Besucher Crazy Robots P1 bei Bshop bestellen legal ?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von EmotionsByFire, 23. November 2017.

  1. Nicht dieser Müll schon wieder...

    Man muss nur dann mit einer Anzeige rechnen, wenn man gegen die erwähnten Paragraphen verstößt, also die PtG in unmittelbarer Nähe zu den aufgezählten Objekten zündet. Das gilt übrigens für ALLE PtG, inklusive F1.
     
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  2. Also ich würde mich erstmal mit den AGB's eines Shop's auseinander setzen und schauen ob dieser den Versand als Gefahrengut geregelt hat!

    Dann sollte man darauf achten nach welchen Gesetzen welches Landes handelt dieser und im gleichen Atemzug wie die Richtlinien des Landes sind, die dem gefahrgutversand zu Grunde liegen.

    Dann muss in den AGB's der gefahrenübergang beim Versand definiert sein und ist dieser bei Übergabe an den ersten Frachtführer dann liegt die Gefahr im ersten moment bei dem Versanddienstleister und wenn dieser die Landesgrenze überquert bist du der Verbringer/Importeur und hast dafür sorge zu tragen das es richtig gekennzeichnet ist...

    Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden das dieses Paket nicht richtig gekennzeichnet ist, Dann wird es beschlagnahmt und der vernichtung zugeführt.
    Im schlimmsten Fall darf der verantwortliche dann die Kosten übernehmen und bekommt eine Verwarnung so lange es sich um legalen Inhalt gehalten hat...

    Das was Shop's in ihren AGB's schreiben gilt und nicht das was man in irgendeiner E-Mail auf Nachfrage steht. Der Shop kann sich im Fall eines falles, immer auf seine AGB's berufen und dann steht man da.
    Wenn keine AGB's vorhanden, Dann sowieso Finger weg.
     
  3. Und Du bist ganz sicher, dass alles so richtig ist, wie Du es hier geschrieben hast.
    Denk mal in Ruhe darüber nach.
     
    F1r3w0rk3r und Wibias gefällt das.
  4. Ich hab vor einem halben Jahr mal beim Zoll wegen der Privaten Einfuhr von P1 Artikeln nachgefragt, die sagten mir das es mit CE erlaubt seien und haben mir noch nen Satz zu Klasse P I also Jugendfeuerwerk geschrieben... ich kann mir sehr gut vorstellen das immer noch viele Zöllner denken das P1 Jugendfeuerwerk ist....
     
  5. Zur Erläuterung (war gestern abend zu müde):

    Von wegen: ich bestell da doch nur legale Artikel. Ich habe es erst kürzlich in einem anderen Thread geschildert, daher hier nur Kurzform. Vor 10 Jahren flog ein "privater" e*ay-Händler auf, der unter mehreren Accounts "Jugendfeuerwerk" verkaufte, meist in selbst zusammengestellten Sortimenten. Oft enthielten diese Sortimente nur legale Klasse I mit BAM-Nr. Allerdings bot dieser Verkäufer auch Babyraketen an, die damals in Österreich und Tschechien Jugendfeuerwerk, in D aber nicht erlaubt waren. Diese verkaufte er wohl auch einzeln in Bündeln, zumeist steckte er sie in Jugendsortimente, zusammen mit der zugelassenen Ware. Solche Sortimente bewarb er entweder mit "auch Raketen", teilweise aber auch mit "auch aufsteigende Effekte", wobei so allerdings auch Sortimente betitelt wurden, die nur Bam-geprüfte Kl. I enthielten, wenn z. B. Feuerwespen dabei waren. Die Ermittlungsbehörden konnten sämtliche Verkäufe über einen langen Zeitraum zurückverfolgen, kamen an die Realnamen der Käufer, jedoch war offenbar nicht klar, wer was genau erworben hatte. Ergebnis: Zighunderte, wenn nicht Tausende Käufer bekamen Post von er Staatsanwaltschaft bzgl. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das SprengG als Beschuldigte. Ich hatte Ende 2006 - da war ich noch unerfahrener :oops: - ein Sortiment mit nur BAM-geprüfter Klasse I (also ohne Babyraketen!) erworben und bekam fast anderthalb Jahre später ebenfalls Post, inklusive Termin für eine Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren im zuständigen Kommissariat (das Verfahren wurde kurz nach meiner Aussage eingestellt).

