Bestimmung Gesetzliche Regelungen für Pyrotechnik in Polen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von LaVisca, 13. November 2017.

  1. Moin,

    Ich hätte da mal eine Frage zu dem Abbrand von Feuerwerk im Nachbarland Polen. Ich hatte nächstes Frühjahr eigentlich vor, mal nach Cedynia (über Hohenwutzen) zu fahren und zu schauen, was die Nachbarn so haben und vielleicht das ein oder andere zu zünden.
    Mir ist aber sehr wichtig, das ich mir da keinen Ärger einhandel, also wär es interessant zu wissen, ob man tatsächlich ganzjährig kaufen und abbrennen darf und vor allen Dingen wo.
    Ich habe mich versucht schon übers Internet zu informieren, habe die Bundespolizei kontaktiert und sogar polnische Behörden, wenn es denn welche waren, kontaktiert, die sich aber nicht zurückgemeldet haben. Die Aussagen waren aber sehr schwammig und wichen teilweise voneinander ab.
    Vielleicht hat hier ja schon einer Erfahrungen gemacht, was das angeht oder kennt sich sogar ganz genau aus.

    Gruß
    LaVisca
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  2. also ganz streng genommen ist vieles was du auf den märkten dort in hohenwutzen kaufst (polnische seite) auch in polen nicht erlaubt und gesetzteskonform als nicht pyrotechniker etc. aber aus gründen des Profits und der nahen deutschen kundschafft wird dort nix ernsthaftes unternommen !

    Die polen ticken da etwas anders was das feuerwerk betrifft....
    deshalb ist es ja nach ettlichen jahren EU zugehörgkeit und auch mittlerweile angepassten gesetzten (Satzmengenbegrentzung EU) in polen auf den grenzmärkten nachwievor möglich böller fast jeder art und jeden kalibers zukaufen
    nach meinem derzeitigen wissen, ist selbst ein böller mit 5 gramm BKS in polen für den normalo Verbraucher illegal (Crazy Robot)
    aber wiegesagt , die polen nehmen das dort nicht so genau
    man kriegt dort Klasse F4 Feuerwerk (zylinderbomben/kugelbomben) kaliber 200 mm und mehr etc...
    aber
    abbrennen ist auch dort nur bedingt legal..denn auch ein kleiner bks böller wie ein fp3 small mit ca. 0,6-1,0 gramm bks (Offiziel dort erlaubt) beisst sich in der nähe von wohnschafften sicher mit den polnischen lärmschutzgesetzten ...
     
  3. die Crazy Robots waren vorher in F3 zugelassen
    F3 ist mWn in Polen ab 21 jahre frei erwerbbar
     
  4. Nein, die Crazy Robots hatten vorher gar keine CE Zulassung, sondern waren in die Klasse 3 nach polnischem Recht eingeordnet (NWP Zulassung). Durch die Harmonisierung des Sprengstoffrechts in der EU gibt es die alten nationalen Klassen nicht mehr und die Artikel haben ihre Zulassung verloren. Die Übergangsfrist lief im Juli diesen Jahres aus. Genau wie hier die Diamond Bombenrohre dürfen die Crazy Robots mit der alten Zulassung (und z.B. auch die bisherige Version der Jorge FP3) seit Juli 2017 nicht mehr verkauft werden.
     
  5. laut EU gesetzten ist in polen / EU kein böller mit mehr als 3 gramm für den normalo erlaubt

    und das schon seit ca. 4 / 5 jahren ca.

    Europa lässt grüssen leute.^^^^
     
  6. ja evt. !??!

    aber die F3 Böller sind auch in polen nicht für den normalo gedacht...
    das ist EU RECHT !
    Und das ist vor nationalem polnischem recht!
    Also F3 ist EU recht und in keinem land .....für den noramlo gedacht
     
  7. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das in Polen die Übergangsfrist bis 25.12 geht... aber das ist nur Höhrensagen.. Vielleicht fangen die Strafen für den Verstoß auch erst dann an.... .

    Und für den soll F3 sonst gedacht sein? Laut EU Recht benötigt F3 ausdrücklich KEINE Sachkunde... Für wen ist das gedacht der keine Sachkunde hat?
     
    PyroMirko gefällt das.
  8. Zur rechtlichen Lage in Polen: Es gibt kein Sprengstoffgesetz. In ganz Polen ist hier das Ordnungswidrigkeitengesetz (Kodeks Wykroczeń) einschlägig, hier insbesondere die Art. 51, 107 und 140. Dort geht es um Belästigung und Ruhestörung. Sprich: Wenn sich jemand durch Deine Böllerei gestört fühlt und deshalb die Polizei ruft, wirst Du wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Die Strafe beträgt meines Wissens nach umgerechnet etwa 120 EUR.

