Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. September 2017.

Schlagworte:
  1. Oha!
    Bei mir ist soeben über das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover eine Produktwarnung der BAM für Crazy Robots per Mail eingegangen.

    Es ist eine Mail mit sehr vielen Anhängen, werde mir erstmal alles in Ruhe durchlesen.
     
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  2. Das klingt spannend ... lass' uns, sobald es möglich ist, teilhaben.

    Vielleicht es ja möglich, die Anhänge ins Forum zu pinnen.
     

  3. Das liest sich sehr spannend, halt uns bitte auf dem laufenden, danke!
     
  4. Ich tippe darauf, dass die BAM nur die Option hat, die Lagergruppenzuordnung hinauszuzögern, um den diesjährigen Silvesterverkauf zu stoppen, und da kann es sein, dass ihnen eine Frist abläuft, sie dürfen sich eben nicht beliebig viel Zeit dabei lassen.
    Dazu wollen sie den Verkauf eines legalen Artikels verhindern, indem sie den Händlern Angst vor der Gefährlichkeit machen. Ist aber reiner Spekulatius, bis hier jemand, der die mail bekommen hat, was schreibt.
     
  5. Jetzt wirds interessant, denke auch die werden versuchen mit allen Mitteln den Verkauf zu stoppen, obwohl die Einstufung in p1 rechtens ist.
     
  6. #1306 Feuerwerk Hannover, 3. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2017
    Da ich nicht glaube, dass ich hier einfach irgendwelche Schreiben in Gänze veröffentlichen darf, die wichtigsten Punkte mal herausgeschrieben:

    Die Kategorie-Einstufung in P1 ist mindestens strittig, bedarf aber wohl noch der Klärung bei der für die Zulassung verantwortlichen Benannten Stelle (TÜV Rheinland, Ungarn, CE 1008)

    Nach Auskunft der BAM liegt dort kein Antrag auf Lagergruppenzuordnung vor.

    Und weiter: "Inwieweit die von dem Hersteller angegebene Transportklassifizierung von 1.3 G Bestand haben wird muss sich zeigen. Momentan gehen wir bei der Art der Verpackung eher von einer Lagergruppe 1.1 bzw. Transportklassifizierung 1.1G aus."

    Mindestens auf Grund der fehlenden Lagergruppenzuordnung ist der Artikel in Deutschland nicht verkehrsfähig.

    Es liegen laut BAM Informationen vor, dass mit der Auslieferung des Artikels an den Großhandel bereits begonnen wurde.

    Darum werden alle Händler im Aufsichtsbezirk informiert und auf die angeführten Mängel hingewiesen sowie empfohlen, von der Bestellung und dem Weiterverkauf dieses Artikels zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen.

    Im Fall der Bombenrohre (Firevent?) konnte das Problem im Rahmen einer Beratung des Forums der benannten Stellen geklärt werden. In Folge der Klärung wurde die ausgestellte Baumusterprüfbescheinigung durch die benannte Stelle zurückgezogen.
    Im aktuellen Fall scheint eine Argumentation wesentlich schwieriger zu sein.


    - Das sind die wichtigsten Auszüge aus dem Schreiben ohne persönliche Wertung meinerseits.
     
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  7. Kein Antrag auf Lagergruppenzuordnung? Dann verarscht JGWB, der Feuerwerkshop, oder die BAM uns...
     
  8. Warum sollte eine Firma Artikel nach Deutschland holen und sogar ausliefern, wenn diese nicht vor hat auch diese zu verkaufen?
     
  9. und genau deshalb würde ich mir wünschen, dass jetzt nicht wieder 10 Seiten spekuliert wird sondern man auf Stellungnahme von einen dieser Parteien wartet ;)
     
  10. #1310 JGWB, 3. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2017
    Hallo tommihommi1, liebe Knallerfreunde,

    die Lagergruppenzuordnung für die Crazy Robots wurde im Januar (!) dieses Jahres bei der BAM eingereicht.

