Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. Sep. 2017.

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  1. Die Schwärmer, die noch flogen, wurden wohl durch die Gesetzesänderungen 1977 verboten, die noch heute Bestand haben. Ob Vergleichbares in F3 zulässig wäre, weiß ich nicht und Videos von damals habe ich leider keine (wie auch?). Selbst die neueren Siberschwärmer habe ich in den letzten 10 Jahren in keinem Shop als "Rarität" gefunden, von leeren Schachteln abgesehen. Offenbar kam ihr Ende schon recht früh... Wenn jemand Feistel Silberschwärmer aus den 60ern oder frühen 70er besitzt, die noch fliegen, wäre ich für eine Zündung und gutes Video über dieselbe sehr dankbar! :)
     
  2. Danke für Erläuterung. :)
    Mit dem Megatresk wusste ich noch garnicht. Und waren die FP3 Small nicht mal F2? o_O
    Aber sicherlich nicht mit CE F2 und weiterhin BKS. Da dies schlichtweg nicht den gültigen Normen entspricht und so nicht möglich ist.
     
  3. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.
    Ich bin eh "pro BKS" und für max. 2g. Das ist für Otto-Normalo mehr als laut genug und dicke ausreichend.

    Werde mich aus der Diskussion jetzt auch erstmal rausklinken, bin mir eh sehr sicher das die - zumindest wie von vielen erhofft - so nicht auf den Markt in DE kommen werden. Auch nicht auf dem P1 Umweg. Aber ich lass mich auch gerne überraschen ..
     
  4. Ist aber immer noch aktuell. Darum sind die Crazy Robots ja momentan für Privatpersonen nicht erwerbbar. Bei den Knallpatronen kommt allerdings noch dazu, dass das LKA die hat prüfen lassen. Die BAM sieht sie klar als pyrotechnische Munition aslo PM2 in dem Fall. Dazu noch keine Lagergruppenzuordung. Macht im Strich = Keine Einfuhr / Keine Lagerung / Keine Verwendung möglich. das bedeutet die Teile sind definitiv nicht erlaubt.
    PS: Warum spricht Röder von einem "Testpäckchen"?. Richtig, sie dürfen gar nicht mehr als ein Päckchen besitzen, weil sie ansonsten den Artikel "Lagern würden" was aber momentan nicht gestattet ist ;-)
     
  5. es gibt ausnahmeregelungen für Testartikel/muster, die Genehmigung dafür kostet 60DM (also 30€ oder 60€?) Bearbeitungsgebühr.
     
  6. In welcher Passage des Gesetzestextes ist dies geregelt?
    Wir reden hier weder über F2 noch F3 sondern P1.
    Mir sind hier keine Lautstärke/Abstandsregeln bekannt.
    Bitte dies beachten bei dieser Diskussion

    Grundsätzlich fragen sich viele, welche derartige Artikel kennen, ob es eine gute Idee ist. Ob sie als P1-Artikel verfügbar sein werden oder nicht wird die Zeit erweisen. Kein ptG bietet einen Freibrief für "Blödsinn". Ich hoffe auf hohe Preise und gute Gewinnmargen - meine Empfehlung an Händler: Jeder der diese Artikel erwirbt muss ich anhand des Personalausweises legitimieren, ein Dokument unterschreiben in dem vor der Gefährlichkeit gewarnt wird und man bestätigt den Artikel NICHT zu Silvester verwenden zu dürfen. Dies würde ich grundsätzlich bei allen P1-Artikeln so handhaben. Wer dies dann mißbräuchlich nutzt um sich Finger abzusprengen - sollte aufgrund dieser Bestätigung 100% der anfallenden Kosten tragen müssen und eine Strafe in gleicher Höhe bezahlen. Damit regelt sich vieles - ältere geben das nicht so leichtfertig aus der Hand, "Freaks" werden ggf. abgeschreckt.
    Eine sachlichere Herangehensweise wäre grundsätzlich hilfreich.
     