    Jeder kann sich ausmalen, was passiert, wenn man als Kunde eines Shops ermittelt wird, der massenweise hier verbotene Kat. F3 (eventuell auch anderes?) nach Deutschland versendet (und nicht nur harmlose Babyraketen). Womöglich bekommt man dann nicht erst ein Schreiben, sondern es stehen eines Tages unangemeldet einige in grün (bzw. blau) gekleidete Leute mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Selbst wenn man letztlich nachweisen kann, dass man legal gehandelt hat, dürfte eine solche HD ziemlich unangenehm sein.

    Bevor einige nach Quellen fragen und mir vorwerfen, ich schriebe "ungeblegten Humbug", Unfug usw. - In einigen alten Threads (ca. Anfang 2008) wurde auf die Sache eingegangen. Mehrere aus diesem Forum bekamen ebenfalls Post und das Auffliegen des Händlers wurde hier ausführlicher thematisiert (ich habe aber jetzt nicht die Zeit, die Beiträge zu suchen).
     
    Carschrotter gefällt das.
  6. Ich habe nachgedacht und lasse mich gerne eines besseren belehren...
     
  7. Dann solltest Du erkennen, das dein Beitrag nicht nur schlecht leserlich, sondern auch völlig daneben ist.
    Mit Halbwissen ist hier niemanden geholfen.
     
  8. Dann ergänze mein Halbwissen doch mit deinem wissen...
     
  9. @Minos: Ist ja unglaublich, was die wegen so einer (aus meiner Sicht) Kleinigkeit, und dann noch nach 1,5 Jahren, für ein Fass aufgemacht haben :eek: Da bin ich nur froh, dass ich bei ********** storniert habe (obwohl alles legale Artikel waren), auf HD hätte ich gar keine Lust... Aber bzgl. Verhältnismäßigkeit stimmt's da halt überhaupt nicht, wenn man mal bei Youtube reinschaut...
     
    DirtyHenri gefällt das.
  10. Würde ich gern tun, weiß aber wirklich nicht, wo ich da anfangen soll.
     
  11. Hmmm, mir erscheinen deine Kommentare zu meinem Beitrag sehr sinnbefreit.

    Wenn ich hier mit Halbwissen glänze und du es bemängelst, dann solltest du doch auch wissen was und wie du es ergänzt.

    Es wäre doch Super wenn alle User auf vollständige Informationen zurückgreifen können, dafür ist ein Forum doch da.

    Verstehe das drum herum gerede grade nicht!
     
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  12. solange man nur legale Sachen dort kauft, brauch man sich ja keine Gedanken um Hausdurchsuchung machen. Kommt man wenigsten mal wieder dazu das Fondue-Set auszupacken, wenn das Haus voller Leute ist.
     
  13. Um es auf den Punkt zu bringen.
    Du schreibst hier einen, wie Du es nennst, sinnbefreiten Beitrag und wenn ich Dich darauf aufmerksam mache, wirfst Du mir vor, ich würde drum herum reden.
    Ja, es stimmt. Die User haben ein Recht auf vollständige Informationen. Aber bitte schön sollten die auch "Hand und Fuss" haben.
    Dass, was Du geschrieben hast, ist weder inhaltlich richtig, noch grammatikalisch.
    Und die User, die schon lange hier im Forum aktiv sind, konnten sich bisher über den Sinn und die Richtigkeit meiner Beiträge nicht beklagen. "Ich habe fertig"
     
