Böller & Pfeifen Crazy Robots in CE-P1

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Paul Panzer, 22. September 2017.

Schlagworte:
  1. Du hast recht, Du kennst die falschen Leute.

    Wir haben schon alleine bei uns im Team vier Pyrotechnikerinnen (ja, alle mit §20), die Feuerwerk auch "leben"...

    Gruß, Thomas
     
  2. Ich persönlich finde dass das Thema mittlerweile viel zu sehr breitgetreten wird!
    Es gibt keine Probleme sich die CR im Ausland zu besorgen. Fakt ist nunmal dass die Böller eine P1 Einstufung haben, und somit sind sie erlaubt, ab 18 Jahren, das ganze Jahr über! PUNKT! Da muss ich nicht ewig philosophieren und um den heißen Brei reden... Wer die Dinger haben will kauft sie in Polen, Tschechien etc. oder lässt es einfach bleiben! Und die Angst dass einem die Dinger abgenommen werden finde ich einfach übertrieben denn sie sind nicht illegal! Wenn auf dem PtG eine P1 Klassifizierung erkennbar ist dann ist das eben so! Was da im Hintergrund passiert muss einen doch nicht jucken! Einfach bisschen weniger hinterfragen dann ist alles gut! Wir müssen hier alle erst auf Fakten warten, schwarz auf weiß, dann kann man weiterdiskutieren ;)
     
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  3. Wir wohnen ja so weit nicht auseinander .. ;)
    Naja mag ja sein, aber du sprichst von der Profi Liga und ich eher von Silvester ..

    P.S. Zu welchem Team gehörst du/ihr eigentlich ?
     
  4. Danke für dein Verständniss!!
     
  5. Nein nichts Verpasst, die Kreise drehen sich immer noch.
     
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  6. Zuerst mal ein Hallo in die Runde.
    Bin auch einer der heimlichen Mitleser der letzten Jahre.
    Habe mir seit gestern auch einen Account zugelegt. Freue mich auf jeden Fall jetzt auch Teil des großen Ganzen zu sein.

    Habe gestern auch mit meinem Feuerwerksfachshop aus Aschaffenburg telefoniert.
    Aussage hier war auch, dass die Zulassung wohl entzogen worden wird.
    Mehr Infos gabs nicht, da alles noch zu ungenau ist.

    Aber meine Meinung dazu ist auch so, dass ich lieber Böller mit weniger BKS(1-2 Gramm) in F2 gesehen hätte als solche
    6-Grammer, die ganzjährig erhältlich sind...

    Aber trotzdem denke ich dass uns die Zukunft noch, Dank der EU, noch einige Überraschungen in Bezug auf Feuerwerk Bereit hält.
     
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  7. Das kommt durch meinen Mann der ist Fachkraft für Veranstaltungstechnik und hat irgendwann seine Lehrgänge gemacht zum Staatlich geprüften Pyrotechniker (Grossfeuerwerker und Bühnenpyrotechniker)

    Und wenn er durch Deutschland gefahren ist für seine Helferscheine war ich meistens mit dabei und dann natürlich auch bei den Feuerwerken.
     
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  8. Im Fuba-Stadion beim Feuerwerken im Baumarkt...nirgends ist man noch vor diesen Wesen sicher...bald dreh ich den Spieß um und gehe auf Tupper und Partylite Parties...
     
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  9. Unnötigster Beitrag bisher......

    Was gabs zum abendessen?

    Evtl sich mal “seinen“ (((Problemen))) stellen, statt wegzurennen'....

    Evtl mal drüber nachdenken das du grade 50% der Menschheit ins Gesicht spuckst
     
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  10. Danke. Hab ich mir gedacht. Und wie ich sehe wird das Niveau hier gerade auch den Damen gegenüber etwas seltsam. Das kommt davon, wenn einige nur einmal Ende des Jahres aus den Höhlen gelassen werden.
     
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  11. Keine Angst das war purer Sarkasmus
     
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  12. Wäre es nicht manchmal sinnvoll Sarkasmus anhand eines grinsenden Gesichtes zu kennzeichnen. Ich glaube die heißen Smilys und gibts schon länger. Sarkasmus und Ironie im Foren ist für ungeübte nur schwer zu verstehen.
     
  13. Wie, du warst noch nicht "zwangsweise" dabei? *scnr*
     
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  14. So..... Heute hab ich dann auch mal Besuch von der BezReg Köln erhalten. Sehr netter und freudlicher Umgang. Es ging selbstverständlich um die PTG der Kat P1. Folgenden Sachverhalt konnte ich dem Gespräch entnehmen:
    Kat P1 wird nicht gerne gesehen und wird auch nicht toleriert weil
    - Kat P1 ist nicht für Vergnügungszwecke und
    - Kat P1 Anzeigeeplichtig.

    Sollte Kat P1 nur zu Silvester verkauft werden ergibt sich zwangläufig daraus ein Verkauf zu Vergnügungszweck, da das der Sinn von Silvesterfeuerwerk ist. Dann würde die BezReg mir einen Verkauf untersagen.

    Gegen einem Verkauf unterm dem Jahr kann und will die BezReg nichts unternehmen, da diese "sound emitter" ja auch für den gewerblichen Anwender (Weinbauer, Flughafenbetreiber) vertrieben werden kann und dieser dann ohne Vergnügungszweck verwendet. Auch ist ein Erwerb unterm Jahr für alle ab 18 möglich, aber die Verwendung zu Vergnügungszwecken ist nicht legal.