    Die Gemeinden und Bezirksverwaltungen können jedoch lokal gültige Sonderregelungen zum Abbrand von Feuerwerk treffen, viele haben das auch getan, in den meisten Fällen eine Beschränkung auf den 31.12. und 01.01., genau wie bei uns. Um sicher zu sein, wie die Situation in der Region, in die Du reisen möchtest ist, musst Du die Gemeindeverwaltung (Urząd Gminy) anschreiben. Das muss zwingend in gutem Polnisch passieren, auf Anfragen auf Deutsch, Englisch oder schlechte Google Translator Übersetzungen wirst Du in aller Regel keine Antwort erhalten.

    Zu Cedynia: Soweit ich gehört habe, sind die Anwohner dort, dank Horden von Holländern und Deutschen die dort dieses und letztes Jahr dank einiger YouTuber eingefallen sind und zu jeder Tages und Nachtzeit die härtesten Böller, Shells, usw. gezündet haben, teilweise auf Privatgelände und ohne den Müll wegzuräumen, sehr dünnhäutig geworden und rufen häufig die Polizei.

    In der Nachbargemeinde Chojna ist das Abbrennen von Feuerwerk ganzjährig erlaubt, aber auch hier gilt natürlich, dass sich niemand gestört fühlen darf.

    Quellen: E-Mail eines Mitarbeiters der Deutschen Botschaft in Warschau und E-Mail der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Chojna.

    PS: Ich habe nach eingehender Recherche der Rechtslage darauf verzichtet, einen "Pyrotrip" nach Polen zu machen.
     
  9. Völliger Quatsch. In vielen EU-Ländern ist F3 frei verkäuflich. In Polen ab 18 Jahren, in Tschechien ab 21 Jahren.
     
    Klaus3009 und DirtyHenri gefällt das.
  10. Hmm, da könntest Du Recht haben. Zumindest meine ich, dass diese Frist Sache der Mitgliedsstaaten war. Falls dies so ist nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :D
     
  11. kann natürlcih sein das ich in F3 falsch liege , keine frage

    aber bei den so schwammigen gesetzen in Deutschland und unseren Nachbarländern also EU ; Kein wunder das man da durcheinander kommt eyt

    blos gibt es denn mal eine wirklich fundierte quelle die sicher ist wo man das nachlesen kann ?
     
  12. Danke für die vielen Antworten. Dann werde ich mir das wohl doch noch mal überlegen, ob man die 300 km auf sich nimmt, um dann offiziell doch nur "Kleinkram" kaufen zu dürfen, oder man wartet, bis man dann selber den Schein hat.

    Gruß
    LaVisca
     
  13. Sry, das ich den Thread nochmal hochhole. Ein paar Freunde und ich planen auch einen kleinen "Pyrotrip"
    Prinzipiell würde ich lieber nach Polen fahren, insbesondere natürlich wegen Funke, Jorge etc. jedoch würde ich was das Abbrennen angeht gerne rechtlich auf der sicheren Seite sein.

    Kann mir denn jmd. sagen, wo in Polen man definitiv legal unter dem Jahr abbrennen darf, falls das denn überhaupt irgendwo der Fall sein sollte?! Eine Alternative wäre noch Tschechien, jedoch soll es dort schwierig sein, Funke zu kaufen, was ich bisher gehört habe.

    Und auch von mir nochmal der Hinweis, ich möchte keine Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jmd helfen kann :).
     
  14. Ich verweise hier nochmal auf meinen Beitrag weiter oben: Bestimmung - Gesetzliche Regelungen für Pyrotechnik in Polen

    In der Gemeinde Chojna (Nachbargemeinde von Cedynia) war es vor einem Jahr noch ganzjährig legal. Sollte sich allerdings jemand von Dir gestört fühlen und die Polizei rufen bist Du trotzdem wegen Ruhestörung dran. Außerdem sehen z.B. auch Förster die Böllerei gar nicht gerne.

    In Tschechien ist es zwar grundsätzlich legal, man sollte aber ein Feuerwerk vorher bei der Stadtverwaltung anzeigen, sonst kannst Du auch Probleme bekommen. Außerdem gilt in tschechischen Wäldern natürlich dasselbe, bekommt ein Förster mit, was Du da tust, gibts Ärger.

    Kurz: Weder Tschechien noch Polen sind das gelobte Land, wo man ganzjährig Feuerwerk abbrennen kann und niemanden juckts. Auch dort brechen z.B. Spaziergänger nicht gerade in Jubelarien aus, wenn auf dem Waldweg vor ihnen jemand dicke BKS Böller zündet. Auch wenn es kein explizites Gesetz dagegen gibt, ist in beiden Ländern das private Zünden von Feuerwerk außerhalb von Silvester absolut unüblich.
     
    Lelicat, Klaus3009 und Kooikerfreund gefällt das.
  15. #15 PyroBiker, 6. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 6. Januar 2023
    Hey, ich kram den Thread mal aus.

    Wenn es kein Sprengstoffgesetz gibt, könnte man ja chemische Experimente, was Redox Reaktionen in kleinem Maßstab betrifft, in Polen ausführen?

    Ist das dann maximal eine Ordnungswidrigkeit?

    Liebe Grüße

    PyroBiker
     
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