen wir das halt so, aber ich würde Ihnen empfehlen, dies nochmal zu überdenken."

    Feuerlöscher ist ja vorhanden und am Aufkleber sollte es auch nicht scheitern.
     
    heliusdh gefällt das.
  7. In den Schein werden doch nicht die Lagermengen eingetragen sondern die Mengen die man erwerben darf.
     
  8. #908 Hawergetzi, 2. Feb. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. Feb. 2017
    Das was du sagst, käme dann der Aufzeichnungspflicht nach §16 gleich.

    Dazu mal folgendes :D
    1. SprengV §4 Absatz 1 Nr. 3
    § 16 des Gesetzes ist nicht anzuwenden auf
    3. elektrische Anzünder, Anzündschnüre, Anzünder für Anzündschnüre sowie pyrotechnische Gegenstände.

    Edit:
    Wenn sie dir also nun die Erwerbsmenge (rechtswidrig) begrenzen wollen, und das ist ja schon bei einigen geschehen, dann achte auf folgende 2 Dinge:
    1. Sie sollen die NEM begrenzen und nicht ptG`s. Weil ob ich z.B. 10kg NEM (z.B. 10kg ptG mit 1kg NEM) erwerben darf oder 10kg ptG`s (z.B. 10kg ptG mit 1kg NEM) ist ein himmelweiter unterschied. In dem einen Fall könnte ich 10 Batterien kaufen im anderen nur eine.
    2. Sie sollen die Begrenzung jährlich festsetzen.
    Denn sonst würde die begrenzte Menge für 5 Jahre gelten.
    Mit dem oben genannten Beispiel könnte man bei NEM Begrenzung insgesamt auf 5 Jahre also 50 Batterien erwerben. Ansonsten nur 10.
    Bei ptG Begrenzung ohne jährliche Festsetzung wäre in dem Beispiel der Schein mit einer 10kg Batterie auf seine 5 jährige Ausstelldauer ausgereizt.

    Klar ist es immer noch rechtswidrig, aber dagegen kommt man nur mit dem Klageweg gegenan. Und das lohnt sich m.M.n nicht.

    Ich für meinen Teil habe die Problematik nicht, da ich nicht wirklich Aufbewahren werde. Die ptG`s werden beim Händler abgeholt, nach 1000 Punkte Regel direkt zum Abbrenner gebracht, aufgebaut, und am Abend ihrer Verwendung zugeführt.
    Ich möchte ehrlich gesagt auch keine ptG`s lange im z.B. Keller rumliegen haben. Ist halt alles eine Frage der Organisation.
     
  9. Ich hab gar keinen Schein für F2/F3 weil mir der ganze Aufwand mit den Sicherheitsabständen zu viel ist.

    Ich glaub auch nicht, dass die für PTG rechtswidrig ist, sicherlich ist sie unsinnig da sie nicht überwacht werden kann, aber imho ist es innerhalb des Ermessensspielraumes der Behörde. Die Verwaltungsvorschrift zum SprengG sagt ganz klar dass die Menge beschränkt werden soll.
     
  10. Ich denke es geht weniger ums überwachen sondern eher für den Fall das was passiert ... kann das sein ? Wirklich überwachen ist ja de facto unmöglich ..
     
  11. Das ist mal wieder so eine schreckliche Erlaubnis die so nie hätte ausgestellt werden dürfen.
    Die erlauben Ernsthaft den Umgang mit Zündmitteln die spinnen doch.
     
  12. So nun mal Anzündlitze und Zündband fällt unter Zündmittel Mister Klug. Stoppine fällt unter Kat4 und ist nicht mit der Erlaubnis erwerbar. Mach dich schlau bevor du deine Kommentare abgibst.
     
  13. Vielleicht schaust Du einfach noch mal nach wo der Unterschied zwischen Zündmittel und Anzündmittel lag.
    Und Deinen letzten Satz eventuell mal selbst beherzigen bevor Du andere User angreifst.
     
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  14. aber f2 dürfte garnicht mehr eingetragen werden schon garnicht der erwerb.
     
  15. Das ist doch i-wie auch völlig behindert ... :mad: :rolleyes:

    KAT2 darf jeder volljährige zu Silvester kaufen, aber eine Verwendung unter dem Jahr ist (für Scheinis?) verboten, KAT3 aber erlaubt ?!?!?!?!? Junge, Junge wat'n Schwachsinn (sofern ich es so richtig verstanden habe ..)

