Besucher F3 Böller. Was ist legal ???

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Timtom, 15. Oktober 2017.

  1. Hi Leute. Ich habe schon lange eine Antwort darauf gesucht ob f3 böller in Deutschland legal sind oder ob sie nur mit geringen schwarzpulveranteil erlaubt sind.
     
  2. #3 Brakelmann, 16. Oktober 2017
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2017
    F3 Böller sind in Deutschland legal, aber nur für Leute, die einen Erlaubnisschein haben. Und ich gehe mal davon aus, dass du den nicht hast. Daher darfst du Feuerwerk der Kategorie 3 nicht besitzen und verwenden.

    Kategorie - FEUERWERK Wiki

    Schwarzpulver wirst du in Kategorie 3 lange suchen. Die Böller enthalten in der Regel Bitzknallsatz (BKS).
     
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  3. #4 Yanky01, 16. Oktober 2017
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2017
    Die Frage war doch was erlaubt ist, ob er es dann auch erwerben darf ist doch was ganz anderes.
    Ich erlaube hier mal PTU zu zitieren:
    Hier die tatsächlichen Satzmengen gemäß Norm:


    (Schwarzpulver)Knallkörper:


    • KAT F2 - max. 6,0 g Schwarzpulver
    • KAT F3 - max. 10,0 g Schwarzpulver

    Blitzknallkörper:


    • KAT F2 - max. 1,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 0,5 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz
    • KAT F3 - max. 10,0 g bei Nitrat/Metall-Knallsatz oder max. 5,0 g bei Perchlorat/Metall-Knallsatz.
    Das in Deutschland in KAT 2 die Blitzknallkörper wie KAT 3 generell nur an Erlaubnissinhaber gehen dürfen steht auf einem anderen Blatt.
    Und die Verlinkung von Brakelmann zum Feuerwerk Wiki sollte alle offenen Fragen bezüglich der Satzmengen klären.
    Falls sich da in der Norm was geändert hat gerne her mit den Infos.;)
     
    F1r3w0rk3r und Pyro gefällt das.
  4. Ist jetzt zwar etwas OT aber, kennt jemand einen F3 Böller mit 10g Schwarzpulver?
     
  5. Ein Bombenrohr mit 20g SP-Knall wäre auch interessant, aber vermutlich zu teuer. 10g Nitratsatz oder 5g Perchloratsatz sind da eh lauter...


    Zu den Satzmengen: Die infos im Wiki sind alle aktuell, habs grade mit der neuesten DIN EN 15947-5 abgeglichen.
     
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