    Also Verkauf zu Silvester nein, unterm Jahr ja.
    Ich halte das ganze genau so bescheuert wie die Geschichte mit den Wunderkerzen. Die kleinen Wunderkerzen sind F1 und somit unproblematisch. Die 70 - 100cm Wunderkerzen sind F2 und somit Anzeigepflichtig bzw. auf AG. Also Achtung mit den großen Wunderkerzen auf der nächsten Party oder Hochzeit. Höchst Illegal.
     
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  15. #2465 tommihommi1, 15. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017
    P1 ist nicht anzeigepflichtig, da wurde dir ein Bär aufgebunden.
    Jetzt rennen ja auch nicht alle, die verleiten, zum Amt, weil die Litze und elektrischen Anzünder in P1 eingestuft sind.
    Verwenden tun wir sie auch zum Vergnügen, nämlich im Silvesterfeuerwerk...
     
  16. Ich sehe das aber auch so.
    Manche vertreten die Auffassung, das sich die Anzeigepflicht nur für Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber laut §23 Abs3 1.SprengV gilt und alle ohne können tun und lassen was sie wollen. Ich schließe mich dieser Ansicht nicht an.
    Sollte es andere Tatsachen geben die gegen eine Anzeigepflicht sprechen bin ich an entsprechenden Informationen interessiert.

    §23 Abs3 1.SprengV:
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von
    pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien
    3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer
    Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier
    Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von
    Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen.
    Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus
    besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
     
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  17. Funke ist auch weiterhin fleißig a
    Gab es da etwas schriftlich?
    Hast du einen Namen auf den man sich Berufen kann? Ich möchte meine BezReg hier in Münster gern mit einer Anmeldung meiner Verleitung behelligen.
     
  18. Nein, nicht schrifliches. Person persönlich bekannt. Ist immer der gleiche. Ich kann den Standpunkt den er vertritt aber auch gut nachvollziehen. Aber was du deiner BezReg Anmelden möchtest habe ich nicht so ganz verstanden oder ich habe den Sarkasmus nicht gefunden :confused:
     
  19. #2469 Koala, 15. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2017
    Na, dann aber schnell! Wenn Du es heute nicht anzeigst, klappt das mit der zweiwöchigen Frist nicht mehr.
     
  20. Na P1 ist doch anzeigepflichtig!!1!elf
     
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  21. Oh fu** das war es dann mit dem Verleiten für dieses Jahr... Die Behörden haben bestimmt schon zu (ist ja nach 12 Uhr an nem Freitag....) Naja dann verleite ich besser nur am 1.1 das kann ich ja noch am Montag Anzeigen... weiß einer wie genau die das nehmen? :p also muss die Anzeige genau 24*14 Stunden im vorraus erfolgen, oder kann ich am Montag noch ein Feuerwerk für 0:00:01 am 1.1 anzeigen? :D
     
  22. Das Ziel dieser Regelung ist klar. Es soll verhindert werden, dass Jedermann P1-Artikel zusammen mit seinem Silvesterfeuerwerk bestellt, erhält und zündet. Ob diese Regelung rechtskonform ist, stelle ich mal in Frage. P1 darf das ganze Jahr über an Personen ab 18 Jahren verkauft werden, das schließt m.E. auch die letzten 3 Werktage eines Jahres ein. Vom Zeitpunkt des Verkaufs und der Verwendung kann man nicht pauschal auf den Verwendungszweck schließen. Der Flughafenbetreiber darf sicherlich auch am 31.12. Vögel von seinem Gelände vertreiben und dafür P1 zweckgebunden verwenden.

    §23 bezieht sich auf das Anzeigen von Feuerwerken. P1-Artikel, die im Rahmen von Feuerwerken (zu Vergnügungszwecken) gezündet werden, müssen vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber angezeigt werden. Personen, die keinen Erlaubnis- oder Befähigungsschein besitzen dürfen diese PTGs gar nicht zu Vergnügungszwecken abbrennen. Daher gilt die Anzeigepflicht auch nur für Scheininhaber.

    Das hat nichts mit einer zweckgebunden Nutzung zu tun. Diese muss nicht angezeigt werden, weder von Scheininhabern, noch von Nicht-Scheininhabern. Ansonsten müsste der Flughafenbetreiber beim Sichten eines Vogelschwarms die beabsichtigte Nutzung eines P1-PTGs bei der Behörde anzeigen, den Flugbetrieb vier Wochen lang einstellen und dann den Vogelschwarm vergrämen, sofern er bis dahin nicht von alleine weggeflogen ist.
     
  23. Puh! Da haben wir aber alle noch mal Glück gehabt. Ich habe gerade nochmal auf Verpackung meiner Visco geschaut: "Verwendungszweck: Zum Anzünden von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen. Darf nicht für Sprengarbeiten verwendet werden!".
    Verleiten von Feuerwerksbatterien ==> zweckgebundene Nutzung ==> keine Anzeigepflicht.
     
    DerEr und TIE Fighter gefällt das.
  24. und wie kommst du darauf? Es steht dort nicht geschrieben was für Leute ohne Schein gilt. Das muss auch irgendwo zu finden sein, ansonsten gilt was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
     
  25. Das stimmt noch immer nicht, außer du zeigst uns den Paragraphen, den wir alle seit Monaten nicht finden konnten.
     
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