    DE ist echt einmalig (im negativen Sinne) was das angeht. Dieses Land wird sich selbst irgendwann noch zu Tode verwalten ... :doing::narr::crash::nerd:
     
  16. Ach, das ist doch inzwischen ein alter Hut, mit dieser Scheinheiligkeit...
    Da wundert es auch nicht, daß der Zoll zum Thema verbringen auch nur Schwachsinn parat hat ("Celebrationcracker" :rolleyes:)...qed...
     
  17. Und warum nicht? Natürlich darf Kat 2 eingetragen werden warum sollte der Erwerb für Erlaubnisinhaber nicht mehr erlaubt werden? Nur das anzeigen von Kat 2 soll reglementiert werden so wie ich die Vorlage verstanden habe. Oder steht in der beschlossenen Fassung etwas anderes was an mir vorüber gegangen ist?
     
  18. F2 muss nicht eingetragen werden. Richtig. Wenn ich einen Schein habe in dem nur F3 steht, darf ich F2 erwerben.
    Also müsste F2 explizit ausgeschlossen werden. Das macht ja aber wenig Sinn, wenn ich F3 erwerben darf, aber F2 nicht...
    Deutschland hat ^^

    Verboten ist es nicht, du kannst nur nicht mehr F2 unterjährig anzeigen. Dann kommt halt ein F3 Artikel dazu und man zeigt normal an. Sollte klappen.
     
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  19. Macht für mich keinen Unterschied und ist imho leider nicht weniger dämlich ... was soll das ? Ich sehe da einfach keinen Sinn drin.
     
  20. ViS a vis (kleines Wortspiel):D erscheint alles in einem anderen Licht.
    Ich gebe dir vollkommen recht, aber das was du kritisierst macht es doch u.A. aus in Deutschland zu leben :rolleyes:;) Wenn alles einen Sinn ergeben würde und einfach wäre, dann wären das keine deutschen Gesetze :blintzel::D:D
     
  21. Wie verdammt recht du doch hast ... ;) :D
     
  22. So jetzt habe ich mich nochmal genauer belesen,
    und da die letzte Anfrage darauf hinaus lief das ich ein
    Sachkunde Lehrgang machen muss ,

    jetzt die Anfrage mit den Entsprechenden § versehen,
    das kein Lehrgang für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 3
    benötigt wird.

    Mal sehen was jetzt darauf wird.
     
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  23. Gibt es eigentlich wirklich niemanden der Infos hat wie das Verfahren zur Erlaubnisbeantragung in Frankfurt am Main abläuft? Gerne auch per PN.
     
  24. Antrag und Anlage korrekt ausfüllen, fertig.
    Bei Verneinungen kann man ja mit entsprechenden Querverweisen antworten:
    SprengG §27 Abs.3 Nr.1,
    §27 Abs.3 Satz 2,
    §8 Abs.1 Nr.2 Buchstabe a,
    1. SprengV §4 Abs.5 und ggf. Abs.2,
    §4 Abs.1 Nr.3
    Spreng LR410,
    2. SprengV Anlage 7 wenn möglich auch Anlage 6
    ADR 1.1.3.6
    etc. etc. etc.

    Das eine Gesetz ist halt wiederum abhängig von einem Anderen, was wiederum auf ein Weiteres verweist.
    Man muss nicht nur die Zusammenhänge und Abhängigkeiten kennen, sondern diese auch erkennen und vor allem verstehen.
    Viel Erfolg
    :D:D:D
     

    Anhänge:

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  25. Ja Punkt 12 Nachweis der Sachkunde muss nicht erbracht werden?
    Punkt 14 laden von Patronen
    Böllern
    Vorderladerschießen

    Was kreuzt man bei Punkt 14 an?

    Im Endeffekt will man doch nur die
    Pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 3
    Erwerben und verwenden.

    Genauso Punkt 13 wo man die Stoffe angeben
    muss die verwendet werden sollen.

    Naja ich hoffe das ich dieses Mal weiter komme,
    bin aber aus Sachsen ... Anträge sehen ja unterschiedlich
    aus.
     
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