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  14. Das kommt immer drauf an, was die Behörden so an Daten in die Finger bekommen haben. Wenn es nur die Kundendaten sind, nicht aber die Bestelldaten, stehen sie möglicherweise trotzdem morgens vor Deiner Tür. Illegales Feuerwerk finden sie zwar nicht, aber das könntest Du ja evtl. auch woanders versteckt haben. Deshalb werden dann Dein PC, Smartphone und Tablet beschlagnahmt um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen. Das dauert dann so, je nach Auslastung, nen halbes Jahr oder auch länger. Wenn Du Glück hast, bekommst Du die Sachen danach wieder. Klingt verlockend, oder? Viel Spaß beim Fondue ;):p
     
    V3nom gefällt das.
  15. und wenn sie Beweismaterial finden und davor deine Bude in Schutt und Asche gelegt haben müssen sie nichts zahlen, außer du wirst frei gesprochen bzw die Anklage wird fallen gelassen ;) und auch nur dann wenn du innerhalb eines Monats nach der HD Beschädigungen beim zuständigen Amt gemeldet hast (wenn die info aus dem internet stimmt)
     
  16. Ist eh rum, überall ausverkauft...verdammt
     
  17. Oh man so viel Quatsch was hier verzapft wird :rolleyes:
    Nach EU-Recht -> Crazy Robots mit CE legal -> darf europaweit bestellt werden -> alles legal. Versand ist Sache des Verkäufers -> Verkäufer macht sich strafbar sobald nicht als Gefahrgut versendet wird -> Käufer macht sich nicht strafbar. Anders sieht das als Gewerbetätiger aus zwecks fehlender Lagergruppenzuorndnung.

    Und dieser Quatsch mit den Namenslisten falls ein Shop hochgenommen wird schaut auch anderst aus. Vor allem wenn keine kompletten Bestelllisten mit Artikel gespeichert ist.
    Kein Richter unterschreibt einen Durchsuchungsbefehl nur weil dein Name dort gefunden wurde. Ich kann mir schliesslich auch ein Benutzerkonto anlegen ohne jemals irgendwas zu bestellen.

    Und mit Bude auseinandernehmen bei einer Hausdurchsuchung ist meiner Meinung nach auh Bullshit :D
    Aus der Erfahrung stimmt das absolut nicht. Habe ich noch nie erlebt und ich hatte schon 2 HDs, im Bekanntenkreis dazu 20+ HDs.
     
    Lutzmannrollerfahren und Mofafreund gefällt das.
  18. Mir erschließt sich nicht der Sinn deiner und auch manch anderer Kommentare...

    Wir sind hier in einem Forum um Informationen auszutauschen und nicht um auf grammatikalisch richtigen Inhalt zu verweisen oder "meinst du das ist so richtig" zu erwähnen, es aber auch nicht berichtigen zu wollen bzw. können.

    Ich denke, das mein Beitrag eher einen Versuch einer Hilfestellung leistet als deine Kommentare hier zu diesem Thema.

    Und ja, der Vorwurf ist doch berechtigt wenn du Kritik äußerst es aber auch nicht ergänzt. Dann redest du halt drumherum statt einen informativen Beitrag zu dem Thema zu leisten.
     
    ArisingPage gefällt das.
  19. Nein, einfach nein. Wenn man behauptet andere würden Quatsch verzapfen, sollte man nicht so einen Mist schreiben :eek:
     
  20. Dein Beitrag entbehrt jeder rechtlicher und logischen Grundlage.
    Und ich denke, das mein Beitrag informativ genug war.
    Hier nochmal für Dich zum Nachlesen:
    Wenn Du 1.3 Ware bestellst und der Transporteur labelt die Sendung in 1.4S um, kann man Dich dafür nicht verantwortlich machen.
    Zum Zeitpunkt der Umlabelung von 1.3 auf 1.4S befand sich die Ware im vorübergehenden Besitz des Transporteurs.
    Das heisst, dass die tatsächliche Gewalt darüber nur er, oder seine Erfüllungsgehilfen hatten.
    Wenn der Zusteller zu Dir kommt und Du erkennen kannst, dass die Sendung falsch gelabelt ist, solltest Du die Annahme verweigern.
    Denn sonst geht die Ware in deinen Besitz über und das wäre dann strafbar.
     