  7. Von xplode gibt es den CR-4 Reibkopkracher mit 1g BKS und F2 Zulassung....50 Stk. knappe 4€

    https://www.youtube.com/watch?v=PH2wK-gigCc
     
  8. Ein Warnhinweise reicht. Wird glaube ich so auch bei T1 Artikel gehandhabt. Zu Vergünstigungszwecken darf glaube ich P1 auch nicht eingesetzt werden.
    Wer sich damit die Finger wegsprengt ist schon bestraft genug finde ich. Irgendwo sollte man mal einen Punkt machen.
     
  9. #259 tribun77, 18. Okt. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Okt. 2017
    Ist mir unbegreiflich wie das gehen soll, da laut Norm BKS bei Reibern in F2 nicht mehr zulässig ist. Es sei denn die Norm wurde diesbezüglich nochmal angepasst. Vielleicht hat ja jemand die Norm zur Hand und kann dazu was schreiben.

     
  10. derVolk, fire 2 und tribun77 gefällt das.
  11. UNSINN!
    Siehe 1. SprengV, §15 Abs. 1+2, schreibe ich jetzt als Evo + Redox.
    Die dürften sonst hier gar nicht transportiert werden. Ergo haben sie eine LGZO gem. §15, sonst dürften sie das Fahrzeug NIIIIIIIIIE verlassen, OK?
    Ich war bei Alex und die haben zumindest die Transportzulassung, also....

    @Adnan Meschuggi - schön, dich mal wieder hier zu sehen :)
     
    FuegosArtificiales und tribun77 gefällt das.
  12. @Adnan Meschuggi
    Was hat dich denn wieder hier her gebracht?Schön mal wieder was von dir zu lesen. :):D
     
  13. Würde ich so definitiv nicht machen, da zieht man Händler dann mehr oder weniger gewollt in irgendwelche Gerichtsverfahren mit rein. Es ist JEDER selbst für seine Handlungen verantwortlich. Die Aufgabe eines Händler ist es die Artikel nur an Personen abzugeben welche zum Besitz dieser berechtigt sind. Bei P1 also eine Ausweiskontrolle - punkt fertig. Vielleicht noch kurz ein mündlicher Hinweis darauf, dass das P1 ist und man sich bitte informieren möge was dies bedeutet bevor man den Artikel einsetzt. Aber nicht mal das ist eigentlich Pflicht. Würde quasi einfach unter "freiwilligen Service" fallen dieser Hinweis (was aber z.B. ich natürlich machen würde).
    Was der Kunde dann damit macht ist allein seine Sache bzw. sein Problem - aber definitiv nicht die des Händlers.

    LG Tobi
     
  14. Machen die Händler in D, bei T1-Produkten, aber auch schon so ähnlich. Da diese ja auch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. (in Deutschland)
     
  15. Man kann das auch mit einer Belehrung machen, die man sich abzeichnen lassen kann, also verwendungsgebundene Zwecke. Damit verpflichtet man sich zu nichts, hat aber darauf hingewiesen, da es nicht der Pflicht des Shops obliegt, dies auch noch zu kontrollieren. Das ist genau so, wie die F2 Herausgabe an gewerbliche Kunden mit Hinweis auf das Verwendungsverbot zwischen 02.01. und 30.12. - nicht mehr, nicht weniger. Oder beim Erwerb gegen AG... ich kann nicht auch noch kontorllieren, ob er die ptG bestimmungsgemäß verwendet ;)
     
  16. #266 Zelfi, 18. Okt. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Okt. 2017
    Ich muss immer lachen, wenn ich solche Diskussion lesen muss zu gleich wird mir dann aber auch immer schlecht.

    Ich lese hier zum einen das Feuerwerk gefährlich ist! Ja das stimmt ebenfalls lese ich das Leute bedenke haben das der DEUTSCHE damit nicht umgehen kann. Komisch das Pole-böller- sowie sie alle nennen schon seit Jahrzehnten verbotenerweise trotzdem im Umlauf sind.

    Und nur so nebenbei es gibt in Deutschland keine geführte Statistik in der Unfälle gezählt werden die durch verbotenes Feuerwerk verursacht wurden.