    Nach unserem Verständnis bezieht sich die Äußerung der BAM nicht auf den dort vorliegenden Antrag, sondern auf eine offenbar nicht vorhandene Einreichung einer Lagergruppenzuordnung 1.3 bei der ursprünglich für die P1-Zulassung zuständigen bestellten Stelle (TÜV Rheinland). Da dies vom Importeur Triplex initiiert und durchgeführt wurde und uns in der Folge entsprechend gekennzeichnete VEs geliefert wurden, gehen wir bis dato davon aus, daß die entsprechende Einstufung auch erfolgte, haben aber keinen Einblick in die Internas von Triplex und können daher momentan dazu nichts sagen. Das werden wir mal klären müssen.

    Eine Produktwarnung ist uns unverständlich. Das Produkt wurde geprüft, zugelassen und ist unter den in den Produktdaten genannten Bedingungen sicher zu verwenden.

    Wir bleiben dran und hoffen eine gütliche Lösung. Alle Händler, die bereits beliefert wurden, können sich gerne an uns wenden, um alles Weitere zu klären.
     
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  11. Danke für die schnelle Antwort! Das ist eine Sauerei seitens der BAM, dass die so dreckig spielen, hätte ich nicht erwartet. Ist nicht die Frist für die Erteilung einer Lagergruppenzuordnung maximal 9 Monate?
    Ich hoffe, ihr leitet rechtliche Schritte ein
     
  12. Verstehe ich nicht....
    Für welche Lagergruppe wurde denn ein Antrag gestellt, wenn einer für 1.3 nicht eingereicht wurde?
     
  13. Eine Frist von 9 Monaten wäre dann ja bereits überschritten.

    Wenn ich das richtig verstehe, sieht die BAM Mängel bei der Verpackung...
    ABER: Die ADR Einstufung besteht doch bereits, wer hat diese vorgenommen ?
    Macht das der Hersteller selber, die benannte Prüfstelle (CE1008) oder war das der TÜV Rheinland?

    Das Thema bleibt spannend - egal auf welcher Seite man steht ;)
     
  14. Für die Lagergruppe 1.3 bei der BAM.
     
  15. CE 1008 ist der TüV Rheinland in Ungarn.
     
  16. So nun muss ich auch mal meinen Senf abgeben. Man könnte denken es ist mitten Im Hochsommer und versucht das Sommerloch zu stopfen. 2 Sachen: Warum verkaufen Shops Artikel die noch keine LGZ besitzen? Wozu muss man einen solchen Böller in P1 einstufen? Wenn ja warum macht man dann für ein Signalmittel oder was es auch sonst sein soll so sehr Werbung beim Normalo? Man muss sich nicht wundern das die BAM irgendwann die Gesetze noch strenger macht.

    Es ist eigentlich ein vollkommen uninteressanter Artikel über den hier seit Monaten so geredet wird als ob das Feuerwerk neu erfunden wurde. Das Hauptproblem sehe ich nicht unbedingt in dem Artikel sondern eher bei den Shops die da so extrem Werbung für gemacht haben obwohl da nicht wirklich alles geklärt war. Gerade bei einem BKS Böller sollte man nicht nur Geldgier (wobei man hier ja nicht wirklich reich wird) an den Tag legen sondern auch eine Verantwortung für den Endverbraucher haben. Man kann solche Artikel verkaufen aber eine Abgabe sollte hier sehr sorgfältig geschehen. Naja wartet mal ab wenn die BAM den ganzen P1 Bereich auf den Kopf stellt. Schade wär es und unnötig ebenso...
     
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  17. Die BAM macht doch keine Gesetze o_O
     
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  18. ..und die schlimmste Horrorvorstellung ist das die neuen Funke D-Böller eventuell in diesen P1 Strudel mitgerissen werden:mad:
     
  19. Andere Frage:
    Warum geht die BAM nicht einfach ihrer Arbeit nach? Bedeutet in dem Fall, maximal schauen ob die Norm solch einen Artikel möglich machen kann. Wie wir wissen JA, die Norm gibt das problemlos her.
    Nächste Aufgabe, den eingereichten Antrag zwecks Lagergruppenzuordnung fristgerecht abarbeiten. Ende aus, Arbeit erledigt.
    Die BAM ist nicht dafür da, einen Artikel der gültigen Normen entspricht, mit aller Macht versuchen zu verhindern! Das kann/darf maximal der Gesetzgeber, in dem Fall müsste er Gesetze anpassen.
    Die BAM macht sich gerade mehr als unglaubwürdig!
     
