Böller & Pfeifen [Funke Fajerwerki] China Böller / Superböller

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Icedol, 22. Oktober 2017.

  1. Na Toll also kann ich meine auch Knicken bei Ruhrfeuerwerk :(
     
  2. Bitte gleich @Funke wenden. Es hieß ja bei problemen den Kontakt zu suchen. Bzw. Sollte das dein Händler machen.
     
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  3. Bitte @Funke. weiterleiten bzw ihn drauf hinweisen.
     
  4. Von welchem Händler denn? Habe auch in NRW vorbestellt, das darf doch wohl nicht wahr sein...:mad:
     

  5. Funke hatte ja was dazu geschrieben. "Dein Pyrotechniker"/Shopbetreiber, sollte sich dann halt schnellstens mal bei Funke melden, bzw. die Verfügung an ihn weiterleiten!
     
  6. Schick das gleich mal an Herrn Funke. Der wollte doch Meldung wenn solche Situationen auftreten.
     
  7. Auch für dich noch mal:

    Auszug aus dem Funke Beitrag vom Freitag...

    Ich war diese Woche noch in Berlin bei der BAM und habe mittlerweile auch unsere Vorabmitteilung über die Zuordnungen erhalten, d.h. die BAM hat die Anzeige fertig bearbeitet und allen Gegenständen eine Lagergruppe zugeordnet, die uns schriftlich mitgeteilt wurde, allerdings sind diese noch nicht offiziell eingetragen und haben noch keine abschließende Gültigkeit, dies kann sich bedingt durch begrenzte Kapazitäten bei der BAM ziemlich lange ziehen, mitunter ein halbes oder ein Jahr lang, wie lange weiß niemand.
    Besagte Vorabmitteilung wird aber eigentlich überall anerkannt, so können z.B. in Deutschland ansässige Firmen ihre Produkte über Hamburg importieren und lagern, sobald diese Vorabmitteilung vorliegt. Es sind selbst Produkte in den Baumärkten und Discountern, die über entsprechenden Bearbeitungsstand verfügen, ich denke also nicht, dass es dort irgendwo Probleme geben wird.
    Natürlich können die Ämter aber lokal entscheiden, wie sie wollen; sollte dies irgendwo der Fall sein, würde ich darum bitten, uns dazu etwas schriftliches zukommen zu lassen, denn nur so kann man dagegen vorgehen und sicherstellen, dass dies in Zukunft nicht wieder passiert.
    Denn letztlich ist es nicht Aufgabe lokaler Bezirksregierungen, zu entscheiden, das ihnen ein Produkt von uns nicht gefällt, das Produkt nebenan im Baumarkt aber schon, obwohl beides die gleichen rechtlichen Bedingungen erfüllt.
     
  8. Würde die Verfügung gerne mal sehen.

    Hab sowas befürchtet.
    Wenn P1 nicht gewollt ist dann wird zwischen BKS und Schwarzpulver nicht unterschieden.
     
  9. Ich frage mich nur wie NRW sich über Bundesrecht und Europarecht hinwegsetzen kann. Hier werden ja ganz klar eigene Interessen von der Behörde verfolgt.
     
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  10. Ich finde das wirklich unglaublich, dass sich eine Bezirksregierung über geltendes EU- Recht hinwegsetzt weil etwas nicht "gewollt" ist. Ich hoffe da wird geklagt und dann mal langsam eingesehen, dass eine Zulassung aus einem anderen EU- Mitgliedsstaat gleichwertig ist. Ist doch wirklich unverschämt wie manche Institutionen noch immer meinen, dass sie die Referenz unserer Gemeinschaft seien.
     
  11. Schreib dem versender der mail das er es an @Funke weiterleiten soll wie fun Funke gewünscht !!!
     
  12. Als nächstes werden Im Supermarkt A Gurken aus Spanien verkauft , und in Supermarktkette B werden die Gurken aus Holland von der Bezirksregierung ,,verboten" ... Ironie aus
     
  13. Na hoffentlich bleibt es bei diesem kleinen "Glutnest" in Düsseldorf, welches Funke evt. in den Griff bekommt.
    Nicht dass sich das Ganze noch zu einem Flächenbrand entwickelt.:eek:
     
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  14. In Berlin wären sie wohl froh, wenn die Funke P1 Böller das krasseste auf der Straße wären ;) ... eigentlich müßten die Behörden Funke dankbar sein, daß sie eine legale Alternative guter lauter Böller (mit deutlich geringerem Gefährdungs- und Zerstörungspotential als das illegale BKS-Zeug) anbieten.
     