    Allerdings gibt es eine Unfallstatistik darüber wie viele Unfälle passieren mit Selbstbauten und zugelassenen Feuerwerk das unsachgemäß verwendet wird. Kenne genug Kids die jedes Jahr Feuerwerk ab 18 in den Händen halten obwohl sie es gar nicht haben dürften. Von euch Moral Aposteln und hier im Thread nur mal so nebenbei wenn wollt ihr erzählen das ihr immer nur brav an Silvester zündet noch nie Feuerwerk unsachgemäß genutzt habt und das ihr immer über 18 gewesen seit* Ja ne is klar* also bevor man damit kommt das sowas verboten gehört weil die Leute sich die Hände weg fetzen sollte man darüber mal nachdenken
    wie man selbst mit Feuerwerk umgegangen ist und wie man damit umgeht. Dann sollte man mal beachten das es komischer weiße im Ausland rund um Deutschland null Aufsehens Erregung gibt über bks in Knallern. Und hört doch bitte mal auf die Dinger poleneböller zu nennen die Dinger werden auch zu 90% in China gefertigt das hat nichts mit Polen Zutun. Zumal La bomba Dumbum und FP3 alles Produkte von Firmen aus Tschechien sind.

    Davon mal ab in fast allen Raketen und Batterien wird bks verwendet obwohl die bam weiß das jeder hans franz die Dinger auseinander bauen könnte und dann die bombetten so nutzt. Bestes Beispiel für ne super BKs Knaller einfach die bombette vom Nico Flashbang nehmen visco dran und hui haben wir ein schönen Knaller.

    Naja genug davon. Weiter vorne habe ich gelesen das die Shops die Dinger nicht anbieten würden wenn sie eine Zulassung bekommen??? Gehts noch ? natürlich würden sie das tun! Weil es das Geschäft schlecht hin wäre. Die Läden wären ruckzuck ausverkauft. Einfach aus dem Grund es ist neu es ist legal und es ist das was alle schon immer mal haben wollten. Und wenn du so ne Packung für 10€ verkaufst was meinst du was die Kasse klingeln würde. Und selbst der so skeptische Röder hat BKS Knaller im Angebot und hier sollte es Latte sein wie viel BKS drinnen ist sondern her müsste gleich gesagt werden BKS JA ODER NEIN aber nicht dieses ist ja nur ein bischen BKS nur drine.

    Ein ordentlichen bums kann man auch fürs Paintball mit SP erzeugen.

    Davon mal ab das ihr sagt das ihr kein BKS in Knallern haben wollt. Ich Persönlich will auch nicht das Jeder hansfranz ohne jede Fachkundeprüfung ein 27ger beantragen kann. Nur weil sich jemand im Forum Hilfe gesucht hat zum Ausfüllen bedeutet das längst nicht das er sorgsam mit F3 umgehen kann. Zum Beispiel in der Facebook Gruppe vom Docdecker wird jeden zweiten Tag gefragt wie der 27ger beantragt wird. Ich meine wenn der schon fragen muss dann ist das doch um so mehr ein Zeichen dafür das er zu doof oder zufaul dazu ist sich richtig zu informieren und so einer soll dann noch die Erlaubnis bekommen mit F3 rum zu ballern?. Ebenfalls liest man in der Gruppe und auch hier im Forum oft. Wie man F2 mit F3 unter dem Jahr verwendet usw. was du alles angeblichen nicht angeben bzw. anzeigen brauchst und noch vieles mehr.

    Zu Deutsch heißt das jeder kann wenn er will ein 27ger beantragen und in der Regel auch bekommen. Sollte in meinen Augen auch nicht möglich sein ebenso wie das Feuerwerk abbrennen unter dem Jahr zu mindestens sollte das nicht so einfach sein.