  21. #71 V3nom, 24. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2017
    Können Sie aber, hängt wohl von Ihrer Laune ab und wie sich der jenige gibt den Sie durchsuchen.
    Gibt genügend Berichte im Internet diesbezüglich. Spuck doch einfach bei der nächsten HD einem Beamten ins Gesicht dann darfst danach erstmal dein Konto plündern für neue Möbel :rolleyes: glaubst doch nicht ernsthaft das sie nicht die Befugnis dazu haben. Wenn Tatverdacht besteht dann dürfen sie sogut wie alles. Bei nem kg brutto böller aus Polen vllt nicht, aber wenn einer des Kokainhandel beschuldigt wird dann kriegt er seine Wohnung sicher kaputt zurück. Aber tut hier nix zur Sache.
     
  22. #72 Phantomsirup, 24. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 24. November 2017
    Letztendlich ist dieser ganze Thread doch schon seit dem Eröffnungspost sinnlos, denn:

    So ganz unwissend scheint der Käufe ja nicht zu sein... Aber ich bin mir sicher dass bei dem Zusammenhalt in eurer "Pyroszene" diejenigen die meinen das ist schon okay so ja sicherlich auch bereit sein werden im Ernstfall dem Staatsanwalt ihre Meinung zur Unterstützung der Verteidigung des TE darzulegen, sowie zusammenlegen um für seine eventuellen Strafzahlungen aufzukommen. Oder etwa nicht?
     
    V3nom gefällt das.
  23. Oh man so langsam langweilt dieses Thema so Mega Jeden Tag das selbe
    Ich warte einfach ob ich sie beim abholen meiner Bestellung bekomme oder nicht.
    Gibt ja genug andere Artikel auf die man sich freuen kann und wer unbedingt mal cr zünden will der fährt nach pl oder cz
     
    Pepe Le Fou und V3nom gefällt das.
  24. Als Käufer muss ich mich allerdings nicht darüber informieren wie etwas versendet werden muss. Wieso ist das strafbar wenn dann die Ware in meinen Besitz übergeht? Ich lager die Ware ja nicht laut Gesetz.

    Ein Verweis auf ein Gerichtsurteil von nem OLG oder Ähnlichem wäre überzeugender als die Behauptungen dass der Empfänger die Schuld für falschen Versand hat wenn er ein Paket annimmt. Ich wette 50 Crazy Robots drauf dass es das nicht gibt :cool:

    Klar kommt das vor, ich denke hier gilt das alte Sprichwort "wie man in den Wald ruft..."
    Und auch weshalb ne HD stattfindet macht einiges aus. Polizisten haben Emotionen wie jeder Andere auch. Wenn eine HD bei einem Kinderschänder stattfindet wird da schon mal das ein oder Andere zu Bruch gehen oder einfach auf den Boden geworfen.
    Bei mir haben Sie bei beiden HDs Schrank für Schrank ausgeräumt, Sachen die beschlagnahmt werden sollen in ihre Kartons und den Rest sogar wieder eingeräumt in die Schränke.
     
    V3nom gefällt das.
  25. Weil es diesen Fall schon mehrfach gegeben hat. Wenn Du die Versandverpackung mit falscher Kennzeichnung entgegen nimmst, könnte man dir vorwerfen, dass Du von der Umlabelung Kenntnis hattest.
    Bestes Beispiel ist, wenn man falsch labelt, um Transportkosten zu sparen. Oder der Transporteur nicht die erforderliche Genehmigung/ Befähigung hat.
    Allerdings müßte dann auch bei der Übergabe jemand dabei sein, der Dir "nichts Gutes will".
     
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