  15. Funke ist bereits durch uns informiert worden, es geht auch nicht um die Lagergruppenzuordnung, sondern um die P1 Einstufung !
    Der Händler möge freiwillig auf einen Verkauf verzichten, ansonsten kommt dann halt eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung ! Da man sich aber mit seiner zuständigen Aufsichtsbehörde gut stellen sollte....
    Die Anordnung wird allerdings von weiter oben kommen....
     
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  16. Aber ist das denn rechtens seitens der Behörde?

    Ich würde den Rechtsweg zumindest mal vom Anwalt des Vertrauens prüfen lassen, schließlich geht Euch Händlern damit auch ein ordentlicher Batzen Umsatz & Gewinn verloren.
     
  17. Jeden Tag was Neues :eek:
     
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  18. LEUTE BERUHIGT EUCH DOCH MAL!!!! LASST EUCH DOCH NICHT KIRRE MACHEN.


    Wenn du eine email bekommen hast dann ist es Ja wohl das leichteste diese Email uns hier als Screenshot zu posten du brauchst auch nur mittelspaint Private angaben schwärzen ansonsten ist von dem was du sagst erst einmal alles hinfällig und einfach nur Gequarke....
     
  19. Würde mich ja mal interessieren, was dann die Begründung für diese Ordnungsverfügung wäre. Verkauf eines ordnungsgemäß zugelassenen pyrotechnischen Gegenstands? Welch Frevel! :rolleyes:

    Ist aber natürlich verständlich, dass Du nicht Deinen gesamten Verkauf für einen einzigen bestimmten Artikel gefährden willst.
     
  20. Kann doch nicht sein. :/
     
  21. (Ironie On) Hihihihihi. Ich habe da eine Idee. Wenn sie den Verkauf der Funke Böller stoppen Fahren wir nach Düsseldorf und ballern denn die Bezirksregierung von 0 Uhr 31.12 bis 23.59 Uhr 01.01 die mit Ton Erde zu:D:D:D (Ironie Off).
     
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  22. Auch hier hat Funke ein klares Staement abgegeben :)

    Bzgl der Chinaböller D in P1; für P1 sind andere Zwecke vorgesehen, welche aber in der Richtlinie nicht näher definiert sind. Da akutell etwas Bewegung in der Sache ist auf europäischer Ebene, haben wir nun einen Verwendungszweck festgelegt; dieser ist, frei ins Deutsche übersetzt "Wiederaufführungen/Darstellungen mit historischen Böllern" (im englischen Reenactment, mir fehlt irgendwie das passende deutsche Wort) und/oder "Pflege von Brauchtum / Tradition". Diese Gegenstände sind also nicht für Vergnügungszwecke gedacht.
    Und wer dies nun anzweifeln möchte: Ein Schallerzeuger für Paintball ist für ja auch für Darstellungen mit militärischen Simulationskörpern / Reenactment mit selbigen gedacht. Etwas reales bzw historisches wird nachgespielt. Dies ist ein zulässiger Grund, dort sind sich alle einig. Dass letztlich Paintball auch zu Vergnügungszwecken gespielt wird, ist hierbei ja offenbar auch nicht von Belang.
    Und geht es in erster Linie um die Pflege der Tradition mit besagten historischen Artikeln. Dass man dabei auch Spaß haben kann, steht auf einem anderen Blatt. Besagter Verwendungszweck ist folglich genau so zulässig wie der von Rauchkörpern fürs Theater (wo man zum Vergnügen hingeht), Schallerzeuger für Paintball (das man zum Vergnügen spielt) etc, dazu steht in den europäischen Normen nichts widersprüchliches.
    Zudem sind natürlich auch unsere Schallerzeuger in P1 bei besagter Vorabmitteilung als 1.4G gelistet. Ich sehe hier also aktuell keine Probleme.
    Gibt es wie gesagt doch welche, uns/mir bitte schriftlich zukommen lassen, damit wir dagegen vorgehen können.

    Es ist echt dreist wie da seitens der Bezirksregierung Druck ausgeübt wird. Letztendlich musst du natürlich selbst entscheiden, ob du es dir mit den Behörden/Ämtern "verscherzen" willst, oder eben nicht.
     
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  23. Hm, ich Frage mich gerade welche höhere Stelle das noch sein kann? Landesregierung oder gar ein Bundesministerium?
    Entweder die zuständige Behörde verfügt eine Anordnung im Zuge der Marktüberwachung und geht alle Wege die vorgegeben sind auch über die Eu Kommission oder aber ein Bundesministerium Verfügt etwas (zb. bis zur Änderung des Gesetzes , da würde es mich allerdings wundern das man jedem einzelnen etwas zustellt. Da würde eine Allgeneinverfügung die öffentlich bekannt gemacht wird mehr Sinn machen .
     
    tommihommi1 gefällt das.
  24. Kompetenzüberschreitung, hervorgerufen durch Realitätsverlust.
     
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