    Aber zurück zum Thema BKS Knaller. Hab noch gelesen das welche von euch angst vor der falschen handhabe bei einigen Leuten????? GANZ IM ERNST WAS INTERSSIERT EUCH DAS?? Wenn den die Finger fehlen oder euch schaden damit zugeführt wird dann zahlen die ihr leben lang. Auf mein eigenes wohl sehe ich das ebenso aber was interessiert es euch wenn jemand damit ein Briefkasten sprengt und von den umherfliegenden teilen verletzt wird? Das is ganz einfach seine Sache, schließlich juckt es auch nur die wenigstens von euch das jedes Jahr tausenden Kindern verhungern nur mal so nebenbei als was soll es euch interessieren wenn der voll Idiot sich den Unterarm abreißt mich interessieren nur die unbeteiligten aber hier ist es aucdasselbe. Wenn einem Unbeteiligten ein Goldrausch Rakete vor dem Gesicht explodiert nehmen sich die Verletzungen nicht viel. Weil hier und da mal die falsche umfällt oder der beste freund besoffen Raketen aus der Hand startet.

    BTW besoffen noch so eine Sache die zu Unfällen führt der liebe Alkohol die übermüttigkeit die eingeschenkte Wahrnehmung usw. alles Faktoren die eine Rolle spielen, warum es zu Unfällen kommt.

    Der Bks Knaller ist wegen des Anwenders gefährlich nicht wegen seines bes. Denn wer das Feuerwerk richtig verwendet der brauch nichts zu befürchten. Anderes Beispiel dafür. Schreckschuss Pistole frei verkäuflich ab 18 Jahre. In der Hand von jemanden der das Ding für den selbstschutzt nutzt okay. Für jemanden der Psychisch labil ist oder einfach nur dumm ist weil er die schnell mark machen will ist es das völlig falsche in der Hand. Und letztenendes hat sich an der SSW nicht geändert

    So jetzt bin ich mal mein Negativ Frust los geworden über die jenigen die hier immer nur das negative sehen.

    PS: Wenn die Dinger legal sind schonmal daran gedacht das die Straff verfahren für Illegale einfuhr zurück gehen ebenso wie verfahren wegen verstoß gegen das sprengG ebenfalls wird das Interesse zurück gehen wie beim übliche Feuerwerk. Zu guter Letzt für die, die immer sagen das wird es nie geben.

    Beim Cannabis wurde auch gesagt das wird es niemals geben. Die Tatsache ist Kiffen auf Rezept ist in Deutschland seit März 2017 möglich und auch die Ärzte sind im allgemeinen laut Krankenkassen verschreibungsfreudig, und siehe da von den 4 Apotheken die in Deutschland nur Cannabis angeboten haben macht es jetzt jedes zweite und der Ansturm der Apotheken für Medizinaales Cannabis ist sogroß das die Produzenten gar nicht hinterher kommen. Also nichts ist und möglich.
     

  17. Trotz Frust könntest du dich etwas um deine Rechtschreibung kümmern ;)
     
  18. Gibt es doch schon mit überschriften wie
    Triplex Crazy Robot in Deutschland legal! | Pyro News
    Triplex - Crazy Robots im ersten deutschen Shop | Pyro News

    Dazu dann noch irgendwelche angeblichen infos von einem Ecten pyrotechniker und bla bla bla
     
  19. Bei den Bedenken geht es auch nicht wirklich um die eigene Verletzung derjenige die ihn anzünden, sondern um die, die passiv dadurch zu schaden kommen könnten.
    Ich habe mir die Crazy Robots auf YouTube angesehen und was man damit so alles "sprengen" kann.
    Natürlich stellen sie eine erhebliche Gefahr bei falscher Anwendung dar und wenn jemand diesen in einem Briefkasten zündet kann nicht nur er, sondern auch andere Leute durch Schrapnell verletzt werden.
    Die Tatsache ist aber und das hat Zelfi schon bemerkt, dass jeder aus einer Batterie dutzende Knall- oder Sprengkörper basteln könnte, alleine die Bombetten der Amsterdam von Gaoo haben etwa 15-17g NEM, davon sind wie viel Gramm Bks? 2g? plus die 15g Schwarzpulver und andere Chemikalien durchaus ausreichend ,um eine ähnliche Zerstörung wie mit einem Crazy Robot zu erreichen.
     