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  20. #1320 Chemiculus, 3. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2017
    Das ist mal wieder so typisch deutsch.
    Wenn nur durch die BAM die P1 Zertifizierung annulliert werden würde, nur aus dem Grund dass es den deutschen Behörden nicht passt so etwas in Deutschland verkaufen zu lassen und sich darüber hinaus das Recht nehmen somit den Artikel in der gesamten EU zu verbieten...
    Also auch in Ländern in denen sie schon längst etabliert waren.. (in F2 und F3)
     
  21. Tsja,

    es war zu erwarten dass die BAM dagegen vorgehen will.
    FireEvent ist beim Bombenrohr zurückgewichen, hoffen wir mal dass hier mit der BAM die "Entscheidungsschlacht" geführt werden kann.

    Behörden tendieren gerne dazu, für sie unangenehme Vorgänge "liegen zu lassen". Ob das bei Amis Amri so war (mit schrecklichen Konsequenzen) oder bei dem Mörder im Breisgau - sei es wegen Überlastung (hier nicht anzunehmen) oder Vorsatz (wir stellen uns dumm, setzen uns dank dieser Strategie durch) kann ich nicht beurteilen.
    Natürlich geht es hier nicht um das "Nichtidentifizieren" bzw. das "nicht einsperren-wollen" von Kriminellen sondern um den Vertrieb von P1-Blitzsatzknallern.

    Zusammengefasst sehe ich folgende Möglichkeiten
    a.) Die BAM hat recht, Triplex hat gepennt - eine neue Beantragung muss dann für 2018 erfolgen, welche dann "irgendwann in 2018" kommen wird)
    b.) Dagegen spricht das Zitat aus obigem Beitrag, wo die BAM von 1.1G ausgeht, ergo scheint es diese Transport/Lagergruppenbeantragung in 1.3G gegeben zu haben, die BAM sieht aber den TÜV Rheinland in Ungarn als nicht "wertig" genug, hier die korrekte Einordnung vornehmen zu können. (Dann hätte der Vorgang eine politische Komponente)

    Kurz gesagt, diesen Artikel sehe ich derzeit noch nicht im Verkauf - die BAM wird sich nun, selbst bei voller Schuld an dem Thema - mit "Überlastung, Meerschweinchen der Tochter des Bekannten seiner Tante erkrankt, daher leider nicht machbar dieses Jahr(zehnt/tausend) den Vorgang bearbeiten zu können" rausreden und auf Zeit spielen.

    Vermutlich muss man wirklich klagen und es durchfechten, um dieser Willkür-Herrschaft (Vorschreiben was erlaubt ist - entgegen dem gesetzlich zulässigen!) ein Ende zu setzen.
    Gleichzeitig kann ich nicht sagen dass ich unglücklich bin - ein 5g-Blitzsatz-Böller, der ganzjährig zündbar ist macht mir Bauchschmerzen.
    Bei einer Einteilung in 1.1 sind wie gesagt die allermeisten Händler leider raus

    Warten wir mal ab wie der zweite "Eindringling" in die VPI-Gemeinschaft (hust, hust). Funke - mit seinen P1-Artikeln be- oder mißhandelt wird.

    Die Emotionen werden jetzt wohl überkochen...
     
  22. Und die P1-Zulassung wäre in Gefahr, da wohl laut @tommihommi1 in P1 nur bis max. 1.3G möglich wäre. Aber da müsste er sich nochmal zu äußern.
     
  23. P1-Böller waren im Ausland noch nie etabliert und in den Herkunftsländern wird es auch zukünftig Blitzknallböller geben....
     
  24. Warum tun alle so als ob der Artikel vollkommen unbeschränkt verwendet werden darf? Wenn es zu einem Schaden oder einer Beschwerde kommt, dann wird man die Verwendung als Soundgenerator rechtfertigen müssen und da ist dann die Entscheidung beim Richter, insbesondere angesichts des Sicherheitsabstands wird's dann schwer sich irgendwie rauszureden.
     
  25. Ja in der Tat ist P1 in der Lagergruppe 1.1 nicht existent, was bedeutet entweder P2 und 1.1G oder P1 und 1.3G.
     
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