Pyrotechniker Wird Befähigunggschein ungültig?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von mapr, 12. Nov. 2017.

  1. Hallo zusammen,

    habe vor ca. einem Jahr den Lehrgang für den Befähigungsschein nach $ 20 SprengG absolviert, den Schein beantragt und auch erhalten.
    Allerdings habe ich in der Zeit nicht als verantwortliche Person ein Feuerwerk abgebrannt sondern nur bei Feuerwerken (als Scheininhaber) mitgeholfen. Verliere ich jetzt den Schein wieder? *besorgt gugg*

    Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
     
  2. §11 Erlöschen der Erlaubnis (SprenG)
    Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder zwei Jahre lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können von der zuständigen Behörde aus besonderen Gründen verlängert werden
     
  3. Danke für die Antwort.
    Wenn ich das richtig interpretiere, muss ich innerhalb eines Jahren nach Erteilung als VP tätig gewesen sein (im Auftrag eines §7-Inhabers). Korrekt?
    Die Fachkunde (Lehrgang) erlischt aber nicht, nur der Schein, oder?
     
  4. Wie ist "Tätigkeit" definiert?

    Im §3 (Begriffsbestimmungen) steht z. B.
    "(2) Im Sinne dieses Gesetzes ist
    1. Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten [...]"
     
  5. Die Definition für Tätigkeit ist wurscht. Solange du nicht als Verantwortliche Person nach §19 bei der Behörde gemeldet bist übst du keine Tätigkeit des 20ers aus. Es spielt keine Rolle was und ob du da was machst, wichtig ist im Prinzip nur die Meldung durch deinen Arbeitgeber.
     
  6. Danke @DerFuchs.
    Wenn ich das Ganze also nur als Hobby betreibe (was ich auch mache), sprich ab und zu mal mit helfe, d. h., dort nicht angestellt bin, bin ich keine VP.
    Die VP bezieht sich nicht auf die Verantwortung für ein einzelnes Feuerwerk, richtig?
     
  7. Du könntest ja auch nur Verbringen in dem Unternehmen. Du musst nicht über eine Anzeige eines Feuerwerke in Erscheinung treten.
    Wichtig ist nur die Anstellung und die Bestellung als verantwortliche Person, nur darüber kannst du die Tätigkeit nachweisen.
     
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  8. Nicht angestellt? Hilfst du als "freier Mitarbeiter"?
     
  9. Zumal man als Helfer ja keine Befähigung braucht. Wozu hast du den 20er denn gemacht?
     
  10. @Propanella: Ja, "freier Mitarbeiter".
    @ DerFuchs: Ich bin gefragt worden ob ich ihn machen will (mich hat die Feuerwerkerei schon immer interessiert), kenne den Chef schon sehr lange.
     
  11. Ja aber wozu wenn du nicht als VP benannt wirst? Dann hättest du ja auch Helfer bleiben können.
     
  12. Du musst als verantwortliche Person in Erscheinung treten, also sollte ein Feuerwerk angezeigt werden wo du als verantwortliche Person eingetragen bist. Du brauchst keinen Arbeitsvertrag oder so. Ich mach das auch nur nebenher und bin bei einigen Feuerwerken als Verantwortlicher und bei anderen als Helfer dabei. Zählen tut aber nur die Verantwortliche Person.
     
  13. Uhhh , da wäre ich ganz vorsichtig.
     
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  14. In wie fern vorsichtig?
     
  15. Mit was? Das wurde uns so sogar vom Lehrgangsmeister nochmal gesagt. Für eine Anstellung haben manche Firmen auch schlicht zu wenig Feuerwerke. Wichtig ist das man verantwortlich ist und über das Unternehmen versichert ist, es sei denn man hat selbst den 7er...
     
  16. Das Ding ist das du als verantwortliche Person bestellt werden musst. Lies mal §19 -21 SprengG . Erst Kommt die Bestellung als VP dann kann er als VP in einer Anzeige überhaupt erst als solches erwähnt werden. Das ganze setzt immer ein Anstellungsverhältnis vorraus.
     
  17. Dann hätte sich das Amt schon gemeldet. Ich bin ja schon seit einem halben Jahr mehrmals als Verantwortliche Person eingesetzt gewesen.

     
  18. @DerFuchs Wenn ich deine Aussage richtig verstehe, ich nicht als VP bestellt bin, kann mir eigentlich nichts passieren.
    Ich habe halt den 20er und Punkt.?
     
  19. Ruf doch mal bei der zuständigen Stelle an.
    Bei der Anzeige eines Feuerwerkes wird nicht überprüft ob du als VP gemeldet bist. Wenn du es nicht bist dann ist die Anzeige falsch gestellt und ist mindestens eine Owi.
    Es gibt auch irgendwo ein Schreiben in den die Thematik erläutert ist, finde ich nur gerade nicht. Vielleicht kann da mal jemand aushelfen. Ansonsten versuche ich das ganze nochmal genauer zu formulieren , aber mir fehlt gerade die Zeit.
     
  20. Wenn du als VP bestellt bist dann ist alles gut. Wenn nicht gelten die oben genannten Fristen und der Schein ist mitunter weg.
     
  21. Mit der Bestellung ist klar aber das setzt keine Anstellung voraus!
     
  22. Das Thema ist halt, dass wenn man in keinem Anstellungsverhältnis ist, das man als Subunternehmer auftritt und somit auch die Haftung übernimmt.
     
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  23. #23 DerFuchs, 12. Nov. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 12. Nov. 2017
    Richtig und somit au h gewerbsmäßig mit ptg umgeht und somit den 7er braucht. 20er sind immer Angestellte und somit auch über den 7er versichert oder sie sind selbst 7er. Alles andere ist nicht zulässig.
    Nachtrag:
    Du könntest auch ohne eine Fachkunde Feuerwerke für einen 7er abbrennen. Zb. F2 Feuerwerke dieser muss dich trotzdem als vP benennen und kann dich sogar in der Anzeige des Feuerwerks nennen. Selbst jemand der Feuerwerk verkauft muss als vP benannt werden also mindestens einer, der Rest sind dann Helfer.
     
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  24. Auch das ist klar aber ich bin zB über den 7er versichert aber nicht angestellt. und ich kenne genügend Pyrotechniker die nicht angestellt sind aber offiziell bestellt sind und über den 7er versichert sind.
     
  25. Na wie rechnest du denn deine Tätigkeit ab? Wenn du als Freiberufler eine Rechnung stellst , gehst du gewerbsmäßig mit ptg um und bist somit an §7 SprengG gebunden.
     
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