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  20. Wie ich schon sagte für die unschuldigen tut es mir leid.
    Aber nehmen wir noch mal die THE KING von Fire Event ich habe leider noch keine Test Video gesehen mit deren Sprengkraft. Und ich denke geht das Ding Inder Handhoch kommt es sicher zu Knochenbrüchen und schwereren veletzungen. Und den Pfropfen aus Katzenstreu oder was das war hat man auch entfernt weil zu viele davon erzählt haben wie sie etwas abbekommen haben und das ordentlich wehgetan haben soll man sieht sogar in einigen video die weißen abdrücke am boden wenn man die dinger hinstellt und zündet.


    Also unbeteiligte können auch mit legalen Feuerwerk verletzt werden. Mein Liebling waren die Funke böller bei den auch irgendwas oben reingeklatsch war ob das leimkleber oder sonst was war. Die haben ganz schön gezwickt wenn das Ding dir entgegen geflogen ist.

    Btw kleine Anekdote. Unser Nachbar junge hat damals auf einem Auge verloren die Sehkraft wegen Feuerwerk. Und zwar hatten die Nachbar jungen damals cubis gezündet und dabei wurde der Splitt der auf der Straße noch vom winterdienst so hoch geschleudert das es zu Netzhaut Verletzungen gekommen ist also auch das kann ich in Hose gehen.
     
  21. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Otto Normalverbraucher die Teile nicht besitzen darf
     
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  22. Und das steht bitte wo?
    P1 - klar geregelt.

    T1 Maroon... noch Fragen?
    Ich werde sie nicht mehr beantworten :D
     
  23. #273 Mofafreund, 18. Okt. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 18. Okt. 2017
    Das was du aus dem SprengV zitierst daran scheitert es doch! Die Teile (Vogelschreck P1) haben keine Lagergruppenzuordnung und was den Transport angeht wäre ich mir da auch nicht sicher.
    Warum lässt das LKA die Teile prüfen? Weil ihnen langweilig ist?
     
  24. Ich glaube da hat jemand aneinander vorbeigeredet. Vogelschreck bzw. Knallpatronen gibts hier nur bei Erlaubnis nach SprengG für Kat 4 oder Munitionserwerbsschein für PM. P1 kann selbstverständlich so gut wie jeder haben, wie auch vielleicht bald die Crazy Robots. Das wurde jetzt doch schon mehrfach ausdrücklich genug diskutiert...
    Ebenfalls sollte es nun mal gut sein was die ganzen Spekulationen angeht, ich würde sagen abwarten und Tee trinken, recht viel machen kannst eh nich. Ob die kommen oder nicht wird sich zeigen. Wenn irgendwelche Idioten mehrfach Eigentum oder Personen beschädigen wird man von Behördenseite aus bestimmt wieder reagieren also beruhigt euch bitte alle, Danke. Wenn irgendwelche Fragen zu einer Lagergruppenzuordnung auftreten kann man diese auf der Seite der BAM klären, bei Fragestellungen mit rechtlichen Hintergrund gibt z.B. das SprengG, die 2. SprengV oder das WaffG die nötige Auskunft.
     
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  25. Muss das hier nochmal aufgreifen. Meiner Meinung nach, gilt das dafür ganz klar nicht. Du kannst also sehr wohl im Ausland FWK einkaufen und nach Deutschland verbringen, solange dies eine gültige CE Zertifizierung besitzt und Du die enstprechende Erlaubnis besitzt, falls eine nötig ist.

    Die 2.SprengV in der aktuellen Fassung sagt dazu in §4 Abs. 1:

    Wenn ich noch nicht ganz verlernt habe, wie man Gesetze liest, erstreckt sich das gewerbsmäßig auf alles folgende, also nicht nur auf das Herstellen. Für diese Sichtweise spricht auch, dass der Zoll ganz klar auf seinen Internetseiten schreibt, dass man (nach CE) zugelassene Feuerwerkskörper aus dem Ausland als Privatperson ganzjährig nach Deutschland verbringen darf. Das wäre ja komplett flasch, wenn der §4 Abs.1 2. SprengV auch für Privatpersonen gelten würde.

    Quellen:
    § 4 2. SprengV - Einzelnorm
    Zoll online - Feuerwerkskörper
     
    steelworm, tommihommi1 und tribun77 gefällt das.
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